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Homeoffice-Regelungen (mobiles Arbeiten) für das Sommersemester 2022

Die Universitätsleitung und der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin haben sich nach erfolgreichen Verhandlungen darauf geeinigt, die Homeoffice-Regelungen (mobiles Arbeiten) für das Sommersemester 2022 temporär zu verändern.

News vom 16.03.2022

Mit dem Wegfall der Corona-Maßnahmen würde ab dem 20.03.2022 für alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin die sich aktuell in der Nachwirkung befindende Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit / Mobiles Arbeiten gelten, die mobiles Arbeiten an maximal 21 Tagen im Jahr vorsieht.

 Ab dem 20.03.2022 gelten befristet bis zum 30.09.2022 folgende Ergänzungen zur o.g. Dienstvereinbarung:

(1) Beschäftigte können mit Zustimmung des/der Vorgesetzten bis zu 40 % ihrer Arbeitstage am sogenannten „mobilen Arbeiten“, das außerhalb der Dienststelle bzw. der üblichen Arbeitsstätte als Form dienstlicher Tätigkeit verrichtet wird, teilnehmen, soweit dies mit dem Lehrbetrieb im Sommersemester 2022 vereinbar ist. Die Bezugsgröße für das „mobile Arbeiten“ ist der Monat. Mobiles Arbeiten ist ganztägig oder halbtägig möglich. Eine Teilnahme am mobilen Arbeiten soll grundsätzlich ermöglicht werden. § 5 Abs. 2 der Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit / Mobiles Arbeiten bezüglich der Kommunikationszeiten wird für das mobile Arbeiten angewendet. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am mobilen Arbeiten besteht hingegen nicht.

(2) Abweichend von Abs. 1 können Beschäftigte mit Zustimmung des/der Vorgesetzten im Zeitraum vom 20.03.2022 bis zum 18.04.2022 bis zu 80% der Arbeitstage am sogenannten mobilen Arbeiten teilnehmen. Die übrigen Regelungen in Abs. 1 bleiben unberührt.

(3) § 6 Abs. 2 der Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit / Mobiles Arbeiten findet für das mobile Arbeiten Anwendung.

(4) § 9 Abs. 1 und 2 der Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit / Mobiles Arbeiten werden ausgesetzt.

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