Archiv der Online-Vorlesungsverzeichnisse

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Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie
zugleich Wahlfachgruppe WFG 8 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zur Wahlfachgruppe)

09 160
Pg -
Praxis der Hauptverhandlung in Strafsachen (2 SWS) (7,5 cr); Mo 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (18.4.) Joachim Häger
Schein wird erteilt.
Zentraler Gegenstand ist die Praxis des Strafverfahrens, insbes. der Hauptverhandlung. Die Teilnehmer sollen die Bezihungen zwischen Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafprozeßpraxis möglichst realitätsnah erfahren, dabei ihre Kenntnisse insbes. im Strafverfahrensrecht vertiefen und Erfahrungen zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Kriminalitätsverfolgung sammeln sowie die Berufsfelder in der Strafrechtspflege (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger) kennenlernen. jeweils nach Interesse der Teilnehmer sollen aktuelle rechtspolitische und reformorientierte Themen des Strafverfahrnesrechts behandelt werden.
Literaturempfehlungen werden zu jedem Einzelthema gegeben.
 
09 161
V -
Sanktionenrecht und konsensuale Verfahren mit Abschlussklausur (zugleich WFG 8) (3 SWS) (6 cr); Do 16.00-19.00 (14.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
Gegenstand der Vorlesung sind die Strafrechtsfolgen, die Strafzumessung und die Konkurrenzlehre. Der Termin für die Abschlussklausur wird noch gesondert bekannt gegeben.
Die ersten beiden Veranstaltungstermine (je 3 stündig) dienen der Einführung, insbesondere in die Mediation. Sie sind auch für andere Interessierte geeignet.
 
09 162
V -
Jugendstrafrecht und Strafvollzug mit Abschlussklausur (zugleich WFG 8) (4 SWS) (8 cr); Fr 10.00-12.00 und 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (15.4.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Bezüglich des Jugendstrafrechts werden zunächst der Anwendungsbereich des einschlägigen Gesetzes (JGG) sowie das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt. Sodann werden die konkreten Voraussetzungen der Verantwortlichkeit Jugendlicher sowie der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende erörtert, und zwar einschließlich der einzelnen Rechtsfolgen. Ein weiterer Teil widmet sich dem formellen Jugendstrafrecht auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligten. Durchweg werden die rechtlichen Erwägungen durch die Bezugnahme auf empirische Befunde ergänzt.
Hinsichtlich des Strafvollzuges bildet die Freiheitsstrafe gemäß den Regelungen des StVollzG den Schwerpunkt der Lehrveranstaltung. Dies geschieht wegen vielfältiger dogmatischer und rechtstatsächlicher Verzahnung im Rahmen des Systems der Rechtsfolgen des StGB einschließlich der registerrechtlichen Aspekte. Neben den rechtlichen Fragen der Vollstreckung und des Vollzuges einer Freiheitsstrafe werden durchgängig empirische Befunde, namentlich zur Durchführung des Vollzuges, zur Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung einbezogen.
Zum Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur geschrieben.
 
09 163
Pg -
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Maßregelvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (13.4.) Peter Marhofer
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung kann ein Wahlfachschein nach § 1 Abs.1 S.1 Nr.2c JAG erworben werden.

Die Veranstaltung eignet sich für Studenten, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse in den oben genannten Fächern verfügen und sich für diesen Schwerpunkt interessieren oder bereits entschieden haben.
Grundkenntnisse im Strafrecht sollten vorhanden sein.

Ziel der Veranstaltung ist es, verschiedene Themen – schwerpunktmäßig aus dem Jugendstrafrecht und der Kriminologie – durch Referate und ergänzende praxisbezogene Fallbesprechungen zu erarbeiten.
Parallel hierzu soll von den Teilnehmern, die kein Referat halten, ein Rollenspiel über eine Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren entwickelt und am Ende des Semesters aufgeführt werden.

Die Vergabe der Referate und die Klärung sonstiger organisatorischer Fragen findet in der ersten Veranstaltung am 13.April 2005 statt.
Da für die Veranstaltung eine Warteliste existiert, können voraussichtlich nur 9 neue Teilnehmer Berücksichtigung finden, die an diesem Tag ggf. im Losverfahren zu ermitteln sind.
Im Übrigen bitte ich um Verständnis, dass die in der Warteliste eingetragenen Teilnehmer nur Berücksichtigung finden können, soweit sie am 13.April 2005 erscheinen und ihr weiterhin bestehendes Interesse an einer Teilnahme bestätigen
 
09 164
Pg -
Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (11.4.) Klaus Lange-Lehngut
 
09 165
AG -
Jugendstrafrecht, Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (14.4.) Bettina Zötsch
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Die beiden Themengebiete werden nacheinander behandelt. Die Erarbeitung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen erfolgt überwiegend anhand von Fällen, wobei es nicht nur auf die Vermittlung systematischer Strukturen ankommt, sondern auch Verständnis für die Probleme des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts insgesamt geweckt werden soll.
Der Teil Jugendstrafrecht befasst sich sowohl mit dem materiellen Jugendstrafrecht (Geltungsbereich des JGG, Verantwortlichkeit der Jugendlichen, Heranwachsende im Jugendstrafrecht, System der Rechtsfolgen sowie einzelne Sanktionen) als auch mit dem formellen Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsverfassung, Verfahrensbeteiligte und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, bis hin zu Vollstreckung und Vollzug).
Der Teil Strafvollzug ist, neben Grundlagen und Gestaltungsgrundsätzen des Vollzugs, im Wesentlichen auf den Vollzugsablauf und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Gefangenen ausgerichtet. Daneben wird dem Vollzugsverfahrensrecht besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 167
Rp -
Repetitorium (simuliertes Mündliches) zu den Unterschwerpunkten Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213
Die am 12. April 2005 ausfallende Lehrveranstaltung wird am 19. April 2005 in der Zeit zwischen 16.00 und 18.000 Uhr nachgeholt!
(19.4.) Ulrich Eisenberg
Die Veranstaltung bezieht sich auf sämtliche Teilgebiete der Unterschwerpunkte Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Die Studierenden sollen mit den Anforderungen vertraut gemacht werden, die (im Ersten Juristischen Staatsexamen oder) in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Leistungen gestellt werden.
 
09 168
S -
Seminar auf den Gebieten der WFG 8 (3 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist für Studierende mit Vorkenntnissen auf den Gebieten Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug bestimmt.
Eine vorherige Anmeldung bei Herrn wiss. Mitarbeiter Puschke (Raum 3316, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54715) oder im Sekretariat bei Frau Witt (Raum 3319, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54716) ist erforderlich. Es ist geplant, das Seminar wieder als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters abzuhalten.
 
09 169
S -
Seminar im Straf- und Maßregelrecht (WFG 8) (2 SWS) (15 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (21.4.) Hartmuth Horstkotte
Schein wird erteilt.
Die Referatsthemen werden in der Vorbesprechung ausgegeben werden. Sie werden sich auf neuere Gesetzgebungsmaßnahmen sowie aktuelle Gesetzgebungspläne zum Recht der freiheitsentziehenden strafrechtlichen Maßregeln ( §§ 63 bis 66b StGB ) und zum Besonderen Teil des StGB beziehen. Eigene Themenvorschläge aus dem Hörerkreis werden erwogen werden.
 
09 166
C -
Colloquium Kriminologie: Organisierte Kriminalität (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (s. A.) Klaus v. Lampe
 
09 170
AG -
Kriminologie (2 SWS) (2 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3315 (12.4.) Jens Puschke
Schein wird erteilt.
Die AG, die inhaltsgleich zu zwei Terminen angeboten wird, befasst sich hauptsächlich mit folgenden Themenbereichen:

- Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie,
- Kriminologische Theorien,
- Quellen und Methoden kriminologischer Forschung,
- Beurteilung und Erfassung von Geschehensabläufen,
- deliktsspezifische Erkenntnisse.

Die AG ist für Studierende ohne kriminologische Vorkenntnisse, sowie für Studierende mit Grundwissen im Bereich der Kriminologie geeignet. Sie dient der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kriminologische Themen und der Aneignung und Festigung eines (insbesondere auch examensrelevanten) Basiswissens. Die Stoffvermittlung erfolgt speziell auch an Übungen und Fällen.
 
Veranstaltung entfällt!
09 171
AG -
Kriminologie B (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3315 (14.4.) Jens Puschke
Schein wird erteilt.
Kommentierung siehe 09070.
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