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Verlegung der Rahmen- und Kernzeit an hochsommerlichen Tagen in Folge

News vom 15.07.2022

Anlässlich der zu erwartenden Hitzewelle, weist das Präsidium der Freien Universität Berlin noch einmal auf die weiterhin gültige Ausnahme von der für den Bereich Dahlem bestehenden Arbeitszeitregelung hin und bittet, möglichst großzügig davon Gebrauch zu machen:


1) Bei länger anhaltendem hochsommerlichem Wetter kann die Kern- und Rahmenzeit gem. § 4 der Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten (in Nachwirkung) wie folgt verlegt werden:


Rahmenzeitbeginn Mo – Fr 06:00 Uhr
Kernzeitende Mo – Do 14:00 Uhr


Voraussetzung für die Verlegung ist eine anhaltende hochsommerliche Temperatur von 30° C und mehr tagsüber, die grundsätzlich mindestens drei Tage andauert und in den Nächten nicht unter 20° C abkühlen sollte.


2) Die Entscheidung über eine Arbeitszeitverlegung obliegt den Verwaltungsleiter/inne/n, Leiter/inne/n und den Abteilungsleiter/inne/n der Fachbereiche, Zentralinstitute, Zentraleinrichtungen und der Zentralen Universitätsverwaltung. Für die der Kanzlerin oder dem Präsidenten zugeordneten Bereiche entscheidet die Kanzlerin oder der Präsident über eine Arbeitszeitverlegung.


In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 11.2 der Verwaltungsvorschriften über die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VW Integration beh. Menschen) aufmerksam gemacht und um Beachtung gebeten. Die Verwaltungsvorschriften sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/hvp/wichtiges-fuer-die-sbv/vorschriften/


Es wird darum gebeten, die Entscheidung über die Verlegung der Rahmen- und Kernzeit und die jeweiligen Zeiträume zu dokumentieren.


Im Einvernehmen mit dem Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin wird zudem die bestehende HomeOffice-Regelung erweitert. An Tagen mit außergewöhnlicher Hitzebelastung (Temperaturen von 30° C und mehr) können Beschäftigte mit Zustimmung des/der Vorgesetzten auch über die vereinbarten 40 % ihrer Arbeitstage am sogenannten „mobilen Arbeiten“, das außerhalb der Dienststelle bzw. der üblichen Arbeitsstätte als Form dienstlicher Tätigkeit verrichtet wird, teilnehmen, soweit dies mit den dienstlichen Gegebenheiten vereinbar ist.


Die erweiterte HomeOffice-Regelung gilt bis Ende des Sommersemesters 2022. Im Übrigen wird auf das Personalblatt 01/2022 vom 15.03.2022 verwiesen (https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/personal/2022/Personalblatt_01-2022.pdf).

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