Archiv der Online-Vorlesungsverzeichnisse

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5. Semester

09 060
V -
Zivilprozeßrecht II (2 SWS) (4 cr); Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str.8, Hs. I (12.4.) Martin Schwab
 
09 061
V -
Insolvenzrecht (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (s. A.) Sven Rugullis
 
09 062
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Mo 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (11.4.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.
Anwendung der in den Grundkursen Bürgerliches Recht I-III und in der Vorlesung Sachenrecht erworbenen Kenntnisse. Der Terminplan ist durch Aushang und im Internet bekanntgegeben.
Literaturhinweise: Medicus, Bürgerliches Recht, 20. Aufl. 2004
 
09 063
V -
Strafverfahrensrecht (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (11.4.) Joachim Kretschmer
Gerichtssendungen im TV, Gerichtsfilme aus Hollywood, Zeitungsberichte „aus dem Strafgericht“ prägen unser Bild vom Strafprozess: Wie sieht die tatsächliche und rechtliche Wirklichkeit aus? In dieser Vorlesung will ich Sie mit den Grundzügen des Strafverfahrensrechts bekannt machen. In welchen Verfahrensabschnitten kommt es zu einem Urteil? Was dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegen den Beschuldigten/Angeklagten an strafprozessualen Maßnahmen ergreifen? Welche Rechte oder auch Pflichten haben der Beschuldigte, der Zeuge, das Opfer? Das alles ist hochbrisant, wenn Sie sich an den Fall „Daschner“ erinnern. Darf es in einem Rechtsstaat Folter geben? Lesen Sie Art. 3 EMRK und § 136a StPO! Und, nicht zu vergessen, welche Funktion und Rechtsstellung hat der Strafverteidiger - viele von Ihnen werden als Anwalt auch Strafsachen übernehmen.
Das Strafverfahrensrecht kann in seiner rechtlichen Problematik hochinteressant, hochspannend und hochaktuell sein. Diesen Ansprüchen zu genügen will ich versuchen.
 
09 064
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Fr 8.00-9.30 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (15.4.) Christian Pestalozza
Ein Schein wird entsprechend § 1 Nr. 2a JAG (1993), bzw. § 6 I Nr. 4 JAG (2003) erteilt.
Teilnehmen kann, wer die Leistungsübersicht gem. § 14 VI VorlStO, ein Zwischenprüfungszeugnis im Sinne von § 3 I StO oder einen entsprechenden Nachweis über den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums vorlegen kann. Es werden eine Ferienhausarbeit, eine Semesterhausarbeit sowie drei Klausuren ausgegeben. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) benotet worden sind. Eine Hausarbeit und eine Klausur werden einen staatsrechtlichen und verfassungsprozessualen Schwerpunkt haben; das Schwergewicht der anderen Arbeiten wird im Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht liegen. Die Themenschwerpunkte der Klausur werden vor den Terminen noch näher umschrieben werden.
Ein Zeitplan wird rechtzeitig am Schwarzen Brett ausgehängt sowie über das Internet bekannt gegeben werden.
Literaturempfehlung: Zum Staats- und Verwaltungsrecht: Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, München, 12. Auflage 2004; Brüning/Suerbaum, Examensfälle zum Öffentlichen Recht, München, [Dezember] 2004.
Zum Staatsrecht: Schoch, Übungen im Öffentlichen Recht I Verfassungsrecht und Verfassungsprozeßrecht, Berlin/N.Y. 2000; Kisker/Höfling, Fälle zum Staatsorganisationsrecht, München, 3. Auflage 2001; Grote/Kraus, Fälle zu den Grundrechten, München, 2. Auflage 2001.
Zum Verwaltungsrecht: Gornig/Jahn, Sicherheits- und Polizeirecht. Fälle mit Lösungen, München, 2. Auflage 1999; Stern, Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Klausur, München, 8. Auflage 2000; Förster/Sander, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, München, 2. Auflage 2002; Schöbener/Jahn, Fälle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, München, 2003.
Hinweis Die Online-Vorlesungsverzeichnisse der hier aufgeführten Semester werden nicht mehr gepflegt. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Funktionen und Links nicht korrekt funktionieren. Eine Suche ist nur noch über die sog. Listenausgabe möglich.
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