Springe direkt zu Inhalt

Homeoffice Regelungen (mobiles Arbeiten) für das Sommersemester 2022

Die Universitätsleitung und der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin haben sich nach erfolgreichen Verhandlungen darauf geeinigt, die Homeoffice-Regelungen (mobiles Arbeiten) für das Sommersemester 2022 temporär zu verändern.

News vom 16.03.2022

Mit dem Wegfall der Corona-Maßnahmen würde ab dem 20.03.2022 für alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin die sich aktuell in der Nachwirkung befindende Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten gelten, die mobiles Arbeiten an maximal 21 Tagen im Jahr vorsieht. Um den geänderten Arbeitsformen, aber auch der pandemischen Lage Rechnung zu tragen, haben die Universitätsleitung und der Gesamtpersonalrat gemeinsam vereinbart, die genannte Dienstvereinbarung für das Sommersemester 2022 temporär anzupassen.

Demnach gilt grundsätzlich im Sommersemester 2022, dass an bis zu 40% der Arbeitstage mobil bzw. im Homeoffice gearbeitet werden darf. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Wochentage entspräche dies beispielsweise 2 Homeofficetagen in der Woche bzw. maximal 8,5 mobilen Arbeitstagen im Monat. Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Verteilung der Arbeitszeit auf z.B. 4 Wochentage entspräche dies 1,5 Homeofficetagen in der Woche bzw. maximal 7 mobilen Arbeitstagen im Monat.

Eine flexible Nutzung bzw. Aufteilung der mobilen Arbeitstage ist auf den jeweiligen Kalendermonat begrenzt und kann nicht darüber hinaus übertragen werden. Mobiles Arbeiten kann dabei für ganze oder halbe Tage beantragt werden. Wenn an einem Arbeitstag sowohl mobil als auch in Präsenz gearbeitet wird, gilt das als halber Tag mobiles Arbeiten unabhängig von der konkreten Stundenzahl. Den Beschäftigten soll eine Teilnahme am mobilen Arbeiten grundsätzlich ermöglicht werden. Für die Tätigkeit im Homeoffice sind zudem tägliche Kommunikationszeiten zu vereinbaren, die innerhalb der in der Beschäftigungsstelle geltenden Kernzeit liegen sollen.

In einer Übergangszeit zwischen Auslaufen der Coronamaßnahmen und dem Beginn der Vorlesungszeit, also für die Zeit ab dem 20.03.2022 bis 18.04.2022, können die Beschäftigten an bis zu 80% ihrer Arbeitstage mobil arbeiten, wobei in dieser Zeit dann aber nur ganztägig mobil gearbeitet werden kann.

Die Ergänzungsvereinbarung tritt ab dem 20.03.2022 im Kraft und gilt bis zum 30.09.2022.

Die Regelungen zur alternierenden Telearbeit bleiben davon unberührt.

Die Ergänzungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten (in Nachwirkung) für das Sommersemester 2022 an der Freien Universität Berlin sind im Personalblatt 01/2022 veröffentlicht.

11 / 31