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Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands

Der Zentrale Wahlvorstand ist zuständig für die Wahlen zum Akademischen Senat und den Akademischen Senat in seiner erweiterten Zusammensetzung, zum Präsidium (Präsident/in und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten), zur Promovierendenvertretung (Doctoral Council election), zum Rat der Beschäftigten der Universitätsbibliothek sowie zum Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen. 

 Verantwortlichkeit des Wahlvorstands

  • Beschluss und Anberaumung einer Wahl 
  • Auslage der Wahlberechtigtenverzeichnisse und deren erforderliche Korrekturen
  • Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidatinnen und Kandidaten und Listen)
  • Festsetzung der Wahlorte
  • Organisation der Wahlausübung
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Beratung der Gremien und Wahlorgane bei Wahlanfechtungen

Sprechzeiten der Geschäftsstelle

Telefonische Sprechzeiten: Mo & Mi von 09:30 – 11:30 sowie von 13:00 – 14:30

Bitte beachten Sie, dass persönliche Sprechzeiten & Besuche vor Ort derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Ihre E-Mails werden selbstverständlich wie gewohnt auch weiterhin zeitnah und unabhändig von unseren Sprechzeiten beantwortet.