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Die Genehmigung von Dienstreisen ist ab 01.07.2021 möglich

News vom 01.07.2021

Ab dem 1. Juli 2021 können unter Berücksichtigung der gesetzlich geltenden Regelungen Dienstreisen wieder genehmigt werden. Uns allen ist bewusst, dass die Pandemie noch nicht ausgestanden ist und bei der Genehmigung von Dienstreisen auch weiterhin die Umstände verantwortungsvoll betrachtet werden müssen. Um ein einheitliches Genehmigungsverfahren in allen Bereichen zu gewährleisten, sind bei der Beurteilung der Dienstreiseanträge die nachfolgenden Kriterien zu betrachten:

-   Gibt es für das geplante Dienstgeschäft eine Alternative zur Dienstreise, z. B. virtuelles Meeting?

-   Ist es während der Dienstreise möglich, die Maßgaben der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung und sonstiger Bestimmungen der Bundesregierung und des Landes Berlin zur Bekämpfung des Coronavirus einzuhalten?

-   Welche Bestimmungen zu Schutzmaßnahmen gelten im Zielort, z. B. Quarantäne?

 

Für Reisen ins Ausland sind bei der Genehmigung der Dienstreisen diese Empfehlungen zu berücksichtigen:

-   Genehmigung von Dienstreisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollen nur für vollständig immunisierte Personen erfolgen

-   Für Reisen in Länder, die gemäß RKI als Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete gelten, soll keine Genehmigung erteilt werden.

Des Weiteren sind weiterhin die Informationen der Bundesregierung auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und die des Auswärtigen Amtes zur Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen bei der Rückreise zu beachten:

Auf Grund der insgesamt noch labilen Lage können Dienstreisen auch ab 01.07.2021 jedoch nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgesprochen werden. Die genehmigenden Bereiche sollen die aktuellen Umstände vor Reisebeginn erneut betrachten.

 

Für weitere Hilfestellungen und Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.

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