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Homeoffice Regelungen (mobiles Arbeiten) bis zum Sommsemester 2025 verlängert

Die Homeoffice-Regelungen (mobiles Arbeiten) werden bis zum Beginn des Wintersemester 2025/26 temporär verändert. Die Universitätsleitung und der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin haben sich hierauf geeinigt.

News vom 19.03.2024

Am 19.03.2024 hat der Gesamtpersonalrat der Verlängerung der Übergangsregelungen zum mobilen Arbeiten zugestimmt. Seit dem Sommersemester 2022 gelten diese von Universitätsleitung und Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin gemeinsam erarbeiteten temporären Ergänzungen zur Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit und das sog. „Mobile Arbeiten“, welche sich aktuell in der Nachwirkung befindet.

Demnach gilt grundsätzlich auch ab dem Sommersemester 2024, dass an bis zu 40% der Arbeitstage mobil bzw. im Homeoffice gearbeitet werden darf. Bei Vollzeitbeschäftigung (100% regelm. AZ) und einer 5-Tage-Woche wären dies beispielsweise 2 Homeofficetage in der Woche, in der Monatssumme wären es maximal 8,5 mobile Arbeitstage. Bei Teilzeitbeschäftigung (z.B. 50% der regelm. AZ) verteilt auf 4 Tage die Woche sind es 1,5 Homeofficetage in der Woche (bzw. 1. Woche 2 Tage, 2. Woche 1 Tag), in der Monatssumme wären es maximal 7 mobile Arbeitstage. Eine flexible Nutzung bzw. Aufteilung der mobilen Arbeitstage ist auf den jeweiligen Kalendermonat begrenzt und kann nicht darüber hinaus übertragen werden. Mobiles Arbeiten kann für ganze oder halbe Tage beantragt werden. Referenz ist auch hier das bestehende Arbeitsverhältnis (z.B. bei 50% regelm. AZ auf 5 Tage verteilt wäre ein Arbeitstag mobiles Arbeiten 3,94 Stunden lang).

Den Beschäftigten soll eine Teilnahme am mobilen Arbeiten grundsätzlich ermöglicht werden. Für die Tätigkeit im Homeoffice sind zudem tägliche Kommunikationszeiten zu vereinbaren, die innerhalb der in der Beschäftigungsstelle geltenden Kernzeit liegen sollen.

Diese Verlängerung der Ergänzungsvereinbarung tritt ab dem 01.04.2024 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten einer (neuen) Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit und ‚Mobiles Arbeiten‘ an der Freien Universität Berlin, längstens jedoch bis zum 30.09.2025.

Die Regelungen zur alternierenden Telearbeit bleiben davon unberührt.

Das entsprechende Personalblatt 01/2024 "Ergänzungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten (in Nachwirkung) befristet ab dem Sommersemester 2024 an der Freien Universität Berlin" kann hier aufgerufen werden: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/personal/2024/personalblatt-01-2024.pdf

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