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Zwei neue Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt

Heute hat die Kanzlerin der Freien Universität Berlin dem Gesamtpersonalrat die Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit und „Mobiles Arbeiten“ und die Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit zur Zustimmung vorgelegt.

News vom 19.04.2021

Mit Kündigung der Dienstvereinbarung zur Gleitenden Arbeitszeit sowie der Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit und Mobiles Arbeiten im letzten Jahr, die sich beide aktuell in der Nachwirkung befinden, wurden unter Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure zwei neue Dienstvereinbarungen erarbeitet. Weiterführende Information finden Sie hier.

Nachdem der Gesamtpersonalrat sich den Bemühungen, über die genannten Dienstvereinbarungen zu verhandeln, wiederholt verschlossen hat, sind diese dem GPR daher heute zur Zustimmung vorgelegt worden.

Mit der Einführung einer flexibilisierten Arbeitszeit und flexibleren Wahl des Arbeitsortes stellt sich die Freie Universität Berlin als moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin auf. In Abstimmung dazu wurde auch das Modell der Alternierenden Telearbeit angepasst. Die Beschäftigten können dadurch ihre privaten und dienstlichen Belange besser in Einklang bringen (Work-Life-Balance). Ähnliches gilt für die Beschäftigungsstellen, die mit dem modernen Arbeitszeitmodell nunmehr die Möglichkeit erhalten, auftretende Belastungsspitzen ggf. besser ausgleichen können.

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