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Für Personalentscheider*innen

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Ausschreibungen

Auf dieser Seite finden Sie den Link zum Online-Formular des Ausschreibungsantrages. Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausführung bei Ihrem Fachbereich ein. Da der Personalrat der studentischen Beschäftigten bei Ausschreibungsvorgängen das Recht der Mitwirkung hat, möchten wir im Folgenden wichtige Kriterien für einen Ausschreibungsantrag nennen.

  • Die Beschäftigungsdauer sollte mindestens vier Semester betragen (§121 III BerlHG). Eine kürzere Beschäftigungsdauer ist sachgemäß in schriftlicher Form zu begründen.
  • Die monatliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 80 Stunden und nur in Ausnahmefällen weniger als 40 Stunden betragen (§5 Abs.1 TV Stud III). Dienstliche Gründe für eine Unterschreitung der monatlichen Arbeitszeit sind schriftlich zu nennen.
  • Das Aufgabengebiet muss kurz beschrieben werden.
  • Wie schon dem Antragsformular zu entnehmen ist, sind an der FU keine Einstellungsvoraussetzungen für studentische Beschäftigte vorgesehen. Die Auswahlkriterien unter dem Register Erwünscht sind nicht aufteilbar in Einstellungsvoraussetzungen und erwünschte Kriterien. Sie können höchstens Kriterien, die von Vorteil wären, aber weniger Gewichtung haben, als solche markieren.

Beispiel:

Erwünscht:

Erfahrung im Umgang mit dem Content-Management-System der FU

Routine in der Aktenablage, Postbearbeitung, Büromanagement

EDV-Kenntnisse (MS Office)

Gute Englischkenntnisse (ab B1)

Spanischkenntnisse

Von Vorteil wären außerdem besonders routinierter Umgang mit MS-Excel und Erfahrung im Veranstaltungsmanagement.

  • Bitte geben Sie in den Erwünscht Kriterien möglichst keine rein formalen Kriterien (etwa 3. FS Studiengang XY), noch reine Softskills (bspw. Engagement, Teamgeist, soziale Kompetenz) an. Erstere erlauben lediglich eine Vorauswahl der Bewerber*innen, letztere sind in einer Würdigung für die Einstellung schwer bis gar nicht nachvollziehbar
  • Die Bewerbungsfrist endet 3 Wochen nach der Veröffentlichung.
  • Eine Befreiung von der Ausschreibung ist nur im Ausnahmefall möglich. Diese muss schriftlich begründet werden und dem Einstellungsantrag beigefügt werden.
  • Eine aussagekräftige Ausschreibung ist aus den folgenden Gründen äußerst wichtig:

a)    Die Bewerber*innen sollen eine realistische Vorstellung entwickeln können, mit welchen Fähigkeiten die potenziellen zukünftigen Vorgesetzten rechnen.

b)    Um eine Auswahl treffen zu können, die – wie gesetzlich vorgeschrieben – sich nach dem Prinzip der Bestenauslese richtet, müssen transparente Kriterien aufgeführt werden. Diese Kriterien sind verbindlich. Selbstverständlich kann im laufenden Verfahren eine Gewichtung und Präzisierung vorgenommen werden, sie dürfen aber keinesfalls von den in der Ausschreibung genannten Kriterien abweichen.

 c)   Bitte machen Sie sich schon beim Antrag der Ausschreibung detaillierte Gedanken, welche Qualifikationen ein*e erfolgreiche*r Bewerber*in mitbringen soll und richten Sie ihre Auswahlkriterien danach. Gut durchdachte Ausschreibungen erleichtern im Einstellungsprozess allen Beteiligten, nicht zuletzt Ihnen als Antragssteller*innen und uns als Personalrat die Arbeit.

Auch wenn Sie einen Ausschreibungsantrag stellen, in dem Kriterien aufgeführt werden, die Sie schon jahrelang heranziehen, kann es durchaus sein, dass der Personalrat sie nicht für geeignet hält. Bitte nehmen Sie Missbilligungen nicht als allgemeine Nichtachtung Ihrer Arbeit auf, sondern als unsere Pflicht als Personalrat, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und als konstruktiven Vorschlag Prozesse zu verbessern. Wir stehen bei Rückfragen telefonisch und per Mail gerne zur Verfügung.

Bei Unklarheiten sehen wir einer frühzeitigen Kontaktaufnahme Ihrerseits positiv entgegen.

Ausschreibungsantrag (Link nur innerhalb des FU-Netzes erreichbar)

Einstellungen

Durch den untenstehenden Link können Sie sich das Formular zum Einstellungsantrag herunterladen, welches ausgefüllt im Fachbereich eingereicht wird. Da der Personalrat der studentischen Beschäftigten bei Einstellungsvorgängen das Recht der Mitbestimmung hat, möchten wir im folgenden wichtige Kriterien für einen Einstellungsantrag geben, um eine zügige Einstellung zu gewährleisten.

  • Die Beschäftigungsdauer sollte mindestens vier Semester betragen (§121 III BerlHG). Eine kürzere Beschäftigungsdauer ist sachgemäß in schriftlicher Form zu begründen. Sollte der Personalrat der studentischen Beschäftigten bereits dem Antrag bei der Ausschreibung zugestimmt haben, so genügt nur die Kopie dieses Antrages.
  • Die monatliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 80h und nicht weniger als 40h betragen (§7 TV Stud II). Betriebliche Gründe für eine Unterschreitung der monatlichen Arbeitszeit sind schriftlich zu nennen. Sollte der Personalrat der studentischen Beschäftigten bereits dem Antrag bei der Ausschreibung zugestimmt haben, so genügt die Kopie dieses Antrages.
  • Das Formular zum Einstellungsantrag ist vollständig auszufüllen.
  • Die Entscheidung zum Einstellungsverfahren ist schriftlich zu begründen und dem Einstellungsantrags-Formular beizufügen. Die Entscheidungsfindung sollte per Vorstellungsgespräch erfolgen. Im Ausnahmefall kann nach Aktenlage entschieden werden. Sowohl zu Vorstellungsgesprächen als auch zur Akteneinsicht ist der Personalrat der studentischen Beschäftigten einzuladen. Die Einladung kann gerne auch per E-Mail erfolgen. Eine Vorauswahl zum Vorstellungsgespräch per Aktenlage ist zulässig. Diese muss ebenfalls schriftlich begründet werden. Bei der Begründung der Auswahl ist jede*r Bewerber*in einzeln zu würdigen.

Eine solche Würdigung wird erst dann transparent, wenn sie vergleichend ist.

Beispiel:

Im Gegensatz zu Bewerber*in X hat Bewerber*in Y bereits erste praktische Erfahrungen im Labor gesammelt; jedoch kann Bewerber*in X die für die Stelle relevanten theoretischen Kenntnisse durch Belegung des Moduls XYZ bereits vorweisen.

Als Auswahlkriterien dürfen nur die Einstellungskriterien gemäß Stellenausschreibung dienen. Es ist nicht zulässig, während des laufenden Bewerbungsverfahrens weitere Kriterien in den Entscheidungsprozess mit aufzunehmen.

Verlängerungen

Weiterbeschäftigung von studentischen Beschäftigten über das ursprüngliche Anstellungsverhältnis hinaus.

  1. Grundsätzlich begrüßen wir eine Weiterbeschäftigung bzw. Vertragsverlängerung von studentischen Beschäftigten. Als Personalvertretung haben wir ein Interesse daran, dass studentische Beschäftigte so lange wie möglich im Anstellungsverhältnis bleiben.
  2. Wenn Sie die Anstellung eines*r studentischen Beschäftigen weniger als 12 Monate verlängern möchten, bitten wir Sie dies zu begründen. Grundsätzlich gehen wir von Verlängerungen von mindestens 12 Monaten aus.
  3. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Verlängerung frühzeitig (3 bis 6 Monate bevor der Vertrag der*des studentischen Beschäftigten endet) beantragen, sodass die Person nicht für kurze Zeit aus dem Anstellungsverhältnis fällt. Ist die Person bereits aus dem Anstellungsverhältnis ausgeschieden, müssen wir auf eine Neuausschreibung und ein geordnetes Einstellungsverfahren bestehen.

Weiterbeschäftigung nach einer Vorbeschäftigung an der FU über 4 Jahre hinaus

  1. Der Personalrat der studentischen Beschäftigten sieht die inoffizielle Absprache von einigen Arbeitsbereichen an der FU, nach der studentische Beschäftigte maximal 4 Jahre in einem Anstellungsverhältnis an der FU sein dürfen, äußerst kritisch.
  2. Das WissZeitVG sieht eine maximale Beschäftigungsdauer in befristeten Verträgen von 6 Jahren vor. Diese Regelung deckt die Regelstudienzeit sowie zwei zusätzliche 2 Semester ab.
  3. Durch die interne Grenze von 4 Jahren ist keine Grundsicherung der Regelstudienzeit gewährleistet.
  4. Student*innen werden somit in die Zwangslage versetzt, sich außerhalb der FU eine einkommenssichernde Tätigkeit zu suchen. Dies kann zu einer Verlängerung der Studienzeit führen. Oft trifft diese Regelung studentische Beschäftigte, die auf ihr Einkommen neben dem Studium angewiesen sind.
  5. Aus o.g. Gründen begrüßen wir es sehr, wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung bzw. Weiterbeschäftigung für eine*n Ihrer studentischen Beschäftigten bei der Personalstelle stellen, auch wenn diese Person die 4-Jahresgrenze bereits erreicht hat.

Fachbereichsbriefe

Seit 2012 schickt der Personalrat der studentischen Beschäftigten während der einjährigen Legislatur einen Informationsbrief an die Fachbereiche und Einrichtungen, um allgemein über bestimmte Praxen und Anforderungen zu berichten. Dies soll für die Personalentscheider*innen den Prozess erleichtern, Personalangelegenheiten transparent und schnell in Zusammenarbeit Personalrat zu entscheiden und mögliche Missverständnisse bereits im Vorfeld zu verhindern.

Fachbereichsbrief 'Urlaub' - August 2015

Fachbereichsbrief 'Bewerbungsgespräche' - August 2015

Fachbereichsbrief 'Allgemeines' - Januar 2014

Fachbereichsbrief 'Verbindlichkeit des Ausschreibungstextes bei Einstellungen & Verlängerungen' – Juni 2017

Fachbereichsbrief 'Allgemeines' – März 2022