Archiv der Online-Vorlesungsverzeichnisse

Kommentar ausblenden

Rechtswissenschaft

Pflichtfachveranstaltungen einschl. Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen

1. Semester

09 001
V -
Rechts- und Verfassungsgeschichte
(2 SWS) (4 cr)
Mi 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(20.10.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Es wird die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit behandelt. Schwerpunkte liegen in den mittelalterlichen Rechtsquellen, der Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts, und im Verfassungsrecht und Privatrecht des 19. und 20. Jahrhunderts bis zur "Wende". Längsschnitte führen durch das Judenrecht, Strafrecht und durch das Arbeitsrecht. Es wird eine Abschlußklausur geschrieben.
Literaturempfehlung: Ebel, Friedrich/Thielmann, Georg: Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 2003; Wesel, Uwe, Geschichte des Rechts von den Frühformen bis zur Gegenwart, 2. Aufl. München 2001; Schröder Rainer, Rechtsgeschichte. 5. Aufl. Münster 2000.
Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung genannt werden.
 
09 002
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht I
(4 SWS) (8 cr)
Mo, Di 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(18.10.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Ziel des Grundkurses ist es, einen Überblick über die Methode juristischen Arbeitens und die Systematik des BGB zu geben. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils des BGB. Die Mitarbeit in den zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaften ist für den erfolgreichen Besuch der Vorlesung unverzichtbar.
Literaturempfehlung: Diederichsen, Uwe, Die BGB-Klausur, 9. Aufl. 1998; Medicus, Dieter, Allgemeiner Teil des BGB, 8. Aufl. 2002; Medicus, Dieter, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 5. Aufl. 2002; Rüthers, Bernd, Allgemeiner Teil des BGB, 12. Aufl. 2002; Brox, Hans, Allgemeiner Teil des BGB, 27. Aufl. 2003.
Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung genannt werden.
 
09 003
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Bürgerliches Recht I
(2 SWS) (2 cr)
(s. A.) N.N.
Schein wird erteilt.
Siehe gesonderten Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 004
GK -
Grundkurs Strafrecht I
(4 SWS) (8 cr)
Di, Mi 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(19.10.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Bei dieser (vierstündigen) Vorlesung handelt es sich um die Pflichtveranstaltung für Erstsemester zur Einführung in das Pflichtfach "Strafrecht". Ausweislich der Studienordnung unseres Fachbereiches behandelt dieser Grundkurs die Grundlagen des Strafrechts, die Lehre von der Norm und von Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld (vornehmlich) an Hand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Vorgesehen ist auch eine Abschluss- bzw. Zwischenprüfungsklausur, deren erfolgreiches Bestehen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Übung gehört.
Literaturempfehlung: Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird eine ausführliche Gliederung mit weiterführenden Literaturhinweisen/-empfehlungen verteilt.
 
09 005
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht I
(4 SWS) (8 cr)
Mo 10.15-12.00 und Di 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(19.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Gegenstand der Vorlesung ist das Staatsorganisationsrecht der Bundesrepublik Deutschland ohne seine Bezüge zum Völker- und Europarecht. Ausgehend vom Volk als Träger der Staatsgewalt werden behandelt: Wahlen, politische Parteien, öffentliche Meinung; die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht; Aufgaben und Ziele der Staatstätigkeit, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip; das Regierungssystem und das Verfahren der Gesetzgebung; die Organisation von Verwaltung und rechtsprechender Gewalt; sowie – ausführlich – die bundesstaatliche Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Vorlesung ist für Studienanfänger bestimmt. Zu jeder Veranstaltung sollten die Texte von Grundgesetz, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Bundeswahlgesetz und Parteiengesetz mitgebracht werden; insoweit wird das Textbuch „Staats- und Verwaltungsrecht“ aus dem Verlag C.F. Müller empfohlen.
Literaturempfehlung: Degenhart, Staatsrecht I, 19. Aufl., 2003; J. Ipsen, Staatsrecht I, 15. Aufl., 2003.

2. Semester

09 009
AG -
Latein für Juristen (Ergänzungsveranstaltung)
(2 SWS) (2 cr)
Do 12.15-14.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(21.10.) Horst Eitner
Große Teile unserer Rechtsordnung gehen auf das Recht des Imperium Romanum zurück. Dem heute tätigen Juristen kann es daher nur zum Vorteil gereichen, wenn er auch einige Grundkenntnisse der lateinischen Sprache besitzt. Die Vermittlung eben dieser Grundkenntnisse soll das Ziel dieser Veranstaltung sein. Im Laufe des Semesters werden wir uns daher mit der Formenlehre und des weiteren mit einem spezifisch für juristische Bedürfnisse ausgewählten Wortschatz sowie mit rechtshistorischen Texten und mit deren Verfassern eingehend beschäftigen. Die Veranstaltung wendet sich in erster Linie an diejenigen Studierenden, die in der Schule keinen Lateinunterricht hatten. Selbstverständlich sind aber alle willkommen, die ihre Lateinkenntnisse um die Fachterminologie erweitern und auf diesem Wege auch etwas über die Grundlagen der Rechtswissenschaft erfahren wollen. Am Ende wird jeder Teilnehmer in der Lage sein, die Definition dessen, was hier am Fachbereich gelehrt wird, zu übersetzen: ius est ars boni et aequi.
Literaturempfehlungen werden in der Veranstaltung gegeben. Zum Einstimmen aber schon im Vorfeld: Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 6. Auflage, München 1998.
 
09 010
V -
Grundzüge der Rechts- und Staatsphilospohie
(2 SWS) (4 cr)
Do 10.15-12.00  - Garystrasse 35, HFB-D
(21.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Nach der systematischen Darstellung im Sommersemester folgt turnusgemäß eine Vorlesung, die sich auf einzelne Rechtsphilosophen konzentriert. Um welche es ich dabei handeln wird, wird am Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Literaturempfehlung: In der ersten Stunde wird eine Literaturliste ausgegeben.
 
09 011
V -
Das Recht in der Gesellschaft - Grundzüge der Rechtssoziologie
(2 SWS) (4 cr)
Mi 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(20.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt (Abschlußklausur).
- Einführung: Was ist Rechtssoziologie?
- Demoskopie und Recht (Sinn und Unsinn von Umfragen mit Rechtsbezug)
- Grundbegriffe der empirischen Sozialforschung
- Anthropologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft
- Ehe und Familie
- Der Umbau und Abbau des Sozialstaates („Agenda 2010“)
- Probleme des Strafrechts (abschreckende Wirkung von Strafen, Selektivität der Strafverfolgung u.a.)
Es wird auch Gelegenheit zum Besuch einer JVA gegeben.
Begleitend zu dieser Veranstaltung findet eine zweistündige Arbeitsgemeinschaft statt. Der Besuch wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung zum Bestehen der Abschlussklausur.
Literaturempfehlungen: Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999; Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003; Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987; Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987; Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 012
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft
(2 SWS) (2 cr)
Mi 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(20.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft begleitet die gleichnamige Vorlesung und wird sich auch inhaltlich an deren Themenspektrum orientieren. Der kleinere Rahmen soll Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit und vertiefender Diskussion bieten.
Literaturempfehlung: wird in der Veranstaltung gegeben.
 
09 013
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft
(2 SWS) (2 cr)
Do 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(21.10.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft begleitet die gleichnamige Vorlesung und wird sich auch inhaltlich an deren Themenspektrum orientieren. Der kleinere Rahmen soll Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit und vertiefender Diskussion bieten.
Literaturempfehlung: wird in der Veranstaltung gegeben.
 
09 014
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht II
(4 SWS) (8 cr)
Do und Fr 8.30-10.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(21.10.) Helmut Schirmer
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
 
09 015
GK -
Grundkurs Strafrecht II
(4 SWS) (8 cr)
Di, Do 14.14-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(19.10.) Klaus Rogall
Schein wird erteilt (Abschlußklausur).
Der Grundkurs Strafrecht II führt den Grundkurs Strafrecht I fort und hat die Behandlung der allgemeinen Lehren des Strafrechts (Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeits-, Unterlassungsdelikte, Konkurrenzlehre) zum Gegenstand. Die Darstellung erfolgt vornehmlich anhand der Eigentumsdelikte (namentlich Diebstahl und Unterschlagung sowie Raub). Der Grundkurs wird von einer Arbeitsgemeinschaft (2 SWS) begleitet, in der vor allem die strafrechtliche Falllösung geübt wird.
Die Abschlussklausur (4 Stunden) wird am Ende des Semesters geschrieben.
Literaturempfehlung: Zum ersten Veranstaltungstermin werden Literaturhinweise gegeben.
 
09 016
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Strafrecht II
(2 SWS) (2 cr)
(s. A.) N.N.
Schein wird erteilt.
Siehe Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 017
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht II
(4 SWS) (8 cr)
Mo 14.30-16.00 und Fr 10.00-11.30  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(18.10.) Christian Pestalozza
Schein wird erteilt (Abschußklausur).
 
09 018
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht II
(2 SWS) (2 cr)
  N.N.
Schein wird erteilt.
Siehe Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 019
V -
Europarecht
(2 SWS) (4 cr)
Mi 12.00-13.30  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(20.10.) Wolfgang Durner
Nähere Angaben unter http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/papier/EUR.htm

3. Semester

09 020
V -
Methodenlehre
(2 SWS) (4 cr)
Blocktermine Mi-Sa 2.-5.2. und 9.-12.2.2005:
Mi 10.15-14.00, Do und Fr 14.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(2.2.) Alexander Schmitt Glaeser
  Sa 10.15-14.00  - Van't-Hoff-Str. 8, Hs 211    
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
 
09 021
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht III
(4 SWS) (8 cr)
Mo, Di 16.15-18.00  - Garystrasse 35, HFB-A
  Martin Schwab
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
 
09 022
GK -
Grundkurs Strafrecht III
(4 SWS) (8 cr)
Do, Fr 8.15-10.00  - Garystrasse 35, HFB-B
(21.10.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Der Grundkurs III behandelt Vermögensdelikte im engeren Sinn, Begünstigung, Hehlerei, Urkundsdelikte und ausgewählte weitere Tatbestände des Besonderen Teils des StGB. In den Sommersemesterferien wird eine propädeutische Hausarbeit angeboten.
Literaturhinweise: In der ersten Stunde wird eine Literaturliste ausgegeben.
 
09 023
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht III
(4 SWS) (8 cr)
Mo, Di 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(18.10.) Walter Krebs
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Veranstaltung behandelt das Allgemeine Verwaltungsrecht einschließlich des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts
Literaturempfehlung: Erichsen/Ehlers, (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2002
 
09 024
V -
Verfassungsprozeßrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit)
(2 SWS) (4 cr)
Di 14.15-16.00  - Garystr. 55, Hs. D
(19.10.) Klaus Finkelnburg
Die Vorlesung behandelt das Bundesverfassungsgericht und die (examens-)wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahren: die Normenkontrolle, den Organstreit, die Verfassungsbeschwerde, die einstweillige Anordnung. Über die übrigen Verfahren und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit wird ein Überblick gegeben. Zu jeder Vorlesungsstunde wird ein Skript ausgegeben.
Um den Bezug zur praktischen Anwendung zu verstärken und die Anwendung des Verfassungsprozeßrechtsw zu üben, werden in jeder zweiten Stunde Fälle, die an Entscheidugnen des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet sind, besprochen.
Literaturhinweise: von Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 4. Auflage

4. Semester

09 030
V -
Sachenrecht
(4 SWS) (8 cr)
Mo 12.15-14.00 und Mi 12.15-14.00
Montag: Van'-Hoff-Str. 8, Hs. II
Mittwoch: Garystr. 55, HFB-D
(18.10.) Martin Häublein
 
09 031
V -
Grundzüge des Erbrechts
(2 SWS) (4 cr)
Do 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(21.10.) Friedrich Ebel
Die wichtigsten Materien aus dem 5. Buch des BGB werden dargestellt. Im Rahmen der Vorlesung wird Gelegenheit gegeben, Klausuren mit erbrechtlichen Problemen (neben solchen aus dem Zivilrecht) zu schreiben; die Klausuren werden besprochen, können jedoch nicht korrigiert werden.
Literaturempfehlung: erfolgt zu Beginn der Vorlesung
 
09 032
V -
Verbraucherprivatrecht
(2 SWS) (4 cr)
Mi 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(20.10.) Cosima Möller
Die Vorlesung ermöglicht eine Vertiefung im Bereich des Verbraucherprivatrechts, das durch die Schuldrechtsreform weitgehend ins BGB aufgenommen worden ist. Von Problemen der AGB-Kontrolle, über Haustür- und Fernabsatzgeschäfte und das Verbraucherkreditrecht reicht das Spektrum bis zum Teilzeit-Wohnrechte-Vertrag und dem Reisevertrag. Es wird Wert auf eine systematische und historische Betrachtung gelegt, mit deren Hilfe typische Elemente des Verbraucherschutzes in den verschiedenen Anwendungsfeldern aufgezeigt werden sollen. Der Zusammenhang mit dem Europarecht wird durch die Einbeziehung der Richtlinien und die Rechtsprechung des EuGH offenkundig.
Gegen Ende des Semesters wird insbesondere für Erasmus-Studierende eine mündliche Prüfung angeboten.
Literaturempfehlung: Bülow/Artz, Verbraucherprivatrecht, 2003; Schulze/Schulte-Nölke, Casebook Europäisches Verbraucherrecht, 1999; außerdem die entsprechenden Abschnitte in den Lehrbüchern zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht sowie die Kommentierungen. Beachte im übrigen Beiträge in Zeitschriften, insbes. der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR).
 
09 033
Ü -
Übung im Strafrecht
(2 SWS) (15 cr)
Di 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(19.10.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt.

1. Bei dieser Übung handelt es sich um eine Pflicht-Lehrveranstaltung (für das 4. Fachsemester). Gegenstand ist im wesentlichen der Stoff der Grundkurse I bis III.
2. Angeboten werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten (davon die erste als vorgezogene Ferienhausarbeit, die bereits in der letzten Vorlesungswoche des vorangegangenen SS 2004 ausgegeben wird/ausgegeben worden ist; die zweite Hausarbeit wird während der Vorlesungszeit
ausgegeben. Zum ersten Veranstaltungstermin wird der (verbindliche) Terminplan ausgegeben und in fachbereichsüblicher Weise bekanntgegeben.
3. Übungsarbeiten (Hausarbeiten/Klausuren) werden grundsätzlich nur dann korrigiert, wenn die schriftliche Leistung in lesbarer Form den Namen und die Immatrikulationsnummer des/der an der FU oder der Humboldt-Universität eingeschriebenen Übungsteilnehmers/-erin enthält.
4. Voraussetzung für die Zulassung ist nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 und 4 der Studienordnung das Bestehen von mindestens sieben der dort näher beschriebenen Abschlussklausuren sowie einer Anfängerhausarbeit, die nicht unbedingt strafrechtlicher Art sein muss. Die Gesamtbescheinigung darüber, die vom Studienbüro des Fachbereiches erteilt wird, muss (in Kopie) der ersten abgegebenen Arbeit beigefügt werden. Ersatzweise kann auch der strafrechtliche Anfängerschein vorgelegt werden. Über die Zulassung (bisher) fachbereichsfremder Übungsteilnehmer entscheidet nach Lage des Einzelfalles der Dozent.
5. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit "ausreichend" (4 Punkte) bewertet worden sind. Eine Anrechnung von Arbeiten aus früheren Semestern findet nicht statt. Wenn die Gesamtbescheinigung (§ 14 Abs. 6 StudO) nicht vorgelegt werden kann, wird der Übungsschein auch bei an sich bestandener Klausur/Hausarbeit nicht erteilt.
 
09 029
AG -
Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr)
Di 18.15-20.00  - Boltzmannstr. 3, R. 2213
(26.10.) Fabian Lang
Kommentar siehe 09035.
 
09 035
AG -
Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr)
Mi 12.15-14.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(27.10.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die AG soll der Vorbereitung der Übung im Öffentlichen Recht dienen. Die Veranstaltung wendet sich an Studierende, die den Grundkurs Öffentliches Recht III bereits absolviert haben.
Um einem größeren Kreis von Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen, werden parallel mehrer Arbeitsgemeinschaften von verschiedenen Dozenten angeboten. Um eine gleichmäßige Auslastung zu gewährleisten, wird zu Semesterbeginn ein Anmeldeverfahren durchgeführt. Über Einzelheiten wird etwa eine Woche vor Vorlesungsbeginn durch Aushang informiert.
 
09 039
AG -
Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr)
Do 14.15-16.00  - Boltzmannstraße 3, R. 2213
(28.10.) Uta Hühn
Kommentar siehe 09035.
 
09 034
V -
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts
(4 SWS) (8 cr)
Di, Mi 14.30-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(20.10.) Wolfgang Durner
Nähere Angaben finden sich unter http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/papier/OERIV.shtml
 
Veranstaltung entfällt!
09 038
AG -
Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr)
Mo 16.15-18.00  - Boltzmannstr. 3, R. 2212
(25.10.) Annika Wandscher
Kommentar siehe 09035
 
09 028
AG -
Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr)
  Hendrik Marchal
Kommentar siehe 09035.
 
09 036
V -
Verwaltungsprozeßrecht
(2 SWS) (4 cr)
Fr 8.30-10.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(22.10.) Christian Pestalozza
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ auf, die Sie wahrscheinlich im Sommer besucht haben. Sie bereitet Sie insbesondere auf die Übung im Öffentlichen Recht vor, deren prozessualer Schwerpunkt regelmäßig im Verwaltungsprozeßrecht (nicht im Verfassungsprozeßrecht) liegt. Rechtsweg, Klagearten und vorläufiger Rechtsschutz stehen – wie auch im ersten Staatsexamen - im Mittelpunkt.
Als Normtexte werden Sie von Beginn an vor allem das Grundgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung und die Ausführungsgesetze der Länder zur Verwaltungsgerichtsordnung benötigen. Sie sollten alle Texte in jeder Vorlesungsstunde bei sich haben.
Aus der Literatur empfehle ich vor allem das sehr klar geschriebene und tiefgründige Werk von Lorenz, Verwaltungsprozeßrecht, das eingängige, gut verständliche und lesbare Studienbuch von Hufen, Verwaltungsprozeßrecht, und das sehr selbständige und zuverlässige Lehrbuch von Schenke, Verwaltungsprozeßrecht.
Wichtige Nachweise werden Sie auf unserer web site finden. Geben Sie in Ihrer Suchmaschine Pestalozza ein und klicken Sie sich dann weiter.
 
09 037
V -
Staatshaftungsrecht
(2 SWS) (4 cr)
Di 10.15-12.00  - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122
(19.10.) Beate Rudolf
Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Frage, wann der Staat aufgrund öffentlichen Rechts für rechtswidriges Handeln und ggf. sogar für rechtmäßiges Verhalten einstehen muss, etwa durch Schadensersatzleistung oder Wiederherstellung des früheren Zustands. Behandelt werden insbesondere der Amtshaftungsanspruch, Ansprüche aus Enteignung und andere Ansprüche wegen Eigentumsbeeinträchtigung, Aufopferungsansprüche, Ansprüche aus dem ASOG sowie öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Es mangelt an einer zentralen Kodifikation; die Anspruchsgrundlagen finden sich u.a. in den Grundrechten, im BGB, einzelnen öffentlich-rechtlichen Normen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Hinzu kommen europarechtliche Einflüsse. Dies führt zu einer starken richterrechtlichen Prägung des Staatshaftungsrechts, was eine Systematisierung und damit das Lernen erschwert. Die Vorlesung soll daher den Teilnehmer/innen eine Struktur an die Hand geben, insbesondere auch für Falllösungen. Der Stoff wird durch Beispiele illustriert und anhand von Fällen eingeübt. Gleichzeitig können die Teilnehmer/innen ihre Kenntnisse, die sie im Grundkurs Öffentliches Recht III erworben haben, durch praktische Anwendung vertiefen.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. München 2002 (C.H. Beck, Grundrisse des Rechts)

5. Semester

09 040
V -
Zivilprozeßrecht
(2 SWS) (4 cr)
Di 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(19.10.) Martin Schwab
 
09 041
V -
Grundzüge des Arbeitsrecht
(2 SWS) (4 cr)
Di 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(19.10.) Sascha Herms
Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Bereiche des Individualarbeitsrechts. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den Schwerpunkten Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie dem Recht der Leistungsstörungen. Darüber hinaus umfasst die Vorlesung die Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht soweit diese für das Recht der Einzelarbeitsverhältnisse bedeutsam sind. Literaturhinweise erfolgen in der Veranstaltung. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird der Erwerb der aktuellen „Arbeitsgesetze“, z.B. in der Zusammenstellung in der Reihe Beck-Texte im dtv oder vergleichbarer Sammlungen, empfohlen.
 
09 043
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht
(2 SWS) (15 cr)
Mo 10.15-12.00  - Garystrasse 35, HFB-A
(bei Klausuren 8.15-12.00)
(18.10.) Martin Schwab
Schein wird erteilt.
 
09 044
V -
Strafverfahrensrecht
(2 SWS) (4 cr)
Do 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(21.10.) Klaus Rogall
In der Lehrveranstaltung werden die Grundzüge des Strafverfahrens vermittelt, soweit das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren) betroffen ist. Behandelt werden u.a. die Verfahrensgrundsätze, die Verfahrensbeteiligten, ihre Aufgaben und ihre Stellung, Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe sowie der Ablauf des Ermittlungsverfahrens von seiner Einleitung bis hin zur Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
 
09 045
V -
Ausgewählte Probleme aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung
(2 SWS) (4 cr)
Fr 12.15-14.00  - Boltzmannstraße 3, R. 4405
(29.10.) Hartmuth Horstkotte
Die Vorlesung betrifft hauptsächlich neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Straf- und Strafverfahrensrecht. Nach einer Einführung in die Befugnisse der Revisionsgerichte sollen ausgewählte Entscheidungen vorgestellt, erläutert und mit den Hörern diskutiert werden. Das Verhältnis zur bisherigen Rechtsprechung sowie zur Lehre und die praktischen Auswirkungen der jeweiligen Entscheidung sollen ebenso zur Sprache kommen wie Vorgaben durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
 
09 046
Pg -
Ermittlungsverfahren
(2 SWS) (7,5 cr)
Fr 18.15-20.00  - Boltzmannstr. 3, R. 3315
(22.10.) Claus-Peter Wulff
 
09 047
Pg -
Strafverteidigung
(2 SWS) (7,5 cr)
Mi 16.15-18.00  - Boltzmannstr. 3, R. 2212
(20.10.) Hans-Peter Mildebrath
 
09 048
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht
(2 SWS) (15 cr)
Di 10.15-12.00  - Garystrasse 35, HFB-D
(19.10.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.
Die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene setzt den Besuch des Grundkurses III und der Vorlesung Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts und Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht voraus. Es werden eine Ferienhausarbeit, eine Semesterhausarbeit sowie drei Klausuren gestellt. Das Themenfeld, dem die Klausuren entstammen, wird in den vorangehenden Übungsstunden eingegrenzt. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) benotet worden sind. Ein Zeitplan wird rechtzeitig am Schwarzen Brett ausgehängt sowie über das Internet bekannt gegeben. Musterlösungen stehen im Internet. Das dort veröffentlichte Material wird in keinem Fall bei den Hausarbeiten und Klausuren zugrunde gelegt.
Literaturempfehlung: Brinktrine/Kastner, Fallsammlung zum Verwaltungsrecht, 2002; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., 2004; Hufen, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2000; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2002.
 
09 049
AG -
Berliner Kommunalrecht
(2 SWS) (2 cr)
Mi 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Straße 8, Hs. 211
(19.10.) Andreas Musil
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft dient der Einführung in das den Studierenden erfahrungsgemäß weitgehend ungeläufige Kommunalrecht, und zwar vor allem im Hinblick auf die Berliner Rechtslage. Dazu werden Fälle besprochen, denen Entscheidungen der Berliner Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zugrunde liegen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Grundzüge des Kommunalrechts, wie es herkömmlicherweise in den Flächenländern gilt, aufzuzeigen und die Struktur der Berliner Verwaltung, insbesondere mit Blick auf die Bezirke, hierzu in Beziehung zu setzen. Es werden keine Kenntnisse im Kommunalrecht vorausgesetzt, jedoch sollten Grundkenntnisse zum Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht vorhanden sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine spezielle Wahlfachveranstaltung handelt, sondern dass nur der Pflichtfachbereich abgedeckt wird.
Literaturempfehlung: erfolgt in der ersten Veranstaltung

6. Semester (nur Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen)

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Schlüsselqualifikation

09 050
Pg -
Moot Court zum Vertragsrecht: Auslegung, Anfechtung und Wegfall der Geschäftsgrundlage vor einem Schiedsgericht
(2 SWS) (15 cr)
Mi 17.15-19.00  - Boltzmannstrasse 3, Bibliothek des Institutes
(20.10.) Franz Jürgen Säcker,
Katharina Boesche
Schein wird erteilt.
Die Lehrveranstaltung übt mit den Teilnehmern die Einleitung und den Ablauf eines komplexen Schiedsgerichtsverfahrens nach ICC-Regeln. Jeder Teilnehmer muss eine aktive Rolle übernehmen. Bei erfolgreichem Besuch wird der Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung einer Schlüsselqualifikation i.S. von § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG, § 17 StO erteilt.
 
09 052
Pg -
National Model United Nations 2005
(4 SWS) (15 cr)
Mi, Do 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
(20.10.) Peggy Wittke
Schein wird erteilt.
Das Bewerbungsverfahren beginnt Ende des Sommersemesters 2004 - Bitte beachten Sie die Aushänge und die Ankündigungen im Internet.
 
09 053
Pg -
Model United Nations Konferenz
(2 SWS) (15 cr)
21.10.-22.10. Block
(s. A.) Peggy Wittke
Schein wird erteilt.
 
09 057
Pg -
Model United Nations Konferenz (High Level Panel)
(2 SWS) (15 cr)
25.11.-26.11. Block - Ort und Zeit siehe Aushang
(25.11.) Anita Kreutz,
Annika Wandscher
Schein wird erteilt.
 
09 059
Pg -
Vorbereitungsveranstaltung f. d. Philip C. Jessup Moot Court
(2 SWS) (15 cr)
Block
(s. A.) Andrea Eriksson
In dieser Veranstaltung wird die Teilnahme am Philip C. Jessup Moot Court vorbereitet. Der diesjährige Fall spielt im Bereich des Seerechts und wirft Fragen des allgemeinen Völkerrechts auf. Bis Mitte Januar 2005 werden in Gruppen- und Einzelarbeit die Schriftsätze in englischer Sprache erstellt. Danach folgt eine intensive Vorbereitung auf die mündlichen Ausscheidungen, welche voraussichtlich im Februar 2005 stattfinden werden. Bei einem Sieg in der deutschen Vorausscheidung lockt das Finale in Washington D.C. in der Zeit vom 28.03. bis 02.04.05.

Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Völkerrecht und gute Englischkenntnisse.

Es wird ein Wahlfachschein bzw. ein Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erteilt.
Weitere Informationen sind zu finden unter http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/wettbewerbe/index.shtml oder bei Andrea Eriksson (Andrea.Eriksson@web.de).
 
09 058
Pg -
Vorbereitungsveranstaltungen für den European Law Moot Court
(2 SWS) (15 cr)
Block
(s. A.) Julia Staiger
In dieser LV wird die Teilnahme am European Law Moot Court vorbereitet. Der ELMC ist der weltweit größte Moot Court, der sich mit dem Europarecht befasst. In diesem Wettbewerb wird die Verhandlung eines fiktiven Falls vor dem EuGH simuliert. Dies gliedert sich in einen schriftlichen Teil, während dessen die Schriftsätze der Parteien aufgesetzt werden müssen und einen mündlichen Teil, bei dem die Studententeams verschiedener europäischer Universitäten vor dem „EuGH“ gegeneinander antreten. Der ELMC findet auf Englisch und Französisch statt und die Teilnahme setzt mindestens Grundkenntnisse im Europarecht voraus. Es wird ein Wahlfachschein bzw. ein Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erteilt.

Sponsor des FU-Teams ist die Kanzlei Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP.

Weitere Informationen sind zu finden unter http://www.fu-berlin.de/jura/rewiss/veranstaltungen/wettbewerbe/index.shtml oder bei Julia Staiger (justai@zedat.fu-berlin.de).
 
09 054
Pg -
Begleitveranstaltung zum 12th Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court in Wien
(2 SWS) (15 cr)
Do 12.15-14.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4432
(s. A.) Christine Baumberg,
Frauke Albrecht
Schein wird erteilt.
Der renommierte Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court wird gemeinsam von der New Yorker Pace University und UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) organisiert. Inhaltliche Schwerpunkte des Wettbewerbs sind das immer bedeutsamer werdende UN- Kaufrecht (CISG), auf dem das neue deutsche Schuldrecht in Teilen beruht, sowie internationales Schiedsverfahrensrecht. Der Wettbewerb wird auf Englisch abgehalten.

Zunächst ist vom FU Team eine Klageschrift und eine Klageerwiderung zu einem fiktiven Fall auszuarbeiten. Im März 2005 fährt das Team dann zur Endentscheidung nach Wien, bei der mehrere mündliche Verhandlungen geführt werden.

In Wien treten über 130 Teams aus mehr als 40 Ländern gegeneinander an. Die entscheidenden „Schiedsgerichte“ bestehen dabei aus internationaltätigen Rechtsanwälten und Professoren, sowie „echten“ Schiedsrichtern.

Teammitglieder erhalten die Möglichkeit, ihre Fach- und Englischkenntnisse auszubauen, ihre rhetorischen Fähigkeiten zu schulen und sich mit anwaltlicher Verhandlungstechnik und -taktik vertraut zu machen.

Die Teilnahme am Moot wird i.d.R. erst ab dem 4. Semester empfohlen. Gutes Englisch und die Bereitschaft, im Team zu arbeiten, sind Voraussetzungen.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Interessierte sollten sich mit Frau Wiss. Mit Frauke Albrecht (recht1@zedat.fu-berlin.de) oder Frau Wiss. Mit Christine Baumberg (baumberg@zedat.fu-berlin.de) schnellstmöglich in Verbindung setzen.
 
09 055
Pg -
Wirtschaftsmediation
(2 SWS) (15 cr)
Mi 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(20.10.) Sandra Walzberger
Schein wird erteilt.
Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende, die eine Schlüsselqualifikation im Sinne der neuen Ausbildungsvorschriften erwerben wollen. In diesem Sinne handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung. Vermittelt werden theoretische wie praktische Grundlagen des Mediationsverfahrens, wobei der thematische Schwerpunkt bei Konflikten in der Wirtschaft liegt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 26 Studierende. Zwei zusätzliche Blockveranstaltungen finden statt.
(Termine siehe Aushang)
 
09 051
C -
Mediation im Verwaltungsprozess
(2 SWS) (15 cr)
Fr, 19.11., Fr und Sa, 7.1. und 8.1., 14.1. und 15.1. Block - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(19.11.) Karsten-Michael Ortloff
Schein wird erteilt.
1. Einführungsvortrag „Der Jurist als Mediator“
Freitag, 19.11.2005, 12-14 Uhr, Hs. 211
Verhandeln (Negotiation) und Vermitteln (Mediation) sind Fertigkeiten auf der Grundlage psychologischer Erkenntnisse. Neben Psychologen und Angehörigen anderer Disziplinen können auch Juristen als Mediatoren tätig sein. Die Einsatzmöglichkeiten von Rechtsanwälten und Richtern außerhalb und innerhalb gerichtlicher Verfahren sollen vorgestellt werden, um ein neues Berufsfeld für Juristen aufzuzeigen.
2. Colloquium, Blockveranstaltung
Freitag, 07.01.2005, 12-20 Uhr
Sonnabend, 08.01.2005, 9-16 Uhr
Freitag, 14.01.2005, 12-20 Uhr
Sonnabend, 15.01.2005, 9-16 Uhr
Alle Veranstaltungen im Hs. 211
Mit der Lehrveranstaltung sollen die Studenten an die Schlüsselqualifikationen „Verhandeln“ und „Mediation“ herangeführt werden. Besonders geeignet hierfür ist das Verwaltungsrecht, das im Gegensatz zum Zivilrecht zahlreiche Formen von Verhandlungen (zwischen Bürger und Verwaltung bzw. zwischen Verwaltungen) kennt. Zunächst sollen diese Möglichkeiten von Verhandlungen dogmatisch erarbeitet werden, um sodann das Verhandeln, also die Kommunikation zwischen den handelnden Personen, zu thematisieren. Anschließend wird es um die Mediation, also das durch einen Dritten unterstützte Verhandeln, gehen. Nach der Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen von Mediation innerhalb und außerhalb des Verwaltungsprozesses sollen an Hand praktischer Beispiele Risiken und Chancen richterlicher und außergerichtlicher Mediation erörtert werden.
Erwartet wird die Bereitschaft der Teilnehmer zu aktiver Mitarbeit (Diskussionen, Rollenspiele).
Empfohlene Einführungsliteratur:
von Bargen, Mediation im Verwaltungsprozess, DVBl 2004, 468
Ortloff, Mediation außerhalb und innerhalb des Verwaltungsprozesses, NVwZ 2004, 385
Pitschas, Mediation als Methode und Instrument der Konfliktmittlung im öffentlichen Sektor,
NVwZ 2004, 396
Ziekow, Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2004, 390
 
09 056
Pg -
Mediation und Familienrecht
(2 SWS) (15 cr)
26.11.-27.11. und 3.12.-4.12. Block - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(Einführungsveranstaltung: Mo, 8.11.2004, 18.00-20.00 - Hs. 211)
(8.11.) Natasha Wesel
Schein wird erteilt.
 
(10 000111)
V/Ü -
Rechnungswesen I
Di 14.00-16.00  - Garystr. 21, HS 101
(19.10.) Michael Ehret
  Mo 12.00-14.00  - Garystr. 21, HS 108a   Sebastian Eichfelder
  Mo 16.00-18.00  - Garystr. 21, HS 106    

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Fremdsprachenkompetenz

09 060
V -
Terminologie juridique française, Stufe 1
(2 SWS) (4 cr)
Mi 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
(20.10.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.

Erwerb eines Grundwortschatzes in den Rechtsgebieten Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilrecht.
Literaturhinweise Zahlreiche Einführungen in die französische Rechtssprache, Signatur Allg I, Lesesaal, Allg I 537, 545, 592.
 
09 061
V -
Terminologie juridique française, Stufe 2
(2 SWS) (4 cr)
Do 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
(21.10.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.

Erweiterung des juristischen Sprachschatzes; Erwerb von Grundkenntnissen des französichen Rechts und Übung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeiten in der französischen Rechtssprache.
Literaturhinweise Doucet/Fleck, Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache (Allg.I 37, Lesesaal). legifrance.gouv.fr
Textes de la constitution et du code civil.
Salle de lecture de la bibliothèque de la faculté: P IV a, droit francais.
 
09 062
V -
Introduction to the English Common Law
(2 SWS) (4 cr)
Fr 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I
(22.10.) Emily Brown
Schein wird erteilt.
Dieser Kurs soll eine Einführung in vier Hauptbereiche des englischen
Rechtssystems, des sogenannten "Common Law" geben. Dabei werden insbesondere beleuchtet: das Bodenrecht (land law), das Billigkeitsrecht/Treuhandrecht (law of equity/trusts), Vertragsrecht (contract law) and Deliktsrecht (tort). Das Ziel ist es, mittels eines praktischen Ansatzes (i) Studenten ein grundlegendes Verständnis von Schlüsselkonzepten rechtlicher Praxis in England zu vermitteln; (ii) zu lernen, wie man dieses Recht auf rechtliche Standardprobleme anwendet; (iii) eine Einfuehrung in rechtmässiges
Verfahren an englischen Gerichten zu geben und (iv) das Rechtsvokabular der
Studenten zu verbessern. Die Vorlesung wird auf Englisch gehalten.
 
09 063
V -
Introduction to the anglo-american law and legal method
(2 SWS) (4 cr)
Fr 12.15-15.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
Die Veranstaltung endet bereits am 16.01.2005.
(22.10.) Donald Black
Schein wird erteilt.
Grundsätzliche Voraussetzung ist die vorherige und erfolgreiche Teilnahme am Kursus oder vergleichbares.
Der Kursus findet in englischer Sprache statt. Daher werden fachsprachlich adäquate Rechtsenglischkenntnisse vorausgesetzt. Zielgruppe sind Jurastudenten, die in die Grundlagen der klassischen angloamerikanischen Rechtsmethodik eingeführt werden; Lernziel ist die Fähigkeit, angloamerikanische Rechtstexte fachgerecht und präzise zusammenfassen und diese selbständig in Wort und Schrift auswerten zu können. Damit sollen sie eine fachrelevante Basisqualifikation erwerben, die einen Zu- und Umgang mit der angelsächischen Rechtswissenschaft auf internationaler Ebene ermöglicht. Die zu bearbeitenden Rechtstexte umfassen historische Fachtexte der Gesetzgebung und Rechtssprechung überwiegend in Zivilrecht.

Schwerpunktbereichs- und Wahlfachveranstaltungen

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts (Wahlfachgruppen 1 und 2)

09 070
V -
Grundkurs Rechtssoziologie
(4 SWS) (8 cr)
Di 10.15-12.00 und 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(19.10.) Hubert Rottleuthner
Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe 1 wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“. Behandelt werden die theoretischen Grundlagen der Rechtssoziologie, die Ge-schichte der Rechtssoziologie und Forschungsfelder der empirischen Rechtssoziologie.
Literaturempfehlung: Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.; Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003; Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987; Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987; Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 071
C -
Rechtsphilosophisches Colloquium
(2 SWS) (2 cr)
Do 18.15-20.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(21.10.) Joachim Bohnert
Rechtsphilosophisches Kolloquium, 2 SWS (4 cr), Schein wird nicht erteilt / Kommentar: Gemeinsame Lektüre und Erörterung eines rechtsphilosophischen Textes. Um welchen Text es sich handeln wird, wird durch Aushang am Semesteranfang bekannt gegeben.
 
09 072
V -
Der Weg zu Demokratie und Menschenrechten: Vertiefungskurs Rechtsphilosophie
(2 SWS) (4 cr)
Mi 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(20.10.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Fragen nach Grundlage und Inhalt eines moralisch orientierten individuellen Lebens und einer legitimen staatlichen Ordnung lassen den Menschen seit Jahrtausenden keine Ruhe. Die Vorlesung versucht, einen vertiefenden historisch-systematischen Überblick über einige wesentliche Antworten auf diese Fragen zu geben, die von Platon bis zur Postmoderne formuliert wurden. Die Veranstaltung will nicht nur distanziert erinnernde Ideengeschichte betreiben. Ihr Ziel ist eine konstruktive Reflexion der Grundlagen von Menschenrechten, demokratischem Verfassungsstaat und kosmopoliter Rechtswissenschaft, denn diese werden durch nichts als das Bewusstsein ihrer zivilisatorischen Überzeugungskraft garantiert.
Die Vorlesung wird durch eine Übung begleitet. Beide zusammen bilden den Pflichtkurs für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, Unterschwerpunkt Rechtsphilosophie. Im SS 2005 werden sie durch eine Fortsetzung ergänzt, an deren Ende eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben werden kann. In der Übung werden 3 Klausuren (5 h) geschrieben, die auf diese Abschlussklausur vorbereiten sollen. Die Fortsetzung im SS 2005 wird weitere Übungsklausuren vorsehen. Weiter wird in der Übung eine propädeutische Hausarbeit zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben. Für Studierende des Wahlfachs bietet die Übung die Möglichkeit, Examensklausuren zu schreiben, hat also die Funktion eines Klausurenkurses, der Studierenden der HU selbstverständlich offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Übungsscheins möglich. Auch Studierende der Teilgebiete des Rechts können in der Übung einen Übungsschein erwerben.
 
09 073
Ü -
Der Weg zu Demokratie und Menschenrechten: Vertiefungskurs Rechtsphilosophie
(2 SWS) (15 cr)
Do 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(21.10.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Kommentar siehe 09072.
 
09 074
Ü -
Übung zur Rechtsgeschichte
(1 SWS) (15 cr)
Block - Boltzmannstrasse 1, Lesesaal der Bibliothek Dt. RG
(n. V.) Friedrich Ebel
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten gerichtet, aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 075
V -
Institutionengeschichte - Römisches Privatrecht mit Ausblicken auf die Rezeption in Europa
(4 SWS) (8 cr)
Di 14.15-16.00 und Do 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(19.10.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.

Diese Vorlesung führt für den Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts in den Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte ein und knüpft damit an die Vorlesung im Grundlagenstudium an. In der Vertiefungsvorlesung werden Fragestellungen des römischen Privatrechts in Anlehnung an die Reihenfolge der Institutionen behandelt. Methodisch handelt es sich um eine historisch-systematische Vorlesung mit rechtsvergleichenden Ausblicken auf die Rezeptionsgeschichte.
Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf dem Schuld- und Sachenrecht liegen. Die Vorstellung der aus allen europäischen Rechtsordnungen bekannten Institute (Vertrag, Bereicherungsrecht, deliktische Haftung, Besitz, Eigentum, dingliche Rechte etc.) wird vertieft durch die Untersuchung der Quellen mit Blick auf ihren konzeptionellen Hintergrund. Hier wird immer wieder deutlich werden, daß im römischen Recht eine naturrechtlich-pflichtenhaltige Lösung der Probleme und eine skeptisch-liberale Lösung sowie vermittelnde Ansichten vertreten worden sind. Diese unterschiedlichen Ausgangspositionen ermöglichen es, die Modelle zu erkennen, die in der europäischen Rezeptionsgeschichte zu verschiedenen Zeiten erfolgreich waren.
In der Vorlesung werden zweisprachige Quellenpapiere verteilt. Lateinkenntnisse sind erwünscht. Der Besuch des Lateinkurses für Juristen wird empfohlen.
Quelle: Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis. Die Institutionen. Text und Übersetzung, 2. Aufl. 1999.
Literaturhinweise: Bürge, Römisches Privatrecht, 1999; Honsell, Römisches Recht, 5. Aufl., 2002; Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003; Liebs, Römisches Recht, 5. Aufl., 1999; Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999; Coing, Europäisches Privatrecht, 2 Bde., 1986 und 1989; Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 9. Aufl., 2001; Wesenberg/Wesener, Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte, 4. Aufl., 1985; Zimmermann, The Law of Obligations, 1990/93.
In der Vorlesung werden eine Übungsklausur und eine Übungshausarbeit angeboten.
 
09 076
Ü -
Digestenexegese zum Römischen Sachenrecht
(2 SWS) (15 cr)
Di 17.00-18.30  - Boltzmannstrasse 3, Lesesaal der Bibliothek Röm. RG
(19.10.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.

Die Exegese vertieft die Kenntnisse im römischen Recht in methodischer und inhaltlicher Weise. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation von Kaiser Justinian und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt der untersuchten Texte auf dem Sachenrecht liegen. Die Unterscheidung von Eigentum und Besitz geht auf das klassische römische Recht zurück. Auch in den Fragen des Eigentumserwerbs, sei es originär oder derivativ, wollen wir anhand von Digestenfragmenten spezifisch römische Eigenheiten ebenso kennenlernen wie die Grundlagen der noch im heutigen Recht geführten Debatten. Gleiches gilt für die Fragen des Nachbarrechts, die zugleich einen Eindruck von den unterschiedlich gezogenen Grenzen des Eigentums vermitteln.
Die Veranstaltung bereitet auf das Examen im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht vor. Sie ist ebenfalls für das Schwerpunktbereisstudium geeignet. Es werden zwei Klausuren angeboten. Lateinkenntnisse sind erwünscht.
Literaturempfehlungen:
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl., 2003; Liebs, Römisches Recht, 5. Aufl., 1999; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999.
Auf weitere Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.

Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Unternehmensrecht (Wahlfachgruppen 4 und 5)

09 088
Pg -
Probleme der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht
(2 SWS) (7,5 cr)
  Ulrich Mutschler
Schein wird erteilt.
 
09 080
V -
Gesellschaftsrecht
(4 SWS) (8 cr)
Mo, Di 14.15-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(18.10.) Christian Armbrüster
Die Vorlesung umfaßt das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht. Es handelt sich um einen Pflichtkurs im Schwerpunktbereich Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Zur Vor- und Nachbereitung werden Skripte mit integrierten Übungsfällen sowie Problemkataloge ausgegeben.
Literaturempfehlung: Einführend: Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Aufl. 2003; vertiefend: K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002; Th. Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften, 3. Aufl. 2001. Eine ausführliche Literaturliste wird zu Vorlesungsbeginn verteilt und besprochen.
 
09 081
V -
Allgemeines Steuerrecht
(2 SWS) (4 cr)
Mo 8.15-10.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(18.10.) Markus Heintzen
Die Veranstaltung ist sowohl als Repetitorium für Studierende der WFG 4 als auch als Einführung in den Unterschwerpunkt „Bilanzen und Steuern“ konzipiert. In letzterem Fall wird zwar kein Schein erteilt, besteht aber die Möglichkeit, eine Abschlussklausur zu schreiben.
 
09 087
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung
(3 SWS) (3 cr)
Fr 9.00-12.00  - Boltzmannstraße 3, Hs. 1122
(22.10.) Roland Franke
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation).
Buchführung und Bilanzierung sind elementare Bestandteile weiter Bereiche des Wirtschaftsrechts. Bilanzierungsfragen spielen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht usw. eine Rolle. Wachsende Bedeutung erlangt die kaufmännische Buchführung dadurch, daß sie auch in den öffentlichen Haushalten zunehmend Anwendung findet (vgl. § 33a Haushaltsgrundsätzegesetz) und dort die Grundsätze der Kameralistik verdrängt. Für die Fraktionen des Deutschen Bundestages ergibt sich die Verpflichtung zur Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aus den §§ 51, 52 AbgG.
Darüber hinaus hat die „Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung“ am 10. Mai 2004 durch ihre Vorsitzende, Hedda von Wedel, ihrem Auftraggeber, dem Bundespräsidenten, ihren Bericht vorgelegt. Darin heißt es, daß ein „gravierendes Defizit“ darin bestehe, daß die „Rechnungslegung der Parteien nach wie vor nicht im Rechnungsstil der doppelten Buchführung“ erfolge.
Literaturempfehlungen werden per E-mail versandt. Insoweit erwünscht, aber nicht Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anmeldung per E-mail. Es wird gebeten, den Bezug zu dieser Veranstaltung im Betreff der E-mail deutlich zu machen. Die E-mail ist zu richten an: RolandFranke@web.de (selbstverständlich keine Weitergabe an Dritte).
 
09 089
V -
Handels- und Steuerbilanzrecht
(3 SWS) (6 cr)
Di 17.00-20.00  - Boltzmannstraße 3, R. 3306
(19.10.) Thomas Mueller-Thuns
Vermittlung grundlegender Kenntnisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung und steuerlichen Gewinnermittlung; Erläuterung der rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorschriften (Kapitalgesellschaft & Co., GmbH, AG). Im Vordergrund stehen die grundlegenden Zusammenhänge, das Verständnis und die Systematik.
Grundlegende Buchführungskenntnisse sind erwünscht.
Literatur: Federmann, Bilanzierung nach Handels- u. Steuerrecht,
11. Aufl. 2000; Meyer, Bilanzierung nach Handels- u. Steuerrecht, 15. Aufl. 2004; Thiel, Bilanzrecht, 4. Aufl. 1990
 
09 082
V -
Unternehmenssteuerrecht
(2 SWS) (4 cr)
Mo 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(18.10.) Sabine Scherzer-Schelleter
In der Vorlesung werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach dem
Einkommensteuergesetz (§§ 15 - 17 EStG) behandelt. Dabei werden die
Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebes (Einzel- und
Mitunternehmer) sowie für dessen Aufgabe dargestellt. Weiter werden die
Besonderheiten bei der Gewinnermittlung für Personengesellschaften dargelegt und es wird ein Überblick über die Besteuerung der Kapitalgesellschaften nach dem Körperschaftsteuergesetz gegeben.
In der Vorlesung besteht die Möglichkeit, die Falllösungstechnik anhand von
voraussichtlich vier Übungsfällen zu vertiefen.
 
09 083
Ü -
Übung im Wettbewerbsrecht mit Examinatorium
(2 SWS) (15 cr)
Do 12.30-14.00  - Boltzmannstrasse 3, Bibliothek des Institutes
(21.10.) Franz Jürgen Säcker,
Katharina Boesche
Schein wird erteilt.

Die Übung wendet sich mit 4 Klausuren auf Examensniveau an Studierende, die sich für die Wahlfachgruppe 5 entschieden und die Vorlesungen Wirtschaftsrecht I und Wirtschaftsrecht II gehört haben, und vermittelt das neue Wettbewerbsrecht und das neue UWG.
 
09 084
V -
Europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht
(3 SWS) (6 cr)
Mi 13.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(20.10.) Franz Jürgen Säcker
Die Vorlesung wendet sich an die Studierenden, die sich für den Schwerpunktbereich: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht entschieden und das Wirtschaftsrecht als einen ihrer Unterschwerpunkte gewählt haben. Der auf eine universitäre Abschlussprüfung hinführenden Vorlesung kommt im WS 2004/05 eine besondere Bedeutung zu: Das europäische Wettbewerbsrecht hat sich durch die VO Nr. 1/2003, die am 1.5.2004 in Kraft getreten ist, und durch die Umgestaltung der FKVO (vom Marktbeherrschungskriterium zum SIEC-Kriterium: „significant impediment to effective competition“) grundlegend geändert. Das deutsche Wettbewerbsrecht wird zum 1.1.2005 inhaltlich an das neue europäische Recht angepasst. Das Telekommunikationsrecht ist soeben an eine neue Generation von EG-Richtlinien zum Recht der elektronischen Kommunikation angeglichen und völlig neu gestaltet worden. Die Ausrichtung des deutschen Energiewirtschaftsrechts an den EG-BeschleunigungsRL Elektrizität und Erdgas mit neuen Regulierungsregeln und neuen behördlichen Zuständigkeiten wird spätestens im Januar 2005 abgeschlossen sein. Zugleich treten neue EG-Rechtsverordnungen zum Stromhandel und zum Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen in Kraft. Ebenso gewinnt das Energieumweltschutzrecht durch ein neues EEG und das Treibhausgasemissionshandelsrecht an Bedeutung. Berufsorientiert betrachtet könnte der Zeitpunkt zum Einstieg in das Wirtschaftsrecht mit völlig neuen Gesetzen, die gestern ausgebildete Juristen alt aussehen lassen, also gar nicht besser gewählt werden. Leider ist die Zahl der wirtschaftsrechtlichen Prüfungsarbeiten im 6. und 7. Semester kapazitätsbedingt begrenzt.
 
09 085
V -
Energierecht
(1 SWS) (2 cr)
- Block
(21.10.) Franz Jürgen Säcker
Ort und Datum siehe gesonderten Aushang.
Kommentar siehe 09084.
 
09 086
V -
Telekommunikationsrecht
(1 SWS) (2 cr)
Mi 9.15-10.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(20.10.) Sven Rugullis
Kommentar siehe 09084.

Schwerpunktbereich 3: Arbeits- und Versicherungsrecht (Wahlfachgruppen 6 und 10)

09 090
V -
Arbeitsrecht
(4 SWS) (8 cr)
Di, Do 10.15-12.00  - Garystrasse 35, Di: HFB, Hs C, Do: HFB, Hs A
(19.10.) Jochem Schmitt
Die Vorlesung Arbeitsrecht gibt einen Überblick über das Arbeitsrecht insgesamt, wobei der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem sogenannten Individualarbeitsrecht liegt.
Am Anfang stehen ein Überblick über die Grundlagen des Arbeitsrechts, d.h. über seine Rechtsquellen (Supranationales und internationales Recht, Einfluss der Grundrechte auf das Arbeitsrecht, Verhältnis von Bundes- und Landesrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung usw.) sowie die Behandlung einiger Grundbegriffe, insbesondere des Begriffs des Arbeitnehmers, einschließlich besonderer Arbeitnehmergruppen, wie z.B. der leitenden Angestellten, der Teilzeitbeschäftigten und der Leiharbeitnehmer.
Im Weiteren – und hier liegt der Schwerpunkt der Vorlesung – versucht die Veranstaltung, die in einem Arbeitsverhältnis (möglicherweise) auftretenden Probleme gewissermaßen in chronologischer Reihenfolge darzustellen. Ausgangspunkt sind demzufolge zunächst Fragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Ausschreibung, Diskriminierungsverbote, Fragerecht des Arbeitgebers, Beteiligung des Betriebsrats usw.). Es folgt eine Darstellung der Rechte und Pflichten (Haupt- und Nebenpflichten) des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis sowie eine ausführliche Auseinandersetzung mit Fragen des Leistungsstörungsrechts (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie der Haftung im Arbeitsverhältnis (Arbeitunfälle i.S.d. SGB VII, Haftung bei betrieblichen Tätigkeiten). Den Abschluss dieses zentralen Bereichs der Veranstaltung bilden Überlegungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung.
Im letzten Teil der Veranstaltung wird schließlich versucht, kurze Blicke auf das kollektive Arbeitsrecht, d.h. insbesondere auf das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht sowie auf das Betriebsverfassungsrecht zu werfen, die zugleich verdeutlichen sollen, welche Vertiefungsmöglichkeiten innerhalb des Schwerpunktbereichs Arbeits- und Versicherungsrecht bzw. des Unterschwerpunkts Arbeitsrecht bestehen.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
 
09 091
V -
Sozialrecht I (Einführung und Rentenversicherung)
(2 SWS) (4 cr)
Mo 14.15-18.00 14-tägl. - Boltzmannstrasse 3, R. 4432
(18.10.) Kurt Maier
 
09 092
V -
Sozialrecht II (Kranken- und Unfallversicherung)
(2 SWS) (4 cr)
Mo 14.15-18.00 14-tägl. - Boltzmannstrasse 3, R. 4432
(25.10.) Helmut Schirmer

Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie (Wahlfachgruppe 8)

09 110
V -
Kriminologie I
(2 SWS) (4 cr)
Fr 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(22.10.) Ulrich Eisenberg
Die Vorlesung behandelt in ihrem ersten Teil Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie. In dem zweiten Teil werden die Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von Straftat als Einzelerscheinung dargestellt, und zwar jeweils unter Rückführung auf übergeordnete Verständnisebenen bzw. leitende Vorstellungen. Im dritten Teil werden Zielsetzung und Bedingungen kriminologischer Untersuchungen sowie die jeweiligen Methoden zur Untersuchung von Gesamt- wie Einzelerscheinung behandelt.
 
09 116
AG -
Jugendstrafrecht und Strafvollzug A
(2 SWS) (2 cr)
Do 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(28.10.) Bettina Zötsch
Schein wird erteilt.
Kommentar siehe 09112.
 
09 111
V -
Kriminologie II
(2 SWS) (4 cr)
Fr 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(22.10.) Ulrich Eisenberg
Die Vorlesung behandelt in einem ersten Teil Zusammenhänge der Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen sozialen bzw. Gruppennormen sowie grundlegenden durch Gesetz verankerten Konzeptionen. In einem zweiten Teil werden die Abläufe der Strafverfolgung erörtert, und zwar beginnend bei der Anzeigeerstattung über den Ermittlungsvorgang (einschließlich Vernehmung und Aussage) bzw. Fragen der Einstellung des Verfahrens durch die StA bis hin zur Hauptverhandlung. Im dritten Teil werden Entstehungszusammenhänge von Kriminalität als Gesamterscheinung dargestellt, und zwar getrennt nach Delikts- und Tätergruppen sowie kulturell-technischen, wirtschaftlichen und räumlichen bzw. zeitlichen Gegebenheiten. Im abschließenden Teil wird auf Entstehungszusammenhänge der Straftat als Einzelerscheinung eingegangen, und zwar beginnend mit Fragen zur Tatsituation, zum Täter-Opfer-Verhältnis und zur wiederholten Tatbegehung bzw. Opferwerdung bis hin zur Erörterung der verschiedenen empirischen Befunde hinsichtlich des Täters wie des Straftatopfers.
 
09 112
AG -
Jugendstrafrecht und Strafvollzug B
(2 SWS) (2 cr)
Do 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(28.10.) Bettina Zötsch
Schein wird erteilt (Teilnahmebescheinigung).
Die beiden inhaltlich gleichen Veranstaltungen richten sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Die beiden Themengebiete werden nacheinander behandelt. Die Erarbeitung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen erfolgt überwiegend anhand von Fällen, wobei es nicht nur auf die Vermittlung systematischer Strukturen ankommt, sondern auch Verständnis für die zugrunde liegenden, zum Teil eng mit kriminologischen und sozialen Fragestellungen verknüpften Probleme des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts geweckt werden soll.
Der Teil Jugendstrafrecht befasst sich, neben Entwicklung und Zielsetzung des Jugendstrafrechts, sowohl mit dem materiellen Jugendstrafrecht (Geltungsbereich des JGG, Verantwortlichkeit der Jugendlichen, Heranwachsende im Jugendstrafrecht, System der Rechtsfolgen sowie einzelne Sanktionen) als auch mit dem formellen Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsverfassung, Verfahrensbeteiligte und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, bis hin zu Vollstreckung und Vollzug).
Der Teil Strafvollzug ist, neben Grundlagen und Gestaltungsgrundsätzen des Vollzugs, im Wesentlichen auf den Vollzugsablauf und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Gefangenen ausgerichtet. Daneben wird dem Vollzugsverfahrensrechts besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 113
AG -
Kriminologie
(2 SWS) (2 cr)
Do 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2212
(21.10.) Jens Puschke
Schein wird erteilt (Teilnahmebescheinigung).
Die AG, die inhaltsgleich zu zwei Terminen angeboten wird, befasst sich hauptsächlich mit folgenden Themenbereichen:
- Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie,
- Kriminologische Theorien,
- Quellen und Methoden kriminologischer
Forschung,
- Beurteilung und Erfassung von Geschehensabläufen,
- Deliktsspezifische Erkenntnisse.
Die AG ist für Studierende ohne kriminologische Vorkenntnisse, sowie für Studierende mit Grundwissen im Bereich der Kriminologie geeignet. Sie dient der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kriminologische Themen und der Aneignung und Festigung eines (insbesondere auch examensrelevanten) Basiswissens. Die Stoffvermittlung erfolgt speziell auch an Übungen und Fällen.
 
09 114
Pg -
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Maßregelvollzug
(2 SWS) (7,5 cr)
Mi 16.15-18.00  - Boltzmannstr. 3, R. 2216
(20.10.) Peter Marhofer
Schein wird erteilt.
 
09 115
Pg -
Strafvollzug
(2 SWS) (7,5 cr)
Mo 17.15-19.00  - Boltzmannstraße 3, R 4405
(18.10.) Klaus Lange-Lehngut
Schein wird erteilt.

Schwerpunktbereich 5: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle (Wahlfachgruppe 9)

09 120
V -
Rechtsstaatliche Anforderungen an Regierung und Verwaltung
(2 SWS) (4 cr)
Mo 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(18.10.) Philip Kunig
Die Veranstaltung beschäftigt sich systematisch und fallbezogen mit der Rolle von Regierung und Verwaltung im Grundgesetz sowie verfassungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Wahrnehmung exekutiver Aufgaben. Die gerichtliche Kontrolle ist einbezogen.
Literaturempfehlungen erfolgen in der Veranstaltung.
 
09 121
V -
Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene
(2 SWS) (4 cr)
Mi 8.30-10.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(20.10.) Beate Rudolf
Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt „Normsetzung“ des neuen Schwerpunktbereichs „Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle“. Behandelt werden Gesetzgebung und Verordnungserlass auf Bundes- und Länderebene (einschließlich der kommunalen Ebene) und die damit verbundenen rechtlichen und praktischen Probleme. Hinzu kommt die Verschränkung dieser Bereiche mit der Normsetzung auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union und dem Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Hierbei soll den Fragen nach der Gestaltungsmöglichkeit der (Bundes- oder Landes-)Parlamente, ihrer Abhängigkeit vom Sachverstand der (Ministerial-)Verwaltung und damit nach dem Verhältnis von „Legislative“ und „Exekutive“ im demokratischen Rechtsstaat nachgegangen werden. Ebenso soll gefragt werden, wie die Qualität von Gesetzen verbessert werden kann, etwa durch Gesetzesfolgenabschätzung oder Erprobungsklauseln. Angesichts der häufig beklagten steigenden „Normflut“ gerät die Steuerungsfähigkeit des Rechts zunehmend in Zweifel. Deshalb sollen auch neue Ansätze der Normsetzung, wie etwa Selbstverpflichtungen der Wirtschaft oder normersetzende Vereinbarungen, untersucht und einer verfassungsrechtlichen Kritik unterzogen und schließlich die Versuche behandelt werden, neue Steuerungsmodelle für die Verwaltungstätigkeit zu entwickeln.
Literaturempfehlungen erfolgen in der ersten Vorlesungsstunde.
 
09 122
V -
Öffentliches Baurecht
(2 SWS) (4 cr)
Do 14.15-16.00  - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122
(28.10.) Wolfgang Kuhla
 
09 123
V -
Umweltschutzrecht
(2 SWS) (4 cr)
Di 16.15-18.00  - Boltzmannstraße 3, R. 2212
(19.10.) Martin Düwel
Gegenstand der Veranstaltung ist das öffentliche Umweltschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland, wobei Bezüge zum europäischen Umweltrecht und Umweltvölkerrecht aufgezeigt werden. Nach einer Darstellung allgemeiner Lehren, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts stehen im besonderen Umweltrecht die Bereiche des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Altlasten-, Naturschutz- und Gewässerschutzrechts im Vordergrund. Beispiele aus der anwaltlichen Tätigkeit des Dozenten sollen die Praxisrelevanz des Rechtsgebietes ebenso verdeutlichen wie die Auswahl jüngerer Gerichtsentscheidungen, die unter aktiver Teilnahme kurz vorgestellt werden sollen. Schließlich wird durch einige Vorträge externer Referenten aus Unternehmen, Verbänden und Verwaltung ein Einblick in den breiten Anwendungsbereich des Umweltrechts gegeben. Wissensvermittlung, Methodik der Fallbearbeitung und Praxisrelevanz stehen gleichberechtigt nebeneinander. Literaturempfehlungen: Reiner Schmidt, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl. 2002; Sparwasser/Engel/Vosskuhle, Umweltrecht – Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts, 5. Aufl. 2003
 
09 124
V -
Wirtschaftsverwaltungsrecht
(2 SWS) (4 cr)
Mo 10.15-12.00  - Boltzmannstr. 3, R. 3306
(18.10.) Gero Pfennig
 
09 126
V -
Verfassung und Verwaltung von Berlin
(2 SWS) (4 cr)
Mi 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(20.10.) Ernst Zivier

Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung (Wahlfachgruppe 7 und 11)

09 130
V -
Rechtsvergleichung I
(2 SWS) (4 cr)
Do 16.15-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(21.10.) Helmut Grothe
Gegenstand der Veranstaltung ist die rechtsvergleichende Methode und die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie ihre Bewandtnis für die (supra-)nationale Gesetzgebung.
Der Schwerpunkt wird im Vergleich des Deliktsrechts vor allem innerhalb der Europäischen Rechtsordnungen liegen. Dabei sollen die typischen Gemeinsamkeiten und Unter-schiede herausgearbeitet werden, nicht zuletzt um im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen das Verständnis für die Besonderheiten des eigenen (Delikts-)Rechts zu schärfen.
Literaturempfehlung: Koch/Magnus/Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung (JuS-Schriftenreihe, Heft 106), 2. Aufl., 1996; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl., 1996; v. Bar, Gemeineuropäisches Deliktsrecht, Bd. 1, 1996
 
09 119
AG -
Arbeitsgemeinschaft zum IPR
(2 SWS) (2 cr)
Do 14.15-16.00  - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211
(28.10.) Ruth Janal
 
09 131
V -
Internationales Privatrecht I
(2 SWS) (4 cr)
Fr 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(22.10.) Helmut Grothe
Die Veranstaltung wendet sich an Anfänger der Wahlfachgruppe 7. Hauptsächlich wird der „Allgemeine Teil“ des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie z.B. Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung, ordre public usw. behandelt werden.
Hinzu tritt eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. Dabei wird der Stoff anhand von aktuellen und klassischen Fällen aufbereitet und in die Fallbearbeitung eingeführt.
Literaturempfehlung: von Hoffmann, Internationales Privatrecht, 7. Aufl., 2002; Kropholler, Internationales Privatrecht, 5. Aufl., 2004; Junker, Internationales Privatrecht, 1998; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., 2002; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Aufl., 2004
 
09 132
V -
Völkerrecht I
(4 SWS) (8 cr)
Mo, Di 10.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(18.10.) Philip Kunig
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des Völkerrechts, seine Geschichte, den "allgemeinen Teil", auch ausgewählte Einzelbereiche, wie z.B. das Seerecht. Eine wichtige Rolle spielen auch Fragen des internationalen Organisationsrechts bzw. der "Verfasstheit" der internationalen Gemeinschaft.
Literaturempfehlung: Graf Vitzthum (Hg.), Völkrrecht, 3. Aufl., 2004. Weitere Literaturhinweise werden einem Skript enthalten sein, das die Vorlesung begleitet.
 
09 138
AG -
Public international law: Cases and basic concepts (Arbeitsgemeinschaft im Völkerrecht in englischer Sprache)
(2 SWS) (2 cr) (Englisch)
Di 16.15-18.00  - Boltzmannstraße 3, R. 2216
(19.10.) Julia Lehmann
 
09 133
V -
Völkerrecht III
(2 SWS) (4 cr)
Mo 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(18.10.) Hans-Joachim Vergau
Das Recht der Internationalen Organisationen und ihre Bedeutung für die praktische Politik werden anschaulich dargestellt.
Dabei liegt der Schwerpunkt bei den Vereinten Nationen. Aufgrund um-
fassender eigener Berufserfahrung werden Strukturen und Praxis der VN-Hauptorgane in New York im Lichte der VN-Charta und mehrerer aufschlußreicher Fallstudien vorgeführt. Anliegen der deutschen Außenpolitik und Diplomatie sowie die aktuelle Debatte zum Terrorismus, zum Selbstverteidigungsrecht und zu VN-Reformen erfahren besondere Beachtung. Schließlich wird näher eingegangen auf die VN-Sonderorganisationen, auf die EU und auf politisch bedeutende Zusammenschlüsse wie z.B. Europarat, OSZE, GUS, OAS, OAU, Arabische Liga, NATO und WEU.
Literaturempfehlung: Knut Ipsen, Völkerrecht, 4. Auflage (1999);
Schermers & Blokker, International Institutional Law, 3. Auflage (2001),
Simma (Hsg.), Charta der Vereinten Nationen, Kommentar (1991).
Weiteres zu Beginn der Vorlesung.
 
09 134
V -
Europarecht
(3 SWS) (6 cr)
Do 9.15-12.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. II
(21.10.) Helmut Lecheler
Die Vorlesung führt in die Grundlagen des Gemeinschaftsrechts ein (Stand des Entwurfs der Unionsverfassung, EUV, Institutionen, Kompetenzen, Rechtsquellen, Entscheidungsverfahren) sowie in die Grundlagen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.
Literaturempfehlung: Lecheler, Einführung in das Europäische Gemeinschaftsrecht, 2. Aufl. 2003.
 
09 135
Ü -
Übung im Europarecht
(2 SWS) (15 cr)
Di 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
  Helmut Lecheler
Schein wird erteilt.

Die Übung dient der Einarbeitung in die Falllösung, wobei der Schwerpunkt im materiellen Europarecht liegt - Stoff der Vorlesung Europarecht II - einschl. der Außenbeziehungen und der Bezüge des Gemeinschaftsrechts zum Völkerrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gemeinschaftsprozessrecht. Literaturempfehlung: Lecheler / Gundel, Übungen im Europarecht, 1999
 
09 125
Pg -
Projektgruppe Europarecht: Europäische Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit
(2 SWS) (7,5 cr)
Mo 17.15-19.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2216
(18.10.) Hans-Georg Maaßen
Schein wird erteilt.
Der Bereich Inneres und Justiz gehört seit jeher zu den Bereichen, bei denen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union besonders schwer tun, sie zu vergemeinschaften. Die gilt vor allem für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, da dieser Bereich als Kernbereich staatlicher Souveränität empfunden wird und Harmonisierungs- und Vergemeinschaftungsbestrebungen mit besonderer Sensibilität betrachtet werden. Gleichwohl machen Organisierte Kriminalität und Terrorismus nicht vor Grenzen halt, so dass in den vergangen Jahren und gerade seit dem 11. September 2001 wichtige Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit unternommen worden sind.
Die Projektgruppe befasst sich ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben (insbesondere Art. 29 ff. EU-Vertrag, SDÜ) u. a. mit den Aufgaben von Europol, Eu-rojust und dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen sowie der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Menschenhandel und allgemeiner grenzüberschreitender Kriminalität.
Nach einer Einführung in die Thematik durch den Dozenten werden einzelne Themen anhand von Referaten (Dauer ca. 30 Minuten) der Teilnehmer schwerpunktmäßig behandelt. Einen benoteten Teilnahmeschein erhält, wer ein mindestens mit ausreichend zu bewertendes Referat vorlegt und regelmäßig an der Veranstaltung teilnimmt. Die Themenvergabe erfolgt in der ersten Stunde am 18. Oktober 2004, in der auch die Gliederung der Veranstaltung sowie Literaturempfehlungen ausgegeben werden. Einen ersten Einstieg in die Thematik kann man über die Homepages von EU-Kommission, Europol, Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz erhalten.
 
09 139
AG -
AG Europarecht I
(2 SWS) (2 cr)
Di 18.15-20.00  - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122
(26.10.) Friedrich Germelmann
Die Arbeitsgemeinschaft Europarecht I begleitet inhaltlich die Vorlesung Europarecht I und behandelt deren Stoff aus Sicht der Fallbearbeitung. Klassische Fallkonstellationen aus der EuGH-Rechtsprechung werden hierbei ebenso besprochen wie aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen.
Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Semesterwoche; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
09 136
V -
Internationaler Menschenrechtsschutz I
(2 SWS) (4 cr)
Sa 11.15-14.00 14-tägl. - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(23.10.) Hans-Jürgen Bartsch
Die Vorlesung knüpft an die Lehrveranstaltung im SS 2004 an, in der ein Überblick über die ersten auf internationaler Ebene entstandenen Systeme zum Schutz der Menschenrechte - in den Vereinten Nationen und im Europarat - gegeben wurde.
In Ergänzung sollen die Amerikanische und die Afrikanische Konvention - der OAS und der OAU/AU - dargestellt und die Effizienz der Schutzsysteme anhand ausgewählter Spruchpraxis gewürdigt werden. Den Schwerpunkt wird die Europäische Menschenrechtskonvention und die grosse Reform von 1998 bilden. Abschliessend wird das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert werden.
Literaturempfehlung: Frowein-Peukert, EMRK-Kommentar, 2.Aufl. 1996
 
09 137
Pg -
Kollisionsrechtliche Probleme bei Sachverhalten mit islam-rechtlichen Bezügen
(2 SWS) (15 cr)
Di 18.15-20.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(19.10.) Peter Scholz
Schein wird erteilt.
Nach einer Einführung in die Thematik durch den Dozenten sollen folgende Themen mittels Referaten behandelt werden:
1. Religiöse Rechtsspaltung únd interreligiöses Recht in
den islamischen Staaten
2. Islam-rechtliche Eheschließung und deutsches IPR
3. Qualifikation der islam-rechtlichen Brautgabe im
deutschen IPR
4. Islam-rechtliche Ehehindernisse und deutscher ordre
public
5. Islam-rechtliche Polygynie und deutsches IPR
6. Spezifisch islam-rechtliche Scheidungsgründe und
deutscher ordre public
7. Zulässigkeit islam-rechtlicher Privatscheidungen vor
deutschen Gerichten
8. Anerkennung von im Ausland erfolgten islam-
rechtlichen Privatscheidungen in Deutschland
9. Qualifikation der Scheidungszuständigkeit religiöser
Gerichte im deutschen IPR
10. Islam-rechtliche Abstammung und deutscher ordre
public
11. Qualifikation der islam-rechtlichen
Legitimanerkennung im deutschen IPR
12. Islam-rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und
deutscher ordre public
Teilnahme: Vorkenntnisse im IPR sind nicht zwingend erforderlich
Scheinerwerb: Schriftliche Abhandlung (15-20 S. bis Semesterende) und mündl. Vortrag (30-45 Min. nach Vereinbarung)
Anmeldungen (ab sofort, auch noch zu Beginn der Veranstaltung) und Rückfragen: RiAG Dr. Scholz
Tel.-Nr.: 90177-358 (tagsüber)
Mail: PAN.Scholz@t-online.de

Wahlfachgruppe 3

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Fächerübergreifende Studien

Kurse zur Examensvorbereitung

Bürgerliches Recht

09 140
Kk -
Klausurenkurs BGB
(2 SWS) (- cr)
  Christian Armbrüster,
Martin Häublein,
Helmut Schirmer,
Jochem Schmitt
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 141
Rp -
Repetitorium BGB AT und Schuldrecht AT
(3 SWS) (- cr)
Mo 16.15-19.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(18.10.) Christian Armbrüster
Die examensrelevanten Bereiche von BGB AT und Schuldrecht AT werden anhand klassischer und aktueller Fälle wiederholt und vertieft. Besonderes Augenmerk gilt neben den Inhalten auch Aufbaufragen und dem Denken in Strukturen und Zusammenhängen.
Literaturempfehlung: Medicus, Bürgerliches Recht, 19. Aufl. 2002
 
09 142
Rp -
Sachenrecht
(2 SWS) (- cr)
Fr 14.15-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. I
(22.10.) Helmut Schirmer

Strafrecht

09 150
Kk -
Klausurenkurs Strafrecht
(2 SWS) (- cr)
(s. A.) Joachim Bohnert,
Klaus Geppert,
Klaus Rogall
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 151
Rp -
Repetitorium im Strafrecht BT
(2 SWS) (- cr)
Fr 9.15-13.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. III
(22.10.) Klaus Geppert,
Klaus Marxen
Dieses von Freier Universität und Humboldt-Universität erneut gemeinsam angebotene Repetitorium im Strafrecht unternimmt wiederum den Versuch, den Studierenden beider Fakultäten den examensrelevanten Bereich des „Strafrechts: Besonderer Teil“ in einer vierstündigen Kompaktveranstaltung anzubieten. Es wird gemeinsam getragen von den Dozenten Prof. Dres. Klaus Marxen/HU und Klaus Geppert/FU:
1. Das Repetitorium findet statt jeweils freitags (9 bis 13 Uhr)
a) und zwar dieses Mal (anders als in den Vorjahren!) zunächst in den Räumen der Freien Universität Berlin (Berlin-Dahlem, Van't-Hoff-Str. 8, Hörsaal III) und
b) ab der zweiten Hälfe der Vorlesungszeit in den Räumen der Humboldt-Universität Berlin (Berlin-Mitte, Unter den Linden 6: "Kino-Saal"), voraussichtlich ab Freitag (17. Dezember 2004).
2. Der Stoff wird auf die beiden Dozenten aufgeteilt:
a) Es beginnt Prof. Dr. Marxen. Er wird sich im wesentlichen mit den Delikten gegen die Person (§§ 211 ff und 223 ff, aber auch §§ 239 ff, 123 und 185 ff StGB), mit den Rechtspflegedelikten (z.B. §§ 258, 164 und 145 d sowie §§ 153 ff StGB) sowie ggf. mit ausgewählten weiteren Deliktsgruppen (Amtsdelikte?) beschäftigen.
b) In der zweiten Hälfte geht die Verantwortung auf Prof. Dr. Geppert über. Er wird sich vor allem mit den Eigentumsdelikten (Diebstahl/Unterschlagung/Wilderei und Raubdelikte: §§ 249 ff und 316 a StGB), den Vermögensdelikten (Betrug, Erpressung und Untreue) sowie einschlägigen akzessorischen Vermögensdelikten (Hehlerei und sachliche Begünstigung) beschäftigen. Geplant sind ferner ausgewählte Verkehrsdelikte (§§ 315 b, 315 c sowie 316 StGB) nebst Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) und Brandstiftungsdelikte.
3. Erstrebt wird nicht Vollständigkeit des Stoffes und diese schon gar nicht versprochen. Versprochen wird jedoch durchgehende Examensrelevanz und erhofft wird die Bereitschaft der Studierenden beider Fakultäten, sich jeweils auch auf das Risiko und die Chance eines „Auswärtsspiels“ einzulassen: Auch dort kann man punkten!
4. Die genauen Zeiten/Räume werden noch bekanntgegeben.
 
Veranstaltung entfällt!
09 152
V -
Vertiefungsvorlesung: Strafrecht AT
(2 SWS) (4 cr)
Mo 14.15-16.15  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(18.10.) Joachim Kretschmer

Öffentliches Recht

09 160
Kk -
Klausurenkurs Öffentliches Recht
(2 SWS) (- cr)
(s. A.) Markus Heintzen,
Walter Krebs,
Christian Pestalozza,
Alexander Schmitt Glaeser
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 161
V -
Vertiefung Grundrechte
(2 SWS) (4 cr)
Mo 14.15-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(18.10.) Walter Krebs
Es werden vornehmlich Probleme und Fälle der Grundrechte vertiefend behandelt
Literaturempfehlung: erfolgt in der 1. Vorlesungswoche.
 
09 162
V -
Vertiefung Staatsorganisationsrecht
(2 SWS) (4 cr)
Mi 10.15-12.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(20.10.) Helmut Lecheler
Anhand ausgewählter Themen (Übersicht in der ersten Vorlesungsstunde, 2 Wochen vor dem Vorlesungsbeginn im Internet) materielle und verfassungsprozessuale Vertiefung des organisatorischen Teils des Grundgesetzes.
 
09 163
V -
Vertiefung Besonderes Verwaltungsrecht
(2 SWS) (4 cr)
Di 14.15-16.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(19.10.) Walter Krebs
Es werden vornehmlich Probleme und Fälle des Besonderen Verwaltungsrechts vertiefend behandelt.
Literaturempfehlung: erfolgt in der 1. Vorlesungswoche.
 
09 165
Ex -
Examinatorium im Öffentlichen Recht
(2 SWS) (- cr)
Di 16.00-17.30  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(19.10.) Herbert Bültmann
Zweck der Lehrveranstaltung ist es, Fragen und Probleme aus dem gesamten Prüfungsstoff im Öffentlichen Recht zu behandeln, mit Schwerpunkt im entsprechenden Pflichtfach. Die didaktische Methode orientiert sich an der Art, in der das Prüfungsgespräch geführt wird. Im Vordergrund steht, im Gegensatz zu einem Repetitorium, die eigene Erarbeitung der vorgegebenen Probleme und Aufgabenstellungen. Mehrmals im Semester wird eine mündliche Prüfung mit freiwilligen Teilnehmern simuliert. Zugleich wird die Methodik der Fallbearbeitung geübt und auf typische und wiederkehrende Mängel bei Examensklausuren eingegangen. Die Bereitschaft zu eigener aktiver Mitarbeit wird vorausgesetzt.

Wahlfachgruppen

09 179
Rp -
Wiederholungs- und Vertiefungskurs im Wirtschaftsrecht
(2 SWS) (- cr)
Block
(s. A.) Jens Thomas Füller
 
09 170
Kk -
Klausurenkurs WFG 4
(2 SWS) (- cr)
(s. A.) Christian Armbrüster,
Markus Heintzen,
Joachim Schulze-Osterloh
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 171
Ex -
Examinatorium zum Gemischten Recht I (Handels-, Gesellschafts- u. Wertpapierrecht mit Bezügen zum FGG, zur ZPO und zur InsO)
(2 SWS) (- cr)
Do 12.15-14.00  - Van't-Hoff-Strase 8, Hs. III
(21.10.) Helmut Grothe
Die Veranstaltung wendet sich an Studierende kurz vor dem ersten Staatsexamen und soll insbesondere als Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im gemischten Recht dienen. Wiederholend werden die Grundlagen des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Zivilverfahrensrechts dargestellt. Auch Wertpapierrecht und Insolvenzrecht bilden in ihren Grundzügen ein Thema der Vorlesung.
Literaturempfehlung: wird in der ersten Lehrveranstaltung erteilt.
 
09 172
Ex -
Examinatorium zum Gemischten Recht II (Individualarbeitsrecht)
(2 SWS) (- cr)
Fr 12.15-14.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(22.10.) Axel Aino Schleusener
Die Veranstaltung dient der Examensvorbereitung im Pflichtfach sowie im Wahlfach Arbeitsrecht. Anhand von Fällen, die dem Schwierigkeitsgrad von Examensklausuren entsprechen, werden die examensrelevanten Probleme des Individualarbeitsrechts besprochen. Die Veranstaltung soll die notwendigen Kenntnisse des Arbeitsrechts sowohl für die Lösung von Klausuren der Wahlfachgruppe Arbeitsrecht, die Lösung von Zivilrechtsklausuren mit arbeitsrechtlichen Problemen als auch für die mündliche Prüfung im gemischten Recht vermitteln.
 
09 174
Rp -
Repetitorium im Kollektiven Arbeitsrecht
(2 SWS) (- cr)
Mo 8.15-10.00  - Boltzmannstrasse 8, Hs. 2215
(18.10.) Claas Hinrich Germelmann
II.Inhalt der Veranstaltung:
Im materiellen Recht werden in erster Linie Probleme
des kollektiven Arbeitsrechts der WFG 6 (vornehmlich BetrVG,
BPersVG, Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungsrecht, Tarifrecht) wiederholt. Bezüge zum Individualarbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht werden angesprochen. Ein weiterer Schwerpunkt wird das Arbeitsverfahrensrecht sein, da dieses für die Durchsetzung des materiellen Rechts zwingend erforderlich ist. Gerade im mündlichen, zunehmend aber auch im schriftlichen Examen werden prozessuale Probleme zum Gegenstand der Prüfung gemacht.Zu denken ist z.B. an die gerichtliche Durchsetzung der Beteiligungsrechte. Fälle aus der BAG-Rechtsprechung und Klausurfälle sowie neue Entwicklungen in dem Rechtsgebiet werden besprochen.Auf neue Entscheidungen und
Aufsätze in Zeitschriften wird hingewiesen. Arbeitsrechtliche Kenntnisse
werden vorausgesetzt. Die Veranstaltung ist für Studierende gedacht, die sich auf das Examen vorbereiten. Eine engagierte Mitarbeit der Teilnehmer ist erwünscht.
Kenntnisse des Stoffes der WFG 6 werden vorausgesetzt.
Literaturempfehlung: Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
 
09 175
Rp -
Repetitorium IPR und IZVR
(2 SWS) (- cr)
Fr 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 1122
(22.10.) Helmut Grothe
Die Veranstaltung wendet sich Studierende, die kurz vor dem ersten Staatsexamen stehen. Die Grundkenntnisse im IPR und IZVR sollen prüfungsrelevant vertieft werden. Insbesondere wird die Technik der Fallbearbeitung geübt und intensiv auf neuere Entwicklungen des internationalen Privatrechts und internationalen Zivilverfahrensrechts eingegangen.
Literaturempfehlung: wird fallweise erteilt
 
09 178
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 10
(2 SWS) (- cr)
(s. A.) Kurt Maier,
Helmut Schirmer,
Jochem Schmitt
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 176
Kk -
Klausurenkurs WFG 8 (mit Examinatorium)
(2 SWS) (- cr)
Di 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2213
(b. Klausuren 14:15-18:00)
(19.10.) Ulrich Eisenberg
Schein wir erteilt.

Die Veranstaltung bezieht sich auf sämtliche Teilgebiete der Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug. Die Studierenden sollen mit den Anforderungen vertraut gemacht werden, die im Ersten Juristischen Staatsexamen an die Aufsichtsarbeiten wie an die Leistungen gestellt werden.
 
09 177
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 11
(2 SWS) (- cr)
(s. A.) Philip Kunig,
Helmut Lecheler,
Beate Rudolf,
Wolfgang Durner
Hörsäle und genaue Zeiten der Besprechungen werden in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
09 173
Rp -
Repetitorium zum Völker- und Europarecht
(2 SWS)
Fr 16.00-17.30  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(29.10.) Beate Rudolf,
Helmut Lecheler,
Philip Kunig,
Julia Lehmann,
Andreas von Arnauld

Seminare

09 180
S -
Strafverfahrensrecht
(2 SWS) (15 cr)
Di 18.15-20.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
(26.10.) Klaus Rogall
Schein wird erteilt.

Das Seminar wird ausgewählte Fragen des Strafprozessrechts behandeln, und zwar vornehmlich solche mit rechtspolitisch aktuellen Bezügen. Die Themen werden zu gegebener Zeit (am Ende des Sommersemesters 2004) per Aushang bekannt gemacht. Eine Erläuterung der Themen sowie Literaturhinweise werden in einer Vorbesprechung gegeben, zu der gesondert eingeladen wird.
Literaturempfehlung: Literaturhinweise werden in der Vorbesprechung gegeben.
 
09 181
S -
Rechtsphilosophie und Nationalsozialismus
(2 SWS) (15 cr)
Mo 16.15-18.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 3306
(18.10.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.

Das Seminar befasst sich mit der Rechtsphilosophie im Nationalsozialismus (Neuhegelianismus, C. Schmitt, rassisches Naturrecht) wie mit den rechtsphilosophischen Bemühungen nach 1945 (Radbruch, Renaissance des Naturrechts in Literatur und Rechtsprechung, Naturrecht versus Rechtspositivismus, Unrechtsstaat u.a.).
 
09 182
S -
Rechtsphilosophie: Soziale Gerechtigkeit (Sozialstaat, Sozialabbau, Agenda 2010, Neoliberalismus, Globalisierungskritik)
(2 SWS) (15 cr)
Mo 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
  Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.
 
09 183
S -
Seminar im Steuerrecht
(2 SWS) (15 cr)
Block
Termin: Januar/Februar 2005
(s. A.) Markus Heintzen,
Joachim Becker,
Thomas Stapperfeld
Schein wird erteilt.

Themenliste:
1. Die Organschaft im KStG
2. Die Organschaft im UStG und im GewStG
3. Die zivil- und steuerrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Gewinnabführungsvertrages (vgl. Knepper DStR 1994, 377)
4. Der fehlerhafte Gewinnabführungsvertrag - faktische Konzerne als Organschaft (vgl. Schmidt GmbHR 1996, 175; Crezelius FS Kropff 1997, S. 37)
5. Die Mehrmütterorganschaft
(vgl. BFH BStBl II 1998, 447; BFH BFH/NV 2000, 275)
6. Der ausländische Organträger (§18 KStG)
(vgl. Orth GmbHR 1996, 33)
7. Die natürliche Person und die Personengesellschaft als Organträger
8. Die Verlustübernahme bei der Organschaft
(vgl. Fußbroich DStR 2002, 697)
9. Verdeckte Gewinnausschüttungen innerhalb der Organschaft
(vgl. Herlinghaus GmbHR 2002, 989)
10. Die Organschaft in der Insolvenz
11. Die Organschaft als Gestaltungsmittel
 
09 191
S -
Wirtschaftsrecht IV: Urheberrecht (Ausgewählte Probleme des Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechts)
(2 SWS) (15 cr)
Block
(25.10.) Peter Raue
Das Seminar dient der Vertiefung von Kenntnissen zum Recht der persönlichen Ehre und zum Urheberrecht. Geplant ist, ein Spektrum auszuleuchten von Theorie und Durchsetzbarkeit des Rechts der Persönlichkeit einerseits, des Urheberrechts – mit Schwergewicht auf dem Gebiet des Urheberpersönlichkeitsrechts, der Ausnahmevorschriften und der Urheberrechtsreform – andererseits. Die Voraussetzungen zum Scheinerwerb (Wahlfachschein) sind – neben der Teilnahme an der Seminarveranstaltung – die schriftliche Ausarbeitung einer Seminararbeit und deren mündlicher Vortrag (Referat). Der vorherige Besuch der Vorlesung „Grundzüge des Urheberrechts“ wird empfohlen. Die Einführungsveranstaltung einschließlich Themenvergabe findet statt am 25. Oktober 2004, 18 Uhr, Boltzmannstraße 3, Raum 2213.
 
09 184
S -
Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht
(2 SWS) (15 cr)
Block
(s. A.) Franz Jürgen Säcker,
Kurt Markert,
Ingo Schmidt,
Karlheinz Quack,
Rosemarie Werner
Schein wird erteilt.

Das Seminar richtet sich an Studierende der Wahlfachgruppen Wirtschafts- und Europarecht; es behandelt die neue FKVO und die §§ 36ff. GWB. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt Kenntnisse des deutschen und europäischen Kartellrechts voraus. Das nächste Seminar ist nur noch für Doktoranden und für Studierende offen, die den Schwerpunktbereich: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht gewählt haben und eine seminaristische Arbeit im Wirtschaftsrecht schreiben wollen.
 
09 185
S -
Seminar auf den Gebieten der WFG 8
(2 SWS) (15 cr)
Block
(s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.

Die Veranstaltung ist für Studierende mit Vorkenntnissen auf den Gebieten Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug bestimmt.
Eine vorherige Anmeldung bei Herrn wiss. Mitarbeiter Puschke (Raum 3316, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54715, e-mail:jens.puschke@web.de) oder im Sekretariat bei Frau Witt (Raum 3319, Tel. 838 54716, e-mail: eisenber@zedat.fu-berlin.de) ist erforderlich. Es ist geplant, das Seminar wieder als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters abzuhalten.
 
09 186
S -
Seminar im Völkerrecht
(2 SWS) (15 cr)
Block
Termin: Februar 2005
(s. A.) Philip Kunig
Schein wird erteilt.
 
09 187
S -
Seminar im Europarecht
(2 SWS) (15 cr)
Mi 18.15-20.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 4405
(20.10.) Helmut Lecheler
Schein wird erteilt.

Themen werden am Montag der vorletzten Semesterwoche durch Aushang und im Internet bekannt gegeben.
 
09 188
S -
Seminar im Umweltvölkerrecht
(2 SWS) (15 cr)
Di 18.15-20.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hs. 211
(26.10.) Wolfgang Durner
Schein wird erteilt.
Aktuelle Ergänzung vom 29.09.2004: Es sind noch Seminarplätze frei!
Nähere Angaben finden sich unter http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/papier/UVR.shtml
 
09 189
S -
Seminar im Medizinrecht
(2 SWS) (15 cr)
Mo 16.30-18.00  - Van't-Hoff-Strasse 8, Hörsaal 211
(18.10.) Christian Pestalozza
 
09 190
S -
Die Grenzen juristischer Dogmatik: Wertungselemente im Prozeß der Rechtsanwendung
(2 SWS) (15 cr)
Do 17.30-19.00  - Boltzmannstrasse 3, R. 2212
(Vorbesprechung)
(22.7.) Martin Schwab
Blockveranstaltungen:
Fr, 28.01.2005, 12-20 Uhr, Hs. 211
Sa, 29.01.2005, 9-16 Uhr, Hs. 211
Fr, 18.02.2005, 12-20 Uhr, Hs. 211
Sa, 19.02.2005, 9-16 Uhr, Hs. 211
Ziel dieses Seminars ist es, anhand ausgewählter Probleme aus dem Bereich des Zivilrechts, des Zivilprozeßrechts und des Wirtschaftsrechts aufzuzeigen, daß der Jurist in seinem Bestreben, die Fallösung stringent aus dem Normtext und aus scheinbar vorgegebenen Abgrenzungskriterien zu entwickeln, irgendwann einmal an den Punkt stößt, an dem er sich die Unzulänglichkeit solcher Kriterien eingestehen und offenlegen muß, welche Wertungen er (oft unausgesprochen) seiner Lösung zugrunde legt. Die folgenden Themen stehen zur Auswahl:

I. Aus dem allgemeinen Zivilrecht
1. Erfüllung an Minderjährige.
2. Leistungsstörungen bei Drittbeteiligung an Aus-tauschverträgen.
3. „Nahe“ und „entfernte“ Mangelfolgeschäden im Werk-vertragsrecht.
4. Nacherfüllung und Nutzungsersatz.
5. Gesetzliche Haftungsprivilegien im Straßenverkehr.
6. Vorteilsausgleichung in Korruptionsfällen.
7. Gutgläubiger Erwerb von Sicherungsrechten nach gesetz-lichem Forderungsübergang.
8. Schadensersatzansprüche eines Elternteils gegen den anderen bei Vereitelung des Umgangsrechts.
9. Abfindungsansprüche im Recht der Scheidungsfolgen: Unterhaltspflichtiges Einkommen oder ausgleichspflichtiger Zugewinn?
10. Die Rückkehr des barunterhaltspflichtigen Ehegatten in die Haushaltsführung: Ende der Erwerbsobliegenheit?

II. Aus dem Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

1. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Alleingesell-schafterin einer GmbH.
2. Die Störerhaftung für Hilfspersonen nach § 13 IV UWG.
3. Die Haftung des Unternehmensverkäufers für fehlerhafte Umsatz- und Ertragsangaben: Culpa in contrahendo oder §§ 434 ff. BGB?

III. Aus dem Zivilprozeßrecht
1. Die Fortsetzung des Rechtsstreits nach Wechsel der Sachlegitimation.
2. Die objektiven Grenzen der Rechtskraft bei Ausübung von Gestaltungsrechten.
3. Analogiefähigkeit von Gerichtsstandsvorschriften?
4. Die Bedingungsfeindlichkeit von Prozeßhandlungen

Die vorstehende Liste ist nicht abschließend; Themenvorschläge aus dem Kreis der an der Teilnahme Interessierten sind willkommen. Die Veranstaltung wird voraussichtlich in zwei Blöcken abgehalten, deren Zeit und Ort noch nicht feststeht. Interessierte werden gebeten, sich zu einer Vorbesprechung am Donnerstag, den 22. 7. 2004, 17.30 Uhr im Raum 2212 in der Boltzmannstr. 3 einzufinden.

Sonstige Veranstaltungen / Veranstaltungen für andere Fachbereiche

09 200
V -
Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement
(2 SWS) (4 cr)
Do 16.15-18.00  - Garystrasse 35, HFB-B
(21.10.) Philip Kunig,
Martin Jänicke,
Michael Stitzel
Die Vorlesung wird im Rahmen des Wahlfachs Umweltmanagement für Studierende naturwissenschaftlicher Diplomstudiengänge der Fachbereiche Biologie, Chemie, Geowissenschaften, Mathematik, Informatik sowie Physik und im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und Betriebliches Umweltmanagement angeboten. Anfragen zum Wahlfach und zum Masterstudiengang Öffentliches und Betriebliches Umweltmanagement bitte formlos an die Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Frau Dr. Kirsten Jörgensen, Ihnestr. 22, 14195 Berlin, E-Mail: kirstenj@zedat.fu-berlin.de.
Literaturempfehlung: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003. Ein ausführliches Skript mit weiterführender Literatur wird ausgegeben.
 
09 201
Pk -
Umweltschutz als Integrationsaufgabe, Teil II
(4 SWS) (- cr)
Mi 16.15-20.00  - Ihnestrasse 21, Hs. C
(20.10.) Kirsten Jörgensen,
Ulf Marzik
Schein wird erteilt.

Ziel des Projektkurses ist die Vertiefung der erworbenen Grundkenntnisse des öffentlichen und betrieblichen Umweltmanagements, die Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse der Integration des Umweltschutzes in öffentliches und betriebliches Handeln (Umweltschutz als Integrationsaufgabe) auf verschiedenen Ebenen und die praktische Erprobung der in den vorangegangenen Lehrveranstaltungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Er wendet sich an Studierende des Wahlfaches Umweltmanagement.
In diesem anwendungsorientierten zweiten Teil des zweisemestrigen Projektkurses werden die Teilnehmer ihre erworbenen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis erproben. Zentraler didaktischer Anknüpfungspunkt hierbei ist eine umfassende studentische Projektarbeit, für die sich die Studierenden zunächst vertiefte Kenntnisse des angewandten lokalen bzw. regionalen Umweltschutzes in einem Unternehmen, einem Verband oder einer Behörde verschaffen und Einblicke in die Problemstrukturen erarbeiten. In Anwendung der politik-, rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Einsichten werden die Ursachen und Wirkungen analysiert, Verursachungszusammenhänge beschrieben und schließlich Handlungskonzepte und Maßnahmen entwickelt.
Literaturempfehlung: Deutscher Bundestag (Hrsg.), Konzept Nachhaltigkeit. Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“, Bonn, 1997; Umweltbundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Berlin 2002; BUND / Misereor (Hrsg.), Wegweiser für ein zukunftsfähiges Deutschland, München, 2002; Beaucamp, Das Konzept der zukunftsfähigen Entwicklung im Recht, Tübingen, 2002; Lange, Nachhaltigkeit im Recht, Baden-Baden, 2003. Eine ausführliche Literaturliste wird ausgegeben.
 
09 202
Pg -
Öffentliches Umweltrecht I
(2 SWS) (7,5 cr)
Mi 14.15-16.00  - Boltzmannstrasse 3, Hs. 2215
(20.10.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung dient der Schaffung von Grundlagen und der Vertiefung von Fragen des öffentlichen Umweltrechts und ergänzt insoweit die im laufenden Wintersemester angebotene Vorlesung ‚Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement’ (Jänicke/Kunig/Stitzel). Das Umweltrecht soll als praxisrelevanter und aktueller Problembereich für die Studierenden des Studiengangs Umweltmanagement unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer und unter Einbeziehung der Methoden und Erkenntnisse anderer Wissenschaften bearbeitet werden. Durch die Nutzung von Erfahrungen aus der Praxis des Umweltschutzes sollen Rechtsprobleme veranschaulicht und an Beispielsfällen vertieft werden.
Literaturempfehlung: Kunig, Umweltrecht, in: Jänicke/Kunig/ Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003; Schmidt/Müller, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl., München 2001; Koch, Umweltrecht, Neuwied, 2002; Dolde (Hrsg.), Umweltrecht im Wandel, Berlin, 2001. Ein ausführliches Skript mit Fällen und weiterführender Literatur wird ausgegeben.
 
09 203
V -
Universitätsvorlesung "Ein neuer Kampf der Religionen? Staat, Recht und religiöse Toleranz"
(2 SWS)
Mo 18.15-20.00  - Garystrasse 35, HFB - Hörsaal A
(25.10.) Hubert Rottleuthner,
Matthias Mahlmann
Probleme religiöser Toleranz bilden ein Grundproblem politischer Ordnung. Eine Fülle von Argumenten wurde über die Jahrhunderte formuliert, die religiöse Toleranz begründen sollten. Die Argumente reichen von schlichtem obrigkeitlichen, pragmatisch-instrumentalistischen Machtkalkül über erkenntnistheoretische Einsichten in die spezifische Unsicherheit religiöser Überzeugungen bis zur Idee, dass Menschenwürde auch Toleranz gebiete. Das Konzept der Menschenwürde bildet heute den Ausgangspunkt der überzeugendsten Toleranzbegründungen: Religiosität gehört für viele Menschen zum Kern der Interpretation der eigenen Existenz, sie steckt den Horizont der eigenen Hoffnungen ab und gehört damit zum Kern des durch die Menschenwürde als Selbstzweck geschützten Lebensentwurfs der Menschen, der von anderen, aber auch vom Staat zu achten ist. In seiner eigenen Religiosität möchte man toleriert werden, wie auch die religiöse Überzeugung anderer zu tolerieren ist. Das Problem der religiösen Toleranz ist mit einem Konstitutionsprinzip moderner Staatlichkeit verwoben, das ein zentrales Element der Erfüllung ihrer Friedensfunktion ist – der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Die grundsätzlichen Probleme religiöser Toleranz, ihre moralische Begründung, ihre rechtliche Verfassung und staatliche Organisation sind in den letzten Jahren an dem Problem der Präsenz von religiösen Symbolen und - konkreter – aus Anlass des religiös motivierten Tragens von Kleidungsstücken intensiv diskutiert worden. Dabei erfassen diese Debatten nur einen Teilaspekt eines sehr viel weitreichenderen Problems, das ohne Zweifel existentielle Bedeutung für eine internationale Friedensordnung hat. Die Trümmer von Ground Zero, von Synagogen in Istanbul oder der hinduistisch-muslimischen Pogrome machen unübersehbar, dass es hohe Zeit ist, sich über die Grundlagen von religiöser Toleranz, interreligiösem Dialog und der Duldung von unterschiedlichen Weltanschauungen schlechthin zu verständigen, um für eine freiheitsgeneigte Humanität gegenüber denen zu werben, sich von der Tugend der Toleranz entfernt haben oder an ihrem Sinn zu zweifeln beginnen. Die Universitätsvorlesung soll einen kleinen Beitrag zu dieser Debatte leisten, indem sie Kernaspekte der Problematik aus interdisziplinärer und internationaler Perspektive behandelt.

Hinweis Die Online-Vorlesungsverzeichnisse der hier aufgeführten Semester werden nicht mehr gepflegt. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Funktionen und Links nicht korrekt funktionieren. Eine Suche ist nur noch über die sog. Listenausgabe möglich.
© Freie Universität Berlin