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Rechtswissenschaft

Studienfachberatung

Orientierungsveranstaltungen

In der Woche vor Vorlesungsbeginn finden von Studierenden organisierte Orientierungsveranstaltungen statt:

  • Di, 10.10., 11.00 - Hörsaal I, Van't-Hoff-Strasse 8 (Begrüßung und erste Einführung, anschließend Studieninformation in Kleingruppen)
  • Mi, 11.10., ab 13.00 - Rallye über den Campus (zum Kennenlernen der wichtigsten Orte)
  • Bibliotheksführung: Die genauen Termine werden am 11.10. bekannt gegeben.

Einführungsveranstaltung des Dekans:

Mo, 16.10., 10.00 - Van't-Hoff-Strasse 8, Hörsaal I

Einzelberatung

  • Univ.-Prof. Dr. Ulrich Eisenberg (Telefonnummer:838-54716 und Telefonnummer:838-54717)
    Boltzmannstrasse 3, Raum 3316
    Sprechzeit: Fr 16.00-17.00 nach Vereinbarung
  • Univ.-Prof. Dr. Martin Schwab (Telefonnummer:838-54817)
    Van't-Hoff-Strasse 8, Raum 317
    Sprechzeit: Do 16.00-17.00
  • Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen (Telefonnummer:838-52479 und Telefonnummer:838-54826)
    Van't-Hoff-Strasse 8, Raum 203a
    Sprechzeit: Di 15.00-16.00 nach Vereinbarung

Weitere Termine zur Studienfachberatung werden im Hauptgebäude per Aushang sowie auf der Webseite des Fachbereichs bekannt gegeben (http://www.fu-berlin.de/jura/ ).


Credit Points nach dem EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM (ECTS):

Die Credit Points (cr) werden jeweils nach dem Lehrveranstaltungstitel aufgeführt. Erläuterungen zu den Credit Points siehe http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ .

Pflichtfachveranstaltungen einschl. Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen

1. Semester

09 001
V -
Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (18.10.) Adrian Schmidt-Recla
Schein wird erteilt.

Gegenstand der Vorlesung sind die historischen Grundlagen des Rechts und ihre Bezüge zur Gegenwart. Verfassungs-, Privat- und Strafrechtsgeschichte werden miteinander verbunden. Dargestellt wird die einheimische Rechtsgeschichte vom 5. Jh. n. Chr. bis in die Jetztzeit. Als Grundlagenveranstaltung dient die Vorlesung auch der Einführung in das geltende Recht. Zum Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur (zum Erwerb des Grundlagenscheins) angeboten.
Literatur: Laufs, Rechtsentwicklungen in Deutschland, 6. Aufl. 2006; Gmür/Roth, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 11. Aufl. 2005; Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, 1. Bd., XX. Aufl. 2005, Kroeschell/Nehlsen v. Stryk/Cordes, Deutsche Rechtsgeschichte, 2. Bd., 10. Aufl. 2006 und 3. Bd., 4. Aufl. 2005; Schlosser, Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte, 9. Aufl. 2001; Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. Aufl. 2005; Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., 1. Aufl. 1972-1998 hrsgg. v. Erler/Kaufmann, 2. Aufl. seit 2004 hrsgg. v. Cordes/Lück; weitere Literaturhinweise in der Veranstaltung.
 
09 002
V -
Grundzüge der Rechtssoziologie (Das Recht in der Gesellschaft) (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (17.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.

Das Recht in der Gesellschaft – Grundzüge der Rechtssoziologie
- Einführung: Was ist Rechtssoziologie?
- Demoskopie und Recht (Sinn und Unsinn von Umfragen mit Rechtsbezug)
- Grundbegriffe der empirischen Sozialforschung
- Anthropologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft
- Ehe und Familie
- Der Umbau und Abbau des Sozialstaates („Agenda 2010“, Armutsbericht)
- Probleme des Strafrechts (abschreckende Wirkung von Strafen, Selektivität der Strafverfolgung u.a.)

Es wird auch Gelegenheit zum Besuch einer JVA gegeben.

Begleitend zu dieser Veranstaltung findet eine zweistündige Arbeitsgemeinschaft statt. Der Besuch wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung zum Bestehen der Abschlussklausur.

Literaturempfehlungen:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 003
AG -
Arbeitsgemeinschaft zu den Grundzügen der Rechtssoziologie (Ergänzungsangebot ab dem 1. FS) (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (18.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
 
09 004
AG -
Arbeitsgemeinschaft zu den Grundzügen der Rechtssoziologie (Ergänzungsangebot ab dem 1. FS) (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (19.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
 
09 005
V -
Grundzüge der Rechtsphilosophie (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (19.10.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.

Immanuel Kant hat eine Rechtswissenschaft, die sich nur mit dem positiven Recht, nicht aber mit den ihm zugrundeliegenden Prinzipien beschäftigt, mit einem Holzkopf verglichen, der von außen schön anzuschauen, von innen aber leider leer sei. Die Rechtsphilosophie ist eine der Disziplinen der Rechtswissenschaft, die sich der Art von Grundsatzreflexion zuwendet, die diesen Zustand bestrebt ist zu vermeiden. Sie beschäftigt sich dabei mit analytischen Strukturfragen eines Rechtssystems ebenso wie mit Problemen der materialen Wertordnung: Was ist Gerechtigkeit? Welche Art von Fürsorge schulden Menschen einander? Welche Gründe gibt es für eine (internationale) Rechtsordnung der Würde, Gleichheit und Freiheit?
Die Vorlesung wird einen Überblick über die Ideengeschichte der Rechtsphilosophie und die Hauptprobleme der Debatten der Gegenwart geben. Sie wird dabei engen Bezug zum positiven Recht halten und nachdrücklich die aktuellen, internationalen Diskussionen einbeziehen.
Literatur: Literaturangaben werden in der Vorlesung gegeben.
 
09 006
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo und Di 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (16.10.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt.

Gegenstand der Lehrveranstaltung „Grundkurs Bürgerliches Recht I“ ist der Allgemeine Teil des BGB. Im Zentrum der Vorlesung steht die Rechtsgeschäftslehre. Arbeitsmaterialien mit allen näheren Hinweisen werden in der Lehrveranstaltung verteilt.
Literaturempfehlung: Literaturempfehlungen finden sich in dem o.a. Skript.
 
09 007
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Bürgerliches Recht I (2 SWS) (2 cr); s. A. (s. A.) N. N.
Schein wird erteilt.
 
09 008
GK -
Grundkurs Strafrecht I (4 SWS) (8 cr); Do und Fr 8.00-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (19.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt.
 
09 009
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo und Di 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (17.10.) Heike Krieger
Schein wird erteilt.

Die Veranstaltung führt in das Rechtsgebiet Öffentliches Recht ein und widmet sich hier vor allem dem Staatsrecht, insbesondere dem Grundgesetz. Es geht um die grundlegenden staatsrechtlichen Strukturentscheidungen der Verfassung, also das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und die Bundesstaatlichkeit. Im Einzelnen behandelt werden auch die staatlichen Organe, vor allem der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident – und die prägende Rolle des Bundesverfassungsgerichts für die Verfassungsinterpretation. Vorkenntnisse setzt die Veranstaltung nicht voraus. Unabdingbar ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Textsammlung wie „Staats- und Verfassungsrecht. Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Verlag C.F. Müller (oder auch ähnliches Buch) mitbringen. Für vorbereitende Lektüre nützlich kann das Lehrbuch Degenhart, Staatsrecht I, sein. Weitere Literaturempfehlungen erfolgen im Grundkurs. Ein Skript begleitet die Veranstaltung.

2. Semester

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

3. Semester

09 030
V -
Methodenlehre (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (18.10.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt.

Zwei Juristen – zwei Meinungen: eine alltägliche Situation. Anwälte gelangen in ihren Schriftsätzen zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu unterschiedlichen Ergebnissen, im Instanzenzug wird eine Entscheidung aufgehoben und der anderen Seite Recht gegeben. Methodische Argumente werden zur Begründung des einen wie des anderen Ergebnisses eingesetzt: Was ist nun „richtig“? Oder ist schon die Erwartung verfehlt, dass methodisch geleitete Argumentation den Weg zum richtigen Ergebnis weist? Wer die Veranstaltung besucht, wird sich diese Fragen am Ende selbst beantworten müssen. Als Hilfestellung mögen aber viele Entscheidungen dienen, die methodisch analysiert und rekonstruiert werden. Erläuterungen zu den klassischen Auslegungsmethoden und deren „Schaltstellen“ sollen in der Fähigkeit schulen, jedem Methodenargument ein anderes entgegenzusetzen.
Zum Abschluss wird eine vierstündige Klausur angeboten, in der es nicht nur um erlerntes Wissen, sondern vor allem um die praktische Fähigkeit geht, zur Begründung eines vorgegebenen Ergebnisses alle Register der Methodenlehre zu ziehen. Scheinerteilung erfolgt nicht, da Bestandteil der Zwischenprüfung.
Literaturempfehlung: Literaturempfehlungen finden sich in dem o.a. Skript.
 
09 031
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo und Mi 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (16.10.) Martin Schwab
Schein wird erteilt.
 
09 032
GK -
Grundkurs Strafrecht III (4 SWS) (8 cr); Di und Do 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (17.10.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt.

Es handelt sich um die -für das 3. Fachsemester vorgesehene- Pflichtlehrveranstaltung (vier Semesterwochenstunden) der strafrechtlichen Grundausbildung. Der Grundkurs knüpft thematisch an den Grundkurs Strafrecht II des letzten Semesters (SS 2006 – Prof. Montenbruck) an und behandelt nach Maßgabe der Studienordnung demzufolge vor allem die Vermögensdelikte im engeren Sinn (Betrug, Erpressung und Untreue) einschließlich sachlicher Begünstigung und Hehlerei sowie Urkundsdelikte und ggf. weitere ausgewählte Delikte (vor allem Brandstiftungs- und Verkehrsdelikte).
Am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2006 wurde die Propädeutische Hausarbeit ausgegeben, die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Zum Ende der Vorlesung ist eine (vierstündige) Abschlussklausur vorgesehen, die zur einen Hälfte aus Wissens- und Verständnisfragen und zur anderen Hälfte aus einem kleinen Fall bestehen wird: je basierend auf dem zuvor vorgetragenen Stoff, deren erfolgreiches Bestehen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die neue strafrechtliche (Vorgerückten-)Übung gehört.
Literaturempfehlung: Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird eine ausführliche Gliederungsübersicht nebst weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen ausgegeben.
 
09 033
AG -
AG im Strafrecht für Fortgeschrittene, Kurs I (Ergänzungsangebot ab dem 3. FS) (2 SWS) (2 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (23.10.) Erik Kraatz
 
09 039
AG -
AG im Strafrecht für Fortgeschrittene, Kurs II (Ergänzungsangebot ab dem 3. FS) (2 SWS) (2 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (24.10.) Maren Göre
 
09 034
V -
Delikte gegen die Person (Ergänzungsangebot ab dem 3. FS) (3 SWS) (6 cr); Di 11.00-12.00 und Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (17.10.) Klaus Rogall
Die Veranstaltung hat ausgewählte Delikte gegen die Person (Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Nötigung, Freiheitsberaubung, Beleidigungsdelikte, Privatheitsdelikte) zum Gegenstand, die besonders examensrelevant sind.
Sie richtet sich an Studierende ab dem 3. Fachsemester als Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstoffes im Strafrecht. Sie ist auch für Examenskandidaten zur Wiederholung und Vorbereitung auf die Prüfung geeignet.
Literaturempfehlung: Literaturhinweise mit einer Vorlesungsgliederung wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 035
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo und Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (16.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.

Der Grundkurs Öffentliches Recht III behandelt das allgemeine Verwaltungsrecht mit Ausnahme des Staatshaftungsrechts. Behandelt werden: Begriff und Erscheinungsformen der öffentlichen Verwaltung, die Verwaltungsorganisation, die Rechtsquellen- und die Handlungsformenlehre der Verwaltung, das Verwaltungsverfahren, das Vollstreckungsverfahren und das Recht der öffentlichen Sachen, schließlich die Einwirkungen des Europarechts auf das allgemeine Verwaltungsrecht. Vorkenntnisse aus den Grundkursen Öffentliches Recht I und II sind nützlich, aber nicht zwingend. Die einschlägigen Gesetzestexte, insbesondere das Verwaltungsverfahrensgesetz, sind in der Textsammlung „Staats- und Verwaltungsrecht“ enthalten, die 2006 in 41. Auflage im Verlag C.F. Müller erschienen ist.
Literaturempfehlung: Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auflage, 2004. Erichsen, Hans- Uwe, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Auflage, 2002.
 
09 036
V -
Verfassungsprozessrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit) (2 SWS) (4 cr); Mo 16.15-17.45 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (16.10.) Christain Pestalozza

4. Semester

09 040
V -
Sachenrecht (4 SWS) (8 cr); Do und Fr 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (19.10.) Helmut Schirmer
 
09 041
AG -
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht, Kurs I (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (26.10.) Constanze Hartmann
Schein wird erteilt.
 
09 042
AG -
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht, Kurs II (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (26.10.) Jörn Hökendorf
Schein wird erteilt.
 
09 043
AG -
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht, Kurs III (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (26.10.) Jan Lostermann
Schein wird erteilt.
 
09 044
V -
Grundzüge des Erbrechts (2 SWS) (4 cr); Fr 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (20.10.) Helmut Grothe
 
09 045
Ü -
Übung im Strafrecht (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (17.10.) Klaus Rogall
Schein wird erteilt.

Bei der Übung handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung für das 4. Fachsemester. Gegenstand der Übung ist der Stoff der Grundkurse I – III. Angeboten werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten (davon die erste als vorgezogene Ferienhausarbeit, die bereits in der letzten Vorlesungswoche des SS 2006 ausgegeben wird/worden ist. Die zweite Hausarbeit (zugleich vorgezogene Ferienhausarbeit der Übung des folgenden SS 2007) wird in der letzten Vorlesungswoche des WS 2006/2007 ausgegeben. Voraussetzung für die Zulassung zur Übung ist die bestandene Zwischenprüfung (7 Klausuren und propädeutische Hausarbeit). Die Kopie dieses Nachweises muss unbedingt der ersten abgegebenen Arbeit beigefügt werden. Bei Fehlen dieses Nachweises erfolgt keine Korrektur der Arbeit.
Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit „ausreichend (4 Punkte)“ bewertet worden sind. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen (bestandene Zwischenprüfung bis zum Ende des SS 2006) nicht vorliegen, wird der Übungsschein auch bei bestandener Klausur/Hausarbeit nicht erteilt.
Literaturempfehlung: Literaturhinweise und Terminplan werden in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 046
V -
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts (4 SWS) (8 cr); Mo und Di 8.00-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (16.10.) Walter Krebs
Behandelt werden weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Grundzüge des Baurechts und des Kommunalrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts heranzuführen, die in der ersten juristischen Staatsprüfung zu den Pflichtfächern zählen.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 047
AG -
Verwaltungsrecht (Ergänzungsangebot ab dem 4. FS) (2 SWS) (2 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (23.10.) Alexandra Pyttlik
Schein wird erteilt.

Aufbauend auf dem GK III im Öffentlichen Recht und begleitend zu den Vorlesungen „Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts“ und „Verwaltungsprozessrecht“ wird die Bearbeitung von Verwaltungsrechtsfällen geübt.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekannt gegeben
Anmeldung: erfolgt in der 1. Vorlesungswoche. Bitte entsprechende Aushänge beachten!
 
09 048
AG -
Verwaltungsrecht (Ergänzungsangebot ab dem 4. FS) (2 SWS) (2 cr); Di 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (24.10.) Alexandra Pyttlik
Schein wird erteilt.

Kommentar und Hinweise siehe unter 09047.
 
09 049
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (24.10.) Anja Türmer
Schein wird erteilt.

Kommentar und Hinweise siehe unter 09047.
 
09 050
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (25.10.) Fabian Lang
Schein wird erteilt.

Kommentar und Hinweise siehe unter 09047.
 
09 051
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (24.10.) Fabian Lang
Schein wird erteilt.

Kommentar und Hinweise siehe unter 09047.
 
09 052
V -
Verwaltungsprozessrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (16.10.) Helge Sodan
Die Veranstaltung ergänzt den Grundkurs Öffentliches Recht III (Allgemeines Verwaltungsrecht) und dient der Vorbereitung auf die Übung im Öffentlichen Recht. Wegen der engen Verzahnung des Verwaltungsprozeßrechts mit dem materiellen Verwaltungsrecht sollte die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört worden sein. Ein Schwerpunkt wird auf der Erörterung des Systems der Verfahrensarten im Verwaltungsprozeßrecht liegen. Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird eine ausführliche Gliederung ausgeteilt.
Literaturempfehlungen:
Friedhelm Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 6. Aufl. 2005
Walter Schmitt Glaeser/Hans-Detlef Horn, Verwaltungsprozeßrecht, 16. Aufl. 2005
Helge Sodan/Jan Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 2. Aufl. 2006
Helge Sodan/Jan Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl. 2006
Empfehlung einer Textsammlung:
Helge Sodan/Wolfgang Kuhla (Hrsg.), Landesrecht Berlin, 2. Aufl. 2006
 
09 053
V -
Staatshaftungsrecht (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (19.10.) Beate Rudolf
Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Frage, wann der Staat aufgrund öffentlichen Rechts für rechtswidriges Handeln und ggf. sogar für rechtmäßiges Verhalten einstehen muss, etwa durch Schadensersatzleistung oder Wiederherstellung des früheren Zustands. Behandelt werden insbesondere der Amtshaftungsanspruch, Ansprüche aus Enteignung und andere Ansprüche wegen Eigentumsbeeinträchtigung, Aufopferungsansprüche, Ansprüche aus dem ASOG sowie öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Es mangelt an einer zentralen Kodifikation; die Anspruchsgrundlagen finden sich u.a. in den Grundrechten, im BGB, einzelnen öffentlich-rechtlichen Normen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Hinzu kommen europarechtliche Einflüsse. Dies führt zu einer starken richterrechtlichen Prägung des Staatshaftungsrechts, was eine Systematisierung und damit das Lernen erschwert. Die Vorlesung soll daher den Teilnehmer/innen eine Struktur an die Hand geben, insbesondere auch für Falllösungen. Der Stoff wird durch Beispiele illustriert und anhand von Fällen eingeübt. Gleichzeitig können die Teilnehmer/innen ihre Kenntnisse, die sie im Grundkurs Öffentliches Recht III erworben haben, durch praktische Anwendung vertiefen.
Literaturempfehlung: Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl. München 2004 (weitere Literaturempfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung)

5. Semester

09 060
V -
Grundzüge des Arbeitsrechts (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (17.10.) Jochem Schmitt
Die Vorlesung bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z.B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch die Kündi-gung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Ta-rifvertragsrechts behandelt.
 
09 061
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Fr 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
(bei Klausuren 16-20 Uhr)
(20.10.) Martin Schwab
Schein wird erteilt.
 
09 063
V -
Vertiefungsveranstaltung: Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zivilrecht (Ergänzungsangebot ab dem 5. FS) (2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (17.10.) Adrian Schmidt-Recla
Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind die Vorlage für die Übung der klausurmäßigen Bearbeitung des „großen Falles“ im bürgerlichen Recht. Behandelt werden alle Bücher des BGB.
Literatur: Medicus, Bürgerliches Recht, aktuelle Auflage.
 
09 064
V -
Kreditsicherungsrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 14.30-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (16.10.) Frank Bayreuther
Das Recht der Kreditsicherheiten nimmt in der Rechtspraxis einen herausragenden Stellenwert ein. Kredite werden häufig nur gegen Stellung von Sicherheiten gewährt, Waren oft nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Schon im Hinblick darauf werden die vielfältigen Rechtsfragen, die sich im Bereich des Kreditsicherungsrechts ergeben, gerne zum Gegenstand von Klausuren im Rahmen der juristischen Ausbildung und des Staatsexamens gemacht. Dabei kommt noch hinzu, dass sich im Kreditsicherungsrecht Rechtsprobleme des Schuld- und Sachenrechts in vielfältiger Weise überschneiden und sich in sicherungsrechtlichen Klausuren daher gut Rechtsfragen des Vertragsrechts mit solchen des Sachenrechts kombinieren lassen.
Die Bewältigung von kreditsicherungsrechtlichen Sachverhalten bereitet Studierenden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass das Recht der Kreditsicherheiten sich an der Schnittstelle von Sachen- und Schuldrecht bewegt und daher weder in den schuld- noch in den sachenrechtlichen Lehrveranstaltungen ausreichende Beachtung findet.
Die Vorlesung will hier Abhilfe schaffen. In ihrem Rahmen sollen an Hand von Fällen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und am Beispiel examenstypischer Aufgabenstellungen die wichtigsten Rechtsfragen des Kreditsicherungsrechts besprochen werden. Die Vorlesung beginnt mit dem Recht des Eigentumsvorbehalts und der Sicherungsübereignung. Daran anschließend werden Pfandrecht, Hypothek und Grundschuld, Bürgschaft, sowie das Recht der Sicherungsabtretung dargestellt.
Die Lehrveranstaltung wendet sich primär an Studierende des 5. Semesters. Sie ist darüber hinaus aber auch für Examenskandidaten geeignet, die ihre Kenntnisse im Kreditsicherungsrecht vertiefen wollen. Sie kann zudem zur Wiederholung grundlegender Rechtsinstitute des Schuld- und Sachenrechts genutzt werden, da im Recht der Kreditsicherheiten häufig bekannte Rechtsfragen des jeweiligen Rechtsgebiets in einem auf den ersten Blick vielleicht ungewohnten Kontext auftreten.
Literatur: H.P.Westermann, Sachenrecht (C.F. Müller/Schwerpunktreihe) 10. Aufl. 2002; Baur/Stürner, Sachenrecht, 17. Aufl. 1999.
 
09 062
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
(bei Klausuren 16-20 Uhr)
(19.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.

Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene setzt den Besuch des Grundkurses III und der Vorlesung Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts und Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht voraus. Es werden eine Ferienhausarbeit, eine Semesterhausarbeit sowie drei Klausuren gestellt. Das Themenfeld, dem die Klausuren entstammen, wird in den vorangehenden Übungsstunden eingegrenzt. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) benotet worden sind. Ein Zeitplan wird rechtzeitig am Schwarzen Brett ausgehängt sowie über das Internet bekannt gegeben. Musterlösungen stehen im Internet (Blackboard). Das dort veröffentlichte Material wird in keinem Fall bei den Hausarbeiten und Klausuren zugrunde gelegt.
Literaturempfehlung: Brinktrine/Kastner, Fallsammlung zum Verwaltungsrecht, 2. Auflage, 2005; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl., 2005; Hufen, Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 2005; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl. 2004.
 
09 059
AG -
Themenorientiertes Schreiben für die seminaristische Hausarbeit (Ergänzungsangebot ab dem 5. FS) (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4432 (Übungsraum) (18.10.) Julia Platter,
Susanne Hähnchen
Zielgruppe: Ab dem 5. Fachsemester
Das Hausarbeiten-Schreiben haben Sie (so einigermaßen oder auch anders) hinter sich gebracht?
Trauen Sie sich auch zu, eine Themenarbeit, wie es für die seminaristische Hausarbeit verlangt wird, zu schreiben?
Wenn Sie sich da nicht so sicher sind, sind zu dieser Arbeitsgemeinschaft eingeladen. Hier möchte ich mit Ihnen üben, einen Fachtext zu schreiben. Damit Sie auch wirklich Übung erlangen, sollten sie bereit sein, einen mindestens 10 Seiten langen (ca. 20 000 Zeichen umfassenden) Text zu einem der nachfolgenden Themen oder einem selbst gewählten Thema anzufertigen und diesen dann im Kurs zur Diskussion zu stellen.

Die Themen werden am in der ersten Veranstaltung am 18.10.2006 vergeben.

Themenliste:

Aus dem nationalen öffentlichen Recht
• Behördliche Informationen über Lebensmittel
• Die Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Oddset)
• Der Rechtscharakter einer Versammlungsanmeldung
• Schulpflicht als Eingriff in Elternrechte und Religionsfreiheit
• Die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage im Bundestag
• Das Parlamentsbeteiligungsgesetz
• Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsum

Aus dem Europarecht:
• Elektronische Medien und Verbraucherschutz
• Das Recht auf Privatheit nach Art. 8 I EMRK

Aus dem Zivilrecht:
• Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschafts-register sowie das Unternehmensregister (EHUG)
• Bestellungen mit Gewinnzusagen (BGH NJW 2005, 2991)
• Die eBay-Entscheidung (BGH NJW 2005, 53)
• Der Grundsatz des Verbotes eines venire contra factum proprium

Veranstaltungen ab dem 6. Semester

Kurse zur Examensvorbereitung

Bürgerliches Recht

09 065
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); s. A. - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
und Hs. II
(s. A.) Christian Armbrüster,
Franz Jürgen Säcker,
Martin Schwab,
Ruth Janal,
Dominik Klimke,
Igor Sorge
 
09 066
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht (Allgemeiner Teil) (1,5 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (16.10.) Christian Armbrüster
Ist ein nichtiges Rechtsgeschäft anfechtbar? Welche Rechtsfolgen hat ein Missbrauch der Vertretungsmacht? Wann sind per E-mail oder SMS übermittelte Willenserklärungen zugegangen? Dies sind nur drei von vielen Fragen, an denen sich zeigt: Die Rechtsgeschäftslehre ist von grundlegender Bedeutung für die Anwendung des gesamten Vertragsrechts. Schwerpunkte der Veranstaltung sind insbesondere: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Formvorschriften, gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit, Teilnichtigkeit, Umdeutung, Bestätigung, Vertragsschluss, Vertretung und Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung, Fristen sowie Verjährung. Im Vordergrund steht die Umsetzung des Wissens in die praktische Falllösung. Zu wichtigen Themen werden begleitend Übersichten ins Internet gestellt, außerdem ein Prüfungsschema für vertragliche Ansprüche.
 
09 067
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht (Gesetzliche Schuldverhältnisse) (2 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (27.11.) Jürgen Prölss
 
09 068
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht (Allgemeines Schuldrecht) (2 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (19.2.) Dominik Klimke
Leistungsstörungsrecht, Pflichten vor Vertragsschluss, Schadensersatzrecht, Drittschadensliquidation und vertragliche Ansprüche Dritter, Gesamtschuld, Abtretung und Schuldübernahme – das sind die Schwerpunkte der Veranstaltung. Sie richtet sich an alle, die die examensrelevanten Probleme des Allgemeinen Schuldrechts kompakt wiederholen wollen. Seit der Schuldrechtsreform ist kaum ein Gebiet des BGB so in Bewegung wie das Schuldrecht. Besonderes Gewicht liegt deshalb auf neuer, prüfungsrelevanter Rechtsprechung. Es werden vorwiegend „mittelgroße“ Fälle besprochen. Diese und Materialien dazu werden ins Internet gestellt.
 
09 069
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht (Schuldrecht Besonderer Teil - Vertragstypen) (0,5 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (19.3.) Susanne Hähnchen
Der Schwerpunkt bei den besonderen Vertragstypen wird – wie üblich – auf dem Kaufvertrag liegen. Neben Werk- und Mietvertrag sollen aber auch examensrelevante Aspekte der modernen Vertragstypen (insb. Leasing und Factoring) behandelt werden. Grundsätzlich wird die Darstellung mit Fallbearbeitung verknüpft, nur ausnahmsweise wird Stoff abstrakt wiedergegeben. Mitarbeit ist sehr willkommen!

Strafrecht

09 070
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); s. A. - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
und Hs. II
(s. A.) Klaus Geppert,
Axel Montenbruck
 
09 071
Rp -
Universitätsrepetitorium Strafrecht (2 SWS); Mi 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (18.10.) Klaus Geppert,
Axel Montenbruck,
Sarah Diener

Öffentliches Recht

09 072
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); s. A. - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
und Hs. II
(s. A.) Walter Krebs,
Beate Rudolf,
Helge Sodan,
Heike Krieger,
Ulrich Stellkens
 
09 073
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Grundrechte) (2 SWS); Di 8.45-10.15 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (17.10.) Philip Kunig
 
09 074
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Allgemeines Verwaltungsrecht / Verwaltungsprozessrecht) (2 SWS); Di 12.15-13.45 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (17.10.) Ulrich Stelkens
 
09 075
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Staatsorganisationsrecht) (2 SWS); Di 10.30-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (17.10.) Heike Krieger
 
09 076
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Staatshaftungsrecht) (2 SWS); Di 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Sabrina Schönrock
 
09 077
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Europarecht) (2 SWS); Di 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Sabrina Schönrock

Seminare außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung

09 080
S -
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 2006 (2 SWS) (15 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (16.10.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Schlüsselqualifikation

09 090
Pg -
Begleitveranstaltung zum Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court (4 SWS) (15 cr); Di 12.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4432 (Übungsraum) (10.10.) Frauke Albrecht
Schein wird erteilt.
 
09 091
Pg -
Begleitveranstaltung zum European Law Moot Court (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Bilun Müller
Schein wird erteilt.

In dieser Lehrveranstaltung wird die Teilnahme am European Law Moot Court vorbereitet.
Der ELMC ist der weltweit größte Moot Court, der sich mit dem Europarecht befaßt. In diesem Wettbewerb wird die Verhandlung eines fiktiven Falls vor dem EuGH simuliert. Dies gliedert sich in einen schriftlichen Teil, bei dem die Schriftsätze der Parteien aufgesetzt werden müssen, und einen mündlichen Teil, bei dem die Studententeams verschiedener europäischer Universitäten vor dem „EuGH“ gegeneinander antreten. Wettbewerbssprachen sind Englisch und Französisch. Die Teilnahme setzt mindestens Grundkenntnisse im Europarecht voraus. Es wird ein Nachweis über den Erwerb der Schlüsselqualifikation UND über Fremdsprachenkenntnisse erteilt bzw. ein Seminarschein (alte Studienordnung).
Anmeldung (so schnell wie möglich!) und weitere Information bei Bilun Müller, LL.M (Tel. 838-53191, bilun.mueller@rewiss.fu-berlin.de). Siehe auch: www.fu-berlin.de/jura unter Veranstaltungen -> Wettbewerbe -> Internationale Moot Courts und www.elmc.org.
 
09 092
Pg -
Begleitveranstaltung zum Moot Court Concours European des Droits de l´homme René Cassin (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Kolja Altermann
Schein wird erteilt.

In dieser LV wird die Teilnahme am Concours Européen des Droits de l'Homme René Cassin vorbereitet. Der Concours behandelt Rechtsfragen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und wird jährlich im Frühjahr in den Räumen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europarates in Straßburg ausgetragen. Der Wettbewerb beginnt im Herbst mit der schriftlichen Bearbeitung eines fiktiven Falles vor dem EGMR. Anfang April nehmen dann bis zu 60 Mannschaften aus 20 Ländern an der mündlichen Verhandlung des Falles in Straßburg teil. Wettbewerbssprache ist französisch! Die Teilnehmer erhalten einen Wahlfachschein bzw. einen Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie zusätzlich einen Nachweis über Fremdsprachenqualifikationen. Weitere Informationen bei Dr. Kolja Altermann unter Kolja.Altermann@gmx.de
 
09 093
Pg -
Philip C. Jessup Moot Court (2 SWS) (15 cr); Block - s. A . (s. A.) Beate Rudolf
Schein wird erteilt.

In dieser Veranstaltung wird die Teilnahme am Philip C. Jessup Moot Court vorbereitet. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautet wie folgt: "The 2007 Jessup Problem raises issues of State membership in international organizations. It discusses principles surrounding an international organization's responsibilities to non-member States and the rights and responsibilities of Member States vis-a-vis non-Member States. It also raises questions concerning the appropriate mechanism for resolution of disputes between international organizations and non-Member States." Nach Erscheinen des Sachverhalts im September 2006 werden bis Mitte Januar 2007 in Gruppen- und Einzelarbeit die Schriftsätze in englischer Sprache erstellt. Danach folgt eine intensive Vorbereitung auf die mündlichen Ausscheidungen, welche voraussichtlich im Februar 2007 in Heidelberg stattfinden werden. Bei einem Sieg in der deutschen Vorausscheidung lockt das Finale in Washington D.C. in der Zeit vom 25.03. bis 31.03.2006. Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Für die Teilnahme werden zwei Scheine nach § 17 StO (Schlüsselqualifikationsschein) und § 14 StO (Fremdsprachenkompetenz) oder ein Seminarschein nach alter Studienordnung erteilt.
Weitere Informationen sind zu finden unter www.ilsa.org/jessup.
 
09 094
Pg -
National Model United Nations 2007 (2 SWS) (15 cr); Mi und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (18.10.) Peggy Wittke,
Irene Weinz
Schein wird erteilt.
 
09 095
Pg -
Model UN (in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt) (2 SWS) (15 cr) (s. A.) Peggy Wittke,
Xenia Jakob
Schein wird erteilt.
 
09 096
Pg -
Mediation und Familienrecht (2 SWS) (7,5 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (s. A.) Natascha Wesel
Schein wird erteilt.

Blockseminare: 12.01./13.01.2007 und 26.01./27.01.2007
Die Anfangszeiten der Blockseminare werden in der Einführungsveranstaltung bekanntgegeben.

Anmeldung:
RAin Natascha Wesel
Welserstr. 10-12
10777 Berlin
Tel.: 27590440
Fax: 27590802
E-Mail: nw@kanzlei-wesel.com

"Bewerbungen" werden berücksichtigt bis zum 01.12.2006.
Bitte nur anmelden, wenn wirklich Interesse besteht, da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen beschränkt ist! Sollten mehr als 20 Personen teilnehmen wollen, entscheide die Reihenfolge der Anmeldung über die Teilnahme.
Vorkenntnisse im Familienrecht sind wünschenswert, aber keine Teilnahmebedingung.

Inhalt der Veranstaltung:
Über Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Vorträge werden das Mediationsverfahren, Stufen der Mediation und Prinzipien nahegelegt. Weiterhin erfolgen eine Übersicht und Einführung in das Familienrecht aus anwaltlicher Sicht.
 
09 097
Pg -
Wirtschaftsmediation (2 SWS) (7,5 cr); Mi 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (s. A.) Sandra Walzberger
Schein wird erteilt.
 
09 098
Pg -
Virtuelle Anwaltskanzlei (2 SWS) (7,5 cr); s. A. - s. A. (s. A.) Axel Schulz,
Thorsten Darmer
Schein wird erteilt.

Ziel der Projektgruppe ist es, die praktische Arbeit eines Rechtsanwalts so realistisch wie möglich am Computer zu simulieren. Dazu werden die Teilnehmer zu Beginn des Semesters mit einem fiktiven Fall konfrontiert, der Schritt für Schritt interaktiv bearbeitet wird. Es soll nicht nur gelernt werden, welche Gesetzestexte anzuwenden sind, sondern auch, was als Anwalt zu beachten ist – von der Auswahl des Gerichtsstandes über die effiziente Organisation aller Betriebsabläufe in einer Kanzlei bis hin zur Gebührenabrechnung. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit der Software RA WIN 2000, mit deren Hilfe ein Fall von Anfang bis Ende bearbeitet und dokumentiert werden kann.
Die Projektgruppe richtet sich an Studierende ab dem 6. Fachsemester. Die Anmeldung erfolgt per Internet.
 
09 099
Pg -
Internetrecherche für das Studium der Rechtswissenschaft (2 SWS) (7,5 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, PC-Pool (Übungsraum, Bibliothek) (s. A.) Ulf Marzik
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 JAG).

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der fachbezogenen, insbesondere der bibliographischen und sachthemenbezogenen Recherche im Internet und vermittelt damit Schlüsselqualifikationen (core competences) für das juristische Studium. Die wichtigsten Internet-Angebote (Datenbanken, Websites, Linksammlungen, OPACs) für das Fach Rechtswissenschaft werden online und über Sekundärliteratur vorgestellt.
Die Möglichkeiten und Grenzen der fachbezogenen Nutzung juristischer
Datenbanken (juris Web, beck-online, LexisNexis unter lexis.com, Lexis
Nexis Wirtschaft, JSTOR, digizeitschriften.de, SpringerLink) und der Zugang
zu wissenschaftlichen Bibliotheksbeständen über regionale und überregionale Online-Kataloge (KOBV, KVK) werden erlernt. Der Umgang mit Suchmaschinen und Suchoberflächen (retrieval software) von juristischen
Datenbanken wird an Beispielen vertieft. Vermittelt werden auch Methoden
zur rechnergestützten Recherche des Gangs der Gesetzgebung, von Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsetzungsebenen und von untergesetzlichen Vorschriften. Es sollen auch der Wert von Informationen und Dokumenten aus unterschiedlichen Onlinequellen mit Blick auf deren Nutzbarkeit für die juristische Ausbildung und mit Blick auf parallel verfügbare Bücher (Printmedien) kritisch reflektiert und Anforderungen an die Zitierweise erörtert werden. Über den fachbezogenen Aspekt hinaus soll der besondere Nutzen von Internetressourcen für interdisziplinäre Ausgangs- oder Vertiefungsfragestellungen juristischer Arbeiten erkannt werden (z.B. Nachschlagewerke für fachübergreifende Begriffe, Quellen für sozial- oder naturwissenschaftliche Ausgangsfragestellungen, empirische Daten). Zudem soll ein erster Zugang zu berufsorientierten Angeboten durch und durch Einsatz der online-Lernplattform Blackboard zu E-Learning-Tools vermittelt werden. Ein Skript mit Links und Literaturhinweisen wird ausgegeben.
Voraussetzungen: Windows- und Internet-Grundkenntnisse, Umgang mit
einem Web-Browser; Besitz eines Accounts bei der ZEDAT (ggf. bitte dort
vorher beantragen; sonst bitte Rspr.). Anmeldung erforderlich bis
6.10.2006: ulf.marzik@rewiss.fu-berlin.de
 
09 100
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (2 SWS) (2 cr); Fr 17.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (20.10.) Roland Franke
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 JAG).

Die Veranstaltung richtet sich an alle Studenten des Fachbereichs.

Buchführung und Bilanzierung sind elementare Bestandteile weiter Bereiche des Wirtschaftsrechts. Bilanzierungsfragen spielen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht usw. eine Rolle. Wachsende Bedeutung erlangt die kaufmännische Buchführung dadurch, daß sie auch in den öffentlichen Haushalten zunehmend Anwendung findet (vgl. § 33a Haushaltsgrundsätzegesetz) und dort die Grundsätze der Kameralistik verdrängt. So hat nunmehr die Stadt Hamburg als erstes Bundesland eine nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung erstellte Bilanz vorgelegt, womit sie die Abkehr von der Kameralistik einleitet.

Der Dozent war mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich tätig. Mit Fragen der Buchführung und Bilanzierung ist er als Rechtsanwalt und Steuerberater auch praktisch befasst. Literaturempfehlungen werden per E-mail versandt. Insoweit erwünscht, aber nicht Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anmeldung per E-mail. Es wird gebeten, den Bezug zu dieser Veranstaltung im Betreff der E-mail deutlich zu machen. Die E-mail ist zu richten an: RolandFranke @ web.de (selbstverständlich keine Weitergabe an Dritte).
 
09 101
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (auch Schwerpunktbereich 2) (2 SWS) (2 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (17.10.) Burghard Lehmann
Schein wird erteilt.
 
09 102
V -
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung mit praktischen Übungen (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (16.10.) Hartmut Hamann
Schein wird erteilt.

Anhand konkreter, der rechtsberatenden und rechtsprechenden Praxis entnommener Beispiele wird die Methodik von Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung vermittelt. Hierzu gehören insbesondere die Schlüsselqualifikationen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung und Kommunikationsfähigkeit (§ 17 Studienordnung i.V.m. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG und § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG). Die Teilnahme setzt die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung voraus.
Inhaltlich beschäftigt sich die Vorlesung mit den Grundlagen sachgerechter Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung im Privatrecht. Mit Hilfe praktischer Beispiele wird erläutert, wie Interessengegensätze und Risiken erkannt und den Vertragsparteien zugeordnet werden können. Ziel ist es
dabei auch, Sensibilität für angemessene Konfliktlösungsmechanismen zu entwickeln, indem die Teilnehmer selbst Lösungsmöglichkeiten verhandeln und gestalten. In der Vorlesung verwendete Materialien werden zu Beginn des Semesters über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorlesung
zeigt auf, wie durch vernünftige, handwerklich richtige Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung wesentliche Voraussetzungen für die konstruktive Lösung von Konflikten geschaffen werden und wie solche Konflikte einer sachgerechten Lösung zugeführt werden können.
Literaturempfehlung:
1. Däubler, Verhandeln und Gestalten, 1. Auflage 2003
2. Haft, Verhandlung und Mediation - Die Alternative zum Rechtsstreit, 2. Auflage 2000
3. Junker/Kamanabrou, Vertragsgestaltung, 1. Auflage 2002
4. Langenfeld, Vertragsgestaltung, 3. Auflage 2004
5. Mnookin, Peppet and Tulumello, Beyond Winning: Negotiating to Create Value in Deals and
Disputes (Harvard University Press, 2000)
6. Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Auflage 1996, (Abschnitt C. Vertrag)
 
09 103
Pg -
Rechtskommunikation in der Praxis (2 SWS) (7,5 cr); s. A. - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (17.10.) Jost Müller-Neuhof
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 JAG).

Im Wintersemester 2006/2007 biete ich eine Projektgruppe

Rechtskommunikation in der Praxis
Journalismus – Öffentlichkeitsarbeit – Deutsch für Juristen

an. Die Projektgruppe vermittelt Techniken zur erfolgreichen Kommunikation rechtlicher Informationen in die Öffentlichkeit. Ziel ist, die Teilnehmer auf die zunehmend wichtiger werdenden rechtsbezogenen Kommunikationsaufgaben in Justiz, Politik/Verwaltung, Verbänden, Unternehmen, Medien/Fachverlagen und im Anwaltsberuf vorzubereiten.

In Referaten und Übungen anhand ausgewählter aktueller Fälle befassen sich die Teilnehmer mit journalistischen Darstellungsformen, der Analyse von Rechts- und Gesetzessprache, der Bedeutung und Wirkung der Darstellung von Recht in den Medien sowie mit Stil und gutem Ausdruck im Deutschen. Im Vordergrund stehen die Anforderungen der Praxis in den einschlägigen Berufen, etwa als Pressesprecher/in, Redakteur/in, Redenschreiber/in oder Politikberater/in. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vermittlung erster Public-Relations-Kenntnisse für die Anwaltskanzlei („Anwaltsmarketing“).

Die Veranstaltung findet jeweils am Dienstag, 10 Uhr c.t. im Raum 3315 statt. Erster Termin ist der 17. Oktober 2006.

Bei erfolgreicher Teilnahme (Hausarbeit mit Referat) wird ein Schein zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen gem. § 17 Studienordnung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG, § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG) erteilt. Hausarbeiten werden ab sofort nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Folgende Themen stehen zur Auswahl:


1. Was ist „Kommunikation“? – Thesen, Definitionen, Erläuterungen
2. Was ist „Information“? Relevanz und Rolle
3. Wer oder was ist „die Öffentlichkeit“? – Thesen, Definitionen, Erläuterungen
4. Wer sendet, wer empfängt? Die Bedeutung von Medien und Massenkommunikation
5. Wie entsteht Aufmerksamkeit? Die Nachricht und ihre Faktoren
6. Wer hat Recht? Die Struktur öffentlicher Meinung und das Entstehen herrschender Meinungen im Recht
7. Wie spricht das Recht? Der kommunikative Prozess von der politischen Entscheidung zur legislativen Rhetorik
8. Wie spricht die Verwaltung? Grundlagen und Praxis der Staatskommunikation und die Probleme des „Amtsdeutsch“
9. Wie spricht der Richter? Begründung und Verständlichkeit von Rechtsentscheidungen
10. Wer braucht wen? Das normative und das faktische Verhältnis von Justiz und Öffentlichkeit
11. Am Pranger? Kriminalitäts- und Strafgerichtsberichterstattung in der Presse
12. Hüter der Verfassung oder heimliche Herrscher? Die politische Öffentlichkeit und die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverfassungsgerichts
13. Manipulation oder Information? Public Relation und Corporate Communication in Unternehmen und Verbänden
14. Gutes Image, schlechtes Image? Das Bild der Öffentlichkeit vom Rechtsanwalt
15. Bin ich Ihr gutes Recht? Public Relation und Werbung für Anwälte – Rechtsgrundlagen, Gestaltung, Wirkung


Verbindliche Anmeldungen unter Angabe der Matrikelnummer und der Semesterzahl per Post oder E-Mail an: RA Jost Müller-Neuhof. Quantzstraße 36, 14129 Berlin / jost.mueller-neuhof@online.de.


Der Dozent ist Journalist und Rechtsanwalt. Er hat u.a. als Pressereferent der Berliner Anwaltskammer, Redenschreiber in der Berliner Senatskanzlei und politischer Redakteur gearbeitet.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Fremdsprachenkompetenz

09 110
V -
Französische Rechtssprache (2 SWS) (6 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.10.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.
Ce cours s’adresse à des étudiants, étudiantes ayant des connaissances de base de la langue française. Un thème est traité à chaque séance – droit public, droit privé, droit constitutionnel, droit administratif, droit civil, commercial, du travail etc..- avec pour but d’acquérir quinze à vingt mots d’un vocabulaire spécifique lors d’exercices oraux et écrits. Au cours du semestre, ce nouveau vocabulaire est répété à plusieurs reprises dans différents contextes pour mieux le fixer en mémoire.
Les deux tests écrits, condition de l’acquisition d’un certificat, portent sur des traductions de français en allemand et d’allemand en français et une question devant être traitée par de courtes phrases utilisant les mots juridiques expliqués en cours.
 
09 111
V -
Le systéme politique et juridique de la France (2 SWS) (6 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.10.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.
Le cours s’adresse à des étudiants, étudiantes ayant de bonnes connaissances de la langue française et qui désirent s’informer sur le système politique et juridique. Pays d’ancienne unité nationale, la France a une structure institutionnelle et administrative qui date de plusieurs siècles. Pourtant si la Déclaration des droits de l’homme de 1789 proclame la liberté, l’égalité et la fraternité, les femmes n’ont obtenu le droit de vote qu’en 1946. Le Code civil (1804), premier code européen de cette ampleur est bien applicable sur tout le territoire mais l’égalité des chances dans le domaine du travail a dû en mars 2006 être garantie par une loi sur l’égalité des chances.
Ces contrastes constituent le fil conducteur du cours qui traite l’organisation constitutionnelle, les acteurs de la vie politique, partis politiques et syndicats, le rôle de l’Etat dans la vie économique et les relations franco-allemandes ainsi qu’un aperçu de la politique étrangère.

L’acquisition du vocabulaire spécifique au domaine juridique et politique est soutenue et facilitée par la lecture et la traduction commune d’articles d’actualité ou de textes juridiques.
Pour obtenir un certificat, il est nécessaire de participer avec succès à deux tests écrits portant sur un sujet traité en cours.
 
09 112
V -
Introduction to the English Common Law (2 SWS) (6 cr); Fr 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (20.10.) Emily L. Brown
Schein wird erteilt.
The aim of this lecture series is to improve not only the student's English legal vocabulary but also to provide an introduction to the English common law system, in particular by explaining the legal meanings of words in the context in which they are usually used. With this aim in mind, an overview of contract law, the law of equity and trusts, the law of torts and land law will be provided.
 
09 113
V -
Introduction to the anglo-american law and legal system (2 SWS) (6 cr); Fr 14.00-17.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (20.10.) Donald R. Black
Schein wird erteilt.

Course Completion Certificate may be earned.
Introduction to the Anglo-American Law and Legal System.
This course is conducted in English. Thus, proficiency in (secondary) school English is required in order to comprehend the fundamentals of the Anglo-American legal system (now spread worldwide) as well as to acquire a relevant general legal vocabulary. Students will also begin to interact with legal subject-matter in a text-based context, thus developing their communicative skills. Individual communicative (and intercultural) competence is promoted through structured interaction between the legal texts and the learner group.

Introduction to the Anglo-American Law and Legal System.
Der Kursus findet in englischer Sprache statt. Daher werden gute Schulenglischkenntnisse vorausgesetzt, um die Grundkenntnisse des modernen weltweit zerstreuten angloamerikanischen Rechtssystems kennen zu lernen und dabei einen allgemeinen Fachwortschatz zu erwerben. Gleichzeitig beginnt man fachlich zu handeln und baut dabei seine kommunikative Fertigkeiten aus. Durch gestaltete Interaktionen zwischen juristischen Text und Lerngruppe wird an der Entwicklung der kommunikativen (auch interkulturellen) Kompetenz gearbeitet.
 
09 116
V -
Equality &Non-discrimination Law in the U.S. (2 SWS) (6 cr); Mi 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (18.10.) Helen Hartnell
Schein wird erteilt.

This course introduces various bodies of law pertaining to concerns about equality and non-discrimination in the U.S. Since this area of law emerged out of America’s historical encounter with slavery, particular attention is paid at the outset to the special position of race, particularly in the context of the Civil War and the Civil Rights Movement. Once this historical and overarching analytical framework is in place, we will turn to consider the protection afforded to different groups in American society against discrimination based on gender, sexual orientation, age, or disability. In addition, we will take a special look at affirmative action, particularly in the context of higher education, and will also look at some of the special features of litigating civil rights cases. We will also take a more in-depth at sexual harassment in the workplace, as well as at special problems related to sex-based differences, particularly as they play out in the contexts of insurance, athletics, the workplace, and military service. Finally, we will explore the treatment of religion, and conclude with a look at the regulation of ‘hate speech’.

Class readings consist principally of statutory provisions and cases. No prior knowledge of U.S. law is assumed.
 
09 117
V -
Transnational Litigation in U.S. Courts (zugleich Schwerpunktbereich 6, Unterschwerpunkt IPR / Rechtsvergleichung - Wahlpflichtkurs) (4 SWS) (10 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (16.10.) Helen Hartnell
Schein wird erteilt.

This course provides an in-depth introduction to the conduct of civil litigation in U.S. courts, and focuses in particular on special problems that arise and rules that apply when litigation has a transnational dimension. The course takes a practical approach to the subject, and emphasizes problem-solving as well as strategic analysis of the choices that practicing lawyers must make. In terms of coverage, the course begins by providing an overview of the dual U.S. court system, then examines the unusually complex preliminary issues of subject matter and personal jurisdiction. Third, we examine a series of issues related to the forum: the controversial ‘forum non conveniens’ doctrine, which allows courts to refuse to exercise their statutory jurisdiction under certain circumstances; the rules that apply to forum selection clauses; and the problems of simultaneous parallel litigation in multiple fora and the ‘lis pendens’ doctrine. The fourth group of classes consider three special categories of cases: class actions; human rights cases brought in U.S. courts pursuant to the Alien Tort Claims Act; and claims involving foreign governments under the Foreign Sovereign Immunity Act. Fifth, we turn to questions pertaining to applicable law, starting with prescriptive jurisdiction and the extraterritorial application of law, and then proceeding to the basic U.S. conflict of laws framework. The sixth set of issues pertains to taking evidence, in particular ‘discovery’ under the Federal Rules of Civil Procedure. Seventh and last, we examine the rules applicable to the recognition and enforcement of foreign judgments in U.S. courts.

Class readings consist principally of statutory provisions and cases. No prior knowledge of U.S. (or other) procedural or conflict of laws rules is assumed. Comparative perspectives, particularly those drawn from the law of the European Union, will occasionally be integrated into class discussions.
 
(09 205)
V -
Contract Law in Europe - Recent developments (Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (6 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (19.10.) Christian Armbrüster,
Helmut Grothe
The course provides an overview about the general principles and most important concepts of European contract law. Recent rulings and legislation in different member states will be discussed. Furthermore, the Principles of European Contract Law (PECL or Lando-Principles) and the Common Frame of Reference will be included. Further attention will be given to the ongoing discussion about a future unified European contract law.
 
(09 208)
V -
Introduction to American Public Law (2 SWS) (6 cr); Mi 8.00-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (18.10.) Heike Krieger
 
09 114
V -
Einführung in das spanische Recht (2 SWS) (6 cr); Mi 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (18.10.) Belén Martínez Molina,
Ana Maria Mira-Lux
Schein wird erteilt.
 
(09 206)
V -
European Consumer Law (Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (6 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (19.10.) Ruth Janal
Consumer policy is a core component of the European Union’s strategy objective of improving the quality of life of all EU citizens. This class starts out with a look at the history of consumer protection in the EU and the basis provided for consumer protection initiatives by the Treaty establishing the European Union. We then consider different Consumer Protection directives, i.e. those on unfair contract terms, doorstep selling, distance selling (including electronic commerce), sale of consumer goods and guarantees, injunctions. We will address both the efficacy of these directives as well as the pros and cons of a minimum versus a maximum harmonisation approach. Measures to protect consumers by way of conflict of laws and forum selection rules are examined, as well as other instruments of consumer protection, such as the Consumer Complaint Form, Legal Aid and the European Judicial Network in civil and commercial matters.
The course is taught in English.
 
09 115
AG -
Latein für Juristen (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (19.10.) Horst Eitner
Schein wird erteilt.
Hinweis des Studien- und Prüfungsbüros:
Die Zuordnung dieser Lehrveranstaltung zu den fremdsprachlichen Rechtskursen erfolgt aufgrund der Thematik, nicht aufgrund der Anrechnungsmodalität für den Studiengang. Es ist zu beachten, dass diese Veranstaltung nicht zum Erwerb des Fremdsprachenfachkompetenz-Nachweises führt.

Schwerpunktbereichsveranstaltungen

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts

Unterschwerpunkt 1

09 120
V -
Vertiefung Deutsche Rechtsgeschichte (4 SWS) (8 cr); Di, Mi 12.00-14.00 - Bibliothek Deutsche Rechtsgeschichte Boltzmannstr. 1, LS (Lesesaal) (17.10.) Adrian Schmidt-Recla
Studenten des Schwerpunktbereiches „Grundlagen des Rechts“ bietet die Übung zur deutschen Rechtsgeschichte die Möglichkeit, ausgewählten methodologischen und inhaltlichen Problemen der Geschichte des einheimischen Rechts vertieft nachzugehen. Dabei wird mit normativen und empirischen Rechtsquellen gearbeitet, die vorwiegend privat- aber auch strafrechtliche Fragen behandeln (Lateinkenntnisse sind zwar wünschenswert, aber nicht erforderlich). Erworben werden exegetische und rechtsvergleichende Fertigkeiten, die auch für die Bearbeitung geltendrechtlicher Fragestellungen wichtig sind. Darüber hinaus wird in der Übung das Verständnis von Rechtsinstituten gefördert, die sowohl in historischen als auch in der geltenden Rechtsordnung vorkommen.
Literatur: wird jeweils in der Veranstaltung bekannt gegeben.
 
09 121
S -
Rechtshistorisches Seminar (2 SWS) (15 cr); Block - Bibliothek Deutsche Rechtsgeschichte Boltzmannstr. 1, LS (Lesesaal) (s. A.) Adrian Schmidt-Recla
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Unterschwerpunkt 2

09 122
Ü -
Digestenexegese/Römisches Privatrecht II (2 SWS) (15 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Römische Rechtsgeschichte) (19.10.) Susanne Hähnchen
Schein wird erteilt.

Exegese ist die Behandlung und Auslegung von Texten, um sie zu verstehen – das, was Juristen also ständig tun (z.B. mit Verträgen und Gesetzen). Hier wird es um das Verständnis des römischen Rechts gehen, welches die Wurzel unseres heutigen (europäischen) Zivilrechts ist. Im Mittelpunkt stehen die Digesten, eine Sammlung von thematisch sortierten Juristenschriften, zum Teil entfernt mit heutigen Lehrbüchern und Fallsammlungen vergleichbar.
Die Veranstaltung richtet sich primär an Studenten des Schwerpunkts Grundlagen des Rechts, aber auch an alle historisch Interessierten. Lateinkenntnisse sind hilfreich.
In diesem Semester sind die folgenden privatrechtlichen Themen Gegenstand der Vorlesung: Bereicherungsrecht, Stipulation, Bürgschaft und Auftrag. Es wurden schon vor ca. 2000 Jahren Probleme behandelt, die dem heutigen Juristen vertraut vorkommen sollten. Außerdem wird ein Überblick über die römische Rechtswissenschaft, also die Anfänge wissenschaftliche Bearbeitung rechtlicher Fragen überhaupt, gegeben.
Es wird eine Übungsklausur angeboten und am Ende des Semesters die Klausur zum Abschluss des Schwerpunktbereichs – wozu allerdings der Stoff des vorangegangenen Sommersemesters (Röm. Sachenrecht bei Frau Prof. Möller) gehört.
Literaturempfehlung: Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 18. Aufl. 2005; weitere Lit. im Laufe der Veranstaltung

Unterschwerpunkt 3

09 123
V -
Grundkurs Rechtssoziologie (mit Abschlussklausur) (3 SWS) (6 cr); Mi 10.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (18.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.

Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe I (oder Studierende im Nebenfach bzw. Teilgebiete des Rechts) wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“.

Die Wahlfach-Studierenden können einen Schein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 JAO erwerben; die Studierenden des Grundlagen-Schwerpunktes erhalten Gelegenheit, sich im Schreiben rechtssoziologischer Klausuren zu üben und dann eine examensrelevante Abschlussklausur (als Teil der Universitätsprüfung) zu schreiben.

Literaturempfehlung:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 124
S -
Recht und Nationalsozialismus (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (17.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.

Recht im NS

- Staat und Partei im NS
- Gesetzgebung gegen Juden im NS
- Die Verschärfung des Strafrechts
- Röhm-Affäre und rechtliche Reaktionen
- Gab es eine „Verfassung“ des Dritten Reichs?

Rechtliche Reaktionen auf den NS

- Radbruchs These vom „Unrechts-Staat“
- Wiederaufbau der Justiz nach 1945 in den Westzonen
- Wiederaufbau der Justiz in der SBZ
- Die strafrechtliche Verfolgung von Justizjuristen nach 1945 in Ost- und Westdeutschland
- Formen der Wiedergutmachung von NS-Unrecht nach 1945

Unterschwerpunkt 4

Veranstaltung entfällt!
09 125
V -
Grundzüge der Rechtsphilosophie (Die Suche nach Gerechtigkeit) (mit Abschlussklausur) (4 SWS) (8 cr); Di und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (17.10.) Matthias Mahlmann
 
09 126
C -
Rechtsphilosophisches Colloquium mit Probeklausur (3 SWS) (3 cr); Do 18.00-20.30 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (19.10.) Joachim Bohnert
 
09 127
S -
Gerechtigkeit (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (16.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.

Klassische Beiträge zur Gerechtigkeitsdiskussion:

- Platon
- Aristoteles
- Thomas
- Marx
- Radbruch
- Kelsen
- Rawls
- Walzer

Die Lehre vom gerechten Krieg
Dimensionen der sozialen Gerechtigkeit (Familiengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Steuergerechtigkeit, Wehrgerechtigkeit etc.)
Gerechtigkeit in der christlichen Soziallehre
 
09 128
S -
Rechtsphilosophisches Seminar (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (18.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt.
 
09 129
S -
Methodenlehre (mit seminaristischen Hausarbeiten) (3 SWS) (15 cr); Di 13.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (17.10.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Unterschwerpunkt 1

09 130
V -
Gesellschaftsrecht (4 SWS) (8 cr); Mo 16.00-18.00 und Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal)
(donnerstags im Hörsaal III)
(16.10.) Christian Armbrüster
Die Vorlesung umfasst das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht. Es handelt sich um einen Pflichtkurs im Schwerpunktbereich 2 (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht). Dabei werden ausführliche Skripte zum Grundlagenwissen ausgegeben, deren vorbereitende Durcharbeitung sich für eine nutzbringende Teilnahme empfiehlt. In der Vorlesung wird besonderes Gewicht auf die kritische Analyse der Rechtsprechung anhand zahlreicher Beispielsfälle gelegt.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommentiert.
 
Veranstaltung entfällt!
09 131
C -
Neue Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht (1 SWS) (1 cr); Block - s. A . (s. A.) Andrea Lohse

Unterschwerpunkt 2

09 132
S -
Konzernrecht, Umwandlungsrecht, Recht der SE und zur Unternehmensmitbestimmung (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (6.11.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereiches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, die eine seminaristische Arbeit im Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der europäischen AG oder Unternehmensmitbestimmungsrecht bzw. eine Klausur schreiben wollen. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt den Besuch der Vorlesung zum Konzern- und Umwandlungsrecht im Sommersemester voraus.

Unterschwerpunkt 3

09 133
V -
Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht (2 SWS) (4 cr); Di 17.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2216 (Übungsraum) (17.10.) Thomas Mueller-Thuns
Schein wird erteilt.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse der handelsrechtlichen
Rechnungslegung und steuerlichen Gewinnermittlung; Erläuterung der rechtsSeite 2 zum Schreiben vom 4. August 2006 formspezifischen Rechnungslegungsvorschriften (Kapitalgesellschaft &Co., GmbH, AG). Im Vordergrund stehen die grundlegenden Zusammenhänge, das Verständnis und die Systematik.
Vorkenntnisse: Grundlegende Buchführungskenntnisse sind notwendig.
Literatur: Thiel/Lüdtke-Handjery, Bilanzrecht, 5. Aufl. 2005;
 
09 134
V -
Einführung in das Steuerrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (16.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung beginnt mit einer Darstellung des Steuerbegriffs und einem Überblick über die öffentlichen Abgaben. Sie behandelt sodann die grundrechtlichen Vorgaben für das Steuerrecht (Art. 3 I; 14 I GG; Leistungsfähigkeitsprinzip). Als drittes wird ein Überblick über das Finanzverfassungsrecht (ohne Haushaltsverfassung, Art. 104 a bis 109 GG) gegeben. Auf das Gemeinnützigkeitsrecht und das Steuerstrafrecht wird im Rahmen der vorhandenen Zeit eingegangen. Der einkommensteuerrechtliche Teil der Vorlesung soll die Grundbegriffe des EStG so weit klären, dass die Vorlesung „Besteuerung des Unternehmensgewinns“ im kommenden Sommersemester darauf aufbauen kann. Im Mittelpunkt stehen insoweit die Überschusseinkünfte.
Literaturempfehlung:Birk, Dieter, Steuerrecht, 8. Auflage, 2005. Tipke, Klaus/Lang, Joa-chim, Steuerrecht, 18. Auflage, 2005.
 
09 119
V -
Einführung in das Einkommenssteuerrecht (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (18.10.) Ulrich Stelkens
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Einkommenssteuerrechts (Grundbegriffe, subjektive Steuerpflicht, Einkunftsarten, Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, Steuertarife, Steuererhebung). Die Vorlesung wird begleitet werden durch einen „Blackboard“-Kurs (http://lms.fu-berlin.de ) mit Angaben zur Literatur und Materialien.
 
09 135
S -
Einkommensteuerrecht (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Block - s. A. (s. A.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.
 
09 136
S -
Seminar zum Handels- und Steuerbilanzrecht sowie zum Unternehmenssteuerrecht (mit seminaristischer Hausarbeit) (2 SWS) (15 cr); s. A. - s. A. (s. A.) Joachim Schulze-Osterloh,
Thomas Mueller-Thuns
Schein wird erteilt.

Unterschwerpunkt 4

09 137
V -
Europäisches und deutsches Wettbewerbs-, Energie- und Telekommunikationsrecht (mit Abschlussklausur) (4 SWS) (8 cr); Mi 16.00-18.00 und Do 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (18.10.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung wendet sich an die Studierenden, die sich für den Schwerpunktbereich: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht entschieden und das Wettbewerbsrecht als einen ihrer Unterschwerpunkte gewählt haben. Das europäische Wettbewerbsrecht hat sich durch die VO Nr. 1/2003 und durch die Reform der FKVO grundlegend geändert. Das deutsche Wettbewerbsrecht ist 2005 an das neue europäische Recht angepasst worden. Berufsorientiert betrachtet, könnte der Zeitpunkt zum Einstieg in das Wirtschaftsrecht mit völlig neuen Gesetzen, die gestern ausgebildete Juristen alt aussehen lassen, also gar nicht besser gewählt werden.
 
09 138
Ü -
Propädeutischer Basiskurs zum Wettbewerbsrecht mit Klausurtechnik (2 SWS) (15 cr); s. A. - s. A. (n. V.) Franz Jürgen Säcker,
Maik Wolf
Der Basiskurs soll die Vorlesung durch Lektüre grundlegender Entscheidungen sowie durch eine Einführung in den Aufbau wettbewerbsrechtlicher Klausuren und Hausarbeiten ergänzen. Eine Teilnahme ist nur im Zusammenhang mit der Vorlesung möglich. Eine Anmeldung ist in der Vorlesung „Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht“ am 18.10.06 möglich.
 
09 139
Pg -
Intensivkurs zum Telekommunikationsrecht (1 SWS) (7,5 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (26.10.) Franz Jürgen Säcker,
Annegret Groebel,
Michael Robert
Das Programm dieser Veranstaltung ist unter folgendem Link einzusehen:
http://web.fu-berlin.de/iww/
 
09 140
Pg -
Intensivkurs zum Energierecht (1 SWS) (7.5 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (23.11.) Franz Jürgen Säcker,
Kathrin Thomaschinski,
Heiner Bruhn
Das Programm dieser Veranstaltung ist unter folgendem Link einzusehen:
http://web.fu-berlin.de/iww/
 
09 141
S -
Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht (mit seminaristischer Hausarbeit) (2 SWS) (15 cr); Block - s. A. (s. A.) Franz Jürgen Säcker,
Jürgen Ensthaler,
Kurt Markert,
Ingo Schmidt,
Kurt Stockmann
Schein wird erteilt.

Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereiches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, die eine seminaristische Arbeit im Deutschen und Europäischen Kartell-, Energie- und Telekommunikationsrecht schreiben wollen. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt ausreichende Kenntnisse des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts voraus.

Unterschwerpunkt 5

09 142
Pg -
Kunst, Kopie, Kommerz, Urheber- und Leistungsschutzrecht in der bildenden Kunst (2 SWS) (7,5 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht)
Termine: 13.10.2007, 12.02.2007, 9-18 Uhr
(s. A.) Claudia Mühlenbernd,
Saskia Pütz
Schein wird erteilt.

Die Übung richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften und der Kunstgeschichte. Dabei sollen auch solche Teilnehmer angesprochen werden, die sich bislang noch nicht mit dem Urheberrechtsschutz beschäftigt haben. In der Übung soll, neben einer ausführlichen Diskussion des neuzeitlichen Kunstbegriffs, der Begriff der „persönlich geistigen Schöpfung“, der Lichtbildschutz, die Verwertungsrechte sowie die Schranken des Urheber- und Leistungsschutzrechts anhand von ausgewählten Kunstwerken (wie Picasso, Duchamp, Jeff Koons) näher untersucht werden.

Die Übung findet als Blockveranstaltung an drei Samstagen (13.01.07, 27.01.07 und 10.02.07) in der Bibliothek des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts- Wettbewerbs- und Energierecht sowie an einem Samstag im Hamburger Bahnhof statt. Es kann ein Übungsschein erworben werden.

Eine Vorbesprechung findet am Freitag, dem 10.11.2006, 18 Uhr c.t., ebenfalls in der Institutsbibliothek statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die zu vergebenden Referatsthemen vorgestellt und vergeben. Jeder Teilnehmer der Übung ist verpflichtet, ein Referat (ca. 15-20 Minuten) zu übernehmen.
 
09 143
S -
Ausgewählte Fragen des Kunst, Urheber- und Persönlichkeitsrechts (2 SWS) (15 cr); Block - s. A. (s. A.) Peter Raue
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Vorbesprechung am 14.11.2006, 17 Uhr
Kanzlei Hogan, Hartsson &Raue,
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Wahlpflichtveranstaltungen

09 144
Pg -
Probleme der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht (Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (7,5 cr); Block - s. A. (s. A.) Ulrich Mutschler
 
09 145
Ringvorlesung -
Interdisziplinäre Ringvorlesung: Effiziente Steuerung und Regulierung wettbewerblicher und nicht gewerblicher Organisationen (2 SWS) (4 cr); Mi 18.00-20.00 - Henry-Ford-Bau Garystr. 35, HFB/B (Hörsaal) (1.11.) Franz Jürgen Säcker,
Georg Schreyögg,
Klaus Heine
Die intensive Diskussion um die Corporate Governance von Unternehmen hat davon abgelenkt, dass die Governance öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (z.B. Gerichte, Kommunalverwaltungen, Strafvollzugsanstalten, Kulturbetriebe, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) immer noch auf Effizienzzielsetzungen verzichtet. Die Möglichkeiten zur effizienteren Steuerung von Non-Profit-Organisationen stehen im Mittelpunkt der Vorträge der eingeladenen Wissenschaftler und Praktiker.
 
09 146
Pg -
IT-Recht (Unterschwerpunkt 4) (2 SWS) (7,5 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (17.10.) Lina Boecker
Die Projektgruppe richtet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester, die
sich für Computerrecht und Softwarelizenzrecht sowie das Recht des Geistigen
Eigentums interessieren. Ein Schein soll erteilt werden nach Abgabe einer
schriftlichen Hausarbeit und einem 20minütigen Referat mit anschließender
Diskussion. Grundkenntnisse im Urheberrecht sind erwünscht, aber nicht
Voraussetzung.

Schwerpunktbereich 3: Arbeits- und Versicherungsrecht

Unterschwerpunkt 1

09 150
V -
Arbeitsrecht (4 SWS) (8 cr); Mo 18.00-20.00 und Di 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(dienstags Hörsaal 1122, Bo-3)
(16.10.) Frank Bayreuther
Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 3 (Arbeits- und Versicherungsrecht). Sie soll als Grundlagenveranstaltung die Studierenden mit den allgemeinen Lehren und Grundzügen des Arbeitsrechts vertraut machen und ihnen zudem die im Schwerpunktbereich erforderlichen Kenntnisse im Bereich des Individualarbeitsrechts vermitteln. Dabei werden im Rahmen der Vorlesung die Grundzüge des Arbeitsrechts nicht nur abstrakt dargestellt; vielmehr sollen die Studierenden an Hand zahlreicher Fälle aus der Rechtspraxis auch Gelegenheit erhalten, um das theoretisch erworbene Wissen in Fällen einzuüben.

Nachdem das Arbeitsrecht stark richterrechtlich geprägt ist, wird die aktuelle Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts innerhalb der Veranstaltung einen gewichtigen Stellenwert einnehmen. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf den aktuellen Entwicklungstendenzen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die das Arbeitsrecht in den nächsten Jahren entscheidend prägen werden (insbesondere: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Recht der Bezugnahmeklauseln).

Im Einzelnen werden besprochen: Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts; europäische und internationale Einflüsse auf das nationale Arbeitsrecht; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (Stellenausschreibung, Formerfordernisse, Fragerechte des Arbeitgebers); Anfechtung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber; Aufhebungsvertrag, Anfechtung/Widerruf des Aufhebungsvertrags; Besondere Arbeitsverhältnisse (insb. Leiharbeit und Probezeit); Befristung von Arbeitsverträgen; Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf; Grundzüge der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, insb. AGB-Kontrolle von sog. Nebenabreden (Vertragsstrafen, Ausschlussklauseln, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte, Kürzungsklauseln, Rückzahlung von Gratifikationen und Ausbildungskosten); Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbote (insb.: Auswirkungen des AGG auf das Arbeitsrecht); Lohngestaltung durch Individual- und Tarifvertrag; Lohn ohne Arbeit (insb.: Annahmeverzug des Arbeitgebers, Betriebsrisikolehre, Urlaub, Feiertagsentgelt; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall); Betriebsübergang nach § 613a BGB; Schadensersatz im Arbeitsverhältnis; Kündigung des Arbeitsverhältnisses , insb.: allgemeines Kündigungsrecht; Sonderkündigungsschutz für einzelne Arbeitnehmergruppen; Kontrolle von Kündigungen nach dem KSchG, kollektive Mitwirkungsrechte; gerichtliches Verfahren in Kündigungsschutzprozessen.

Literatur: Dütz, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2006; Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2006; zu aktuel-len Rechtsentwicklungen werden Literatur, Fälle und Übungsmaterial auf der Homepage des Lehrstuhls bereitgestellt.
 
09 151
V -
Vertiefungsveranstaltung Arbeitsrecht (Personalvertretungsrecht) (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (17.10.) Claas-Hinrich Germelmann
Schein wird erteilt.

Inhalt der Lehrveranstaltung:
Vertiefte Darstellung des Personalvertretungsrechts mit Schwerpunkt des BPersVG. In besonderem Maße wird auf Parallelen und Unterschiede zum Betriebsverfassungsrecht hingewiesen. Dies schließt in Teilbereichen eine Darstellung betriebsverfassungsrechtlicher Probleme ein. Da die Beamten als Gruppe vom Personalvertretungsrecht erfasst werden, ergeben sich zwangsläufig auch Bezüge zum Beamten- und Verwaltungsrecht. Besonderes Gewicht wird auch auf die Durchsetzung der Rechte der Personalräte gelegt, verfahrensrechtliche Fragen (Beschlußverfahren, Vollstreckungsrecht, Rechte der Verbände) werden angesprochen. Die bedeutsamsten Entscheidungen des BAG, BVerwG und BVerfG werden behandelt. Ferner wird in der Veranstaltung auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Aufsätze in der jeweils neuesten Ausgabe der NZA hingewiesen. Für den Besuch der Veranstaltung ist es unerlässlich, einen Text des BPersVG mitzubringen.

III. Literatur wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben
IV. Kenntnisse des Individual-Arbeitsrechts werden vorausgesetzt.
V. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
VI. Eine Abschlußklausur nach § 15 Abs. 1 (b) PrüfO wird gestellt
 
09 149
V -
Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (19.10.) Jochem Schmitt
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht wendet sich an Studierende, die sich für den Schwerpunktbereich „Arbeits- und Versicherungsrecht“ entschieden haben (Unterschwerpunkt Arbeitsrecht).
Behandelt wird zunächst das Recht der Koalitionen. Erörtert wird hier der Begriff der Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG sowie ihre Rechtsstellung (rechtliche Rahmenbedingungen, Grenzen der Tarifautonomie, Grenzen der Betätigungsfreiheit).
Der zweite große Abschnitt der Veranstaltung ist dann dem Tarifvertragsrecht gewidmet. Behandelt werden u.a. die Bedeutung und die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen. Des Weiteren wird der übliche bzw. mögliche Inhalt von Tarifverträgen sowie ihr persönlicher, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich problematisiert. Der zweite Teil der Veranstaltung schließt mit Überlegungen zum Verhältnis des Tarifvertrages zu anderen Rechtsquellen sowie zu den Grenzen der Tarifmacht.
Der letzte Teil der Veranstaltung ist schließlich dem Arbeitskampfrecht gewidmet. Am Beginn stehen hier der Begriff, die Erscheinungsformen und die Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfes. Im Weiteren werden die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit von Streiks und Aussperrungen behandelt. Relativ breiten Raum nehmen schließlich die Rechtsfolgen von Streiks (Suspendierung, Kündigung, Beteiligungsrechte des Betriebsrates) und Aussperrungen (lösende und suspendierende Aussperrung, Schadensersatz) sowie die sozialversicherungs-rechtlichen Konsequenzen ein.
>b>Literaturempfehlungen:
Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht, Band 2, 3. Aufl., 2004
Preis, Arbeitsrecht – Praxis-Lehrbuch zum Kollektivarbeitsrecht, 2003
 
Veranstaltung entfällt!
09 152
S -
Arbeitsrecht (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (17.10.) Jochem Schmitt
 
09 159
S -
Seminar „Aktuelle Rechtsentwicklungen im deutschen und europäischen Arbeitsrecht (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Frank Bayreuther
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, die das Arbeitsrecht in den nächsten Jahren entscheidend prägen werden (insb.: Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbote im Arbeitsrecht nach dem AGG, AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen, Recht der Bezugnahmeklauseln, europäische Einflüsse auf das nationale Arbeitsrecht).

Vorbesprechung und Themenvergabe: Mo. 13.11.2006, 20 Uhr c.t., Ort: s. Aushang.

Unterschwerpunkt 2

09 157
V -
Sozialversicherungsrecht I (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00, 14-tägl. - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (16.10.) Kurt Maier
 
09 153
V -
Sozialversicherungsrecht II (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00, 14-tägl. - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (23.10.) Helmut Schirmer

Unterschwerpunkt 3

09 155
Pg -
Das neue Privatversicherungsrecht (2 SWS) (7,5 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (19.10.) Jörn Hökendorf,
Knut Pilz
Im März 2006 veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz den Referentenentwurf für die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes. Aufgrund des Drucks, den das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen zur Lebensversicherung aufgebaut hat, ist eine Umsetzung des Entwurfs zum 01. Januar 2008 fast sicher. Hierdurch kommt es in der Ausbildung zu einem Dilemma, da die Kenntnisse des geltenden Rechts in kurzer Zeit überholt sein werden. Dieser Missstand wird mit der Arbeitsgemeinschaft behoben und Ihnen der Weg für die praktische Umsetzung Ihrer Kenntnisse geebnet.

In der Arbeitsgemeinschaft sollen alte und teilweise bekannte Fälle nach neuem Recht besprochen werden. Hierfür stellen wir natürlich kurz eine Falllösung nach dem bisherigen Recht dar. Auf diesem Wege werden Ihre Kenntnisse zum Versicherungsrecht gefestigt, die Falllösung geübt und die praktische Anwendbarkeit der Kenntnisse bleibt auch für die Zukunft gewahrt, wenn es zu grundlegenden Änderungen im Jahr 2008 kommt. Im Rahmen der Fallbesprechung werden die klassischen Probleme des allgemeinen Versicherungsrechts behandelt – Vertragsschluss, Obliegenheitsverletzung und Versicherungsvermittlung. Weiterhin wird ein Blick auf den besonderen Teil geworfen, da es insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung und Lebensversicherung zu erheblichen Veränderungen kommt. Der Referentenentwurf vom 07. Februar 2006 und der Abschlussbericht der VVG-Reformkommission vom 19. April 2004 sind ab Semesterbeginn unter www.lms.fu-berlin.de abrufbar. Wir werden Kopien des Gesetzesentwurfs im ersten Treffen verteilen. Sie können durch den Besuch der AG zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – die Falllösung im Versicherungsrecht vertiefen und das neue Recht lernen.
 
09 156
S -
Versicherungsrechtliches Seminar (2 SWS) (15 cr); Di 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (17.10.) Helmut Schirmer
Schein wird erteilt.
 
09 154
V -
Vertiefung Privatversicherungsrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-19.30 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (16.10.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.

In dem Kurs, der Elemente einer Übung und eines Examensrepetitoriums vereint, geht es um die fallbezogene Anwendung und Vertiefung der in der zum Schwerpunktbereich 2 gehörenden Vorlesung Privatversicherungsrecht erworbenen Kenntnisse. Besonderes Gewicht wird dabei auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung gelegt. Unabdingbare Voraussetzung für eine nutzbringende Teilnahme sind Vorkenntnisse derjenigen Materien, die den Gegenstand der Vorlesung Privatversicherungsrecht bilden. Zur Vorbereitung der Abschlussklausur wird eine Übungsklausur mit Korrektur angeboten.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommentiert.

Wahlpflichtveranstaltungen

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie

Unterschwerpunkt 1

09 160
V -
Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (mit Abschlussklausur) (4 SWS) (8 cr); Do und Fr 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (19.10.) Axel Montenbruck
 
09 161
S -
Seminar im Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (mit seminaristischen Hausarbeiten) (3 SWS) (15 cr); Di 18.00-21.00 - Boltzmannstr. 3, 5500 (17.10.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt.

Das Seminar behandelt Fragen des Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechts und ist vor allem für den Schwerpunktbereich "Strafrechtspflege und Kriminologie" (Nr. 4) gedacht, hier für den USP Nr. 1. Eine ge-meinsame Einführungsbesprechung aller Dozenten, die in diesem Schwerpunktbereich eine seminaristische Hausarbeit ausgeben, findet in der letzten Vorlesungswoche des SS 2006 statt; Ort und Zeit werden in fachbereichsüblicher Weise noch rechtzeitig bekanntgegeben. An diesem Termin werden die Seminarplätze – sofern notwendig- per Losentscheid vergeben. Die Seminarthemen werden dann zentral durch das Prüfungsbüro ausgegeben; die vierwöchige Bearbeitungszeit beginnt erst mit dem Ausgabetermin.
Das Seminar ist auch für "normale" Seminarteilnehmer offen. Erster Termin, bei dem dann die Terminplanung im Einzelnen besprochen wird, ist Dienstag (17. Oktober 2006), 18 Uhr c.t. in Raum 5500 (Boltzmannstr. 3).
Literaturempfehlung: In dem Einführungstermin (vom 17.10.2006) werden auch Literaturempfehlungen für die noch zu bearbeitenden Themen gegeben. Sofern gewünscht, werden in dem Vorbesprechungstermin (Mitte Juli 2006) – losgelöst von einzelnen Themen!- auch Hinweise zur prüfungsmäßigen Bearbeitung solcher seminaristischer Hausarbeiten gegeben.
 
09 162
S -
Seminar im Strafverfahrensrecht und zu den strafrechtlichen Sanktionen einschließlich Strafvollzug (mit seminaristischen Hausarbeiten - auch Unterschwerpunkt 3) (3 SWS) (15 cr); Fr 14.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, 5500 (20.10.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
 
09 163
S -
Seminar zur Strafverteidigung (mit seminaristischen Hausarbeiten) (1 SWS) (15 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (s. A.) Hans-Peter Mildebrath

Unterschwerpunkt 2

09 164
AG -
Kriminologie A (2 SWS) (2 cr); Di 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (17.10.) Nadine Romanowski,
Tobias Singelnstein
Schein wird erteilt.

Die AG, die inhaltsgleich zu zwei Terminen angeboten wird, befasst sich hauptsächlich mit folgenden Themenbereichen:

- Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie,
- Kriminologische Theorien,
- Quellen und Methoden kriminologischer Forschung,
- Beurteilung und Erfassung von Geschehensabläufen,
- deliktsspezifische Erkenntnisse.

Die AG ist für Studierende ohne kriminologische Vorkenntnisse, sowie für Studierende mit Grundwissen im Bereich der Kriminologie geeignet. Sie dient der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kriminologische Themen und der Aneignung und Festigung eines (insbesondere auch examensrelevanten) Basiswissens unter besonderer Berücksichtigung soziologischer Aspekte.
 
09 165
AG -
Kriminologie B (2 SWS) (2 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (17.10.) Nadine Romanowski,
Tobias Singelnstein
Schein wird erteilt.

Die AG, die inhaltsgleich zu zwei Terminen angeboten wird, befasst sich hauptsächlich mit folgenden Themenbereichen:

- Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie,
- Kriminologische Theorien,
- Quellen und Methoden kriminologischer Forschung,
- Beurteilung und Erfassung von Geschehensabläufen,
- deliktsspezifische Erkenntnisse.

Die AG ist für Studierende ohne kriminologische Vorkenntnisse, sowie für Studierende mit Grundwissen im Bereich der Kriminologie geeignet. Sie dient der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kriminologische Themen und der Aneignung und Festigung eines (insbesondere auch examensrelevanten) Basiswissens unter besonderer Berücksichtigung soziologischer Aspekte.
 
09 166
Rp -
Repetitorium in der Kriminologie Maßregelvollzug (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (17.10.) Ulrich Eisenberg
Die Veranstaltung bezieht sich auf sämtliche Teilgebiete der Unterschwerpunkte Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Die Studierenden sollen mit den Anforderungen vertraut gemacht werden, die (im Ersten Juristischen Staatsexamen oder) in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Leistungen gestellt werden.
 
09 174
V -
Recht der Maßregeln der Besserung und Sicherung (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.10.) Hartmuth Horstkotte
Die Vorlesung betrifft die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB und damit einen Teil des Sanktionenrechts, der durch die Aktivität des Gesetzgebers und eine fortschreitende Differenzierung der Rechtsprechung neuerdings zunehmende Bedeutung erlangt hat. Im Mittelpunkt der Vorlesung werden die mit Freiheitsentzug verbundenen Maßregeln, zumal die Sicherungsverwahrung ( §§ 66 – 66b StGB ) sowie die Führungsaufsicht stehen. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben ( Prinzip der Verhältnismäßigkeit ) werden ebenso erörtert werden wie die Zusammenhänge zwischen Maßregeln und Strafen. Vor allem wird auf die rechtliche Begrenzung der Prognosepraxis einzugehen sein. Außerstrafrechtliche Präventionsregelungen im öffentlichen Recht und im Betreuungsrecht sollen mitbehandelt werden. Besonderes Gewicht wird auf die Analyse von Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte gelegt werden; rechtsvergleichende Hinweise sollen eingeflochten werden.
Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung gegeben.
 
09 167
S -
Seminar Kriminologie (mit seminaristischen Hausarbeiten - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Mi 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (18.10.) Peter Marhofer
Schein wird erteilt.
 
09 168
S -
Seminar in Kriminologie und im Jugendstrafrecht (mit seminaristischen Hausarbeiten - auch Unterschwerpunkt 3) (3 SWS) (15 cr); Block - s. A . (s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.

Eine vorherige Anmeldung bei Herrn wiss. Mitarbeiter Reuther (Raum 3316, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54715) oder im Sekretariat bei Frau Witt (Raum 3319, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54716) ist erforderlich.

Unterschwerpunkt 3

09 169
V -
Jugendstrafrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (20.10.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung Jugendstrafrecht versteht sich durchgängig als Verbindung von gesetzlichen Regelungen und empirischen Befunden zur Anwendung dieser Regelungen. In einem ersten Teil wird zum Anwendungsbereich des JGG sowie dem Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht Stellung genommen, sodann werden im Einzelnen die Voraussetzungen von Verfehlungen Jugendlicher bzw. Heranwachsender ebenso wie die Rechtsfolgen dargestellt. In einem weiteren Teil wird das Verfahren nach dem JGG behandelt, und zwar schwerpunktmäßig hinsichtlich Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe bzw. den Besonderheiten des Vorverfahrens, des Hauptverfahrens und des Rechtsmittelverfahrens.
 
09 170
V -
Strafvollzug (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (20.10.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung Strafvollzug im System strafrechtlicher Rechtsfolgen befasst sich, im Einklang mit dem AT des StGB, mit den verschiedenen Rechtsfolgen, und zwar unter Einbeziehung der Regelungen über Eintragungen in die jeweiligen Register. Schwerpunkt ist die Freiheitsstrafe gemäß den Regelungen im StVollzG und den empirischen Befunden zur Durchführung des Vollzuges, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.
 
09 171
S -
Strafvollzug (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (16.10.) Klaus Lange-Lehngut
Schein wird erteilt.
 
09 172
S -
Praxis der staatsanwaltschaftlichen Arbeit (mit seminaristischen Hausarbeiten) (1 SWS) (15 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (s. A.) Hartmut Schneider
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

09 173
V -
Wirtschaftstrafrecht (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (26.10.) Joachim Kretschmer

Schwerpunktbereich 5: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle

Unterschwerpunkt 1

Veranstaltung entfällt!
09 180
V -
Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (17.10.) Walter Krebs
Schein wird erteilt.

Es handelt sich um ein Querschnittsthema, das zahlreiche Rechtsgebiete des Öffentlichen Rechts berührt (Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht u.a.). Es sollen nicht nur die rechtswissenschaftlichen, sondern auch die verwaltungswissenschaftlichen Aspekte des Themas behandelt werden.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 181
V -
Kontrolle d. Rechtsprechung - Rechtsmittelrecht (mit Abschlussklausur; auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (4 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (19.10.) Hanno-Dirk Lemke
Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt 1 "Rechtsprechung" des Schwerpunktbereichs 5 „Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle“.

Behandelt werden die verschiedenen Rechtsbehelfe, die den Beteiligten des Verwaltungsprozesses gegen richterliche Entscheidungen zur Verfügung stehen, sowie deren Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei Berufung, Revision und Beschwerde. Darüber hinaus sollen auch die außerordentlichen Rechtsbehelfe (wie die in § 152a VwGO ausdrücklich geregelte Anhörungsrüge) angesprochen werden. Neben der Wissensvermittlung dient die Veranstaltung der Vorbereitung auf die rechtsprechende und rechtsberatende Praxis; die Methodik der Fallbearbeitung wird anhand von Fällen geübt.

Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung."

Unterschwerpunkt 2

09 182
V -
Kontrolle von Regierung und Verwaltung (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (16.10.) Walter Krebs
 
09 183
S -
Neuere Entwicklungen der Verwaltungsorganisation (mit seminaristischen Hausarbeiten - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (17.10.) Claudio Franzius
Schein wird erteilt.

Das Seminar will zunächst Grundlagen des Verwaltungsorganisationsrechts vor dem Hintergrund seiner normativen Steuerungsleistungen und verfassungsrechtlichen Einbettung rekapitulieren, bevor aktuellen Herausforderungen im „Gewährleistungsstaat“ nachgegangen wird. Dazu gehören die Europäisierung, Privatisierung und Netzwerkbildung ebenso wie der Druck, der auf das Leitbild der hierarchischen Verwaltungsorganisation ausgeübt wird. Im Zentrum steht die Frage, wie das „Zusammenwirken von öffentlicher und privater Handlungskompetenz“ (Arno Scherzberg) organisiert werden kann und soll. Dazu wird der Blick auf das Agenturmodell und neue Verselbständigungsformen gelenkt, die unter dem Stichwort der „ministerialfreien Räume“ diskutiert, unter der neuen Governance-Perspektive aber in ein anderes Licht gerückt zu werden scheinen und mit der Frage der „Institutional Choice“ die Auswahlentscheidung thematisieren. Dahinter wird zunehmend erkennbar, die Herausforderungen des staatlichen Wandels im Rahmen der Verwaltungsrechtswissenschaft als Entscheidungswissenschaft zu bewältigen.

Literatur:
Gunnar Folke Schuppert, Verwaltungsorganisation und Verwaltungsorganisationsrecht als
Steuerungsfaktoren, in: Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann/Andreas Voßkuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. 1, 2006, § 16.
Horst Dreier, Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991.
Thomas Groß, Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation, 1999.
Walter Krebs, Verwaltungsorganisation, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des
Staatsrechts, Bd. 3, 2. Aufl., § 69.
Eberhard Schmidt-Aßmann/Wolfgang Hoffmann-Riem (Hrsg.), Verwaltungsorganisationsrecht
als Steuerungsressource, 1997.

Informationen und Hinweise auch in meiner Sprechstunde: Mi., 15.00-18.00 Uhr, Ihnestr. 22, Raum 116.
 
09 189
S -
Medizinrecht IV (mit seminaristischen Hausarbeiten) (2 SWS) (15 cr); Mi 14.30-16.00 - s. A. (15.11.) Christian Graf von Pestalozza
Schein wird erteilt.

Das Seminar liegt im Schwerpunktbereich „staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle“ und lässt sich allen drei Unterschwerpunkten zuordnen (Normsetzung, Regierung und Verwaltung, Rechtsprechung; es können also im Rahmen des Seminars seminaristische Hausarbeiten angefertigt werden.
Auch Studierende, die Rechtswissenschaft als Nebenfach gewählt haben, sind willkommen.

Unterschwerpunkt 3

09 184
V -
Gesetzgebungslehre (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2216 (Übungsraum) (17.10.) Gero Pfennig
Die Veranstaltung befasst sich mit Inhalts- und Qualitätsfragen der Gesetzgebung. Sie geht neben dem rechtlichen und politischen Ablauf darauf ein, welche Anlässe zu einem Gesetzgebungsverfahren führen, welche Ursprünge und Ziele ein Regelungsanspruch hat, warum die Regelungsdichte ständig zunimmt und welche Ursache Qualitätsmängel haben. Zugleich werden behandelt der Einfluss verschiedener staatlicher Ebenen und der EU-Vorgaben auf die Gesetzgebung, die Praxis in den Ausschüssen und im Plenum des Parlaments samt ihren zeitlichen Abläufen, die Rolle von Regierung, Regierungsmehrheit und Opposition, des Bundesrats, die Besonderheit von Vermittlungsverfahren, das Verhältnis von Öffentlichkeit und Gesetzgebung. Fragen von Gesetzessprache und –stil, Fragen der Planung, der Gesetzesfolgenabschätzung sowie der Wirksamkeitskontrolle werden jeweils auch im Rahmen einzelner Sachkomplexe erörtert.
 
09 185
V -
Normsetzung auf überstaatlicher und innerstaatlicher Ebene (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.10.) Beate Rudolf
 
09 186
S -
Verhältnis der Legislative zur Verfassungsgerichtsbarkeit (mit seminaristischen Hausarbeiten - auch Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (15 cr); Block - s. A. (s. A.) Sven Hölscheidt
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

09 187
V -
Öffentliches Umweltrecht (Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (17.10.) Martin Düwel
Gegenstand der Veranstaltung ist das öffentliche Umweltschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland, wobei Bezüge zum europäischen Umweltrecht und Umweltvölkerrecht aufgezeigt werden. Nach einer Darstellung allgemeiner Lehren, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts stehen im besonderen Umweltrecht die Berei-che des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Altlasten-, Naturschutz- und Gewässerschutzrechts im Vordergrund. Beispiele aus der anwaltlichen Tätigkeit des Dozenten sollen die Praxisrelevanz des Rechtsgebietes ebenso verdeutlichen wie die Auswahl jüngerer Gerichtsentscheidungen, die unter aktiver Teilnahme kurz vorgestellt werden sollen. Schließlich wird durch einige Vorträge externer Referenten aus Unternehmen, Verbänden und Verwaltung ein Einblick in den breiten Anwendungsbereich des Umweltrechts gegeben. Wissensvermittlung, Methodik der Fallbearbeitung und Praxisrelevanz stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Literaturempfehlungen:Schmidt, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl. 2002; Peters, Umweltrecht, 2005
 
09 188
V -
Öffentliches Baurecht (Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (4 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (18.10.) Wolfgang Kuhla
 
09 179
S -
Rechtsprechung zum Datenschutzrecht (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Lothar Determann
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung

Unterschwerpunkt 1

09 190
V -
Völkerrecht I (mit Abschlussklausur) (4 SWS) (8 cr); Mo 16.00-18.00 und Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (16.10.) Philip Kunig
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung Völkerrecht I beschäftigt sich mit den wesentlichen Grundlagen des Völkerrechts. Hier geht es beispielsweise um den rechtlichen Status der wesentlichen Akteure der internationalen Politik, der Staaten, der internationalen Organisationen, der Nichtregierungsorganisationen, aber auch der Individuen (Unternehmen, Einzelpersonen). Es geht ferner um die Rechtsquellen des Völkerrechts, namentlich die völkerrechtlichen Verträge und das Völkergewohnheitsrecht. Eingehend behandelt wird die Frage nach der internationalen Verantwortlichkeit (Staatenverantwortlichkeit, internationales Strafrecht). Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Fragen der Erhaltung des Friedens bzw. der rechtlichen Disziplinierung bewaffneter Konflikte dar.
 
09 191
S -
Aktuelle und klassische Fragen des Völker- und Europarechts (mit seminaristischen Hausarbeiten -
auch Unterschwerpunkt 2 )
(2 SWS) (15 cr); Block - s. A .
(s. A.) Philip Kunig
Schein wird erteilt.
 
09 209
S -
Aktuelle und klassische Fragen des Völker- und Europarechts II mit seminaristischen Hausarbeiten (auch Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Philip Kunig
Schein wird erteilt.

Unterschwerpunkt 2

09 192
V -
Europarecht I (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (16.10.) Beate Rudolf
Schein wird erteilt.

Die Vorlesung ist einer der Pflichtkurse des Schwerpunktbereichs 6 (Internationalisierung der Rechtsordnung, Unterschwerpunkt Europarecht). Sie behandelt die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, sowohl nach den gegenwärtig geltenden Verträgen als auch nach dem Vertrag über eine europäische Verfassung. Gegenstand sind die Kompetenzen der Union, ihre Organe, die Verfahren der Rechtsetzung, des Vollzuges und der gerichtlichen Kontrolle, die Rechtsquellen und Rechtsakte der Union sowie der Grundrechtsschutz, die Supranationalität des Europäischen Gemeinschaftsrechts und die Verfassungsprinzipien der Union. Abschließend fragt sie nach dem „Mehrwert“ einer europäischen Verfassung.
Literaturempfehlung: Rudolf Streinz, Europarecht, 7. Aufl. Heidelberg 2005 (weitere Literaturempfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung)

Unterschwerpunkt 3

09 193
V -
Rechtsvergleichung I (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (19.10.) Helmut Grothe
 
09 194
V -
Internationales Privatrecht I (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (19.10.) Helmut Grothe
 
09 195
S -
Internationales Zivilverfahrensrecht (mit seminaristischer Hausarbeit) (2 SWS) (15 cr); Block - s. A. (s. A.) Helmut Grothe
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

09 196
Pg -
Praxis der Diplomatie (Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (7,5 cr); Di 16.00-18.00 - Ihnestr. 22, 22/E2 (Seminarraum) (17.10.) Wilfried Bolewski
Schein wird erteilt.

Durch die wachsende Zahl der Akteure in Internationalen Beziehungen (neben Staaten und IOs auch NGOs, transnationale Unternehmen, Medien u.a.) erweitert sich das Aktionsfeld der klassischen Diplomatie. Dabei greift die Diplomatie die interdisziplinären und internationalen Erkenntnisse sowohl der Rechtswissenschaft, der Politik- und Sozialwissenschaften als auch der Wirtschafts-, Kultur- und Geisteswissenschaften auf.

Die fortschreitende Verrechtlichung der Diplomatie gestaltet sich im Spannungsfeld zwischen Völkerrecht und Internationalen Beziehungen. Dazu gehören u.a. Fragen der Immunität der Staaten und Staatsoberhäupter, der Menschenrechte ebenso wie des Definitionswandels von Souveränität und Staatlichkeit. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Wiener Übereinkommen über Konsularische Beziehungen (WÜK).

Neben der Diplomatie als Staatskunst werden auch innovative diplomatische Aktionsformen vorgestellt, die sich aus dem Wandel der Internationalen Beziehungen ergeben. Dazu gehören neue Erscheinungen wie Corporate Diplomacy, Tsunami Diplomacy ebenso wie die Popularisierung der Diplomatie.

Das praxisorientierte Seminar unter der Leitung eines aktiven Diplomaten und unter Mitarbeit von Assessor Tobias Pierlings, Referent im Auswärtigen Amt, ist Ausdruck einer zukunftsgerichteten Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, die insoweit einzigartig in Deutschland ist. Interessenten am Berufsbild der Diplomatie mit abgeschlossenem Grundstudium bzw. B.A., guten englischen und französischen Sprachkenntnissen sowie praktischen Auslandserfahrungen sollten sich baldmöglichst für ein Thema der Hausarbeit an fudiplo@zedat.fu-berlin.de wenden.
 
09 197
V -
Internationaler Menschenrechtsschutz II (Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (4 cr); Sa 11.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (21.10.) Hans-Juergen Bartsch
Die Vorlesung knüpft an die Lehrveranstaltung im SS 2006 an, in der ein Überblick über die ersten auf internationaler Ebene entstandenen Systeme zum Schutz der Menschenrechte - in den Vereinten Nationen und im Europarat - gegeben wurde.
In Ergänzung sollen die Amerikanische Konvention der OAS und die Afrikanische Charta der OAU/AU dargestellt und die Effizienz der Schutzsysteme anhand ausgewählter Spruchpraxis gewürdigt werden. Den Schwerpunkt wird die Europäische Menschenrechtskonvention und die grosse Reform von 1998 bilden.
Abschliessend wird das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert werden.
Literaturempfehlungen:
Theodor Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz - Universelles und europäisches Recht, 2004; Christoph Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention - Studienbuch, 2.Aufl. 2005; Jochen Frowein/Wolfgang Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK-Kommentar, 2.Aufl.1996
 
09 198
Pg -
Völkerrecht und Außenpolitik (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (18.10.) Hans-Joachim Vergau
Schein wird erteilt (Voraussetzungen hierfür sind ein Referat und die lückenlose Teilnahme an allen Veranstaltungen).

Die Lehrveranstaltung wird eingeleitet durch eine obligatorische Vorbesprechung am Mittwoch, dem 18. Oktober. Die Teilnahme an dieser Vorbesprechung ist Bedingung für die Zulassung zum Seminar.

In der Veranstaltung wird die dynamische Wechselbeziehung zwischen international wirksamem politischem Handeln und Völkerrecht untersucht.
Dabei liegt der Schwerpunkt bei der Praxis der Vereinten Nationen.
Zum Auftakt wird in einer Simulation eine aktuelle Debatte des Sicherheitsrats gemeinsam durchgespielt. Danach sollen Referate in eine praxisbezogene Diskussion über zentrale Fragen des Friedensrechts, der gegenwärtigen Spannung zwischen Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht (einschl. des Kampfes gegen internationalen Terrorismus) und der Reformmöglichkeiten für die Vereinten Nationen einführen. Die heutige Rolle der Hauptorgane der Weltorganisation (einschl. der internationalen Gerichtshöfe) wird kritisch analysiert.

Die Referatsthemen und Literaturhinweise werden bei der Vorbesprechung am 18. April bekanntgegeben.
 
09 199
Vorlesungsreihe -
Europarecht aus Frauensicht: Stand und Perspektiven (Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (4 cr); Do 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (26.10.) Beate Rudolf
 
09 200
V -
Europäisches Verwaltungsrecht (Unterschwerpunkt 1 und 2) (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (17.10.) Ulrich Stelkens
Die Vorlesung behandelt das Recht des unmittelbaren Vollzugs des Gemeinschaftsrechts durch die Gemeinschaftsorgane (Rechtsquellen, Organisation, Verfahren, Handlungsformen, Haftung), die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das Verwaltungsrecht der Mitgliedstaaten sowie das Recht der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und mit den Gemeinschaftsorganen im sog. „Europäischen Verwaltungsverbund“. Die Vorlesung wird begleitet werden durch einen „Blackboard“-Kurs (http://lms.fu-berlin.de ) mit Angaben zur Literatur und Materialien.
 
09 201
AG -
Europarecht (Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (2 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal)
(Termine: 17.11., 24.11. und 1.12.2006)
(17.11.) Andrea Eriksson
Schein wird erteilt.

In der Veranstaltung soll ein Überblick über das Europarecht vermittelt und zur Vorbereitung auf die SB-Klausuren die Fallbearbeitung geübt werden. Dabei werden Probleme aus den Vorlesungen Europarecht I (Institutionen, Kompetenzen, Rechtsakte, Rechtsschutz) und II (Grundfreiheiten) behandelt. Die Veranstaltung legt den Schwerpunkt sowohl auf klassische als auch auf aktuelle Probleme aus der Rechtsprechung des EuGH.
Die AG findet an 3 Tagen geblockt am 17.11., 24.11. und 01.12.2006 (jeweils Freitag von 09-18 Uhr) statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Materialien zur Vorbereitung auf die AG werden über das Blackboard zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zum Anmeldeverfahren und zur Bereitstellung der Materialien werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Die aktive Beteiligung der Studenten an der AG ist wesentlicher Bestandteil des Konzepts der AG. Zum Abschluss wird eine Übungsklausur angeboten.
 
09 202
S -
Europarat – Europäische Union – Europäischer Menschenrechtsschutz (Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. - s. A. (s. A.) Ulrich Stelkens
Schein wird erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Seminar keine für die Schwerpunktbereichsprüfung relevante seminaristische Hausarbeit angeboten wird.
Die Veranstaltung eignet sich daher insbesondere für
- Studierende der Rechtswissenschaft, die vor Anfertigung der prüfungsrelevanten Hausarbeit im Schwerpunktbereich eine Seminararbeit zu Übungszwecken erstellen möchten
- Studierende des Magisterteilstudiengangs "Teilgebiete des Rechts"
- Studierende in Diplomstudiengängen, die Rechtswissenschaft als Zusatz-, Bei- oder Nebenfach gewählt haben
- LL.M.-Studierende
- ERASMUS-Studierende
- Interessenten für eine Promotion am FB Rechtswissenschaft, die einen mindestens mit "Gut" bewerteten Seminarschein als Promotions-Zulassungsvoraussetzung benötigen.

Im Wintersemester 2006/2007 werde ich ein Seminar mit dem Generalthema

Europarat – Europäische Union – Europäischer Grundrechtsschutz

anbieten. Das Seminar wird als Blockveranstaltung Ende Januar/Anfang Februar stattfinden. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Im Seminar sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union und ihre Bedeutung für den Grundrechtsschutz auf europäischer und innerstaatlicher Ebene untersucht werden.
Das Seminar wendet sich an Studierende, die sich für das Europarecht interessieren und über hinreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Es besteht keine Möglichkeit zur Erstellung der seminaristischen Hausarbeit für die (juristische) Schwerpunktbereichsprüfung. Jedoch soll das Seminar für diejenigen, die daran interessiert sind, auch als „Probelauf“ für die seminaristische Hausarbeit dienen; in diesem Fall wird der Schwerpunkt der Betreuung auf eine Schulung im wissenschaftlichen Schreiben gelegt. Im Übrigen kann im Rahmen des Seminars ein Seminarschein i. S. des § 4 Abs. 3 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und für Nebenfach-Studiengänge erworben werden
Themenvorschläge
1. Verbindungslinien zwischen Europarat und Europäischer Union
2. Tätigkeit des Europarates im Bereich des Menschenrechtsschutzes jenseits der EMRK
3. Wirkung und Durchsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
4. Rechtliche Bedeutung der Empfehlungen nach Art. 15 Abs. b der Satzung des Europarates
5. Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in Großbritannien/ Frankreich/Türkei/Deutschland (jeweils als Einzelthema, ggf. auch für andere Mitgliedstaaten)
6. Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten für Verletzungen der EMRK durch die Europäische Union?
7. Grundrechtsschutz durch Grundfreiheiten?
8. Bedeutung und Wirkung der Europäischen Freizügigkeit nach Art. 18 EGV
9. Schutz des Ausländers durch die EMRK
10. Die „Europäische Rundfunkfreiheit“ –
11. Das „Grundrecht auf gute Verwaltung“ i. S. des Art. 41 der Grundrechte-Charta
12. Staatshaftung als Europäisches Grundrecht?

Auskünfte und Anmeldung: Telefonisch (vorlesungsfreie Zeit: 0681/302 57405; Vorlesungszeit: 030/ 838 514 56) oder per e-Mail (u.stelkens@mx.uni-saarland.de).
 
09 203
V -
Europäisches Einwanderungs- und Asylrecht (mit Abschlussklausur - Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (4 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (24.10.) Hans-Georg Maaßen
Schein wird erteilt.

Die Lehrveranstaltung befasst sich schwerpunktmäßig mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen für ein europäisches Einwanderungs- und Asylrecht. Dabei werden die Verträge von Nizza, Amsterdam und Maastricht, wie auch die Schengener Übereinkommen sowie die bisher verabschiedeten Verordnungen und Richtlinien der Gemeinschaft behandelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die aktuellen Richtlinien- und Verordnungsentwürfe der Kommission gerichtet werden.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussklausur wird ein Schein erteilt.

Literaturempfehlung: Die Gliederung der Veranstaltung und eine Literaturliste werden ausgegeben.
 
09 204
AG -
Internationales Privatrecht I (Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (25.10.) Sophia Sepperer
 
09 205
V -
Contract Law in Europe - Recent developments (Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (6 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (19.10.) Christian Armbrüster,
Helmut Grothe
The course provides an overview about the general principles and most important concepts of European contract law. Recent rulings and legislation in different member states will be discussed. Furthermore, the Principles of European Contract Law (PECL or Lando-Principles) and the Common Frame of Reference will be included. Further attention will be given to the ongoing discussion about a future unified European contract law.
 
09 206
V -
European Consumer Law (Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (6 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (19.10.) Ruth Janal
Consumer policy is a core component of the European Union’s strategy objective of improving the quality of life of all EU citizens. This class starts out with a look at the history of consumer protection in the EU and the basis provided for consumer protection initiatives by the Treaty establishing the European Union. We then consider different Consumer Protection directives, i.e. those on unfair contract terms, doorstep selling, distance selling (including electronic commerce), sale of consumer goods and guarantees, injunctions. We will address both the efficacy of these directives as well as the pros and cons of a minimum versus a maximum harmonisation approach. Measures to protect consumers by way of conflict of laws and forum selection rules are examined, as well as other instruments of consumer protection, such as the Consumer Complaint Form, Legal Aid and the European Judicial Network in civil and commercial matters.
The course is taught in English.
 
09 207
V -
Islamisches Recht mit Bezügen zum deutschen Recht II (mit Abschlussklausur - Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (16.10.) Peter Scholz
Schein wird erteilt.

Ggf. erneute Einführung in das islamische Recht, die rechtshistorische Entwicklung der islamischen Welt sowie das moderne Recht der islamischen Staaten des Vorderen Orients

Fortsetzung des Überblicks über das traditionelle islamische Recht, insbesondere des Erbrechts, seine Kodifizierung und Reformierung in den islamischen Staaten des Vorderen Orients unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Hintergründe

Exemplarische Erörterung der erbrechtlichen Reformen einschließlich der rechtspolitischen Hintergründe in ausgewählten islamischen Staaten des Vorderen Orients mit Exegese von Auszügen aktueller Gesetzestexte

Erörterung der Rechtsfragen im Umgang mit islamisch geprägten Instituten des Familien- und Erbrechts im nationalen Recht, insbesondere der Brautgabe und der islamischen Erbfolge

Erörterung der internationalprivatrechtlichen Probleme bei Sachverhalten mit Bezügen zu islamisch geprägtem Familien- und Erbrecht, insbesondere der Qualifikation und des ordre public

Erörterung von Bank- und Versicherungsgeschäften unter Beachtung islamischen Rechts sowie arbeitsrechtlicher Probleme aufgrund der Ausübung islamischer religiöser Riten

Teilnahme: Vorkenntnisse im IPR hilfreich; Teilnahme am ersten Teil nicht zwingend erforderlich
Scheinerwerb: Abschlussklausur für Schwerpunktbereichsprüfung nach neuem Recht; sonstige Leistungsnachweise nach Vereinbarung
Anmeldungen (ab sofort, auch noch zu Beginn der Veranstaltung) und Rückfragen: RiAG Dr. Scholz,
e-mail: PAN.Scholz@t-online.de
 
(09 117)
V -
Transnational Litigation in U.S. Courts (zugleich Schwerpunktbereich 6, Unterschwerpunkt IPR / Rechtsvergleichung - Wahlpflichtkurs) (4 SWS) (10 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (16.10.) Helen Hartnell
Schein wird erteilt.

This course provides an in-depth introduction to the conduct of civil litigation in U.S. courts, and focuses in particular on special problems that arise and rules that apply when litigation has a transnational dimension. The course takes a practical approach to the subject, and emphasizes problem-solving as well as strategic analysis of the choices that practicing lawyers must make. In terms of coverage, the course begins by providing an overview of the dual U.S. court system, then examines the unusually complex preliminary issues of subject matter and personal jurisdiction. Third, we examine a series of issues related to the forum: the controversial ‘forum non conveniens’ doctrine, which allows courts to refuse to exercise their statutory jurisdiction under certain circumstances; the rules that apply to forum selection clauses; and the problems of simultaneous parallel litigation in multiple fora and the ‘lis pendens’ doctrine. The fourth group of classes consider three special categories of cases: class actions; human rights cases brought in U.S. courts pursuant to the Alien Tort Claims Act; and claims involving foreign governments under the Foreign Sovereign Immunity Act. Fifth, we turn to questions pertaining to applicable law, starting with prescriptive jurisdiction and the extraterritorial application of law, and then proceeding to the basic U.S. conflict of laws framework. The sixth set of issues pertains to taking evidence, in particular ‘discovery’ under the Federal Rules of Civil Procedure. Seventh and last, we examine the rules applicable to the recognition and enforcement of foreign judgments in U.S. courts.

Class readings consist principally of statutory provisions and cases. No prior knowledge of U.S. (or other) procedural or conflict of laws rules is assumed. Comparative perspectives, particularly those drawn from the law of the European Union, will occasionally be integrated into class discussions.
 
09 208
V -
Introduction to American Public Law (2 SWS) (6 cr); Mi 8.00-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (18.10.) Heike Krieger

Sonstige Veranstaltungen / Veranstaltungen für andere Fachbereiche

09 220
V -
Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement (Einführung) (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (19.10.) Philip Kunig,
Martin Jänicke
Schein wird erteilt.
 
09 221
Pk -
Umweltschutz als Integrationsaufgabe (4 SWS); Mi 16.00-20.00 - Ihnestr. 22, 22/E1 (Seminarraum) (18.10.) Sigrid Boysen,
Kirsten Jörgensen-Ullmann
Schein wird erteilt.

Die Veranstaltung dient der Schaffung von Grundlagen und der Vertiefung
von Fragen des öffentlichen Umweltrechts und ergänzt insoweit die im laufenden Wintersemester angebotene Vorlesung ‚Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement’ (Jänicke/Kunig/Spelthahn). Das Umweltrecht soll als praxisrelevanter und aktueller Problembereich für die Studierenden des Studiengangs Umweltmanagement unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer und unter Einbeziehung der Methoden und Erkenntnisse anderer Wissenschaften bearbeitet werden. Durch die Nutzung von Erfahrungen aus der Praxis des Umweltschutzes sollen Rechtsprobleme veranschaulicht und an Beispielsfällen vertieft werden.
Die Veranstaltung wird durch ergänzende und weiterführende Angebote auf
der E-Learning-Plattform Blackboard begleitet.
Literaturempfehlung: Kunig, Umweltrecht, in: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003; Schmidt/Müller, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl., München 2001; Koch, Umweltrecht, Neuwied, 2002;
Dolde (Hrsg.), Umweltrecht im Wandel, Berlin, 2001. Ein ausführliches
Skript mit Fällen und weiterführender Literatur wird ausgegeben.
 
09 222
Pg -
Öffentliches Umweltrecht I (2 SWS) (7,5 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (25.10.) Ulf Marzik

Weiteres Studienangebot

(09 145)
Ringvorlesung -
Interdisziplinäre Ringvorlesung: Effiziente Steuerung und Regulierung wettbewerblicher und nicht gewerblicher Organisationen (2 SWS) (4 cr); Mi 18.00-20.00 - Henry-Ford-Bau Garystr. 35, HFB/B (Hörsaal) (1.11.) Franz Jürgen Säcker,
Georg Schreyögg,
Klaus Heine
Die intensive Diskussion um die Corporate Governance von Unternehmen hat davon abgelenkt, dass die Governance öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (z.B. Gerichte, Kommunalverwaltungen, Strafvollzugsanstalten, Kulturbetriebe, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) immer noch auf Effizienzzielsetzungen verzichtet. Die Möglichkeiten zur effizienteren Steuerung von Non-Profit-Organisationen stehen im Mittelpunkt der Vorträge der eingeladenen Wissenschaftler und Praktiker.

Hinweis Die Online-Vorlesungsverzeichnisse der hier aufgeführten Semester werden nicht mehr gepflegt. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Funktionen und Links nicht korrekt funktionieren. Eine Suche ist nur noch über die sog. Listenausgabe möglich.
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