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Informationen zum Initiativantrag des Gesamtpersonalrates an das Präsidium zum Mobilen Arbeiten

Der Personalrat Dahlem hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, über den Stand des Initiativantrages des Gesamtpersonalrates der FU Berlin vom 07.10.2021 zu informieren.

News vom 11.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 07.10.2021 informierten wir Sie über unseren Antrag zum mobilen Arbeiten, der anders als die bisherige Regelung keine zeitliche Begrenzung mehr vorsieht und mobiles Arbeiten an 5 Tagen die Woche ermöglichen soll.

Dieser Antrag wurde am vergangenen Freitag (05.11.2021) durch die Kanzlerin abgelehnt. Das Präsidium ist maximal bereit, für die Dauer des Wintersemesters für 20 Prozent der Arbeitszeit (1 Tag pro Woche) mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Dabei bleibt die Kanzlerin weit unter ihrem Angebot von 40% mobilem Arbeiten, welches sie in ihrer E-Mail vom 31.08.2021 allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben hatte.

Wir stellen fest: Jegliche Bemühungen des Gesamtpersonalrats, Regelungen zu vereinbaren, die eine Kontaktreduzierung ermöglichen, werden vom Präsidium abgelehnt. Es ist insbesondere bei drastisch steigenden Fallzahlen notwendig, einen maximalen Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu garantieren, anstatt beispielsweise Anträge zur Telearbeit neuerdings immer öfter abzulehnen.

Der Gesamtpersonalrat findet aktuell eine Situation vor, in der Impfdurchbrüche und Infektionen an der FU Berlin gemeldet werden und das Präsidium nicht angemessen reagiert.

Deshalb machte der Gesamtpersonalrat im Monatsgespräch vergangenen Freitag noch einmal deutlich, dass er es für nicht nachvollziehbar hält, kein durchgängiges Homeoffice zu ermöglichen, wo es möglich ist und die Beschäftigten das auch wollen.

Wir werden jetzt als Gesamtpersonalrat ein Einigungsgespräch zum Initiativantrag führen und hoffen, dass wir in Ihrem Sinne einen möglichst hohen Prozentsatz an mobiler Arbeit erreichen werden können.

Bei möglichen Infektionen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass, sollten sie am Arbeitsplatz geschehen, diese unbedingt als Arbeitsunfall gemeldet werden sollten (z.B. Folgen von Long-Covid).

Zum Gesundheitsschutz der vielen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten müssen zunächst Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte aufgestellt werden. Das ist in vielen Bereichen nach unseren Kenntnissen nicht erfolgt.

Nachdem das Präsidium den Präsenzlehrbetrieb ohne die erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte aufgenommen hatte, informierte der GPR das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi), das Veterinäramt und das Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf sowie die Unfallkasse mit der Bitte, regulierend einzugreifen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, in den anstehenden Verhandlungen 5 Tage mobiles Arbeiten pro Woche zumindest für die Dauer des Wintersemesters ermöglichen zu können, da wir es als dringend notwendige Maßnahme zum Schutz unser aller Gesundheit betrachten. An anderen Universitäten, wie zum Beispiel bei der TU, wurden gangbare Wege gefunden.

Bleiben Sie gesund!

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