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Handeln gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Nein heißt Nein!

Nein heißt Nein!

News vom 03.05.2023

In unserer Gesellschaft werden Menschen immer wieder aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität herabgewürdigt, benachteiligt oder mit übergriffigem Verhalten konfrontiert. Auch an Hochschulen kann es dazu kommen, dass die persönlichen Grenzen von Studierenden, Mitarbeitenden oder Gästen verletzt werden und sie verbalen oder körperlichen Belästigungen und Angriffen ausgesetzt sind.

Zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zählen:
• anzügliche Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben
• taxierende Blicke
• sexistische Sprüche und Witze
• Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornographischem Material
• Annäherungsversuche und unerwünschte Aufforderungen, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
• ungewollte Berührungen und Aufdringlichkeiten
• wiederholte unerwünschte Einladungen
• unangebrachte und unerwünschte Körperkontakte
Und im schlimmsten Fall
• sexuelle und körperliche Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung.

Was als sexualisierte Diskriminierung und Gewalt erlebt wird, hängt von den subjektiven Wahrnehmungen der Betroffenen in der jeweiligen Situation ab. Jede Person entscheidet selbst, wann für sie die Grenze zu einem Übergriff überschritten ist. In jedem Fall gilt jedoch, dass die Verantwortung für ihr Handeln allein die belästigenden Personen tragen.

Unten finden Sie Infomaterialien darüber, was sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt bezeichnet und erhalten erste Hilfestellungen für eine gelingende Prävention. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich auf dieser Webseite über Beratungsangebote für Betroffene und über rechtliche Regelungen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu informieren.

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