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Schwerer Arbeitsunfall im Fachbereich Veterinärmedizin; Fristende für die Geltendmachung von Zuschlägen

News vom 10.08.2023

Liebe Kolleg*innen,

mit dieser E-Mail möchten wir Sie über einen schweren Arbeitsunfall im Fachbereich Veterinärmedizin sowie über das anstehende Fristende für die Geltendmachung von Zuschlägen informieren.

Zum Arbeitsunfall:

Am Mittwoch, dem 02.08.2023, ereignete sich im Fachbereich Veterinärmedizin ein schwerer Arbeitsunfall. Der Unfall passierte im Rahmen eines Dienstplans, der dem Personalrat nicht vorgelegt wurde. Die Unfallkasse und das Landesamt für Gesundheitsschutz machten daraufhin eine unangekündigte Begehung am Freitag, dem 04.08.2023. Dabei wurde eine Vielzahl an Mängeln festgestellt, u.a. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

Während seiner bisherigen Amtszeit hat der Personalrat Dahlem den Präsidenten der FU, die Kanzlerin und die Fachbereichsverwaltung Vetmed auf den erheblichen Personalmangel in mehreren Instituten und auf die daraus resultierenden Arbeitszeitgesetzverstöße mehrmals hingewiesen. Die Dienststelle reagierte jedoch nicht mit der geforderten Personalaufstockung, sondern indem sie uns Dienstpläne nicht mehr zur Mitbestimmung vorlegte. Wichtig im Hinblick auf den Arbeitsunfall: Die Personalstelle hatte Dienstpläne des betroffenen Instituts erhalten. Diese wurden jedoch nicht an die Personalvertretung weitergeleitet. Somit wurde verhindert, dass der PRD die Dienstpläne auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsschutzes überprüfen konnte.

In einem Urteil vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat die FU am 17.05.2023 anerkannt, dass sie der Personalvertretung Dienstpläne vorlegen muss! Der PRD wird weiterhin seiner Aufgabe nachkommen und die Dienstpläne konsequent einfordern.

Zum Fristende für die Geltendmachung von Zuschlägen:

Aus den Dienstplänen leiten sich außerdem die Zuschläge ab. Auf Druck eines Offenen Briefes der Beschäftigten der Veterinärmedizin hatte das Präsidium am 09.06.2022 den Beschluss gefasst, dass nicht vergütete tarifliche Zuschläge (wie etwa Überstunden- und Wechselschichtzuschläge) bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können.

Dieser Beschluss wurde vom Präsidium auf alle Zuschläge für Sonderformen der Arbeit gemäß §§7, 8 TV-L FU erweitert. Dabei müssen Forderungen bis spätestens 30.09.2023 gegenüber der Fachbereichsverwaltung VetMed geltend gemacht werden.

Wir empfehlen allen Beschäftigten, bis spätestens 30.09.2023 ihre unterschriebene Geltendmachung mit der Post via Einschreiben an die Personalstelle der FU zu schicken. Wir empfehlen außerdem, eine eingescannte Kopie Ihres Schreibens als Beleg an nachfolgende Emailadressen zu versenden:

Erste Hilfestellung und Orientierung bei der Geltendmachung bekommen Sie im PRD. Bitte geben Sie die Email an Ihre Kolleg*innen weiter, insbesondere an die, die keinen PC-Arbeitsplatz haben, und hängen Sie sie bitte aus.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kollegiale Grüße
Personalrat Dahlem

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