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Meine Rolle als Führungskraft

Sukkulente

Sukkulente

Als Führungskraft sind Sie beständig in mehrfacher Weise gefordert. Ob in Forschung und Lehre oder Verwaltung – von Ihnen wird erwartet, dass Aufgaben erfüllt und Ziele erreicht werden. Gleichzeitig haben Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht, d.h. Sie müssen für deren Wohlergehen Sorge tragen. Verändert sich der Gesundheitszustand einer*s Mitarbeitenden durch Krankheit oder Unfall, müssen Sie (gemeinsam mit Ihrer Verwaltungs- oder Abteilungsleitung) die gesundheitliche Eignung bei der Übertragung von Aufgaben ggf. neu einschätzen. Generell beinhaltet die Fürsorgepflicht, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jede*n Beschäftigte*n vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Dazu gehört es auch, Ihr Team und sich selbst keinen zu großen Belastungen auszusetzen.

Wenn krankheitsbedingt ausgefallene Mitarbeiter*innen an den Arbeitsplatz zurückkehren, ist die Versuchung groß, zu erwarten, dass Aufgaben schnell wieder voll übernommen werden. Ggf. hat das Team einiges zusätzlich zum normalen Pensum miterledigt und hofft auf Entlastung. Vieles ist vielleicht trotzdem liegen geblieben und möglicherweise stehen Sie selbst unter Druck, dass es nun mit bestimmten Aufgaben substanziell vorangeht.

Umfangreiche Studien zeigen: zu schnell zu viel zu wollen, kann leicht zu erneutem Ausfall führen. Der oder die Rückkehrende muss gerade in der ersten Zeit besonders unterstützt und ggf. geschützt werden. Dies gelingt, wenn die Wiedereingliederung gut geplant ist. Hierzu ist es unerlässlich, im Vorfeld der Rückkehr ein Gespräch mit der rückkehrenden Person zu führen. Fragen Sie dezidiert nach, welche Aufgaben sofort wieder übernommen werden können und welche vielleicht noch etwas Zeit brauchen. Ggf. benötigt der bzw. die Rückkehrende besondere Arbeitsmittel (höhenverstellbarer Schreibtisch, besonderer Bürostuhl) oder auch die Möglichkeit, sich dann und wann zurückzuziehen. Sprechen Sie über die finanziellen Aspekte der Wiedereingliederung frühzeitig mit Ihrer Abteilungs- oder Verwaltungsleitung.

Ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen ist extrem wichtig. Die oder der Rückkehrende allein entscheidet, wer was über die Erkrankung erfahren darf – auch im Team. Was Sie und Ihr Team tatsächlich an Information benötigen, ist allerdings auch nicht die Diagnose, sondern welchen Einfluss die Arbeit auf das Befinden und die Genesung hat. Sprechen Sie daher mit allen darüber, was hilft, was bereits möglich ist und was angepasst werden sollte. Eine ärztliche, therapeutische oder beratende Rolle außerhalb Ihrer Führungstätigkeit sollen Sie nicht übernehmen.

Ist die oder der Wiederkehrende mehr als 42 Tage innerhalb der letzten 365 Tage arbeitsunfähig erkrankt gewesen, wird ihm automatisch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Dieses hat eine gesetzliche Grundlage und ist für die oder den Beschäftigten freiwillig. Weitere Informationen zum BEM finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Im Rahmen der Wiedereingliederung sind insbesondere die Kolleg*innen der Sozialberatung und Beratung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine hervorragende Ansprechpartner*innen. Die Kolleg*innen haben viel Erfahrung mit der Thematik, sind hervorragend in die Prozesse an der FU Berlin eingebunden und können bei Bedarf auch auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten verweisen.

Um die Wiedereingliederung als Führungskraft gut und erfolgreich begleiten zu können, ist es zunächst einmal hilfreich, sich in die Lage der oder des Rückkehrenden und in die des Teams zu versetzen. So gelingt es leichter, einen inneren Kompass für das eigene Handeln zu entwickeln.