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Entfristungsmöglichkeiten für Post-Docs im neuen Berliner Hochschulgesetz

Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (§ 110 Abs. 6) hat im September 2021 die Perspektive auf eine Entfristung für Postdoktorand*innen auf Haushaltsstellen mit dem Qualifikationsziel Habilitation eröffnet. 

News vom 12.05.2022

Dies hat praktisch zu einer Blockadehaltung der Berliner Universitäten geführt, die seitdem fast ausschließlich auf andere Qualifikationsziele zurückgreifen, um Post-Docs einzustellen. Die GEW und ver.di halten jedoch die aktuelle Fassung des § 110 Abs. 6 BerlHG, der eine Anschlusszusage für bestimmte Postdocs vorsieht, für verfassungsmäßig.

Nun soll das novellierte Berliner Hochschulgesetz unter dem Druck der Hochschulen geändert werden. Der aktuelle Senatsentwurf enthält unter anderem eine Übergangsregelung, wonach die Perspektive auf Entfristung von Post-Docs auf Haushaltsstellen nur für Ersteinstellungen ab dem 01.10.2023 erfolgen würde.

Allen Kolleg*innen, die momentan eine befristete Post-Doc-Stelle inne haben, empfehlen die Gewerkschaften, jetzt eine unbefristete Anschlusszusage (direkt und formlos bei der Personalstelle) einzufordern.

Am Montag, 16. Mai 2022, wird der Senatsentwurf zur Änderung der BerlHG im Berliner Abgeordnetenhaus besprochen. Ver.di, die GEW und der DGB rufen zu einer Protestaktion um 8:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus auf. Vor Ort können Sie mit den Vertreter*innen der Gewerkschaften ins Gespräch kommen.

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