09 110
- V - |
Einführung in die Rechtssoziologie - Grundkurs mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 1)
(3 SWS) (15 cr); Di 10.00-13.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 |
(18.10.) |
Hubert Rottleuthner |
Schein wird erteilt. Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe I wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“. Die Wahlfach-Studierenden können einen Schein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 JAO erwerben; die Studierenden des Grundlagen-Schwerpunktes erhalten Gelegenheit, sich im Schreiben rechtssoziologischer Klausuren zu üben und dann eine examensrelevante Abschlussklausur (als Teil der Universitätsprüfung) zu schreiben. Literaturempfehlung: Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999. Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003. Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987. Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987. Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239. |
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09 111
- V - |
Praktische Vernunft und positives Recht mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 1)
(4 SWS) (15 cr); Mo 14.00-16.00 und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 |
(17.10.) |
Matthias Mahlmann |
Die Fragen nach Grundlage und Inhalt eines moralisch orientierten individuellen Lebens und einer legitimen staatlichen Ordnung lassen den Menschen seit Jahrtausenden keine Ruhe. Die Vorlesung versucht, einen vertiefenden historisch-systematischen Überblick über einige wesentliche Antworten auf diese Fragen zu geben, die von Platon bis zur Postmoderne formuliert wurden. Die Veranstaltung will nicht nur distanziert erinnernde Ideengeschichte betreiben. Ihr Ziel ist eine konstruktive Reflexion der Grundlagen von Menschenrechten, demokratischem Verfassungsstaat und kosmopoliter Rechtsethik. Diese Grundlagenreflexion ist kein müßig verspieltes Unterfangen, da alle diese Errungenschaften letztendlich durch das Bewusstsein ihrer zivilisatorischen Überzeugungskraft garantiert werden. Die Vorlesung wird durch eine Übung begleitet. Beide zusammen bilden den Pflichtkurs für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, Unterschwerpunkt Rechtsphilosophie. Im SS 2006 werden sie durch eine Fortsetzung ergänzt, an deren Ende eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben werden kann. In der Übung werden 3 Klausuren (5 h) geschrieben, die auf diese Abschlussklausur vorbereiten sollen. Die Fortsetzung im SS 2005 wird weitere Übungsklausuren vorsehen. Weiter wird in der Übung eine propädeutische Hausarbeit zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben. Für Studierende des Wahlfachs bietet die Übung die Möglichkeit, Examensklausuren zu schreiben, hat also die Funktion eines Klausurenkurses, der Studierenden der HU selbstverständlich offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Seminar/Übungsscheins möglich. Auch Studierende der Teilgebiete des Rechts können in der Übung einen Übungsschein erwerben. |
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09 112
- S - |
Mediation
(zugleich WFG 1)
(2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 |
(17.10.) |
Hubert Rottleuthner |
Schein wird erteilt. Diese Veranstaltung soll eine theoretische Einführung in das Thema „Mediation“ geben. Praktische Übungen sind im Rahmen eines examensrelevanten Seminars nur begrenzt möglich. - Zur Vorgeschichte: die Diskussion über „Alternativen zur Justiz“ – alternative Streitbeilegung außerhalb der Justiz und auch innerhalb der Justiz (Güteverhandlung; Erledigung durch Vergleich statt durch streitiges Urteil), Konflikttheorien, Untersuchungen zum gerichtlichen Vergleich, Zugang zum Recht (alles bereits aus den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts) - Arten der Mediation: in Familie, Wirtschaft, Verwaltung etc. - Neue Formen der gerichtsinternen Mediation (Modellversuche vor allem in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) - Mediation und juristische Ausbildung; konkurrierende Professionen - Probleme der Mediation; z.B. Mediation und Rechtsberatung; § 4 DRiG |
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09 113
- S - |
Recht und Moral
(zugleich WFG 1)
(2 SWS) (15 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 |
(19.10.) |
Hubert Rottleuthner |
Schein wird erteilt. 1. Begriffliche Abgrenzungen (Definitionen) von Recht / Moral 2. Moralität und Legalität bei Kant 3. Abstraktes Recht – Moralität – Sittlichkeit bei Hegel 4. Naturrecht und Rechtspositivismus 5. Recht und Moral bei Hans Kelsen 6. Recht und Moral bei H.L.A. Hart 7. Recht und Moral bei R. Dworkin 8. Recht und Moral bei N. Luhmann 9. Recht und Moral bei J. Habermas 10. Recht und Sozialmoral – Durkheim: Recht als Ausdruck der sozialen Solidarität / Recht als Mittel zur Stärkung der sozialen Solidarität 11. Die rechtliche Internalisierung der Moral I: Grundrechte, insbes. Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit 12. Die rechtliche Internalisierung der Moral II: moralische Standards im Recht (gute Sitten, Treu und Glauben etc.) 13. Gibt es eine moralische Pflicht zum Rechtsgehorsam? Der moralische Vorbehalt des Widerstandsrechts |
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09 114
- S - |
Die aktuelle Werte-Debatte
(WFG 1)
(2 SWS) (15 cr); Mo 12.00-14.00 - Unter den Linden (HUB), Raum E14 |
(17.10.) |
Klaus Adomeit |
Schein wird erteilt. |
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09 115
- V - |
Vertiefungsvorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte des Mittelalters
mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 2)
(2 SWS) (4 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal |
(20.10.) |
Friedrich Ebel |
Die Veranstaltung ist an Studenten des Schwerpunktbereichs Grundlagen des Rechts gerichtet; nachdem im Sommersemester die Neuzeit behandelt wurde, ist nun die Rechtsgeschichte des Mittelalters Gegenstand der Veranstaltung. Als Abschluss wird eine Klausur geschrieben (Unterschwerpunkt Deutsche Rechtsgeschichte), wofür eine Zulassung durch das Studienbüro erforderlich ist (Anmeldefristen bitte dort erfragen). Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung |
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09 116
- Ü - |
Rechtsgeschichte
(zugleich WFG 2)
(1 SWS) (10 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal |
(18.10.) |
Friedrich Ebel |
Schein wird erteilt. Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten bzw. Studenten, die den Schwerpunkt Grundlagen des Rechts wählen, gerichtet. Aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten. Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung. |
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09 117
- V - |
Institutionengeschichte
(zugleich WFG 2)
(4 SWS) (8 cr); Mi, Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 |
(19.10.) |
Cosima Möller |
Diese Vorlesung führt für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts in den Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte ein und knüpft damit an die Vorlesung im Grundlagenstudium an. In der Vertiefungsvorlesung werden Fragestellungen des römischen Privatrechts in Anlehnung an die Reihenfolge der Institutionen behandelt. Methodisch handelt es sich um eine historisch-systematische Vorlesung mit rechtsvergleichenden Ausblicken auf die Rezeptionsgeschichte. Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen. Die Vorstellung der aus allen europäischen Rechtsordnungen bekannten Institute (Vertrag, Bereicherungsrecht, deliktische Haftung, Besitz, Eigentum, dingliche Rechte etc.) wird vertieft durch die Untersuchung der Quellen mit Blick auf ihren konzeptionellen Hintergrund. Hier wird immer wieder deutlich werden, daß im römischen Recht eine naturrechtlichpflichtenhaltige Lösung der Probleme und eine skeptisch-liberale Lösung sowie vermittelnde Ansichten vertreten worden sind. Diese unterschiedlichen Ausgangspositionen ermöglichen es, die Modelle zu erkennen, die in der europäischen Rezeptionsgeschichte zu verschiedenen Zeiten erfolgreich waren. In der Vorlesung werden zweisprachige Quellenpapiere verteilt. Lateinkenntnisse sind erwünscht. Der Besuch des Lateinkurses für Juristen wird empfohlen. Quelle: Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis. Die Institutionen. Text und Übersetzung, 2. Aufl. 1999. Literatur: Bürge, Römisches Privatrecht, 1999; Honsell, Römisches Recht, 5. Aufl., 2002; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003; Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999; Coing, Europäisches Privatrecht, 2 Bde., 1986 und 1989; Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 9. Aufl., 2001; Wesenberg/Wesener, Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte, 4. Aufl., 1985; Zimmermann, The Law of Obligations, 1990/93. In der Vorlesung werden eine Übungsklausur und eine Übungshausarbeit angeboten. |
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09 118
- Ü - |
Vertiefungsveranstaltung im Römischen Recht: Digestenexegese (deliktische Obligationen)
(zugleich WFG 2)
(2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Lesesaal der Bibliothek Rechtsgeschichte |
(18.10.) |
Cosima Möller |
Schein wird erteilt. Die Exegese dient der Vertiefung der Kenntnisse im römischen Recht, methodisch und inhaltlich. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation Justinians und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt der untersuchten Texte auf der lex Aquilia liegen, deren wissenschaftliche Behandlung für unser Deliktsrecht prägend geworden ist. Dazu gehören Fragen des Tatbestands, der Kausalität, der Rechtswidrigkeit, des Verschuldens und der Be-stimmung des ersatzfähigen Schadens. Auch die Haftung für fremdes Verschulden und Ansätze einer Gefährdungshaftung im römischen Recht sollen erörtert werden. Rechtsvergleichende Hinweise machen die Nützlichkeit der gewonnenen Einsichten auch für das geltende europäische Recht plausibel. Die Veranstaltung ist geeignet für die Vorbereitung auf das Examen im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht. Sie ist ebenso geeignet als Vertiefungsveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums. Es werden zwei Klausuren angeboten. Sie dienen Wahlfachstudierenden und Schwerpunktbereichsstudierenden zu Übungszwecken. Literaturempfehlung zum Einlesen: Behrends, Das deliktische Haftungssystem der lex Aquilia, JuS 1985, S. 878 ff.; Bürge, Römisches Privatrecht, 1999, S. 18-27; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17.Aufl., 2003, §§ 50, 51; Liebs, Römisches Recht, 6. Auf. 2004, S. 188-227; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Auf., 1999, § 31. Auf weitere Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen. |
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09 121
- AG - |
Exegeseübung zur mittelalterlichen deutschen
Rechtsgeschichte
(zugleich WFG 2)
(2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal |
(20.10.) |
Ulrike Gaebel |
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09 119
- S - |
Deutsche Rechtsgeschichte
(zugleich WFG 2)
(2 SWS) (15 cr); s. A. |
(s. A.) |
Friedrich Ebel |
Schein wird erteilt. Die Themen werden noch bekannt gegeben. |
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09 120
- S - |
Seminar zum römischen Vertragsrecht und zur Geschichte des Vertragsrechts
(zugleich WFG 2)
(2 SWS) (15 cr); s. A. |
(s. A.) |
Cosima Möller |
Schein wird erteilt. Geeignet für das Schwerpunktbereichsstudium – Themen werden im Losverfahren vergeben, die Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros sind zu beachten – und für das Wahlfachstudium. In diesem Seminar sollen vorwiegend Themen aus dem römischen Vertragsrecht untersucht werden. Gegenstand sind allgemeine Vertragslehren (negotium, pactum, conventio, consensus) und einzelne Vertragstypen wie Kauf (emptio venditio), Miete und Pacht, Werkvertrag, Lohnarbeitsvertrag (locatio conductio), Gesellschaftsvertrag (societas), Auftrag (mandatum), Darlehen (mutuum). Ausgangspunkt der Referate sind die lateinischen Quellen, die zu einem großen Teil auch in Übersetzung vorliegen. Aufgabe ist es, den Reichtum des römischen Rechts zu nutzen, um einerseits die historischen Besonderheiten zu entfalten und andererseits Kontinuitäten der dogmatischen Fragestellungen bis ins geltende Recht aufzuzeigen. Einige Themen werden der neuzeitlichen Geschichte des Vertragsrechts gewidmet sein. Hier können markante Veränderungen in den Blick genommen werden, die auf Einflüsse zum Beispiel des kanonischen Rechts oder des Naturrechts zurückzuführen sind, oder deren Anlaß veränderte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bedingungen waren. Für eine Betreuung der Referate ist – sofern sie nicht als Examensleistung verfaßt werden – gesorgt. Eine Liste mit allgemeinen Literaturangaben zum römischen Recht ist am Lehrstuhl erhältlich. Termin für die Vorbesprechung ist Donnerstag, der 14.7.2005, 15 Uhr. Eine Woche vorher wird eine Themenliste ausgehängt. Eine eigene Wahl des Themas ist nur möglich, wenn das Referat nicht als seminaristische Hausarbeit nach der neuen Prüfungsordnung gelten soll. Das Seminar wird voraussichtlich zu Beginn des Wintersemesters als Blockseminar stattfinden. |
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