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Rechtswissenschaft

Studienfachberatung

Orientierungsveranstaltungen

In der Woche vor Vorlesungsbeginn finden von Studierenden organisierte Orientierungsveranstaltungen statt:

  • Di, 11.10., 11.00 - Hörsaal I, Van't-Hoff-Strasse 8 (Begrüßung und erste Einführung, anschließend Studieninformation in Kleingruppen)
  • Mi, 12.10., ab 13.00 - Rallye über den Campus (zum Kennenlernen der wichtigsten Orte)
  • Bibliotheksführung: Die genauen Termine werden am 12.10. bekannt gegeben.

Einführungsveranstaltung des Dekans:

Mo, 17.10., 12.00 - Van't-Hoff-Strasse 8, Hörsaal I

Einzelberatung

  • Univ.-Prof. Dr. Ulrich Eisenberg (Telefonnummer:838-54716 und Telefonnummer:838-54717)
    Boltzmannstrasse 3, Raum 3316
    Sprechzeit: Fr 16.00-17.00 nach Vereinbarung
  • Univ.-Prof. Dr. Helmut Schirmer (Telefonnummer:838-52476 und Telefonnummer:838-52808)
    Van't-Hoff-Strasse 8, Raum 322
    Sprechzeit: nach Vereinbarung
  • Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen (Telefonnummer:838-52479 und Telefonnummer:838-54826)
    Van't-Hoff-Strasse 8, Raum 203a
    Sprechzeit: Di 15.00-16.00 nach Vereinbarung

Weitere Termine zur Studienfachberatung werden im Hauptgebäude per Aushang sowie auf der Webseite des Fachbereichs bekannt gegeben (http://www.fu-berlin.de/jura/ ).

Credit Points nach dem EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM (ECTS):

Die Credit Points (cr) werden jeweils nach dem Lehrveranstaltungstitel aufgeführt. Erläuterungen zu den Credit Points siehe http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ .

Pflichtfachveranstaltungen einschl. Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen

Wichtiger Hinweis:

Die Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen 1 bis 11 (JAO 1998/2002) einschließlich der diesbezüglichen Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen, Klausurenkurse und Seminare wurden den jeweiligen Schwerpunktbereichen zugeordnet und dort entsprechend gekennzeichnet. Die Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen, Klausurenkurse und Seminare zu den Pflichtfächern sind unter den Lehrveranstaltungen ab dem 6. Fachsemester eingeordnet.

1. Semester

09 001
V -
Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str.8, Hs. I (19.10.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Es wird die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit behandelt. Schwerpunkte liegen in den mittelalterlichen Rechtsquellen, der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts, und im Verfassungsrecht und Privatrecht des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur "Wende". Längsschnitte führen durch das Judenrecht, Strafrecht und durch das Arbeitsrecht. Es wird eine Abschlußklausur geschrieben.
Literaturempfehlung: Ebel, Friedrich/Thielmann, Georg: Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 2003; Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts von den Frühformen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. München 2001; Schröder Rainer, Rechtsgeschichte. 5. Aufl. Münster 2000. Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung genannt werden.
 
09 003
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (17.10.) Martin Häublein
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er beansprucht, wie der Name schon andeutet, Geltung für das gesamte Zivilrecht, weshalb sich Wissenslücken später rächen können. Es gilt also, sich gleich richtig reinzuhängen. Als Wegbegleiter empfiehlt sich zunächst ein kleineres Lehrbuch, das in den Rucksack passt, um so die eine oder andere Bahnfahrt zu verkürzen. Mittlerweile gibt es auch Alternativen zum „Klassiker“ von Brox; hierzu zählt etwa das kürzlich bei Nomos erschienene Lehrbuch zum Allgemeinen Teil (sprich: AT) von Florian Faust.
 
09 004
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Bürgerliches Recht I (2 SWS) (2 cr) (s. A.) N. N.
Schein wird erteilt.

1) Boesche, Katharina - Di, 14-16 Uhr, Raum 2213
2) Boesche, Katharina - Mi, 10-12 Uhr, Raum 2212
3) Baumert, Janis - Do, 10-12 Uhr, Raum 3306
4) Dembski, Jan - Di, 14-16 Uhr, Raum 3306
5) Ebel, Franziska - Fr, 14-16 Uhr, Raum 2212
6) Hähnchen, Susanne - Di, 10-12 Uhr, Raum 4405
7) Hähnchen, Susanne - Di, 14-16 Uhr, Raum 4405
8) Lostermann, Jan - Mi, 10-12 Uhr, Raum 3315
9) Lutz, Kristian - Mi, 16-18 Uhr, Raum 3306
10) Ortega Stülper, Alexander - Di, 14-16 Uhr, Raum 2216
11) Pilz, Knut - Do, 10-12 Uhr, Raum 2212
12) Schäper, Eva - Mi, 18-20 Uhr, Raum 3306
13) Schmid, Christian - Mo, 18-20 Uhr, Raum 2212
14) Suhren, Peter - Di, 16-18 Uhr, Raum 2212
15) Wegner, Sabine - Di, 14-16 Uhr, Raum 2212
16) NN - Do, 10-12 Uhr, Raum 2216
 
09 005
GK -
Grundkurs Strafrecht I (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 8.00-10.00 - Hs. I, Van't-Hoff-Str. 8 (20.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Grundkurs I (4 SWS) behandelt die Grundlagen des Strafrechts, die Lehren von Norm und Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Literaturempfehlung und Gliederung werden in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 006
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo, Do 14.30-16.00 - Van't-Hoff-Str.8, Hs. I (17.10.) Christian Pestalozza
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Veranstaltung wird an Ihre schulischen Kenntnisse über die Organisation unseres Staates anknüpfen und sie anhand des Grundgesetzes und der Länderverfassungen, vor allem der Verfassung von Berlin, erweitern. Welche Verfassungsorgane handeln für die Bundesrepublik und die Länder? Wofür sind sie zuständig? In welchen Beziehungen zueinander stehen sie? Was oder wer setzt ihnen Grenzen? Welche Rolle spielen wir, das Volk, dabei?
Das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin sollten Sie zu jeder - auch schon zur ersten - Veranstaltung mitbringen. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin werden Sie gelegentlich ebenfalls benötigen.
Abschlußklausur: Zeit und Ort werden zu Semesteranfang bekannt gegeben
Literaturempfehlung: Degenhart, Staatsrecht I; Maurer, Staatsrecht I; Sodan, in: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, S. 11-144

2. Semester

09 009
V -
Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie (2 SWS) (4 cr); Mi 8.00-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (19.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Nach der systematischen Darstellung im Sommersemester folgt turnusgemäß eine Vorlesung, die sich auf einzelne Rechtsphilosophen konzentriert. Um welche es ich dabei handeln wird, wird am Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Literaturempfehlung: In der ersten Stunde wird eine Literaturliste ausgegeben.
 
09 010
AG -
Rechtsphilosophischer Lektürekurs (2 SWS) (2 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 4432 (24.10.) Beatrice Brunhöber
Parallel zur Vorlesung „Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie“ werden ausgewählte Originaltexte der dort besprochenen Philosophen gelesen. Der Schwerpunkt wird auf Texten von Immanuel Kant und Georg Friedrich Wilhelm Hegel liegen. Durch das gemeinsame Lesen der philosophischen Primärtexte soll in das selbständige Arbeiten mit philosophischen Texten eingeführt werden. Es besteht die Möglichkeit zu detaillierten Fragen sowie zur Diskussion.
Der Lektürekurs richtet sich zwar vornehmlich an Anfänger, ist aber auch als erste Einführung zum Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ geeignet.
Literaturangaben werden in der Veranstaltung ausgegeben.
 
09 011
V -
Das Recht in der Gesellschaft - Grundzüge der Rechtssoziologie (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (18.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
- Einführung: Was ist Rechtssoziologie?
- Demoskopie und Recht (Sinn und Unsinn von Umfragen mit Rechtsbezug)
- Grundbegriffe der empirischen Sozialforschung
- Anthropologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft
- Ehe und Familie
- Der Umbau und Abbau des Sozialstaates („Agenda 2010“, Armutsbericht)
- Probleme des Strafrechts (abschreckende Wirkung von Strafen, Selektivität der Strafverfolgung u.a.)
Es wird auch Gelegenheit zum Besuch einer JVA gegeben.
Begleitend zu dieser Veranstaltung findet eine zweistündige Arbeitsgemeinschaft statt. Der Besuch wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung zum Bestehen der Abschlussklausur.
Literaturempfehlungen:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 012
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (19.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft eines Richters
und seinem Entscheidungsverhalten? Wofür stehen "Agenda 2010" und "Hartz
IV"? Wie funktioniert ein Gefängnis?
Wer die Antworten, die Prof. Rottleuthner in seiner Vorlesung "Grundzüge der
Rechtssoziologie" auf diese Fragen gegeben hat, noch einmal ausführlich
diskutieren möchte, ist in der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft genau
richtig. "Schein-Totschläger" seien gewarnt: Es wird Engagement und
Mitarbeit erwartet. Dafür winken neben dem Besuch der JVA-Tegel weitere
Exkursionen zu Orten von rechtspolitischer und -historischer Bedeutung.
 
09 013
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (20.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft eines Richters
und seinem Entscheidungsverhalten? Wofür stehen "Agenda 2010" und "Hartz
IV"? Wie funktioniert ein Gefängnis?
Wer die Antworten, die Prof. Rottleuthner in seiner Vorlesung "Grundzüge der
Rechtssoziologie" auf diese Fragen gegeben hat, noch einmal ausführlich
diskutieren möchte, ist in der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft genau
richtig. "Schein-Totschläger" seien gewarnt: Es wird Engagement und
Mitarbeit erwartet. Dafür winken neben dem Besuch der JVA-Tegel weitere
Exkursionen zu Orten von rechtspolitischer und -historischer Bedeutung.
 
09 014
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Mo 10.00-12.00 und Di 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (17.10.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Gegenstand der Vorlesung ist das Allgemeine Schuldrecht. Im Zentrum der Lehrveranstaltung steht „das Schuldverhältnis“ mit allen sich hier anknüpfenden Fragen der dogmatischen Struktur, der inhaltlichen Ausgestaltung, der ordnungsgemäßen Abwicklung wie - vor allem - der sog. „Leistungsstörungen“. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, den jeweiligen Ort der behandelten Fragen im Aufbau der zivilrechtlichen Anspruchsprüfung zu erläutern, um den Hörern die Umsetzung der vermittelten Kenntnisse in die Fallbearbeitung zu erleichtern.
Literaturempfehlung: Zur Veranstaltung wird ein aktualisiertes Skript ausgegeben, das Rechtsprechungsnachweise und Literaturempfehlungen enthält.
 
09 015
V -
Fallbesprechung zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (2 SWS) (4 cr); Mo 8.00-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (19.10.) Detlef Leenen
Das Allgemeine Schuldrecht hat hohe Klausurrelevanz. Wie die verschiedenen Regelungen zusammenspielen, zeigt sich in der Fallbearbeitung. Es gibt typische Problemkonstellationen, die jeder später in der Übung und im Examen beherrschen muss. Deshalb wird in der Lehrveranstaltung parallel zum Grundkurs II jede Woche ein solcher Fall genau im Gutachtenaufbau besprochen.
 
09 016
GK -
Grundkurs Strafrecht II (4 SWS) (8 cr); Di 10.00-12.00 und Do 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (18.10.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Es handelt sich um die - für das 2. Fachsemester vorgesehene - Pflichtlehrveranstaltung (vier Semesterwochenstunden) der strafrechtlichen Grundausbildung. Der Grundkurs knüpft thematisch nahtlos an den Grundkurs Strafrecht I des letzten Semesters (SS 2005) an, beendet also die allgemeinen Lehren des Strafrechts (insbesondere Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassungsdelikt und Fahrlässigkeit) und setzt den Besonderen Teil mit den Eigentumsdelikten (insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte) fort.
Gegen Ende der Vorlesungszeit ist - als förmliche Zwischenprüfungsklausur, zu der man sich beim Studienbüro anmelden muss - auch eine Abschlussklausur vorgesehen.
Der Grundkurs Strafrecht II wird von einer Arbeitsgemeinschaft (2 SWS) begleitet, in der vor allem die strafrechtliche Falllösung (Klausuren und Hausarbeiten) geübt wird.
Literaturempfehlung:
Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird eine ausführliche Gliederungsübersicht nebst weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen ausgegeben.
 
09 017
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Strafrecht II (2 SWS) (2 cr)   N. N.
Schein wird erteilt.

1) Brunhöber, Beatrice - Do, 16-18 Uhr, Raum 4405
2) Guhr, Ines - Mi, 12-14 Uhr, Raum 2216
3) Kraatz, Erik - Mo, 18-20 Uhr, Raum 4405
4) Schubert, Daniel - Fr, 14-16 Uhr, Raum 4405
5) Popken, Albrecht - Mo, 14-16 Uhr, Raum 2213
6) Wagner,Emanuel - Mi, 12-14 Uhr, Raum 2213
7) Woskowski, Silvia - Mo, 12-14 Uhr, Raum 2216
8) Farivar Meemar, Andrea - Mo, 10-12 Uhr, Raum 3306
 
09 018
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (17.10.) Andreas von Arnauld
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte des Grundgesetzes
(allgemeine Grundrechtslehren, die einzelnen Grundrechte), insbesondere die
allgemeinen und besonderen Lehren der Freiheitsrechte. Daneben werden
folgende angrenzende Themen behandelt: Geschichte der Grund- und
Menschenrechte, Grundrechte in Landesverfassungen (insbesondere in der
Verfassung von Berlin), internationaler und supranationaler Grund- und
Menschenrechtsschutz, gerichtliche Geltendmachung von Grundrechten
 
09 019
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht II (2 SWS) (2 cr)   N. N.
Schein wird erteilt.

1) Hanser, Nicola - Mo, 12-14 Uhr, Raum 4405
2) Hanser, Nicola - Di, 12-14 Uhr, Raum 4405
3) Kreutz, Anita - Mo, 12-14 Uhr, Raum 2212
4) Nötzoldt, Anja - Do, 10-12 Uhr, Raum 4405
5) Pohl, Angela - Di, 12-14 Uhr, Raum 2213
6) Pohl, Angela - Fr, 10-12 Uhr, Raum 2213
7) Pyttlik, Alexandra - Mi, 12-14 Uhr, Raum 4405
8) Rieck, Swenja - Di, 12-14 Uhr, Raum 2216
 
09 020
V -
Europarecht (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (20.10.) Helmut Lecheler
Im Anschluss an den Grundkurs I soll in dieser Vorlesung in knapper Form in die für den deutschen Juristen im Vordergrund stehenden Probleme des Europarechts eingeführt werden: Dazu gehören zunächst die Bedeutung und die Zukunft des Verfassungsvertrages, die Zusammenarbeit der europäischen und nationalen Organe, das Problem der Arbeitsfähigkeit der EG-Organe aufgrund der Erweiterung der Union, eine Darstellung der Rechtsquellen des Europarechts und ihres Verhältnisses zum nationalen Recht sowie die Abgrenzung der nationalen von der europäischen Gerichtsbarkeit.
Literaturempfehlung: H. Lecheler, Einführung in das Europarecht, 2. Aufl.
 
09 021
AG -
Latein für Juristen (2 SWS) (2 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 4405 (17.10.) Horst Eitner
Große Teile unserer Rechtsordnung gehen auf das Recht des Imperium Romanum zurück. Dem heute tätigen Juristen kann es daher nur zum Vorteil gereichen, wenn er auch einige Grundkenntnisse der lateinischen Sprache besitzt. Die Vermittlung eben dieser Grundkenntnisse soll das Ziel dieser –nun zum zweiten Male angebotenen- Veranstaltung sein. Im Verlaufe des Semesters werden wir uns daher mit den Grundzügen der Lautlehre, der Deklination und Konjugation, der Zeitenbildung sowie dem einfachen Satzbau befassen. Hier und da werden auch einige grammatikalische Besonderheiten behandelt. Darüber hinaus sollen rechtshistorische Texte und deren Verfasser zumindest in ihren Grundzügen derart behandelt werden, dass die Teilnehmer am Ende des Semesters in der Lage sind, berühmte rechtshistorische Zitate zuordnen zu können. Die Veranstaltung wendet sich dabei in erster Linie an diejenigen Studierenden, die in der Schule keinen Lateinunterricht hatten. Selbstverständlich sind aber alle willkommen, die ihre Lateinkenntnisse um die Fachterminologie erweitern und auf diesem Wege auch etwas über die Grundlagen der Rechtswissenschaft erfahren wollen.
In diesem Sinne: ius est ars boni et aequi.

3. Semester

09 030
V -
Methodenlehre (2 SWS) (4 cr); Mo 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (17.10.) Andreas von Arnauld
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Auch wenn es „das“ richtige Ergebnis kaum je geben wird – der Jurist und die Juristin schulden eine methodisch handwerksgerechte und jedenfalls insofern vertretbare Lösung von Rechtsfällen. Die Vorlesung stellt die „Regeln der Kunst“ anhand von Beispielen aus der Rechtspraxis näher vor und beleuchtet darüber hinaus die Rolle, welche den juristischen Methoden unter dem Aspekt von Legitimation und Legitimität der Rechtsanwendung zukommt.
 
09 031
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Di, Mi 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (18.10.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Gegenstand der Lehrveranstaltung sind die in den §§ 433 - 853 geregelten „einzelnen Schuldverhältnisse“. Die Vorlesung konzentriert sich auf die wichtigsten Schuldverträge (Kauf, Miete, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsverträge) sowie auf das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungs- und das Deliktsrecht.
Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, die jeweiligen Anspruchsgrundlagen im Aufbau der Anspruchsprüfung darzustellen. Zur Lehrveranstaltung wird ein Skript ausgegeben.
Literaturempfehlung: Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
 
09 032
GK -
Grundkurs Strafrecht III (4 SWS) (8 cr); Do 12.00-14.00, Fr 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (20.10.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Vermögensdelikte im engen Sinne, Begünstigung, Hehlerei, Urkundsdelikte und ausgewählte weitere Tatbestände des Besonderen Teils des StGB. Die Veranstaltung und die Abschlussklausur dienen zugleich der Vorbereitung auf die Übung im Strafrecht.
Der Termin für die Abschlussklausur wird gesondert bekannt gegeben.
Literaturempfehlung und Gliederung wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 033
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (18.10.) Helmut Lecheler
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Der Grundkurs führt im Wesentlichen in die Rechtsquellen und Grundbegriffe des Verwaltungsrechts, in die Handlungsformen der Verwaltung, das Verwaltungsverfahren einschl. der Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung sowie in die Grundzüge des öffentlichen Sachenrechts ein. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, deutlich zu machen, wie Bürgergrundrechte in das Verwaltungsverfahren eingebracht und realisiert werden. Damit verbunden ist die kontinuierliche Erarbeitung einer ersten Systematik der Fallbearbeitung im öffentlichen Recht.
Literaturempfehlung: Eine entsprechende Liste wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben und erläutert.
 
09 034
V -
Verfassungsprozeßrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit) (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (19.10.) Klaus Finkelnburg
Die verscheidenen Verfahren des BVerfG werden erörtert und an Hand der aktuellen Rechtsprechung des BVerG erläutert und geübt, insbesondere
- die verschiedenen Verfahren der Normenkontrolle
- der Organstreit
- die Verfassungsbeschwerde.
Die Organisation des Gerichts, die Verfahrensgrundsätze, einstweilige Anordnung und die Auswirkungen der Entscheidungen auf die Rechtspraxis werden dargestellt.
>b/b< Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Auflage (1991); Benda/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, 2. Aufage (2001); Schlaich, Korioth, Das BVerG, 5. Auflage (2001).

4. Semester

09 040
V -
Sachenrecht (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (20.10.) Helmut Schirmer
Besitz – Schutz und Eigentum – Erwerb und Verlust an beweglichen Sachen -
Sicherungsformen an beweglichen Sachen und Rechten – Grundstücksrecht - Grundpfandrechte
Literaturempfehlung: zusammen mit der Gliederung am Anfang des Semesters
 
09 041
AG -
Sachenrecht (2 SWS) (2 cr); Di 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (25.10.) Cordula Rosch,
Jörn Hökendorf
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester. Es handelt sich um eine vorlesungsbegleitende AG, das heißt, der Besuch der Vorlesung wird vorausgesetzt.
Der Schwerpunkt der AG wird die Übung von Falllösungen sein. Die Veranstaltungen können gut zur Vorbereitung auf die große Übung und für spätere Klausuren genutzt werden. Dabei ist zu bedenken, dass auch im ersten Staatsexamen drei Klausuren im Zivilrecht geschrieben werden, von denen meist mindestens eine im Gebiet des Sachenrechts liegt. Aktive Mitarbeit wird von den Teilnehmern ausdrücklich gewünscht. Ziel ist es, dass der Teilnehmer am Ende des Semesters in der Lage ist, die schwierigen und abstrakten Probleme des Sachenrechts sicher in ein Gutachten einzubauen und zu lösen, was den meisten Studierenden gerade in diesem Gebiet schwer fällt. Eine Übungsklausur wird – nach Absprache – angeboten.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teilnehmer begrenzt, ein Schein wird bei regelmäßiger Teilnahme ausgegeben.
Anmeldungen erfolgen bitte in der ersten Vorlesungswoche in Zimmer 310.
 
09 042
AG -
Sachenrecht (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (3.11.) Anja Costas,
NN
Schein wird erteilt.
 
09 043
V -
Grundzüge des Erbrechts (2 SWS) (4 cr); Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (18.10.) Friedrich Ebel
Die wichtigsten Materien aus dem 5. Buch des BGB werden dargestellt. Im Rahmen der Vorlesung wird Gelegenheit gegeben, Klausuren mit erbrechtlichen Problemen (neben solchen aus dem Zivilrecht) zu schreiben; die Klausuren werden besprochen, können jedoch nicht korrigiert werden.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Vorlesung.
 
09 044
Ü -
Übung im Strafrecht (2 SWS) (15 cr); Fr 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I
(bei Klausuren 16-20 Uhr)
(21.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Hausarbeit + Klausur).
Vorausgesetzt wird der Stoff der Grundkurse I, II und III.
Die vorgezogene Ferienhausarbeit wird in der letzten Vorlesungswoche des SS 2005 ausgegeben. Ein Terminplan wird rechtzeitig zu Beginn des Wintersemesters bekanntgegeben.
 
09 045
V -
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (17.10.) Walter Krebs
Behandelt werden weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Grundzüge des Baurechts und des Kommunalrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts heranzuführen, die in der ersten juristischen Staatsprüfung zu den Pflichtfächern zählen.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 046
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (24.10.) Joachim Homeister
Schein wird erteilt.
 
09 047
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (25.10.) Julia Platter
Schein wird erteilt.
 
09 048
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmnnstr. 3, R. 3306 (28.10.) Nicolai Mehl
Schein wird erteilt.
 
09 049
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (26.10.) Julia Platter
Schein wird erteilt.
 
09 052
AG -
Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Di 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2212 (25.10.) Andrea Eriksson
Schein wird erteilt.
 
09 050
V -
Verwaltungsprozeßrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (17.10.) Helge Sodan
Die Veranstaltung ergänzt den Grundkurs Öffentliches Recht III (Allgemeines Verwaltungsrecht) und dient der Vorbereitung auf die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Wegen der engen Verzahnung des Verwaltungsprozeßrechts mit dem materiellen Verwaltungsrecht sollte die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört worden sein. Ein Schwerpunkt wird auf der Erörterung des Systems der Verfahrensarten im Verwaltungsprozeßrecht liegen. Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird eine ausführliche Gliederung ausgeteilt.
Literaturempfehlung:
Friedhelm Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 5. Aufl. 2003
Walter Schmitt Glaeser/Hans-Detlef Horn, Verwaltungsprozeßrecht, 16. Aufl. 2005
Helge Sodan/Jan Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 2005
Helge Sodan/Jan Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl. 2005
 
09 051
V -
Staatshaftungsrecht (2 SWS) (4 cr); Do 16.30-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.10.) Christian Pestalozza
„Staatshaftung“ meint das Einstehen des Staates für Schäden, die er selbst angerichtet oder für die er aus anderen Gründen als verantwortlich angesehen wird. Die Schäden können durch rechtmäßiges Verhalten (oder trotz rechtmäßigen Verhaltens), durch rechtswidriges oder durch rechtswidriges und zugleich schuldhaftes Verhalten des Staates (oder eines anderen) entstanden sein. Die Haftung besteht darin, den alten Zustand wieder herzustellen oder Ersatz oder einen sonstigen Ausgleich zu leisten.
Das Recht dieser Staatshaftung findet sich teils in unterschiedlichsten Normen (Recht der Europäischen Union, Bundes- und Landesrecht, Verfassungen, einfachen Gesetzen, Privatrecht und Öffentliches Recht usw.), teils nur in der Rechtsprechung (auch des Europäischen Gerichtshofes). Ein umfassendes Staatshaftungsgesetz fehlt; das Staatshaftungsgesetz der DDR lebt mit Modifizierungen als Landesrecht in einigen der „neuen“ Länder fort.
Die Veranstaltung möchte Ihnen den Zugang zu der zersplitterten und dadurch etwas unübersichtlichen Materie erleichtern. Ihr Wissen aus den Grundkursen ÖR I bis III und aus dem Zivilrecht, insbesondere aus dem allgemeinen Schuldrecht und dem Deliktsrecht, wird sich dabei als sehr hilfreich erweisen.
Wichtige Gesetzestexte, die Sie mitbringen sollten: Grundgesetz, Verfassung von Berlin, Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, Verwaltungsgerichtsordnung.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Teil: Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen

5. Semester

09 060
V -
Zivilprozeßrecht I (2 SWS) (4 cr); Mi 18.00-20.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (19.10.) Martin Schwab
 
09 061
Ü -
Zivilprozeßrecht I (1 SWS) (10 cr); Mo 10.00-11.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213
Achtung: Geänderte Zeit und neuer Raum.
(17.10.) Sven Rugullis
Schein wird erteilt.
 
09 062
V -
Grundzüge des Arbeitsrechts (2 SWS) (4 cr); Mi 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (19.10.) Franz Jürgen Säcker
Die Vorlesung wendet sich als Pflichtfachvorlesung an alle Studierenden und schafft zugleich das Grunlagenwissen für den Einstieg in das universitäre Schwerpunktstudium: Arbeits- und Versicherungsrecht. Das Arbeitsrecht hat sich vom allgemeinen Zivilrecht abgelöst und als Sonderprivatrecht in zahlreichen Einzelgesetzen etabliert, ohne dass bis heute eine Kodifikation des Arbeitsrechts gelungen ist. Die Vorlesung stellt das Arbeitsrecht systematisch und unterstützt durch ein neues Fallbuch, case by case dar. Der Schwerpunkt liegt dabei entsprechend der praktischen Bedeutung dieses Rechtsgebietes auf dem Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht.
 
09 063
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Fr 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I
(bei Klausuren 12-16 Uhr)
  Martin Schwab
Schein wird erteilt.
In dieser Übung werden 3 Klausuren und 2 Hausarbeiten angeboten (1. Hausarbeit: vorlesungsfreie Zeit Sommer 2005; 2. Hausarbeit: nachgezogen in vorlesungsfreie Zeit Frühjahr 2006). Auf die Klausuren wird in Besprechungsfällen vorbereitet. Der Schwerpunkt liegt in der ersten Klausur auf Mobiliarsachenrecht und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, in der zweiten Klausur auf Kaufvertrag, Werkvertrag und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Für die dritte Klausur sind Grundkenntnisse in BGB I-III und Kenntnisse im Zivilprozeßrecht vonnöten. Näheres wird durch gesonderten Aushang bekanntgegeben.
 
09 064
V -
Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (18.10.) Klaus Geppert
Es handelt sich um die zentrale Lehrveranstaltung, in der die Grundzüge des Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrechts vermittelt, in der partiell aber auch einzelne Bereiche vertieft werden sollen. Diesem Ziel entsprechend kann die Veranstaltung nicht nur im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums, sondern von allen Studierenden genutzt werden. Die Abschlussklausur zum Ende der Vorlesungszeit (die als studienbegleitende Prüfungsleistung folgerichtig den gesamten in der Veranstaltung angebotenen Vorlesungsstoff erfasst) kann aber nur von denjenigen Studierenden mitgeschrieben und für die universitäre Abschlussprüfung genutzt werden, die sich dafür rechtzeitig beim Studien- und Prüfungsbüro gemeldet haben.
Nach einem kurzen rechtsgeschichtlichen Seitenblick folgt die Vorlesung im Wesentlichen dem Hergang des Strafverfahrens: Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen; Zwischenverfahren; Hauptverfahren mit Grundzügen des Beweisrechts; Wirkung des Urteils; Arten der Rechtsbehelfe.
Literaturempfehlung: Zu Beginn der Vorlesung wird eine Gliederungsübersicht (mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen) ausgegeben.
 
09 065
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I
(bei Klausuren 16-20 Uhr)
(18.10.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Übung bietet die Möglichkeit, das öffentliche Recht in der Fallbearbeitung vertieft zu behandeln. Die Besprechungsfälle werden die verschiedenen Facetten des öffentlichen Rechts abdecken. In der Übung werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren zur Bearbeitung gestellt.
Literaturempfehlungen werden in der Übung erteilt.

Veranstaltungen ab dem 6. Semester

Kurse zur Examensvorbereitung

Bürgerliches Recht

09 068
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); Sa 9.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II (s. A.) Jochem Schmitt,
Martin Häublein,
Cosima Möller,
Helmut Schirmer
Terminplan siehe gesonderten Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 069
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerlichen Recht (4 SWS); Mo 10.00-14.00 - Van'-t-Hoff-Str. 8, Hs. II (17.10.) Jürgen Prölss,
Dominik Klimke
 
09 070
C -
Aktuelle zivilrechtliche höchstrichterliche Rechtsprechung (2 SWS); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (18.10.) Roland Krause,
Jan Dembski,
Katharina Lorenz,
Maximilian Müller,
Knut Pilz
 
09 071
Rp -
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Verbraucherprivatrecht (2 SWS); Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (18.10.) Cosima Möller
Der Wiederholungs- und Vertiefungskurs ermöglicht eine Examensvorbereitung im Bereich des Verbraucherprivatrechts, das durch die Schuldrechtsreform weitgehend ins BGB aufgenommen worden ist. Von Problemen der AGB-Kontrolle, über Haustür- und Fernabsatzgeschäfte und das Verbraucherkreditrecht reicht das Spektrum bis zum Teilzeit-Wohnrechte-Vertrag und dem Reisevertrag. Aktuell entschiedene und weiter diskutierte Fragen wie die Behandlung von verbundenen Verträgen oder von e-bay-Verkäufen werden ebenfalls behandelt. Es wird Wert auf eine systematische und historische Betrachtung gelegt, mit deren Hilfe typische Elemente des Verbraucherschutzes in den verschiedenen Anwendungsfeldern aufgezeigt werden sollen. Der Zusammenhang mit dem Europarecht wird durch die Einbeziehung der Richtlinien und die Rechtsprechung des EuGH offenkundig. Für Erasmus-Studierende ist eine mündliche Prüfung möglich.
Literaturempfehlung: Bülow/Artz, Verbraucherprivatrecht, 2003; Schulze/Schulte-Nölke, Casebook Europäisches Verbraucherrecht, 1999; außerdem die entsprechenden Abschnitte in den Lehrbüchern zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht sowie die Kommentierungen. Beachte im übrigen Beiträge in Zeitschriften, insbes. der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR).

Strafrecht

09 072
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); Sa 9.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II (s. A.) Axel Montenbruck
 
09 073
Rp -
Universitätsrepetitorium Strafrecht (4 SWS); Mi 10.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (19.10.) Klaus Geppert,
Kretschmer Joachim
 
09 074
V -
Neuere Rechtsprechung des BGH in Strafsachen (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.10.) Hartmuth Horstkotte

Öffentliches Recht

09 075
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); Sa 9.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II (s. A.) Walter Krebs,
Helge Sodan,
Andreas Musil,
Markus Heintzen
 
09 076
Rp -
Vertiefung Staatsorganisationsrecht (zugleich Bestandteil des Universitätsrepetitoriums Öffentliches Recht) (4 SWS); Di 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (18.10.) Markus Heintzen
 
09 077
V -
Vertiefung Grundrechte (zugleich Bestandteil des Universitätsrepetitoriums Öffentliches Recht) (2 SWS); Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (18.10.) Walter Krebs
 
09 078
V -
Vertiefung Verwaltungsprozeßrecht (2 SWS) (4 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.10.) Hanno Dirk Lemke
Gegenstand der Veranstaltung werden ausgewählte Themen des Verwaltungsprozessrechts sein. Hierbei sollen anhand von Fällen sowohl die in der öffentlich-rechtlichen Arbeit auftretenden Standardprobleme (z.B. Vorverfahren, Fristen, vorläufiger Rechtsschutz, Klagemöglichkeiten bei der Verwaltungsvollstreckung, Gewährung rechtlichen Gehörs) als auch aktuelle Fragen, die sich aus der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben, behandelt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, auf Themen des Prozessrechts einzugehen, die von den Teilnehmern für vertiefungswürdig gehalten werden. Vorschläge werden in der Vorlesung oder vorab unter „hanno.lemke@lsg.brandenburg.de“ gerne entgegengenommen.
Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung.
 
09 079
V -
Vertiefung Allgemeines Verrwaltungsrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 16.30-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (17.10.) Christian Pestalozza
 
09 080
Ex -
Examinatorium im Öffentlichen Recht (zugleich WFG 9) (2 SWS); Di 16.00-17.30 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (18.10.) Herbert Bültmann
Zweck der Lehrveranstaltung ist es, Fragen und Probleme aus dem gesamten Prüfungsstoff im öffentlichen Recht zu behandeln, mit Schwerpunkt im entsprechenden Pflichtfach. Die didaktische Methode orientiert sich an der Art, in der das Prüfungsgespräch in der mündlichen Prüfung geführt wird. Im Vordergrund steht - im Gegensatz zu einem Repetitorium - die eigenen Erarbeitung von vorgegebenen Problemen durch die Studenten. Mindestens zweimal wird eine mündliche Prüfung mit freiwilligen Teilnehmern simuliert. Zugleich wird die Methodik der Fallbearbeitung, insbesondere in Klausuren, geübt und auf typische und wiederkehrende Mängel bei Examensklausuren näher eingegangen. Die Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit wird vorausgesetzt.

Seminare (im Sinne von § 1, Absatz 2 JAG i.d.F. von 1993/2002)

Bürgerliches Recht

09 081
S -
Arbeitsrecht: Förderung von Beschäftigung (2 SWS) (15 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4432 (19.10.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.

Strafrecht

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Öffentliches Recht

09 082
S -
Abgeordnete und Parlamente: Bundestag, Landtage, Europäisches Parlament (2 SWS) (15 cr); Block - Dt. Bundestag, Raum siehe Aushang (25.11.) Sven Hölscheidt
Schein wird erteilt.
Es ist beabsichtigt, das Seminar als Blockveranstaltung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Mögliche Veranstaltungstermine wurden bei der Vorbesprechung erörtert.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Schlüsselqualifikation

09 089
Pg -
National Model United Nations (4 SWS) (15 cr); Mi, Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3315 (20.10.) Peggy Wittke
 
09 088
Pg -
PG Havard National Modell United Nations 2006 (4 SWS) (15 cr); Mi und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2216 (20.10.) Peggy Wittke,
Xenia Jakob
Schein wird erteilt.
 
09 090
Pg -
Modell United Nations in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Peggy Wittke
 
09 091
Pg -
13th Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court (2 SWS) (15 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3315 (18.10.) Frauke Albrecht
 
09 092
Pg -
Philip C. Jessup Moot Court (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Andrea Eriksson,
Beate Rudolf
Schein wird erteilt.
In dieser Veranstaltung wird die Teilnahme am Philip C. Jessup Moot Court vorbereitet. Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautet wie folgt: "The Jessup Problem will raise issues of multinational corporations involvement in human rights violations; and sovereignty over natural resources. The problem will involve a joint venture between a private company and a state-owned company, and the repercussions of its activities for the local community." Nach Erscheinen des Sachverhalts im September werden bis Mitte Januar 2006 in Gruppen- und Einzelarbeit die Schriftsätze in englischer Sprache erstellt. Danach folgt eine intensive Vorbereitung auf die mündlichen Ausscheidungen, welche voraussichtlich im Februar 2005 in Tübingen stattfinden werden. Bei einem Sieg in der deutschen Vorausscheidung lockt das Finale in Washington D.C. in der Zeit vom 26.03. bis 02.04.2006.
Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse.
Es wird ein Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erteilt.
Weitere Informationen sind zu finden unter http://www.http://www.ilsa.org/jessup/ oder bei Andrea Eriksson (Andrea.Eriksson@web.de).
 
09 087
Pg -
Begleitveranstaltung zum Moot Court Concours Européen des Droits de l'Homme René Cassin (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Maria Adebahr
Schein wird erteilt.
In dieser LV wird die Teilnahme am Concours Européen des Droits de l’Homme René Cassin vorbereitet. Der Concours behandelt Rechtsfragen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und wird jährlich im Frühjahr in den Räumen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und des Europarates in Straßburg ausgetragen. Der Wettbewerb beginnt im Herbst mit der schriftlichen Bearbeitung eines fiktiven Falles vor dem EGMR. Anfang April nehmen dann bis zu 60 Mannschaften aus 20 Ländern an der mündlichen Verhandlung des Falles in Straßburg teil. Wettbewerbssprache ist Französisch. Die Teilnehmer erhalten einen Wahlfachschein bzw. ein Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie neu ab dem WS 2005/06 zusätzlich einen Nachweis über Fremdsprachenqualifikationen.
Weitere Informationen bei Maria Adebahr oder Adam Paliszewski cassin-berlin@freenet.de .
 
09 093
Pg -
Begleitveranstaltung zum European Law Moot Court (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Julia Staiger
Schein wird erteilt.
In dieser LV wird die Teilnahme am European Law Moot Court vorbereitet. Der ELMC ist der weltweit größte Moot Court, der sich mit dem Europarecht befasst. In diesem Wettbewerb wird die Verhandlung eines fiktiven Falls vor dem EuGH simuliert. Dies gliedert sich in einen schriftlichen Teil, während dessen die Schriftsätze der Parteien aufgesetzt werden müssen und einen mündlichen Teil, bei dem die Studententeams verschiedener europäischer Universitäten vor dem „EuGH“ gegeneinander antreten. Der ELMC findet auf Englisch und Französisch statt und die Teilnahme setzt mindestens Grundkenntnisse im Europarecht voraus. Es wird ein Wahlfachschein bzw. ein Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erteilt.
Weitere Informationen bei Julia Staiger (justai@zedat.fu-berlin.de).
 
09 094
Pg -
Verfassungsrechtlicher Moot Court (2 SWS) (15 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (27.1.) Andreas von Arnauld
Der Verfassungsrechtliche Moot Court (VMC) ist ein Wettbewerb zwischen
studentischen Teams, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer
simulierten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeneinander
plädieren. Gegenstand der Verhandlung ist ein Fall, der aktuelle
verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Themen der vergangenen Wettbewerbe waren u.a. eine Kopftuch tragende Lehrerin, das Gesetz über
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, ein epileptischer Anfall im
Big-Brother-Container, Theater im Bundesrat um Studiengebühren, ein
Ausgehverbot für Minderjährige, die Neuregelung des Versammlungsrechts aus dem Jahr 2004. Der eigentliche Wettbewerb findet am Ende des Semesters mit „Sicherheitsabstand“ vor den Abschlussklausuren statt, damit Zeit zur Vorbereitung auf die Klausuren bleibt. Der Fall wird etwa acht bis zehn Wochen vor diesem Termin ausgegeben. In dieser Zeit erarbeiten sich die Teams aus jeweils 4 bis 6 Personen den Fall sowohl in rechtlicher als auch in darstellerischer Hinsicht, wobei ihnen ein Betreuer/eine Betreuerin zur Seite steht. Zum Abschluss treten dann alle Teams vor einer Richterbank
gegeneinander an, die aus Berufsrichtern und -richterinnen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Wissenschaftlichen Assistenten und Assistentinnen zusammengesetzt ist. Wer am VMC teilnimmt, lernt, sich intensiv mit einem juristischen Thema auseinanderzusetzen; dabei wird auch
die Fähigkeit trainiert, rechtliche und tatsächliche Sachverhalte von
verschiedenen Seiten zu beleuchten – wichtig für jede Klausur! – und als
Parteivertreter die einem günstigen Argumente zu betonen und möglichst
überzeugend darzustellen. Bei Erarbeitung der Plädoyers lernen die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, juristische Argumente überzeugend und
rhetorisch geschickt darzustellen.
Der Sachverhalt des XIII. Verfassungsrechtlichen Moot Courts wird zu Beginn
der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
 
09 095
Pg -
Mediation im Verwaltungsrecht (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (11.11.) Karsten-Michael Ortloff
Die Veranstaltung beginnt mit einem Einführungsvortrag am 11. November 2005, 10 - 12 Uhr im Hörsaal 211. Anmeldungen werden am 11.11. entgegen genommen; eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Blocktermine finden am 13., 14., 20. und 21. Januar 2006 im Hörsaal 211 statt. Die genauen Zeiten werden bei der Einführungsveranstaltung am 11.11. bekannt gegeben.
 
09 096
Pg -
Familienmediation (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (11.11.) Natascha Wesel
 
09 097
Pg -
Wirtschaftsmediation (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (18.11.) Sandra Walzberger
Kontakt und Anmeldung unter info@walzberger.de
Termine:
Freitag 18.11.2005 von 12 bis 20 Uhr
Sonabend 19.11.2005 von 9 bis 17 Uhr

Freitrag 10.02.2005 von 12 bis 20 Uhr
Sonnabend 11.02.2005 von 9 bis 17 Uhr.
 
09 098
Pg -
Virtuelle Anwaltskanzlei (2 SWS) (7,5 cr); s. A. - Van't-Hoff-Str. 8, PC-Pool der Bibliothek (s. A.) Axel Schulz,
Peter-Michael Lundt
Der Kurs findet im Januar 2006 als Blockveranstaltung statt. Das Anmeldeverfahren beginnt Ende Oktober / Anfang November und erfolgt via e-mail. Nähere Informationen zur Terminplanung und zur Anmeldung werden zu gegebener Zeit auf der Fachbereichs-Homepage veröffentlicht.
 
09 099
Pg -
Internetrecherche für das Studium der Rechtswissenschaft (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, PC-Pool der Bibliothek (6.1.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der fachbezogenen, insbesondere der bibliographischen und sachthemenbezogenen Recherche im Internet und vermittelt damit Schlüsselqualifikationen (core competences) für das juristische Studium. Die wichtigsten Internet-Angebote (Datenbanken, Websites, Linksammlungen, OPACs) für das Fach Rechtswissenschaft werden online und über Sekundärliteratur vorgestellt. Die Möglichkeiten und Grenzen der fachbezogenen Nutzung juristischer Datenbanken (juris-online, beck-online, LexisNexis Professional, Lexis Ne-xis Recht, LEXonline) und der Zugang zu wissenschaftlichen Bibliotheksbeständen über regionale und überregionale Online-Kataloge werden erlernt. Der Umgang mit Suchmaschinen und Suchoberflächen (retrieval soft-ware) von juristischen Datenbanken wird an Beispielen vertieft. Vermittelt werden auch Methoden zur rechnergestützten Recherche des Gangs der Gesetzgebung, von Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsetzungsebenen und von untergesetzlichen Vorschriften. Es sollen auch der Wert von Informationen und Dokumenten aus unterschiedlichen Onlinequellen mit Blick auf deren Nutzbarkeit für die juristische Ausbildung und mit Blick auf parallel verfügbare Bücher (Printmedien) kritisch reflektiert und Anforderungen an die Zitierweise erörtert werden. Über den fachbezogenen Aspekt hinaus soll der besondere Nutzen von Internetressourcen für interdisziplinäre Ausgangs- oder Vertiefungsfragestellungen juristischer Arbeiten erkannt werden (z.B. Nachschlagewerke für fachübergreifende Begriffe, Quellen für sozial- oder naturwissenschaftliche Ausgangsfragestellungen, empirische Daten). Zudem soll ein erster Zugang zu berufsorientierten Angeboten durch und durch Einsatz der online-Lernplattform Blackboard zu E-Learning-Tools vermittelt werden. Ein Skript mit Links und Literaturhinweisen wird ausgegeben.
Voraussetzungen: Windows- und Internet-Grundkenntnisse, Umgang mit einem Web-Browser; Besitz eines Accounts bei der ZEDAT (ggf. bitte dort vorher beantragen; sonst bitte Rspr.). Anmeldung erforderlich: ulf.marzik@rewiss.fu-berlin.de
 
09 086
Pg -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (2 SWS) (7,5 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2212 (18.10.) Burghard Lehmann

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Fremdsprachenkompetenz

09 100
V -
Terminologie juridique francaise, Stufe 1 (2 SWS) (4 cr) (Französisch); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2212 (18.10.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.
 
09 101
V -
Einführung in das französische Recht (2 SWS) (4 cr) (Französisch); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (18.10.) Sylvie Nautré
 
09 102
V -
Introduction to the English Common Law (2 SWS) (4 cr) (Englisch); Fr 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (21.10.) Emily Brown
 
09 103
V -
Introduction to the anglo-american law and legal system (2 SWS) (4 cr) (Englisch); Fr 14.00-17.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (21.10.) Donald Black
Schein wird erteilt.
 
09 104
V -
Einführung in das spanische Recht (2 SWS) (4 cr) (Spanisch); Do 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (20.10.) Belén Martínez,
Ana Maria Mira Lux
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des spanischen Rechtsystems und der spanischen Rechtsterminologie. Dabei werden die Grundzüge des spanischen Öffentlichen und Zivilrechts erläutert. Die Veranstaltung findet in spanischer Sprache statt. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur geschrieben und ein Schein erteilt.

Schwerpunktbereichs- und Wahlfachveranstaltungen

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
zugleich Wahlfachgruppen WFG 1 und 2 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 110
V -
Einführung in die Rechtssoziologie - Grundkurs mit Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (3 SWS) (15 cr); Di 10.00-13.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (18.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe I wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“.
Die Wahlfach-Studierenden können einen Schein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 JAO erwerben; die Studierenden des Grundlagen-Schwerpunktes erhalten Gelegenheit, sich im Schreiben rechtssoziologischer Klausuren zu üben und dann eine examensrelevante Abschlussklausur (als Teil der Universitätsprüfung) zu schreiben.
Literaturempfehlung:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 111
V -
Praktische Vernunft und positives Recht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (4 SWS) (15 cr); Mo 14.00-16.00 und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (17.10.) Matthias Mahlmann
Die Fragen nach Grundlage und Inhalt eines moralisch orientierten individuellen Lebens und einer legitimen staatlichen Ordnung lassen den Menschen seit Jahrtausenden keine Ruhe. Die Vorlesung versucht, einen vertiefenden historisch-systematischen Überblick über einige wesentliche Antworten auf diese Fragen zu geben, die von Platon bis zur Postmoderne formuliert wurden. Die Veranstaltung will nicht nur distanziert erinnernde Ideengeschichte betreiben. Ihr Ziel ist eine konstruktive Reflexion der Grundlagen von Menschenrechten, demokratischem Verfassungsstaat und kosmopoliter Rechtsethik. Diese Grundlagenreflexion ist kein müßig verspieltes Unterfangen, da alle diese Errungenschaften letztendlich durch das Bewusstsein ihrer zivilisatorischen Überzeugungskraft garantiert werden.
Die Vorlesung wird durch eine Übung begleitet. Beide zusammen bilden den Pflichtkurs für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, Unterschwerpunkt Rechtsphilosophie. Im SS 2006 werden sie durch eine Fortsetzung ergänzt, an deren Ende eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben werden kann. In der Übung werden 3 Klausuren (5 h) geschrieben, die auf diese Abschlussklausur vorbereiten sollen. Die Fortsetzung im SS 2005 wird weitere Übungsklausuren vorsehen. Weiter wird in der Übung eine propädeutische Hausarbeit zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben. Für Studierende des Wahlfachs bietet die Übung die Möglichkeit, Examensklausuren zu schreiben, hat also die Funktion eines Klausurenkurses, der Studierenden der HU selbstverständlich offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Seminar/Übungsscheins möglich. Auch Studierende der Teilgebiete des Rechts können in der Übung einen Übungsschein erwerben.
 
09 112
S -
Mediation (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (17.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Diese Veranstaltung soll eine theoretische Einführung in das Thema „Mediation“ geben. Praktische Übungen sind im Rahmen eines examensrelevanten Seminars nur begrenzt möglich.
- Zur Vorgeschichte: die Diskussion über „Alternativen zur Justiz“ – alternative Streitbeilegung außerhalb der Justiz und auch innerhalb der Justiz (Güteverhandlung; Erledigung durch Vergleich statt durch streitiges Urteil), Konflikttheorien, Untersuchungen zum gerichtlichen Vergleich, Zugang zum Recht (alles bereits aus den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts)
- Arten der Mediation: in Familie, Wirtschaft, Verwaltung etc.
- Neue Formen der gerichtsinternen Mediation (Modellversuche vor allem in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit)
- Mediation und juristische Ausbildung; konkurrierende Professionen
- Probleme der Mediation; z.B. Mediation und Rechtsberatung; § 4 DRiG
 
09 113
S -
Recht und Moral (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (19.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
1. Begriffliche Abgrenzungen (Definitionen) von Recht / Moral
2. Moralität und Legalität bei Kant
3. Abstraktes Recht – Moralität – Sittlichkeit bei Hegel
4. Naturrecht und Rechtspositivismus
5. Recht und Moral bei Hans Kelsen
6. Recht und Moral bei H.L.A. Hart
7. Recht und Moral bei R. Dworkin
8. Recht und Moral bei N. Luhmann
9. Recht und Moral bei J. Habermas
10. Recht und Sozialmoral – Durkheim: Recht als Ausdruck der sozialen Solidarität / Recht als Mittel zur Stärkung der sozialen Solidarität
11. Die rechtliche Internalisierung der Moral I: Grundrechte, insbes. Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit
12. Die rechtliche Internalisierung der Moral II: moralische Standards im Recht (gute Sitten, Treu und Glauben etc.)
13. Gibt es eine moralische Pflicht zum Rechtsgehorsam? Der moralische Vorbehalt des Widerstandsrechts
 
09 114
S -
Die aktuelle Werte-Debatte (WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mo 12.00-14.00 - Unter den Linden (HUB), Raum E14 (17.10.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.
 
09 115
V -
Vertiefungsvorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte des Mittelalters mit Abschlussklausur (zugleich WFG 2) (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (20.10.) Friedrich Ebel
Die Veranstaltung ist an Studenten des Schwerpunktbereichs Grundlagen des Rechts gerichtet; nachdem im Sommersemester die Neuzeit behandelt wurde, ist nun die Rechtsgeschichte des Mittelalters Gegenstand der Veranstaltung. Als Abschluss wird eine Klausur geschrieben (Unterschwerpunkt Deutsche Rechtsgeschichte), wofür eine Zulassung durch das Studienbüro erforderlich ist (Anmeldefristen bitte dort erfragen).
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 116
Ü -
Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (1 SWS) (10 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (18.10.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten bzw. Studenten, die den Schwerpunkt Grundlagen des Rechts wählen, gerichtet. Aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung.
 
09 117
V -
Institutionengeschichte (zugleich WFG 2) (4 SWS) (8 cr); Mi, Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (19.10.) Cosima Möller
Diese Vorlesung führt für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts in den Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte ein und knüpft damit an die Vorlesung im Grundlagenstudium an. In der Vertiefungsvorlesung werden Fragestellungen des römischen Privatrechts in Anlehnung an die Reihenfolge der Institutionen behandelt. Methodisch handelt es sich um eine historisch-systematische Vorlesung mit rechtsvergleichenden Ausblicken auf die Rezeptionsgeschichte.
Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen. Die Vorstellung der aus allen europäischen Rechtsordnungen bekannten Institute (Vertrag, Bereicherungsrecht, deliktische Haftung, Besitz, Eigentum, dingliche Rechte etc.) wird vertieft durch die Untersuchung der Quellen mit Blick auf ihren konzeptionellen Hintergrund. Hier wird immer wieder deutlich werden, daß im römischen Recht eine naturrechtlichpflichtenhaltige Lösung der Probleme und eine skeptisch-liberale Lösung sowie vermittelnde Ansichten vertreten worden sind. Diese unterschiedlichen Ausgangspositionen ermöglichen es, die Modelle zu erkennen, die in der europäischen Rezeptionsgeschichte zu verschiedenen Zeiten erfolgreich waren.
In der Vorlesung werden zweisprachige Quellenpapiere verteilt. Lateinkenntnisse sind erwünscht. Der Besuch des Lateinkurses für Juristen wird empfohlen.
Quelle: Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis. Die Institutionen. Text und Übersetzung, 2. Aufl. 1999.
Literatur: Bürge, Römisches Privatrecht, 1999; Honsell, Römisches Recht, 5. Aufl., 2002; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003; Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999; Coing, Europäisches Privatrecht, 2 Bde., 1986 und 1989; Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 9. Aufl., 2001; Wesenberg/Wesener, Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte, 4. Aufl., 1985; Zimmermann, The Law of Obligations, 1990/93.
In der Vorlesung werden eine Übungsklausur und eine Übungshausarbeit angeboten.
 
09 118
Ü -
Vertiefungsveranstaltung im Römischen Recht: Digestenexegese (deliktische Obligationen) (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Lesesaal der Bibliothek Rechtsgeschichte (18.10.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.
Die Exegese dient der Vertiefung der Kenntnisse im römischen Recht, methodisch und inhaltlich. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation Justinians und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt der untersuchten Texte auf der lex Aquilia liegen, deren wissenschaftliche Behandlung für unser Deliktsrecht prägend geworden ist. Dazu gehören Fragen des Tatbestands, der Kausalität, der Rechtswidrigkeit, des Verschuldens und der Be-stimmung des ersatzfähigen Schadens. Auch die Haftung für fremdes Verschulden und Ansätze einer Gefährdungshaftung im römischen Recht sollen erörtert werden. Rechtsvergleichende Hinweise machen die Nützlichkeit der gewonnenen Einsichten auch für das geltende europäische Recht plausibel.
Die Veranstaltung ist geeignet für die Vorbereitung auf das Examen im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht. Sie ist ebenso geeignet als Vertiefungsveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums. Es werden zwei Klausuren angeboten. Sie dienen Wahlfachstudierenden und Schwerpunktbereichsstudierenden zu Übungszwecken.
Literaturempfehlung zum Einlesen:
Behrends, Das deliktische Haftungssystem der lex Aquilia, JuS 1985, S. 878 ff.; Bürge, Römisches Privatrecht, 1999, S. 18-27; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17.Aufl., 2003, §§ 50, 51; Liebs, Römisches Recht, 6. Auf. 2004, S. 188-227; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Auf., 1999, § 31.
Auf weitere Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.
 
09 121
AG -
Exegeseübung zur mittelalterlichen deutschen Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (20.10.) Ulrike Gaebel
 
09 119
S -
Deutsche Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Themen werden noch bekannt gegeben.
 
09 120
S -
Seminar zum römischen Vertragsrecht und zur Geschichte des Vertragsrechts (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.
Geeignet für das Schwerpunktbereichsstudium – Themen werden im Losverfahren vergeben, die Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros sind zu beachten – und für das Wahlfachstudium.
In diesem Seminar sollen vorwiegend Themen aus dem römischen Vertragsrecht untersucht werden. Gegenstand sind allgemeine Vertragslehren (negotium, pactum, conventio, consensus) und einzelne Vertragstypen wie Kauf (emptio venditio), Miete und Pacht, Werkvertrag, Lohnarbeitsvertrag (locatio conductio), Gesellschaftsvertrag (societas), Auftrag (mandatum), Darlehen (mutuum). Ausgangspunkt der Referate sind die lateinischen Quellen, die zu einem großen Teil auch in Übersetzung vorliegen. Aufgabe ist es, den Reichtum des römischen Rechts zu nutzen, um einerseits die historischen Besonderheiten zu entfalten und andererseits Kontinuitäten der dogmatischen Fragestellungen bis ins geltende Recht aufzuzeigen. Einige Themen werden der neuzeitlichen Geschichte des Vertragsrechts gewidmet sein. Hier können markante Veränderungen in den Blick genommen werden, die auf Einflüsse zum Beispiel des kanonischen Rechts oder des Naturrechts zurückzuführen sind, oder deren Anlaß veränderte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bedingungen waren.
Für eine Betreuung der Referate ist – sofern sie nicht als Examensleistung verfaßt werden – gesorgt. Eine Liste mit allgemeinen Literaturangaben zum römischen Recht ist am Lehrstuhl erhältlich.
Termin für die Vorbesprechung ist Donnerstag, der 14.7.2005, 15 Uhr. Eine Woche vorher wird eine Themenliste ausgehängt. Eine eigene Wahl des Themas ist nur möglich, wenn das Referat nicht als seminaristische Hausarbeit nach der neuen Prüfungsordnung gelten soll.
Das Seminar wird voraussichtlich zu Beginn des Wintersemesters als Blockseminar stattfinden.

Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Unternehmensrecht
zugleich Wahlfachgruppen WFG 4 und 5 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 130
V -
Gesellschaftsrecht (zugleich WFG 4) (4 SWS) (8 cr); Di 18.00-20.00 und Do 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (18.10.) Martin Schwab
Die Vorlesung richtet sich an Studierende mit Studienabschluß Erste Juristische Staatsprüfung (WFG 4a: Gesellschafts- und Konzernrecht) und an solche mit Studienabschluß Erste Juristische Prüfung (Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht). Behandelt werden vor allem das GmbH- und Aktienrecht, daneben das Konzern- und Umwandlungsrecht.
Vorkenntnisse: Der Stoff der Vorlesung „Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts“ muß präsent sein.
Literatur: Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002; Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften, 3. Aufl. 2001. Beide Bücher sind sehr umfangreich, aber didaktisch exzellent geschrieben!
 
09 129
AG -
Unternehmensteuerrecht (2 SWS) (2 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (17.10.) Hendrik Marchal
Schein wird erteilt.
 
09 131
Pg -
Probleme der Vertragsgestaltung im Handels- und Gesellschaftsrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (7,5 cr); Block (s. A.) Ulrich Mutschler
 
09 135 Einkommensteuerrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Mo 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (17.10.) Andreas Musil
Diese zweistündige Vorlesung führt in das Einkommensteuerrecht ein. Es werden beispielsweise folgende Themen besprochen: theoretische Grundlagen, geschichtliche Entwicklung, verfassungsrechtlicher Rahmen, Nettoprinzip, Einkommensermittlungsschema, Tarif, die einzelnen Einkunftsarten, Einkünfteermittlung, Erhebungsformen. Der Schwerpunkt wird bei den Überschusseinkünften liegen. Es wird eine Abschlussklausur angeboten.
Literaturempfehlung: Birk, Steuerrecht, 7. Aufl. 2004; Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002.
 
09 132
V -
Einführung in das Steuerrecht, Steuerverfassungsrecht und Europäisches Steuerrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (17.10.) Markus Heintzen
Diese Vorlesung stellt nach einer Einführung in das Steuerrecht die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Einkommensteuerrechts nebst europarechtlichen Bezügen dar. Sie wendet sich an Studenten im Schwerpunktbereich 2 bzw. in der Wahlfachgruppe 4 c. Es wird eine Abschlussklausur im Rahmen des Schwerpunktstudiums angeboten.
 
09 128
V -
Steuerverwaltung und Finanzprozess mit Abschlußklausur (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (18.10.) Markus Heintzen
In dieser Vorlesung geht es um die Grundzüge des Besteuerungsverfahrens nach der Abgabenordnung und um die Grundlagen des Finanzprozesses nach der Finanzgerichtsordnung. Sie wendet sich an Studenten im Schwerpunktbereich 2 bzw. in der Wahlfachgruppe 4 c. Es wird eine Abschlussklausur im Rahmen des Schwerpunktstudiums angeboten.
 
Veranstaltung entfällt!
09 133
C -
Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht (zugleich WFG 4) (1 SWS) (1 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (18.2.) Andrea Lohse
 
09 134
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (zugleich WFG 4) (2 SWS) (2 cr); Fr 8.00-11.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (21.10.) Roland Franke
Schein wird erteilt.
 
09 136
Kk -
Klausurenkurs im Gesellschafts-, Steuer- und Bilanzrecht (WFG 4) (2 SWS); s. A. - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II und III (s. A.) Markus Heintzen,
Martin Schwab,
Joachim Schulze-Osterloh
 
09 137
S -
Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (zugleich WFG 4) (3 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Markus Heintzen,
Friederike Grube,
Thomas Stapperfend
Schein wird erteilt.
 
09 138
S -
Handels- und Steuerbilanzrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Joachim Schulze-Osterloh,
Thomas Mueller-Thuns,
Theodor Siegel
Schein wird erteilt.
 
09 139
V -
Europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht, Energierecht und Telekommunikationsrecht (zugleich WFG 5) (5 SWS) (10 cr); Mi 8.30-11.00 und 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (19.10.) Franz Jürgen Säcker
Die Vorlesung wendet sich an die Studierenden, die sich für den Schwerpunktbereich: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht entschieden und das Wirtschaftsrecht als einen ihrer Unterschwerpunkte gewählt haben. Das europäische Wettbewerbsrecht hat sich durch die VO Nr. 1/2003 und durch die Reform der FKVO grundlegend geändert. Das deutsche Wettbewerbsrecht wird im Sommer 2005 inhaltlich an das neue europäische Recht angepasst. Das Telekommunikationsrecht ist soeben an eine neue Generation von EG-Richtlinien zum Recht der elektronischen Kommunikation angeglichen und völlig neu gestaltet worden. Das neue deutsche Energiewirtschaftsrechts setzt die EG-BeschleunigungsRL Elektrizität und Erdgas um. Zugleich treten neue EG-Rechtsverordnungen zum Stromhandel und zum Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen in Kraft. Das Energieumweltschutzrecht ist durch das neue Gesetz über erneuerbare Energien sowie das Treibhausgasemissionshandelsrecht grundlegend reformiert worden. Berufsorientiert betrachtet, könnte der Zeitpunkt zum Einstieg in das Wirtschaftsrecht mit völlig neuen Gesetzen, die gestern ausgebildete Juristen alt aussehen lassen, also gar nicht besser gewählt werden. Leider ist die Zahl der seminaristischen Prüfungsarbeiten im 7. Semester kapazitätsbedingt begrenzt.
 
09 140
Ü -
Übungen zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht für Studierenden der Wirtschaftswissenschaften (1 SWS) (10 cr); Mi 15.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Institut für Wirtschaftsrecht (19.10.) Katharina Boesche
Schein wird erteilt.
 
09 141
Ü -
Übung im Wettbewerbsrecht mit Examinatorium (zugleich WFG 5) (1 SWS) (10 cr); Mi 16.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, Institut für Wirtschaftsrecht (19.10.) Katharina Boesche
Schein wird erteilt.
 
09 142
Ü -
Kunst Kopie Kommerz – Fragen des Urheberrechts in der bildenden Kunst, Übung zum Urheber- und Leistungsschutzrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Di 18.00-20.00 - Koserstr. 20, Raum 394 (18.10.) Claudia Mühlenbernd,
Saskia Pütz,
Karin Kranhold
Schein wird erteilt.
Die Übung richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften sowie der Kunstgeschichte. Dabei sollen auch solche Teilnehmer angesprochen werden, die sich bislang noch nicht mit dem Urheberrechtsschutz beschäftigt haben. Im Rahmen der Vorbesprechung, die am 07.07.05 um 16 Uhr im Institut für Wirtschaftsrecht (IWW), Boltzmannstrasse 3, 14195 Berlin stattfindet, werden Referatsthemen vergeben sowie eine vorbereitende Lektüre empfohlen.
In der Übung soll, neben einer ausführlichen Diskussion des neuzeitlichen Kunstbegriffs, der Begriff der „persönlich geistigen Schöpfung“, der Lichtbildschutz, die Verwertungsrechte sowie die Schranken des Urheber- und Leistungsschutzrechts anhand von ausgewählten Kunstwerken (wie Picasso, Duchamp, Jeff Koons) näher untersucht werden.
Zu ca. 10 Themen findet eine Vergabe von Referaten statt, die möglichst von einem Studenten der Rechtswissenschaft und einem Studenten der Kunstgeschichte zusammen bearbeitet werden sollen. Studenten der Rechtswissenschaften können einen Übungsschein im Wahlfachbereich (WFG 5) erlangen, wenn sie neben einem kurzen Referat die Abschlussklausur bestehen.
 
09 143
S -
Interdisziplinäres Seminar zur Europäschen Aktiengesellschaft (SE), zum Umwandlungs- und Konzernrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Block (25.10.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.
Das Seminar wendet sich primär an Studierende des Schwerpunktbereichs: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, die eine seminaristische Arbeit im Unternehmensrecht schreiben wollen. Die Themen des interdisziplinären Seminars liegen im SE-Recht sowie im Unternehmensmitbestimmungsrecht.
 
09 144
S -
Seminar zum europäischen Wirtschaftsrecht (2 SWS) (15 cr); Block (26.1.) Franz Jürgen Säcker,
Kurt Markert,
Ingo Schmidt,
Karlheinz Quack,
Kurt Stockmann
Schein wird erteilt.
Das Seminar richtet sich an Studierende der Wahlfachgruppen Wirtschafts- und Europarechts sowie an Studierenden des Schwerpunktbereiches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, die eine seminaristische Arbeit im Wirtschaftsrecht schreiben wollen. Es behandelt die Europäische FKVO. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt Kenntnisse des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts voraus.
 
09 145
S -
Workshops zum Energie- und Telekommunikationsrecht (1 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.
Im Wintersemester finden erneut mehrere Workshops zum Energie- und Telekommunikationsrecht statt, über die gesonderte Aushänge sowie die Homepage des Instituts unterrichten. Die Teilnahme an den Workshops setzt solide Grundkenntnisse der beiden Rechtsgebiete voraus.

Schwerpunktbereich 3: Arbeits- und Versicherungsrecht
zugleich Wahlfachgruppen WFG 6 und 10 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 150
V -
Arbeitsrecht (4 SWS) (8 cr); Di 12.00-14.00 und Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (Di) und Hs. II (Do) (18.10.) Jochem Schmitt
Die Vorlesung Arbeitsrecht gibt einen Überblick über das Arbeitsrecht insgesamt, wobei der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem sogenannten Individualarbeitsrecht liegt.
Am Anfang stehen ein Überblick über die Grundlagen des Arbeitsrechts, d.h. über seine Rechtsquellen (Supranationales und internationales Recht, Einfluss der Grundrechte auf das Arbeitsrecht, Verhältnis von Bundes- und Landesrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung usw.) sowie die Behandlung einiger Grundbegriffe, insbesondere des Begriffs des Arbeitnehmers, einschließlich besonderer Arbeitnehmergruppen, wie z.B. der leitenden Angestellten, der Teilzeitbeschäftigten und der Leiharbeitnehmer.
Im Weiteren – und hier liegt der Schwerpunkt der Vorlesung – versucht die Veranstaltung, die in einem Arbeitsverhältnis (möglicherweise) auftretenden Probleme gewissermaßen in chronologischer Reihenfolge darzustellen. Ausgangspunkt sind demzufolge zunächst Fragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Ausschreibung, Diskriminierungsverbote, Fragerecht des Arbeitgebers, Beteiligung des Betriebsrats usw.). Es folgt eine Darstellung der Rechte und Pflichten (Haupt- und Nebenpflichten) des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis sowie eine ausführliche Auseinandersetzung mit Fragen des Leistungsstörungsrechts (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie der Haftung im Arbeitsverhältnis (Arbeitunfälle i.S.d. SGB VII, Haftung bei betrieblichen Tätigkeiten). Den Abschluss dieses zentralen Bereichs der Veranstaltung bilden Überlegungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung.
Im letzten Teil der Veranstaltung wird schließlich versucht, kurze Blicke auf das kollektive Arbeitsrecht, d.h. insbesondere auf das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht sowie auf das Betriebsverfassungsrecht zu werfen, die zugleich verdeutlichen sollen, welche Vertiefungsmöglichkeiten innerhalb des Schwerpunktbereichs Arbeits- und Versicherungsrecht bzw. des Unterschwerpunkts Arbeitsrecht bestehen.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
 
09 153
Rp -
Repetitorium im Kollektiven Arbeitsrecht unter Einschluss des Verfahrensrechts (WFG 6) (2 SWS); Mo 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (31.10.) Claas-Hinrich Germelmann
 
09 155
S -
Betriebsverfassungsrecht (zugleich WFG 6) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 4405 (18.10.) Jochem Schmitt
Schein wird erteilt.
 
09 156
V -
Vertiefung Privatversicherungsrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 10) (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2216
14-tägig
(2.12.) Helmut Schirmer
Die Veranstaltung dient der Wiederholung und Vertiefung auf dem Gebiet des Privatrechts zur Vorbereitung auf die im Schwerpunktbereich obligatorische Abschlußklausur.
Literaturempfehlung: Hinweise am Anfang der Veranstaltung
 
09 157
V -
Sozialversicherungsrecht I (zugleich WFG 10) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306
14-tägig
(17.10.) Kurt Maier
 
09 158
V -
Sozialversicherungsrecht II (zugleich WFG 10) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2212
14-tägig
(24.10.) Helmut Schirmer
Die Vorlesung knüpft an den Überblick im Sozialrecht I an und behandelt ausschließlich und vertiefend die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.
Literaturempfehlung: Hinweise am Anfang der Veranstaltung
 
09 159
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 10 (WFG 10) (2 SWS); s. A. - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II und III (s. A.) Kurt Maier,
Helmut Schirmer,
Jochem Schmitt
 
09 160
S -
Privatversicherungsrecht (zugleich WFG 10) (2 SWS) (15 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306
14 tägig
(24.10.) Helmut Schirmer
Schein wird erteilt.
Vorbereitende Besprechung – gemäß Aushang am 15. Juli 2005
Das Seminar dient (auch) zur Anfertigung der seminaristischen Hausarbeit im
Schwerpunktbereich Arbeits- und Versicherungsrecht.

Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie
zugleich Wahlfachgruppe WFG 8 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zur Wahlfachgruppe)

09 170
V -
Ordnungswidrigkeitenrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (21.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Klausur).
Materielles Recht der Ordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeitenverfahren (siehe auch Studienführer).
Literaturempfehlungen: Literaturliste wird ausgegeben
 
09 171
V -
Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht mit Abschlussklausur (4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (18.10.) Klaus Geppert
Es handelt sich um die zentrale Lehrveranstaltung, in der die Grundzüge des Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrechts vermittelt, in der partiell aber auch einzelne Bereiche vertieft werden sollen. Diesem Ziel entsprechend kann die Veranstaltung nicht nur im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums, sondern von allen Studierenden genutzt werden. Die Abschlussklausur zum Ende der Vorlesungszeit (die als studienbegleitende Prüfungsleistung folgerichtig den gesamten in der Veranstaltung angebotenen Vorlesungsstoff erfasst) kann aber nur von denjenigen Studierenden mitgeschrieben und für die universitäre Abschlussprüfung genutzt werden, die sich dafür rechtzeitig beim Studien- und Prüfungsbüro gemeldet haben.
Nach einem kurzen rechtsgeschichtlichen Seitenblick folgt die Vorlesung im Wesentlichen dem Hergang des Strafverfahrens: Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen; Zwischenverfahren; Hauptverfahren mit Grundzügen des Beweisrechts; Wirkung des Urteils; Arten der Rechtsbehelfe.
Literaturempfehlung: Zu Beginn der Vorlesung wird eine Gliederungsübersicht (mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen) ausgegeben.
 
Veranstaltung entfällt!
09 172
V -
Grundzüge des europäischen Straf- und Strafverfahrensrechts (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (20.10.) Joachim Kretschmer
Die europäische Verfassung - gescheitert!? Es gibt kein europäisches StGB und keine europäische StPO! Warum also diese Veranstaltung? Weil internationale und europäische Einflüsse auf die nationalen Strafrechtsordnungen unübersehbar sind. Die Rechtsprechung des EGMR in Straßburg und die EMRK haben maßgebenden -vorrangigen- Einfluss auf das Strafverfahrensrecht. Das Recht der Europäischen Union mit ihrem Gemeinschafts- und Unionsrecht beeinflusst unmittelbar oder mittelbar das nationale materielle und das formelle Strafrecht. Denken Sie nur an die heftige und noch nicht beendete Diskussion um den Europäischen Haftbefehl. Das BVerfG muss entscheiden. Denken Sie an die EG-Richtlinie zur Geldwäsche, die zu § 261 StGB führte. So schreitet die Europäisierung des Strafrechts voran. Insbesondere denjenigen, die sich für das Strafverfahrensrecht interessieren, ist diese Veranstaltung als Ergänzung empfohlen.
 
09 173
AG -
Jugendstrafrecht und Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (20.10.) Christian Reuther,
Bettina Zötsch
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Die beiden Themengebiete werden nacheinander behandelt. Die Erarbeitung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen erfolgt überwiegend anhand von Fällen, wobei es nicht nur auf die Vermittlung systematischer Strukturen ankommt, sondern auch Verständnis für die Probleme des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts insgesamt geweckt werden soll.
Der Teil Jugendstrafrecht befasst sich sowohl mit dem materiellen Jugendstrafrecht (Geltungsbereich des JGG, Verantwortlichkeit der Jugendlichen, Heranwachsende im Jugendstrafrecht, System der Rechtsfolgen sowie einzelne Sanktionen) als auch mit dem formellen Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsverfassung, Verfahrensbeteiligte und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, bis hin zu Vollstreckung und Vollzug).
Der Teil Strafvollzug ist, neben Grundlagen und Gestaltungsgrundsätzen des Vollzugs, im Wesentlichen auf den Vollzugsablauf und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Gefangenen ausgerichtet. Daneben wird dem Vollzugsverfahrensrecht besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 179
AG -
Kriminologie (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 4405 (20.10.) Jens Puschke
 
09 174
V -
Vertiefungsveranstaltung zu Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug mit Abschlussklausur (zugleich WFG 8) (2 SWS) (4 cr); Mi 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (19.10.) Peter Marhofer
 
09 175
Pg -
Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3315 (17.10.) Klaus Lange-Lehngut
 
09 176
Pg -
Strafverteidigung (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2212 (s. A.) Hans-Peter Mildebrath
Die Veranstaltung soll praxisorientiert durchgeführt werden, wobei neben der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und dem Besuch einer Haftanstalt insbesondere Gespräche mit Staatsanwälten und Richtern geplant sind. Darüber hinaus sollen auch Verteidigungsstrategien mit jeweilig hiervon Betroffenen überlegt werden.

Zur Voraussetzung für die Erlangung des Projektgruppenscheins wird auf die entsprechenden Vorschriften verwiesen. Wesentliche Vorkenntnisse der Strafprozessordnung sind nicht Voraussetzung, wobei diese grundsätzlich erwünscht sind.

Interessenten werden gebeten, am 19.10.2005 um 16 Uhr c.t. am angegebenen Ort zur Besprechung zu erscheinen. Hier wird auch die Vergabe von Themen für die Referate besprochen werden.
 
Veranstaltung entfällt!
09 177
Pg -
Ermittlungsverfahren (2 SWS) (7,5 cr); s. A. (s. A.) Claus-Peter Wulff
 
09 178
S -
Seminar im Sanktionenrecht (3 SWS) (15 cr); Do 16.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 5500 (20.10.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
Das Seminar ist Teil der Schwerpunktausbildung im Bereich Strafrechtspflege und Kriminologie. Es gehört zum Unterschwerpunkt Strafverfahrens und Gerichtsverfassungsrecht. Einzelheiten bitten wir ggf. mit dem Studienbüro abzusprechen.
 
09 180
S -
Seminar Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist für Studierende mit Vorkenntnissen auf den Gebieten der Unterschwerpunkte Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug bestimmt.

Schwerpunktbereich 5: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle
zugleich Wahlfachgruppe WFG 9 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zur Wahlfachgruppe)

09 181
C -
Fragen zum Planfeststellungsrecht (zugleich WFG 9) (1 SWS) (1 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs 2215
14-tägig
(19.10.) Helmut Lecheler
Die Planfeststellung, die modellhaft in den §§ 72 ff. VwVfG geregelt ist und die in Fachplanungsgesetzen (v.a. den Fernstraßengesetzen des Bundes und der Länder, dem Eisenbahngesetz und anderen) modofiziert wird, dient der konzentrierten Entscheidung komplexer Vorhaben. Das Planfeststellungsverfahren versucht, die divergierenden Interessen der Antragsteller, der betroffenen Öffentlichkeit, einschlägiger Fachverbände und der Verantwortung der Feststellungsbehörden gerecht zu werden. Hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und des Rechtsschutzes sind umfangreiche Reformvorhaben im Gesetzgebungsverfahren. Diese sollen – nach einer Darstellung der Grundlagen der Planfeststellung – vermittelt und diskutiert werden.
Literaturempfehlung: wird in der ersten Stunde bekannt gegeben
 
09 182
V -
Kontrolle von Regierung und Verwaltung mit Abschlussklausur (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Mo 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (17.10.) Walter Krebs
Es handelt sich um ein Querschnittsthema, das zahlreiche Rechtsgebiete des Öffentlichen Rechts berührt (Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht u.a.) Es sollen nicht nur die rechtswissenschaftlichen, sondern auch die verwaltungswissenschaftlichen Aspekte des Themas behandelt werden.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 183
V -
Gesetzgebungslehre (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2216 (18.10.) Gero Pfennig
Die Veranstaltung befasst sich mit Inhalts- und Qualitätsfragen der Gesetzgebung. Sie geht neben dem rechtlichen und politischen Ablauf darauf ein, welche Anlässe zu einem Gesetzgebungsverfahren führen, welche Ursprünge und Ziele ein Regelungsanspruch hat, warum die Regelungsdichte ständig zunimmt und welche Ursache Qualitätsmängel haben. Zugleich werden behandelt der Einfluss verschiedener staatlicher Ebenen und der EU-Vorgaben auf die Gesetzgebung, die Praxis in den Ausschüssen und im Plenum des Parlaments samt ihren zeitlichen Abläufen, die Rolle von Regierung, Regierungsmehrheit und Opposition, des Bundesrats, die Besonderheit von Vermittlungsverfahren, das Verhältnis von Öffentlichkeit und Gesetzgebung. Fragen von Gesetzessprache und –stil, Fragen der Planung, der Gesetzesfolgenabschätzung sowie der Wirksamkeitskontrolle werden jeweils auch im Rahmen einzelner Sachkomplexe erörtert.
 
09 189
V -
Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit mit Abschlussklausur (2 SWS) (4 cr); Mo 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (17.10.) Andreas Musil
Diese zweistündige Vorlesung will das Prozessrecht, wie es für das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Bundesländer gilt, in vertiefter Form behandeln. Anhand aktueller Rechtsprechungsfälle werden besonders problemträchtige Konstellationen des Verfassungsprozessrechts dargestellt. Die verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, die dort zu fällenden Entscheidungen und deren Wirkungen werden umfassend beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Bestimmung des Verhältnisses von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Besonderes Augenmerk gilt dem Verfassungsprozessrecht des Landes Berlin.
Literaturempfehlung: Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl. 1991.
 
09 184
V -
Normsetzung auf überstaatlicher und innerstaatlicher Ebene mit Abschlussklausur (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (19.10.) Philip Kunig
Die Veranstaltung betrifft im Schwerpunktbereich 5 den Unterschwerpunkt „Normsetzung“. Sie thematisiert vertiefend Probleme der Normentstehung, der Normenfehlerhaftigkeit und der Normenverwerfung im innerstaatlichen Recht, Europarecht, Völkerrecht sowie das Zusammenspiel der verschiedenen Normsetzungsebenen. Die Veranstaltung hat eher systematische und eher fallbezogene Anteile. Sie mag außerhalb des Schwerpunktbereichsstudiums auch der Wiederholung und Vertiefung zur Examensvorbereitung im Pflichtfach Öffentliches Recht nützlich sein. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten.
 
09 185
V -
Baurecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (19.10.) Wolfgang Kuhla
 
09 186
V -
Öffentliches Umweltschutzrecht (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3315 (18.10.) Martin Düwel
Gegenstand der Veranstaltung ist das öffentliche Umweltschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland, wobei Bezüge zum europäischen Umweltrecht und Umweltvölkerrecht aufgezeigt werden. Nach einer Darstellung allgemeiner Lehren, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts stehen im besonderen Umweltrecht die Bereiche des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Altlasten-, Naturschutz- und Gewässerschutzrechts im Vordergrund. Beispiele aus der anwaltlichen Tätigkeit des Dozenten sollen die Praxisrelevanz des Rechtsgebietes ebenso verdeutlichen wie die Auswahl jüngerer Gerichtsentscheidungen, die unter aktiver Teilnahme kurz vorgestellt werden sollen. Schließlich wird durch einige Vorträge externer Referenten aus Unternehmen, Verbänden und Verwaltung ein Einblick in den breiten Anwendungsbereich des Umweltrechts gegeben. Wissensvermittlung, Methodik der Fallbearbeitung und Praxisrelevanz stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Literaturempfehlungen: Reiner Schmidt, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl. 2002; Sparwasser/Engel/Vosskuhle, Umweltrecht – Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts, 5. Aufl. 2003
 
09 187
S -
Das gute Gesetz (2 SWS) (15 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (6.1.) Andreas von Arnauld
Schein wird erteilt.
Was ein gutes Gesetz ist (im Gegensatz zu einem missglückten) und wie es
zustande kommt, ist nicht leicht zu beantworten. Die Gesetzgebungslehre, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzt, hat nach einem Boom in den 1970er und 1980er Jahren in jüngerer Zeit wieder stärkere Beachtung gefunden. Das Seminar behandelt zentrale Themen aus diesem Bereich. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gestaltung von Gesetzen (Gesetzessprache, Präambeln und Gesetzesvorsprüche, Verweisungen, Fiktionen, befristete Gesetze, Kodifikation usw.); daneben sollen auch verfahrenstechnische Einflüsse auf das „gute Gesetz“ betrachtet werden (Lobbyismus und externer Sachverstand, Gesetzesfolgenabschätzung) sowie Fragen der Rechtskommunikation über das Internet. Besonders soll dabei berücksichtigt werden, wie weit die Forderung nach „guten Gesetzen“ (verfassungs-, auch: europa-) rechtliches Gebot (und nicht bloß politische Forderung) ist.
Eine Vorbesprechung hat bereits stattgefunden. Die Vergabe weiterer Themen erfolgt individuell (am besten per E-Mail: andreas.arnauld@gmx.de).
Literaturempfehlungen: nach Rücksprache

Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung
zugleich Wahlfachgruppen WFG 7 und 11 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 190
V -
Rechtsvergleichung I (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211
Achtung! Geänderte Zeit.
(20.10.) Ruth Janal
Die Veranstaltung beginnt mit einer Einführung in die Rechtsvergleichung, in welcher Historie, Funktionen und Methodik der Rechtsvergleichung erläutert sowie die Rechtskreislehre und unterschiedliche Rechtskreise vorgestellt werden. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt sodann im Vergleich des Deliktsrechts vor allem innerhalb der europäischen Rechtsordnungen. Verschuldens- und Garantiehaftung, das Verhältnis zum Vertragsrecht sowie das allgemeine Schadensrecht und Verteidigungsgründe in den einzelnen Rechtsordnungen werden auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht. Ferner sollen interessante und aktuelle Einzelfragen diskutiert werden.
Literaturempfehlung: Zweigert/Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Auflage 1996
 
09 191
V -
Internationales Privatrecht I (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Mo 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III
Achtung: Geänderte Zeit und Raum!
(17.10.) Sven Rugullis
 
09 192
V -
Islamisches Recht und deutsches IPR mit Abschlussklausur (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Di 18.00-20.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (18.10.) Peter Scholz
Schein wird erteilt (Schwerpunktbereichsleistung aufgrund einer
Abschlussklausur oder Wahlfachschein im Wahlfach Nr. 7 aufgrund einer
schriftlichen Abhandlung)
Nach einer Einführung in das islamische Recht und das
internationale Privatrecht werden insbesondere nachfolgende Themen
behandelt werden:
1. Religiöse Rechtsspaltung únd interreligiöses Recht in den
islamischen Staaten
2. Islam-rechtliche Eheschließung und deutsches IPR
3. Qualifikation der islam-rechtlichen Brautgabe im deutschen IPR
4. Islam-rechtliche Ehehindernisse und deutscher ordre public
5. Islam-rechtliche Polygynie und deutsches IPR
6. Spezifisch islam-rechtliche Scheidungsgründe und deutscher ordre
public
7. Zulässigkeit islam-rechtlicher Privatscheidungen vor deutschen
Gerichten
8. Anerkennung von im Ausland erfolgten islam-rechtlichen
Privatscheidungen in Deutschland
9. Qualifikation der Scheidungszuständigkeit religiöser Gerichte im
deutschen IPR
10. Islam-rechtliche Abstammung und deutscher ordre public
11. Qualifikation der islam-rechtlichen Legitimanerkennung im
deutschen IPR
12. Islam-rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und deutscher ordre
public
13. Islamisches Erbrecht und deutscher ordre public
Literaturempfehlungen: Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben
Vorkenntnisse in IPR erwünscht
 
09 193
AG -
Internationales Privatrecht (zugleich WFG 7) (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211
Achtung! Geänderte Zeit.
(27.10.) N. N.
 
09 194
S -
Europäische internationales Zivilprozessrecht (zugleich WFG 7) (2 SWS) (15 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (21.10.) Ruth Janal
Schein wird erteilt.
„Europäisches Internationales Zivilverfahrensrecht“ mag zunächst etwas trocken klingen – tatsächlich geht es in diesem Rechtsgebiet um spannende und eminent wichtige Fragen der Gerechtigkeit, wie etwa dem gleichen Zugang zu Gericht und zu Rechtsschutzmöglichkeiten. Das deutsche internationale Zivilverfahrensrecht wird zunehmend durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen – bspw. EuGVO und EheVO – überlagert und ersetzt. Das Seminar widmet sich aktuellen Fragen und Problemen in diesem Bereich.
Das Seminar steht allen interessierten Studierenden offen, vorrangig werden jedoch Studierende berücksichtigt, welche die seminaristische Hausarbeit im Schwerpunktbereich 6, Internationalisierung der Rechtsordnung, Unterschwerpunkt Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung anfertigen wollen. Die Seminarplätze werden im Vorbesprechungstermin am 12.7.2005, 12 Uhr c.t. in Raum 211 vergeben.
Literaturempfehlung:
Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Auflage 2002
v.Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 8. Auflage 2005, insbes. § 3
 
09 196
V -
Völkerrecht I (zugleich WFG 11) (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (17.10.) Philip Kunig
Die Vorlesung Völkerrecht I beschäftigt sich mit den wesentlichen Grundlagen des Völkerrechts. Hier geht es beispielsweise um den rechtlichen Status der wesentlichen Akteure der internationalen Politik, der Staaten, der internationalen Organisationen, der Nichtregierungsorganisationen, aber auch der Individuen (Unternehmen, Einzelpersonen). Es geht ferner um die Rechtsquellen des Völkerrechts, namentlich die völkerrechtlichen Verträge und das Völkergewohnheitsrecht. Eingehend behandelt wird die Frage nach der internationalen Verantwortlichkeit (Staatenverantwortlichkeit, internationales Strafrecht). Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Fragen der Erhaltung des Friedens bzw. der rechtlichen Disziplinierung bewaffneter Konflikte dar.
 
09 197
V -
Europarecht I mit Abschlussklausur (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.10.) Beate Rudolf
Die Vorlesung ist einer der Pflichtkurse des Schwerpunktbereichs 6 (Internationalisierung der Rechtsordnung). Sie behandelt die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, sowohl nach den gegenwärtig geltenden Verträgen als auch nach dem Vertrag über eine europäische Verfassung. Gegenstand sind die Kompetenzen der Union, ihre Organe, die Verfahren der Rechtsetzung, des Vollzuges und der gerichtlichen Kontrolle, die Rechtsquellen und Rechtsakte der Union sowie der Grundrechtsschutz, die Supranationalität des Europäischen Gemeinschaftsrechts und die Verfassungsprinzipien der Union. Abschließend fragt sie nach dem „Mehrwert“ einer europäischen Verfassung.
Literaturempfehlung: Rudolf Streinz, Europarecht, 7. Auflage Heidelberg 2005 (weitere Angaben erfolgen zu Beginn der Vorlesung)
 
09 198
Ü -
Europarecht (zugleich WFG 11) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (17.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.
 
09 199
AG -
Europarecht I (zugleich WFG 11) (2 SWS) (2 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (18.10.) Friedrich Germelmann
Die Arbeitsgemeinschaft Europarecht I begleitet inhaltlich die Vorlesung Europarecht I und behandelt deren Stoff (insbesondere Verhältnis von nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht, Richtlinienwirkung, Staatshaftung, Grundrechtsschutz, Prozeßrecht, Außenbeziehungen) aus Sicht der Fallbearbeitung. Klassische Fallkonstellationen aus der EuGH-Rechtsprechung werden hierbei ebenso besprochen wie aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen. Der Schwerpunkt wird auf klausur- sowie allgemein examensrelevanten Problemstellungen liegen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
09 200
V -
Internationaler Menschenrechtsschutz II (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Sa 11.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (s. A.) Hans-Jürgen Bartsch
Die Vorlesung knüpft an die Lehrveranstaltung im SS 2005 an, in der ein Überblick über die ersten auf internationaler Ebene entstandenen Systeme zum Schutz der Menschenrechte - Vereinte Nationen und Europarat - gegeben wurde. In Ergänzung sollen die Amerikanische und die Afrikanische Konvention - der OAS und der OAU/AU - dargestellt und die Effizienz der Schutzsysteme anhand ausgewählter Spruchpraxis gewürdigt werden.
Den Schwerpunkt wird die Europäische Menschenrechtskonvention und die grosse Reform von 1998 bilden. Abschliessend wird das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert werden.
Literaturempfehlungen:
Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, 2003
Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, Studienbuch, 2003
Frowein-Peukert, EMRK-Kommentar, 2.Aufl.1996
 
09 201
V -
Internationale Frauenrechte (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 4432 (20.10.) Beate Rudolf
Die Vorlesung ist eine Wahlpflichtveranstaltung des Unterschwerpunkts Völkerrecht im Schwerpunktbereich 6 (Internationalisierung der Rechtsordnung). Ihr Ziel ist es, das Zusammenspiel von universeller und regionaler Ebene (im Schwerpunkt Europa und Amerika) am Beispiel der Frauenrechte zu verdeutlichen. Bei der Analyse der Inhalte dieser Abkommen werden die Fragen nach der Universalität oder kulturellen Relativität von Menschenrechten sowie das Problem der Vorbehalte zu menschenrechtlichen Verträgen im Mittelpunkt stehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen vertraglicher und außervertraglicher Mechanismen zur Kontrolle, Fortentwicklung und Verwirklichung von Frauenrechten (Berichtssysteme und Individualbeschwerde einerseits sowie Weltfrauenkonferenzen und Berichterstatter der UN-Menschenrechtskommission andererseits). Anhand der völkerrechtlichen Behandlung von Gewalt gegen Frauen und der Problematik der nichtstaatlichen Verfolgung wird die Durchbrechung der Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre exemplarisch aufgezeigt.
Literaturempfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung.
 
09 202
Pg -
Völkerrecht und Außenpolitik (zugleich WFG 11) (2 SWS) (7,5 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 2213 (18.10.) Hans-Joachim Vergau
Die wie ein Seminar durchzuführende Veranstaltung wird eingeleitet durch eine obligatorische Vorbesprechung am Dienstag, dem 18. Oktober. Die Teilnahme an dieser Vorbesprechung ist Bedingung für die Zulassung zur Projektgruppe.
In der Veranstaltung wird die dynamische Wechselbeziehung zwischen international wirksamem politischem Handeln und Völkerrecht untersucht.
Dabei liegt der Schwerpunkt bei der Praxis der Vereinten Nationen.
Zum Auftakt wird in einer Simulation eine aktuelle Debatte des Sicherheitsrats gemeinsam durchgespielt. Danach sollen Referate in eine praxisbezogene Diskussion über zentrale Fragen des Friedensrechts, der gegenwärtigen Spannung zwischen Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht (einschl. des Kampfes gegen internationalen Terrorismus) und der Reformmöglichkeiten für die Vereinten Nationen einführen. Die heutige Rolle der Hauptorgane der Weltorganisation (einschl. der internationalen Gerichtshöfe) wird kritisch analysiert.
Die Referatsthemen und Literaturhinweise werden bei der Vorbesprechung am 18. 10. bekanntgegeben.
Voranmeldung bei Frau Bozena Sikora, Tel. 838 53010 (nur vormittags )
 
09 203
Pg -
Diplomatie und Protokoll (2 SWS) (7,5 cr); Do 16.00-18.00 - Garystr. 55, Raum 302b
Änderung der Bewerbungsfrist
Bitte reichen Sie Ihre Motivationsschreiben bis zum 18.09.2005 bei Herrn Schmich unter diplo@zedat.fu-berlin ein.
(20.10.) Wilfried Bolewski
Die Praxis der Diplomatie unterliegt dem Wandel durch Globalisierung und Verrechtlichung der Außenpolitik. Die multilaterale Diplomatie wird dabei zum neuen Schwerpunkt der internationalen Beziehungen. Die Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen bilden auch im 21. Jahrhundert die Grundlagen für das Gesandtschaftsrecht der traditionellen Völkerrechtssubjekte, allerdings erweitert sich das Anwendungsgebiet der Diplomatie durch neue außenpolitische Akteure aus der Zivilgesellschaft (wie z.B. NGOs und transnationale Unternehmen). Das moderne Protokoll als internationale Management- und Ordnungsstruktur bildet den formellen Rahmen für diese außenpolitischen Akteure. Die allgemein anerkannten protokollarischen Institutionen und Verfahren bedürfen des staatlichen Schutzes vor Missbrauch.
In Kooperation von diplomatischer Praxis und Wissenschaft soll das Seminar als Ausdruck der Public Diplomacy in das Wesen der Diplomatie und das Protokoll einführen. Ein erster Teil des Seminars befasst sich mit Zielen, Akteuren, Instrumenten, Formen und Verfahren der Diplomatie und des Protokolls. Ein weiterer Teil des Seminars untersucht die Bedingungen, unter denen die gegenwärtige Diplomatie wirkt. Im Rahmen dessen werden Themen wie Public Diplomacy, Corporate Diplomacy, Globalisierung und Diplomatie sowie der Europäische Auswärtige Dienst näher beleuchtet. Ein dritter Teil des Seminars widmet sich den Beiträgen ausländischer Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Zur Vertiefung der im Seminar behandelten Themen wird ein Tutorium angeboten.
Das Seminar und das begleitende Tutorium richten sich hauptsächlich an Studierende und Doktoranden der Politikwissenschaft, Internationalen Beziehungen sowie Rechtswissenschaft. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein überdurchschnittlicher Abschluss des Grundstudiums bzw. ein qualifizierter B.A., gute englische und französische Sprachkenntnisse, die Einreichung eines kurzen Motivationsschreibens bis zum 18. 9. 2005 an diplo@zedat.fu-berlin.de.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins sind neben regelmäßiger und aktiver Teilnahme die Bereitschaft zur Ausarbeitung eines Referats. Für den Erwerb eines Leistungsscheins ist zusätzlich die Ausarbeitung einer Hausarbeit erforderlich. Die Teilnahme am Seminar ohne Scheinerwerb bedarf der Zustimmung der Dozenten.
 
09 204
V -
Europäisches Einwanderungs- und Asylrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (24.10.) Hans-Georg Maaßen
Die Lehrveranstaltung befasst sich schwerpunktmäßig mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen für ein europäisches Einwanderungs- und Asylrecht. Dabei werden die Verträge von Nizza, Amsterdam und Maastricht, wie auch die Schengener Übereinkommen sowie die bisher verabschiedeten Verordnungen und Richtlinien der Gemeinschaft behandelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die aktuellen Richtlinien- und Verordnungsentwürfe der Kommission gerichtet werden.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussklausur wird ein Schein erteilt.
Literaturempfehlung: Die Gliederung der Veranstaltung und eine Literaturliste werden ausgegeben.
 
09 205
Kk -
Klausurenkurs im Völker- und Europarecht (zugleich WFG 11) (2 SWS); s. A. - Van't-Hoff-Str. 8, Hörsäle I, II und III (s. A.) Philip Kunig,
Helmut Lecheler,
Beate Rudolf,
N. N.
 
09 206
S -
Seminar im Völkerrecht (zugleich WFG 11) (2 SWS) (15 cr); Block (27.10.) Peggy Wittke,
Philip Kunig
Schein wird erteilt.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung sind durch Aushang und im Internet zu Beginn des Sommersemesters 2005 bekannt gemacht worden.

Sonstige Veranstaltungen / Veranstaltungen für andere Fachbereiche

09 220
V -
Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement (Einführung) (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (20.10.) Philip Kunig,
Martin Jänicke,
Sabine Spelthahn
Die Vorlesung wird im Rahmen des Wahlfachs Umweltmanagement für Studierende naturwissenschaftlicher Diplomstudiengänge der Fachbereiche Biologie, Chemie, Geowissenschaften, Mathematik, Informatik sowie Physik und im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und Betriebliches Umweltmanagement für Absolventen sozial- und naturwissenschaftlicher Studiengänge angeboten. Anfragen zum Wahlfach und zum Masterstudiengang Öffentliches und Betriebliches Umweltmanagement bitte formlos an die Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Frau Dr. Kirsten Jörgensen, Ihnestr. 22, 14195 Berlin, E-Mail: kirstenj@zedat.fu-berlin.de.
Literaturempfehlung: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003. Ein ausführliches Skript mit weiterführender Literatur wird ausgegeben.
 
09 221
Pk -
Umweltschutz als Integrationsaufgabe, Teil II (4 SWS); Mi 16.00-20.00 - Ihnestr. 22, Hs. E 2 (19.10.) Kirsten Jörgensen,
Ulf Marzik
Ziel des interdisziplinären Projektkurses ist die Vertiefung der erworbenen Grundkenntnisse des öffentlichen und betrieblichen Umweltmanagements, die Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse der Integration des Umweltschutzes in öffentliches und betriebliches Handeln (Umweltschutz als Integrationsaufgabe) auf verschiedenen Ebenen und die praktische Erprobung der in den Lehrveranstaltungen des Studiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
In dem hier angekündigten Teil 1 des zweisemestrigen Projektkurses werden methodisch-theoretische Grundlagen zur interdisziplinären Bearbeitung des Themas geschaffen. Die Teilnehmer erarbeiten sich zunächst theoretische Zusammenhänge eines in den öffentlichen und betrieblichen Bereich integrierten Umweltschutzes und der allgemein so genannten Nachhaltigkeitsdiskussion. Begriffe, Strukturen, Konzepte und Strategien werden im Kontext der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft unter Berücksichtigung ökonomischer Fragestellungen und der jeweiligen Quellen und Rechtsvorschriften beleuchtet.
Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten. Neuanmeldungen zum Masterstudiengang Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement und zum Wahlfach Umweltmanagement sind zum WS 2005/06 möglich. Anfragen bitte an Ulf Marzik, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, Van't-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin, E-Mail: mar-zik@zedat.fu-berlin.de oder formlos an die Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Frau Dr. Kirsten Jörgensen, Ihnestr. 22, 14195 Berlin, E-Mail: kirstenj@zedat.fu-berlin.de.
Ein Schein wird erteilt. Die Veranstaltung wird durch ergänzende und weiterführende Angebote auf der E-Learning-Plattform Blackboard begleitet.
Literaturempfehlung: Deutscher Bundestag (Hrsg.), Konzept Nachhaltigkeit. Zwischenbericht der Enquête-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“, Bonn, 1997; Umweltbundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten, Berlin, 2002; BUND / Misereor (Hrsg.), Wegweiser für ein zukunftsfähiges Deutschland, München, 2002; Beaucamp, Das Konzept der zukunftsfähigen Entwicklung im Recht, Tübingen, 2002; Lange (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Recht, Baden-Baden, 2003. Eine ausführliche Literaturliste wird ausgegeben.
 
09 222
Pg -
Öffentliches Umweltrecht I (2 SWS) (7,5 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (19.10.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung dient der Schaffung von Grundlagen und der Vertiefung von Fragen des öffentlichen Umweltrechts und ergänzt insoweit die im laufenden Wintersemester angebotene Vorlesung ‚Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement’ (Jänicke/Kunig/Spelthahn). Das Umweltrecht soll als praxisrelevanter und aktueller Problembereich für die Studierenden des Studiengangs Umweltmanagement unter aktiver Beteili-gung der Teilnehmer und unter Einbeziehung der Methoden und Erkenntnisse anderer Wissenschaften bearbeitet werden. Durch die Nutzung von Erfahrungen aus der Praxis des Umweltschutzes sollen Rechtsprobleme veranschaulicht und an Beispielsfällen vertieft werden. Ein Schein wird erteilt. Die Veranstaltung wird durch ergänzende und weiterführende Angebote auf der E-Learning-Plattform Blackboard begleitet.
Literaturempfehlung: Kunig, Umweltrecht, in: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003; Schmidt/Müller, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl., München 2001; Koch, Umweltrecht, Neuwied, 2002; Dolde (Hrsg.), Umweltrecht im Wandel, Berlin, 2001. Ein ausführliches Skript mit Fällen und weiterführender Literatur wird ausgegeben.

Weiteres Studienangebot

Weiterbildender postgradualer Zusatzstudiengang Magister legum (LL.M.) für ausländische Graduierte:
http://www.fu-berlin.de/jura/studium/Ausland/LLM/


Hinweis Die Online-Vorlesungsverzeichnisse der hier aufgeführten Semester werden nicht mehr gepflegt. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Funktionen und Links nicht korrekt funktionieren. Eine Suche ist nur noch über die sog. Listenausgabe möglich.
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