09 040
- V - |
Sachenrecht
(4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) dienstags Hörsaal I, donnerstags Hörsaal II |
(18.4.) |
Cosima Möller |
Gegenstand der Vorlesung ist das dritte Buch des BGB. Es geht dabei um Rechtsinstitute, die sich durch eine große Beständigkeit auszeichnen. Besitz und Besitzschutz, Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, allgemeines Grundstücksrecht, Eigentumserwerb an Grundstücken, Übertragung und originärer Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen, der Schutz des Eigentümers gegenüber dem Besitzer (EBV) und Dienstbarkeiten. Die sachenrechtlichen Sicherheiten – Hypothek, Grundschuld und Pfandrecht – werden ebenfalls behandelt. Literaturempfehlung: eine Liste wird in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. |
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09 041
- AG - |
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht
(Kurs I)
(2 SWS) (2 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) |
(28.4.) |
Katharina Beese |
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09 042
- AG - |
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht
(Kurs II)
(2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) |
(26.4.) |
Sandra Seidl |
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09 043
- V - |
Grundzüge des Familienrechts
(2 SWS) (4 cr); Fr 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) |
(21.4.) |
Helmut Grothe |
Die Vorlesung umfaßt die wesentlichen Fragen des Vierten Buches des BGB. Hierzu gehören insbesondere das Eherecht, das eheliche Güterrecht (mit dessen Auswirkungen auf das Schuld- und Erbrecht), das Ehescheidungsrecht, die Verwandtschaft (Unterhaltspflicht, elterliche Sorge, Annahme als Kind) und das Recht der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Literaturhinweise: Lehrbücher: Bergerfurth, Bruno: Das Eherecht, 10. Aufl., 1993 Coester-Waltjen, Dagmar: Familienrecht, 5. Aufl.,2000 Ganter, Alexander: Praktische Einführung in das Familienrecht, 2. Aufl.,1992 Giesen, Dieter: Familienrecht, 2. Aufl., 1997 Henrich, Dieter: Familienrecht, 5.Aufl., 1995 Lüderitz, Alexander: Familienrecht, 27. Aufl., 1999 Schlüter, Wilfried: BGB Familienrecht,11. Aufl., 2005 Schwab, Dieter: Familienrecht, 13. Aufl., 2005 Entscheidungssammlung: Klein, Michael (Hrsg.): Entscheidungssammlung zum Familienrecht, Loseblattsammlung, 2. Aufl., 1996
(Sonstige) Studienhilfen: Beitzke, Günther: PdW BGB-Familienrecht, 9. Aufl., 1986 Henrich, Dieter: Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen Entscheidungen. BGB-Familienrecht,4. Aufl., 1999 Simon, Dietrich : 22 Probleme aus dem Familien- und Erbrecht Werner, Olaf 2. Aufl.,2002
Zeitschriften: FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FuR Familie und Recht StAZ Das Standesamt DA Vorm Der Amtsvormund RdJ Recht der Jugend und des Bildungswesens ZJ Zentralblatt für Jugendrecht |
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09 044
- V - |
Grundzüge des Erbrechts
(2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) |
(19.4.) |
Bernd Kannowski |
Die Veranstaltung führt in die Rechtsinstitute und Grundbegriffe des Erbrechts ein. Themen sind unter anderem gesetzliche Erbfolge, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Herausgabeansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer, gewillkürte Erbfolge (Testament und Erbvertrag), Pflichtteilsrecht und Erbschein. Dabei wird der Blick immer wieder auf leitende höchstrichterliche Entscheidungen fallen. Ein besonderer Reiz des Erbrechts liegt darin, dass in diesem fünften und letzten Buch des BGB die Fäden aus allen anderen Büchern zusammenlaufen. Die Veranstaltung dient somit nicht nur der Erschließung eines neuen Rechtsgebiets, sondern auch der Wiederholung examensrelevanten Wissens in Kernbereichen des bürgerlichen Rechts wie Schuld- und Sachenrecht. Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben. |
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09 045
- V - |
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrecht
(3 SWS) (6 cr); Mo 12.00-14.30 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) |
(24.4.) |
Martin Häublein |
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09 046
- Ü - |
Übung im Strafrecht
(2 SWS) (15 cr); Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (Klausuren 16-20 Uhr in der Mensa II) |
(20.4.) |
Klaus Geppert |
Schein wird erteilt. 1. Bei dieser Übung handelt es sich um eine Pflicht-Lehrveranstaltung (für das 4. Fachsemester). Gegenstand ist im Wesentlichen der Stoff der Grundkurse I bis III. 2. Angeboten werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten (davon die erste als vorgezogene Ferienhausarbeit, die bereits in der letzten Vorlesungswoche des vorangegangenen WS 2005/2006 ausgegeben wird/ausgegeben worden ist; die zweite Hausarbeit (zugleich vorgezogene Ferienhausarbeit der Übung des nachfolgenden WS 2006/2007) wird in der letzten Vorlesungswoche des SS 2006 ausgegeben. Zum ersten Veranstaltungstermin wird der (verbindliche) Terminplan ausgegeben und in fachbereichsüblicher Weise bekanntgegeben. 3. Übungsarbeiten (Hausarbeiten/Klausuren) werden grundsätzlich nur dann korrigiert, wenn die schriftliche Leistung in lesbarer Form den Namen und die Immatrikulationsnummer des/der an der FU oder der Humboldt-Universität eingeschriebenen Übungsteilnehmers/-erin enthält. 4. Voraussetzung für die Zulassung ist nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 und 4 der Studienordnung das Bestehen von mindestens sieben der dort näher beschriebenen Abschlussklausuren sowie einer Anfängerhausarbeit, die nicht unbedingt strafrechtlicher Art sein muss. Die Gesamtbescheinigung darüber, die vom Studienbüro des Fachbereiches erteilt wird, muss (in Kopie) der ersten abgegebenen Arbeit beigefügt werden. Ersatzweise kann auch der strafrechtliche Anfängerschein vorgelegt werden. Über die Zulassung (bisher) fachbereichsfremder Übungsteilnehmer entscheidet nach Lage des Einzelfalles der Dozent. 5. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit "ausreichend" (4 Punkte) bewertet worden sind. Wenn die Gesamtbescheinigung (§ 14 Abs. 6 StudO) nicht nachgereicht werden kann, wird der Übungsschein auch bei an sich bestandener Klausur/Hausarbeit nicht erteilt. |
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09 047
- V - |
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des
Besonderen Verwaltungsrechts
(4 SWS) (8 cr); Mo, Di 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) |
(18.4.) |
Walter Krebs |
Behandelt werden weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Grundzüge des Baurechts und des Kommunalrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts heranzuführen, die in der ersten juristischen Staatsprüfung zu den Pflichtfächern zählen. Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben |
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09 048
- AG - |
Verwaltungsrecht
(Kurs I)
(2 SWS) (2 cr); Di 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) |
(25.4.) |
Andrea Eriksson |
Schein wird erteilt. |
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09 049
- AG - |
Verwaltungsrecht
(Kurs II)
(2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2216 (Übungsraum) |
(24.4.) |
Julia Platter |
Schein wird erteilt. |
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Veranstaltung entfällt! |
09 050
- AG - |
Verwaltungsrecht
(Kurs III)
(2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) |
(26.4.) |
Julia Platter |
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09 051
- AG - |
Verwaltungsrecht
(Kurs IV)
(2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) |
(24.4.) |
Alexandra Pyttlik |
Schein wird erteilt. |
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09 052
- AG - |
Verwaltungsrecht
(Kurs V)
(2 SWS) (2 cr); Di 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) |
(25.4.) |
Alexandra Pyttlik |
Schein wird erteilt. |
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09 055
- AG - |
Verwaltungsrecht
(2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) |
(24.4.) |
Monika Tabaka |
Schein wird erteilt. |
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09 053
- V - |
Verwaltungsprozeßrecht
(2 SWS) (4 cr); Mo 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) |
(24.4.) |
Walter Krebs |
Die Vorlesung behandelt den Stoff des Pflichtfachs Verwaltungsprozessrecht. Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben |
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09 054
- V - |
Staatshaftungsrecht
(2 SWS) (4 cr); Fr 8.00-9.30 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) |
(28.4.) |
Christian Pestalozza |
„Staatshaftung“ meint das Einstehen des Staates für Schäden, die er selbst angerichtet oder für die er aus anderen Gründen als verantwortlich angesehen wird. Die Schäden können durch rechtmäßiges Verhalten (oder trotz rechtmäßigen Verhaltens), durch rechtswidriges oder durch rechtswidriges und zugleich schuldhaftes Verhalten des Staates (oder eines anderen) entstanden sein. Die Haftung besteht darin, den alten Zustand wieder herzustellen oder Ersatz oder einen sonstigen Ausgleich zu leisten. Das Recht dieser Staatshaftung findet sich teils in unterschiedlichsten Normen (Recht der Europäischen Union, Bundes- und Landesrecht, Verfassungen, einfachen Gesetzen, Privatrecht und Öffentliches Recht usw.), teils nur in der Rechtsprechung (auch des Europäischen Gerichtshofes). Ein umfassendes Staatshaftungsgesetz fehlt; das Staatshaftungsgesetz der DDR lebt mit Modifizierungen als Landesrecht in einigen der „neuen“ Länder fort. Die Veranstaltung möchte Ihnen den Zugang zu der zersplitterten und dadurch etwas unübersichtlichen Materie erleichtern. Ihr Wissen aus den Grundkursen ÖR I bis III und aus dem Zivilrecht, insbesondere aus dem allgemeinen Schuldrecht und dem Deliktsrecht, wird sich dabei als sehr hilfreich erweisen. Wichtige Gesetzestexte, die Sie mitbringen sollten: Grundgesetz, Verfassung von Berlin, Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, Verwaltungsgerichtsordnung. Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Teil: Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen |
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