

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des ZWV werden vom Akademischen Senat auf Vorschlag des Präsidiums oder auf Vorschlag von Mitgliedern des Akademischen Senats bestellt.
Am 17. Oktober 2012 ist der Zentrale Wahlvorstand neu bestellt worden und setzt sich mit dessen Konstituierung am 6. November 2012 zusammen aus:
| Mitgliedergruppe | Mitglieder | Stellvertreter/innen |
| Hochschullehrer/innen | Univ.-Prof. Dr. Hartmut Hilger
(stellv. Vorsitzender) |
Univ.-Prof. Dr. Dieter Ohr |
| Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller
(Vorsitzende) |
Univ.-Prof. Dr. Matthias Thumser | |
| Akademische Mitarbeiter/innen | Daniel Rüscher | N. N. |
| N. N. | N. N. | |
| Student/inn/en, Doktorand/inn/en | Janna Rheinbay | N. N. |
| N. N. | N. N. | |
| Sonstige Mitarbeiter/innen | Lothar Fahrenkrog-Petersen | N. N. |
| Andreas Lück | N. N. |
Der Zentrale Wahlvorstand ist zuständig für die Wahlen zum Akademischen Senat und den Akademischen Senat in seiner erweiterten Zusammensetzung, zum Präsidium (Präsident/in und Vizepräsident/inn/en), zum Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen sowie zum Rat der Beschäftigten der Universitätsbibliothek.
Vom Beschluss und der Anberaumung einer Wahl über die Auslage der Wähler/innen/verzeichnisse und deren erforderliche Korrekturen, der Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidat/inn/en und Listen), der Festsetzung der Wahlorte, der Organisation der Wahlausübung, der Feststellung des Wahlergebnisses, bis hin zur Beratung der Gremien und Wahlorgane bei Wahlanfechtungen erstreckt sich das Spektrum der Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes.