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Stand der Verhandlungen zur Dienstvereinbarung „Dienstplangestaltung am FB VetMed“

News vom 02.02.2023

Wir möchten Sie über den Stand der Verhandlungen des Personalrats Dahlem mit der Dienststelle zu einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung im Fachbereich Veterinärmedizin informieren. Den aktuellen Entwurf der Dienstvereinbarung finden Sie hier, den zugehörigen Leitfaden hier.

Der Personalrat bietet dazu offene Webex-Online-Sprechstunden als Austausch zum Dienstvereinbarungsentwurf unter den folgenden Links an:

Sie dürfen in Ihrer Arbeitszeit den Personalrat konsultieren.

Gern nehmen wir Ihre Rückmeldung bzw. Einschätzung auch außerhalb dieser Termine an.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/kontakt/index.html

Hintergrund

Wie Sie wissen, wird ein Großteil der Arbeit in Ihrem Fachbereich über Dienstpläne organisiert. In den vergangenen Jahren gab es kaum verbindliche Regelungen zur Erstellung von Dienstplänen. Für die Leitung war es daher möglich, auch sehr kurzfristig Dienste anzuordnen. Ständige Änderungen gingen zu Lasten der Planungssicherheit der Beschäftigten.

Eine Folge: Zu wenig (besetzte) Stellen für den geplanten Schichtbetrieb. Ein Zustand, der sowohl die Dienstplanerstellenden als auch die eingeteilten Mitarbeiter*innen in unangenehme Situationen bringt.

Als Personalrat verfolgen wir das Ziel, eine Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung abzuschließen, die Beschäftigte vor Überlastung schützt und Planungssicherheit gewährleistet.

Wir halten diesen Schritt auch aus organisatorischer Sicht für notwendig, um Personal am Fachbereich halten zu können: Wer dauerhaft Ausfälle kompensiert, erleidet im schlimmsten Fall gesundheitliche Konsequenzen. Oder die Person schaut sich nach anderen Arbeitsstellen um. Um beides zu vermeiden, muss die Arbeitszeit arbeitnehmerfreundlich gestaltet werden. Nur wer planbare Erholungszeiten hat und wahrnehmen kann, kann dauerhaft gute Arbeit leisten.

Wir freuen uns deshalb, dass die Fachbereichsverwaltung der Veterinärmedizin und die Dienststelle eine solche Vereinbarung mit dem Personalrat abschließen möchten, dementsprechend wurden mit dem Personalrat Verhandlungen aufgenommen.

Unser Entwurf zur Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung enthält auch eine zwingende Mindestpersonalbemessung für den Fachbereich Veterinärmedizin. Dies soll nicht nur vor gesundheitsbelastenden Arbeitszeiten schützen, sondern auch klare Leitplanken setzen, wie viel Personal in den einzelnen Bereichen vorhanden sein muss. Klar ist: Eine Dienstvereinbarung kann nur dann eingehalten werden, wenn das Personal entsprechend aufgestockt ist.

Beachten Sie: Diese Dienstvereinbarung wird erst rechtskräftig, wenn Dienststelle und Personalrat diese unterschrieben haben. Der Personalrat setzt sich weiterhin entsprechend seines Entwurfs für die Umsetzung einer Dienstvereinbarung zur Dienstplangestaltung ein, die Rücksicht auf die Bedürfnisse aller betroffenen Beschäftigten nimmt.

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