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Information an alle Kolleginnen und Kollegen, die zuschlagsfähige Zeiten, Rufbereitschaften und Rufbereitschaftseinsätze abrechnen

News vom 20.03.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einer E-Mail vom 15.03.2024 informierte die Verwaltungsleitung des Fachbereichs Veterinärmedizin, Beschäftigte wie folgt:

„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der für April anvisierte Start der elektronischen Zeiterfassung für Mitarbeitende des Fachbereichs, deren Einsätze mit MEP24 geplant werden, leider verzögert. Der Personalrat sieht für Sie Nachteile in einer elektronischen Zeiterfassung und hat deswegen keine Zustimmung zu einem Pilotbetrieb erteilt. Somit ist die erhoffte schnellere IT-gestützte Bearbeitung Ihrer Zuschlagszahlen leider vorerst nicht möglich“.

Als Personalrat Dahlem wollen wir klarstellen: Die Information an die Beschäftigten entspricht in dieser Form nicht dem, was wir der Dienststelle zu ihrem Antrag zur elektronischen Zeiterfassung bereits am 19.02.2024 mitgeteilt haben.

Darin schrieben wir der Dienststelle:

„Grundsätzlich begrüßt der Personalrat, dass die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden und künftig gesetzeskonform erfasst werden soll. Die beantragten Regelungen zu PEP24/MEP24 und zur elektronischen Zeiterfassung können jedoch nur auf Grundlage einer abzuschließenden Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung für den Fachbereich VetMed erfolgen. Die Einigungsstelle hat wie o.g. die Verhandlungen hierzu auf den 12. April 2024 terminiert. Der Personalrat erneuert seinen Initiativantrag eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und bis 12. April entsprechende Entwürfe zu Dienstvereinbarungen zu MEP24 und zur Zeiterfassung zu erstellen, um mit der Dienststelle im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu einem konstruktiven Ergebnis im Sinne des Klinikbetriebes und der Beschäftigten zu kommen“.

Eine Rückmeldung erhielten wir auf unser Schreiben bis heute nicht, obwohl wir gern mit der Dienststelle über den Antrag der Dienststelle verhandelt hätten. Die von uns vorgeschlagene Rechtsberatung, um selbst einen Entwurf zu erstellen und zügig zu einer rechtssicheren Lösung zu kommen, wurde ebenfalls nicht bewilligt.

Die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung und der Software MEP24 geht auf eine Initiative des Personalrats Dahlem selbst zurück, weil zuschlagspflichtige Arbeitszeiten in der Vergangenheit nicht ausreichend dokumentiert wurden. Die Dienststelle versuchte jedoch neben dem rein technischen Verfahren zur elektronischen Zeiterfassung, weitreichende Nachteile für Beschäftigte mit der elektronischen Zeiterfassung festzulegen:

Beispiel 1:

Die Arbeitszeit soll laut Dienststelle künftig nicht mehr mit Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes beginnen und enden. Die Zeiterfassungsgeräte hat die Dienststelle ohne Absprache mit dem Personalrat Dahlem nur in den Dienstgebäuden installiert. Für eine korrekte Zeiterfassung müssten die Zeiterfassungsgeräte auch an den Eingängen zu den jeweiligen Klinikgeländen installiert werden

Warum möchte der Personalrat mit der Dienststelle verhandeln, ob die Zeiterfassungsgeräte zum Beispiel auch an den Eingängen zu den jeweiligen Klinikgelände installiert werden?

Auf dem sensiblen Gelände des Fachbereichs VetMed gelten besondere Verordnungen und Vorschriften, die für jeden Beschäftigten mit Betreten des jeweiligen Klinikgeländes einzuhalten sind. Dies ist ein starker rechtlicher Hinweis dafür, dass mit Betreten des Geländes die Arbeitszeit beginnt, nicht erst im Dienstgebäude. Damit wäre sichergestellt, dass die Wegezeit auf dem großen Klinikgelände, aber auch Umzieh- und Waschzeiten automatisch in der Arbeitszeit enthalten sind. Ausgerechnet jetzt häufen sich beim Personalrat Berichte von Beschäftigten, die angewiesen werden, bereits in Arbeitskleidung zum Dienst zu erscheinen. Wir vertreten die Auffassung: Bei den im Fachbereich Veterinärmedizin ausgeübten Berufen gehört die Umziehzeit (Rüstzeit) und Waschzeit zur Arbeitszeit und kann nicht herausgerechnet werden.

Beispiel 2:

Der Entwurf der Leitung sah im nachfolgenden Wortlaut außerdem vor, dass Beschäftigte, die nach Dienstplan arbeiten, jederzeit (auch kurzfristig) durch einseitige Weisung der Vorgesetzten früher zum Dienst erscheinen müssen oder länger arbeiten müssen:

„Sollte der Beginn und/oder das Ende der Arbeitszeit auf Anweisung des Fachvorgesetzten oder aufgrund unvorhersehbarer Notwendigkeiten vor dem Anfang und/oder nach dem Ende der geplanten SOLL-Arbeitszeit liegen, so muss die Zeitgutschrift der geleisteten Überarbeit von der/dem Fachvorgesetzten schriftlich freigegeben werden. Die Freigabe in MEP24 erfolgt durch die dienstplanenden Beschäftigten der betreffenden Organisationseinheit“.

Wäre dem vorangegangenen Wortlaut seitens des Personalrats zugestimmt worden, hätten Beschäftigte private Belange oder einen Widerspruch nicht mehr vorbringen können.

Wir halten Sie/Euch über den Ausgang der Verhandlungen vor der Einigungsstelle am 12.04.2024 auf dem Laufenden. Bei dieser haben wir das Inkraftsetzen der Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung im FB VetMed beantragt. Wir halten auch die Einigungsstelle, unter Leitung eines Richters, für den geeigneten Ort zu einer rechtssicheren Lösung im Sinne des Klinikbetriebes und der Beschäftigten zu kommen.

Dass der Personalrat durch sein Votum die Auszahlung von Zuschlägen verzögern oder erschweren würde, weisen wir von uns.

Wir halten Sie/Euch hierzu weiter auf dem Laufenden.

Kollegiale Grüße
Ihr/Euer Personalrat Dahlem

 

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