Archiv der Online-Vorlesungsverzeichnisse

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Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
zugleich Wahlfachgruppen WFG 1 und 2 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 110
Ü -
Einführung in die Rechtssoziologie - Grundkurs mit Übung und Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (13.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe I wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“.
Die Wahlfach-Studierenden können einen Schein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 JAO erwerben; die Studierenden des Grundlagen-Schwerpunktes erhalten Gelegenheit, sich im Schreiben rechtssoziologischer Klausuren zu üben und dann eine examensrelevante Abschlussklausur (als Teil der Universitätsprüfung) zu schreiben.
Literaturempfehlung:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 111
C -
Rechtsphilosophisches Colloquium (zugleich WFG 1) (3 SWS) (3 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (14.4.) Joachim Bohnert
Gemeinsame Lektüre und Erörterung eines rechtsphilosophischen Textes. Um welchen Text es sich handeln wird, wird durch Aushang am Semesteranfang bekannt gegeben.
 
09 122
AG -
Rechtsphilosophie (zugleich WFG 1) (2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (20.4.) Beatrice Brunhöber
In der Arbeitsgemeinschaft werden aktuelle Fragen der Rechtsphilosophie gemeinsam erarbeitet und diskutiert. Beispielsweise sollen das Folterverbot und der Fall Metzler, das Toleranzgebot und die Kopftuchfrage und bioethische Themenbereiche wie etwa Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik besprochen werden. Die Veranstaltung soll die Examensvorbereitung auf die Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie unterstützen und insbesondere auf die üblicherweise gestellte Wahlfach-Klausur zu aktuellen rechtsphilosophischen Streitfragen vorbereiten. Die Arbeitsgemeinschaft steht auch Studierenden der Humboldt Universtität offen.
Empfohlen ab: 5. Semester
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung angegeben.
 
09 112
Ü -
Der Weg zu Demokratie und Menschenrechten: Vertiefungskurs Rechtsphilosophie mit Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (14.4.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Übung vertieft zentrale Probleme der Rechtsphilosophie in zwei Dimensionen: Erstens analytisch, indem Grundbegriffe des Rechts genauer untersucht werden, z.B. Norm, subjektives Recht, Sollen oder Geltung. Zweitens normativ, indem materiale Maßstäbe für eine zivilisatorisch gelungene Rechtsordnung erarbeitet werden, z.B. der Begriff der Gerechtigkeit oder die Idee der Menschenwürde, um auf ihrer Grundlage zentrale Fragen nach der Legitimation von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechtsordnung zu beantworten.
Der Kurs setzt den Vertiefungskurs Rechtsphilosophie im WS 2004/5 fort, setzt diesen aber nicht zwingend voraus, kann also auch als Schnupperkurs für den Schwerpunktbereich genutzt werden.
An seinem Ende wird eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben werden. In der Übung werden 3 Klausuren (5 h) geschrieben, die auf diese Abschlussklausur vorbereiten sollen. Weiter wird in der Übung eine propädeutische Hausarbeit zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben. Für Studierende des Wahlfachs bietet die Übung die Möglichkeit, Examensklausuren zu schreiben, hat also die Funktion eines Klausurenkurses, der Studierenden der HU selbstverständlich offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Übungsscheins möglich. Auch Studierende der Teilgebiete des Rechts können in der Übung einen Übungsschein erwerben.
 
09 113
Ü -
Glaubensfreiheit - Philosophische Grundlagen und Rechtsbegriffe (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (12.4.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Glaubensfreiheit ist ein zentrales und in der Gegenwart besonders relevantes Menschenrecht. Die Übung wird sich den historisch-systematischen Grundlagen dieses Rechts zuwenden und vor ihrem Hintergrund die Glaubensfreiheit als Rechtsbegriff profilieren und konkrete Anwendungsprobleme diskutieren. Die Übung bietet Schwerpunktbereich-Studierenden die Möglichkeit eines Schnupperkurses und Wahlfachstudierenden die Gelegenheit zur Vertiefung eines wichtigen Problemfeldes der Rechtsphilosophie. Ein Grundlagen-, oder Übungs-, (Seminar-)schein wird erteilt.
 
09 114
S -
Recht in der DDR (WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (11.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Anhand einer Fülle von neueren Veröffentlichungen zum Recht in der DDR soll ein Blick auch hinter die Kulissen des Staats- und Rechtssystems der DDR geworfen werden.
 
09 115
S -
Gerechtigkeit - Ungerechtigkeit (WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Di 10.00-13.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (12.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Es sollen neuere Veröffentlichungen zum Thema Gerechtigkeit (Gleichheit, soziale Gerechtigkeit, Umverteilung / Anerkennung etc.) dargestellt und diskutiert werden. Ein Schwerpunkt wird auf dem Thema „gerechter Krieg“ liegen
 
09 116
V -
Vertiefungsvorlesung Deutsche Rechtsgeschichte mit Abschlussklausur (zugleich WFG 2) (4 SWS) (8 cr); Mo 12.00-14.00 und Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (11.4.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten gerichtet, aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 118
Ü -
Digestenexegese zum Vertragsrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Lesesaal (12.4.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.
Die Exegese dient der Vertiefung der Kenntnisse im römischen Recht, methodisch und inhaltlich. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation Justinians und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt im Vertragsrecht liegen. Die behandelten Fragen reichen von der allgemeinen Vertragslehre (negotium, conventio, pactum und contractus; numerus clausus der Schuldverträge) über das allgemeine Schuldrecht (impossibilium nulla obligatio est; alteri stipulari nemo potest) bis zu den einzelnen Vertragstypen von Kauf, Miete, Pacht, Werkvertrag, Lohnarbeitsvertrag, Darlehen, Schenkung, stipulatio, Leihe und Verwahrung. Dabei wird auf eine dogmatische Betrachtung ebenso Wert gelegt wie auf die Beachtung der historischen Tiefendimension. Immer wieder werden konzeptionelle Unterschiede im römischen Recht deutlich werden: eine naturrechtlich-prinzipielle Auffassung und eine skeptisch-institutionelle. Aus dieser Analyse lassen sich Modelle gewinnen, die auch für das Verständnis des geltenden Rechts sowie für eine Beurteilung der europäischen Vereinheitlichungsbemühungen hilfreich sind.
Die Veranstaltung ist geeignet für die Vorbereitung auf das Examen im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht. Sie ist ebenso geeignet als Vertiefungsveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums. Es werden zwei Klausuren angeboten. Die erste dient Übungszwecken für die Wahlfachstudierenden, die zweite Klausur ist zugleich die Abschlussklausur im Rahmen des Unterschwerpunkts Römische Rechtsgeschichte.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
 
09 117
Ü -
Deutsche Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (1 SWS) (10 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (n. V.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten bzw. Studenten, die den Schwerpunkt Grundlagen des Rechts wählen, gerichtet. Aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 119
AG -
Deutschrechtliche Exegese - Lektüre und Textexegese handschriftlicher Quellen des Mittelalters (zugleich WFG 2) (2 SWS) (2 cr); Do 8.30-10.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (14.4.) Ulrike Gaebel
Schein wird erteilt.
Anhand ausgwählter Quellen werden formale und inhaltliche Charakteristika überweigend spätmittelalterlicher Rechtstexte aufgezeigt. Exkurse in die Paläographie, die Verfassungs- und Sozialgeschichte ergänzen des Quellenstudium und die Textexegese, wichtige Hilfsmittel für die Rezeption von historischen Quellenmaterial werden vorgestellt.
Literaturempfehlungen: H. Brockmann: Die Stadt im späten Mittelalter. 3. Aufl. 1994. - F. Ebel/G. Thielmann: Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 2003. - H. Hattenhauer: Die deutschrechtliche Exegese. 1975. - Weitere Literaturhinweise zu Beginn der Veranstaltung.
 
09 120
S -
Vergleichende Rechtsgeschichte der frühren DDR/BRD (WFG 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Themen werden noch bekannt gegeben.
 
09 121
S -
Sachenrecht gestern und heute - romanistisches und international-rechtliches Seminar (WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Block (18.7.) Cosima Möller,
Helmut Grothe
Schein wird erteilt.
Das Blockseminar wird wird in Split/Kroatien durchgeführt (in der ersten Ferienwoche des SoSe 2005, ab dem 18.Juli). Es sind ca. fünf Tage Aufenthalt inklusive Rundfahrt/Besichtigung etc. geplant.
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Zentrum für deutsches, kroatisches, europäisches Recht und Rechtsvergleichung sowie der juristischen Fakultät Split durchgeführt. Die Referate können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden, allerdings sind gute englische Sprachkenntnisse für die anschließende Diskussion erwünscht.
Weitere Informationen sowie die Themenübersicht: siehe Aushang.
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