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Betriebsärztliche Betreuung durch das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité

Grundlage für die betriebsärztliche Arbeit, welche durch das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) der Charité wahrgenommen wird, sind vorrangig das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Zu den Aufgaben zählen: 

1. Beratung des Arbeitgebers

2. Beratung der Beschäftigten

3. Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

4. Arbeitsplatzbegehungen

5. Ursachenanalyse und Beratung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten


1. Beratung des Arbeitgebers 

Grundsätzlich trägt ein Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb. Das AMZ unterstützt ihn dabei durch kompetente, fachlich fundierte Beratung. 

Dazu gehört unter anderem die Beratung 

  • bei der Beurteilung vorhandener Arbeitsbedingungen

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen

  • bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere zu

      • Arbeitsrhythmus

      • Arbeitszeit und Pausenregelung

      • Arbeitsplatzgestaltung

      • Arbeitsabläufen

      • Arbeitsumgebung

  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung, Körperschutzmitteln

  • bei einem Arbeitsplatzwechsel sowie bei der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess

  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

  • sowie die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA)


2. Beratung der Beschäftigten 

Das AMZ bietet den Beschäftigten der Freien Universität Berlin im Rahmen der gesetzlichen Forderungen umfangreiche Beratungen an. Selbstverständlich werden alle Gesprächsinhalte streng vertraulich behandelt, die ärztliche Schweigepflicht gilt ohne Einschränkungen.

Zu den Aufgaben des AMZ gehören 

  • Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen wie Hautschutz, Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Gefährdungen durch chemische und biologische Arbeitsstoffe

  • individuelle Beratungsgespräche bei gesundheitlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Arbeit

  • Wiedereingliederung nach längerer Krankheit

  • Beratung von besonders schutzbedürftigen Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, chronisch Kranke)

  • Beratung zur allgemeinen Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeit, persönlichen Schutzausrüstung, bei Änderung der Arbeitsbedingungen, aufgrund von Beschwerden


3. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Detaillierte Informationen für Beschäftigte der Freien Universität Berlin zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen finden Sie hier.


4. Arbeitsplatzbegehungen 

Zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Freien Universität Berlin werden routinemäßig oder anlassbezogen Arbeitsplatzbegehungen durchgeführt.


Routinemäßige Arbeitsplatzbegehungen dienen der Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsbereiches. Sie werden in regelmäßigen Abständen mit dem Ziel durchgeführt,

  • Kenntnisse zu erhalten über vorhandene Arbeitsstätten, Arbeitsprozesse, Arbeitsverhältnisse und Belastungen durch die Arbeit

  • Gefährdungen zu erkennen und einzuschätzen, die zu gesundheitlichen Schäden oder Unfällen führen können

  • Empfehlungen zur Beseitigung oder Verminderung von Gefährdungen zu erarbeiten

 

Anlassbezogene Arbeitsplatzbegehungen können auf Wunsch der Beschäftigten oder der für den Arbeitsschutz Verantwortlichen beispielsweise in folgenden Fällen durchgeführt werden: 

  • bei Änderung der Arbeitsverhältnisse (z. B. Umbau, Neubau, neue Arbeitsprozesse, neue Arbeitsmittel)

  • bei Beschwerden, die in Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit stehen

  • bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. werdende Mütter, Schwerbehinderte, Beschäftigte nach einer schwerwiegenden Erkrankung)

 

An Arbeitsschutzbegehungen nehmen folgende Beauftragte/Vertreter teil: 

  • arbeitsschutzverantwortliche Führungskraft des Bereichs

  • Betriebsarzt/-ärztin (AMZ)

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (DAS)

  • Personalvertretung (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung etc.)

Bei Bedarf können weitere Teilnehmer hinzugezogen werden.


5. Beratung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle 

Das AMZ hat hier die Aufgabe, Ursachen für Arbeitsunfälle zu erkennen, zu analysieren und daraus Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. 

Eine Behandlung nach Arbeitsunfällen wird von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) durchgeführt. Grundsätzlich finden Sie D-Ärzte in allen Berliner Rettungsstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Erste Hilfe, Unfälle, Notfälle“.

Die Meldung eines Arbeitsunfalls erfolgt über das Formular Unfallanzeige Angestellte / Unfallanzeige Studierende / Unfallanzeige Beamte. Die ausgefüllten Formulare für Angestellte und Studierende werden verschlossen an die Dienststelle Arbeitssicherheit bzw. für Beamte an die Personalabteilung geschickt.


Berufskrankheiten 

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge soll das AMZ Indizien für eine drohende oder eine eventuell bereits vorliegende Berufskrankheit erkennen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden die Mitarbeiter beraten. Ggf. erfolgt eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Berlin).

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Beschäftigte der Freien Universität Berlin, die den Verdacht haben, dass bei ihnen eine Berufskrankheit vorliegt oder droht, können sich auch unabhängig von einer arbeitsmedizinischen Vorsorge im AMZ beraten lassen. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Anmeldung des AMZ.