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Praktikumsstandards an der FU Berlin

Pflichtpraktika in den Bachelorstudiengängen

In den Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin sind Berufspraktika obligatorischer Bestandteil des Studiums. Die Studierenden lernen so frühzeitig die Anforderungen der Berufspraxis kennen, können das im Studium erworbene Fachwissen in konkreten Arbeitszusammenhängen anwenden, ihre beruflichen Wünsche und Ziele überprüfen und weiterentwickeln.

Die Qualifikationsziele und Inhalte des Berufspraktikums sind in der Studien- und Prüfungsordnung für die Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) bzw. in den fachspezifschen Ordnungen geregelt. Das eigentliche Praktikum wird ergänzt durch ein Kolloquium, das der Vor- oder Nachbereitung des Praktikums im Rahmen universitären Veranstaltung dient. Praktikum und Kolloquium ergeben zusammen das sogenannte Praktikumsmodul.

Leistungspunkte für das Praktikum

Für den erfolgreichen Abschluss des Praktikumsmoduls erhalten die Studierenden Leistungspunkte, deren Anzahl sich nach der Dauer des Praktikums richtet. Maximal sind 15 Leistungspunkte für ein dreimonatiges Inlandspraktikum mit 360 Arbeitstunden möglich. Wird das Praktikum im Ausland absolviert, können die Studierenden sich sogar bis zu 30 Leistungspunkte für ein ca. halbjähriges Vollzeitpraktikum anrechnen lassen. Den geeigneten Praktikumsplatz müssen sich die Studierenden selbst suchen. Der Career Service und die Praktikumsbeauftragten der Fachbereiche unterstützen sie dabei aber durch Information, Beratung und die Veröffentlichung von interessanten Praktikumsausschreibungen. 

Einbindung in das Studium

Vor Beginn des Praktikums müssen sich die Studierenden bei ihren jeweiligen Praktikumsbeauftragten vergewissern, ob das geplante Praktikum formal und inhaltlich den Richtlinien des Fachbereichs bzw. des Studiengangs entspricht. Während des Praktikums stehen den Studierenden bei Problemen oder für Rückfragen bezüglich der universitäreren Anforderungen, eine Ansprechperson am Fachbereich oder im Career Service zur Verfügung. Im Anschluss an das Praktikum sind alle Studierenden verpflichtet, einen Praktikumsnachweis einzureichen und einen ausführlichen Praktikumsbericht zu schreiben.

Berufspraktika in Staatsexamens- und Masterstudiengängen

Für Staatsexamens- bzw. Masterstudiengänge gibt es jeweils fachspezifische Regelungen, ob und in welchem Umfang Berufspraktika verpflichtend oder zumindest empfohlen werden. Wenn es um die Entscheidung geht, ob es sich um ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Praktikum handelt, sind die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen hinzuzuziehen.