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Rechtswissenschaft

Im Sommersemester 2006 finden keine Einführungsveranstaltungen für Erstsemester statt.

Credit Points nach dem EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM (ECTS):

Die Credit Points (cr) werden jeweils nach dem Lehrveranstaltungstitel aufgeführt. Erläuterungen zu den Credit Points siehe http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ .

Pflichtfachveranstaltungen einschl. Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen

1. Semester

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

2. Semester

09 007
V -
Römisches Recht (2 SWS) (4 cr); Mi 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (19.4.) Cosima Möller
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
In dieser Vorlesung wird die römische Rechtsgeschichte als äußere Rechtsgeschichte, d.h. in ihren politischen und verfassungsrechtlichen Zusammenhängen, und anhand von Beispielen als Geschichte des Privatrechts dargestellt. Da das römische Recht zur Grundlage aller europäischen Rechtsordnungen geworden ist und weltweit deutliche Spuren hinterlassen hat, wird auch die Geschichte der Aufnahme des römischen Rechts in Europa, besonders aber in Deutschland (Rezeption) und die moderne Privatrechtsgeschichte bis zum Inkrafttreten des BGB Gegenstand der Vorlesung sein.
Am Ende des Semesters kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur ein Grundlagenschein erworben werden.
Für besonders interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird erstmals eine AG Römisches Recht angeboten.
Literaturempfehlung: Bürge, Röm. Privatrecht, 1999; Waldstein/Rainer, Röm. Rechtsgeschichte, 10. Aufl., 2005; Ebel/Thielmann, Rechtsgeschichte, 3. Aufl., 2003; Kaser/Knütel, Röm. Privatrecht, 18. Aufl., 2005; Kunkel/Schermaier, Röm. Rechtsgeschichte, 13. Aufl., 2001; Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999; Meder, Rechtsgeschichte, 2002; Rainer, Einführung in das römische Staatsrecht, 1997; Schlosser, Neuere Privatrechtsgeschichte, 10. Aufl., 2005; Wesel, Geschichte des Rechts, 2. Aufl., 2001; Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., 1967. Zur Vertiefung: Behrends, Institut und Prinzip, 2 Bände, hrsg. von Avenarius, Meyer-Pritzl und Möller, Göttingen 2004.
Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis, Text und Übersetzung. I: Institutionen, 2. Aufl., 1997, auch erschienen als UTB-Ausgabe 2. Aufl., 1999
 
09 008
AG -
Arbeitsgemeinschaft zum Römischen Recht (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (27.4.) Horst Eitner
Die AG Römisches Recht soll den in der Vorlesung behandelten Stoff vertiefen. Zu diesem Zwecke werden die Teilnehmer in die selbständige Arbeit mit rechtshistorischen Primär- und Sekundärquellen eingeführt. Behandelt werden u.a. die römischen Juristen und ihre typischen Werke, einzelne Fragen des Privatrechts sowie besonders markante Texte zur Rezeptionsgeschichte.
Literaturempfehlungen: In der ersten Stunde wird die in der Vorlesung ausgegebene Literaturliste ausführlich besprochen.
 
09 009
V -
Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (19.4.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
 
09 010
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (27.4.) Helmut Schirmer
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
 
09 011
AG -
Anwendungskurs zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (Kurs I) (2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (26.4.) Solveig Harte
 
09 012
AG -
Anwendungskurs zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (Kurs II) (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (26.4.) Jan Lostermann
 
09 013
AG -
Anwendungskurs zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (Kurs III) (2 SWS) (2 cr); Mo 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (24.4.) Kristian Lutz
 
09 014
AG -
Anwendungskurs zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (Kurs IV) (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (20.4.) Sabine Wegner
 
09 015
V -
Grundkurs Strafrecht II (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (26.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
Behandelt werden die besonders schwierigen Probleme des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit sowie aus dem Besonderen Teil die Eigentumsdelikte einschließlich des Raubes.
Literaturempfehlung und Gliederung wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 016
AG -
Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Strafrecht II (2 SWS) (2 cr) (s. A.) N.N.
 
09 017
V -
Grundkurs Öffentliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (18.4.) Philip Kunig
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
Nicht mehr die Rechtsfragen der staatlichen Organisation, wie im Grundkurs I, stehen jetzt im Vordergrund, sondern die Grundrechte des I. Abschnitts des Grundgesetzes und die grundrechtsgleichen Rechte, dazu Fragen des Verfassungsprozessrechts. Auch der Individualrechtsschutz auf europäischer und internationaler Ebene kommt zur Sprache. Im Mittelpunkt des Grundkurses steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den kargen Text des Grundgesetzes in eine reichhaltige Grundrechtslandschaft verwandelt hat, mit Auswirkungen auf die gesamte Rechtsordnung.
Literaturempfehlung: Pieroth/Schlink, Staatsrecht II: Grundrechte. Weitere Empfehlungen in der Vorlesung
 
09 018
AG -
Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II (2 SWS) (2 cr) (s. A.) N.N.
 
09 019
V -
Europarecht (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (25.4.) Ulrich Stelkens
 
09 020
AG -
Europarecht auf Englisch (2 SWS) (2 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 4432 (Übungsraum) (10.5.) Bilun Müller
The European Union
Whoever is interested in a course on the European Union in English is welcome. It is de-signed for beginners in European Law and therefore recommended for students between the second and fifth semester.
We will deal with the basics of the European Union and focus on European Community Law. The aim of this course is to make you familiar with information in English about European Law. Students with background knowledge about the EU are also welcome if they are interested in dealing with this topic in English. There will be time for discussions.
We will have 6 sessions of two hours each on Wednesday afternoons: 16-18 h
10.5., 17.5., 31.5., 7.6., 28.6., 5.7. (1 SWS- 2 ECTS credits)
Room: 4432, Boltzmannstr. 3
Registration with full name and semester is obligatory: bilun.mueller@rewiss.fu-berlin.de or 838-53191.

3. Semester

09 030
V -
Methodenlehre (2 SWS) (4 cr); Di 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (18.4.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
 
09 031
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (18.4.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt / Abschlussklausur.
Gegenstand der Lehrveranstaltung sind die in den §§ 433 - 853 geregelten „einzelnen Schuldverhältnisse“. Die Vorlesung konzentriert sich auf die wichtigsten Schuldverträge (Kauf-, Miet- und Werkvertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag) sowie auf das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungs- und Deliktsrecht.
Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, die jeweiligen Anspruchsgrundlagen im Aufbau
der Anspruchsprüfung darzustellen. Zur Lehrveranstaltung wird ein Skript
ausgegeben.
Literaturempfehlung: Literaturempfehlungen finden sich in dem o.a. Skript.
 
09 032
V -
Fallbesprechung zum Grundkurs Bürgerliches Recht III (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (19.4.) Detlef Leenen
Die Lehrveranstaltung wird als Ergänzung zum Grundkurs III Zivilrecht angeboten und soll zur Vorbereitung auf die Übungen im Bürgerlichen Recht dienen. Es werden Fälle besprochen, die den im Grundkurs gerade behandelten Stoff aufgreifen, aber auch Anspruchsgrundlagen einbeziehen, die in typischen Klausurkonstellationen im Zusammenhang zu bearbeiten sind.
 
09 033
GK -
Grundkurs Strafrecht III (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 8.00-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (20.4.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
 
09 034
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo 14.30-16.00 und Fr 10.00-11.30 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
montags Hs. I, freitags Hörsaal II
(24.4.) Christian Pestalozza
Schein wird erteilt / Abschlussklausur
Die Veranstaltung baut auf Ihren verfassungsrechtlichen Kenntnissen auf, die Sie in den Grundkursen Öffentliches Recht I und II erworben haben, und befaßt sich mit den Handlungs- und Organisationsformen der Verwaltung. Im Mittelpunkt werden die öffentlichrechtlichen Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt), ihre Wirkung und ihre Kontrolle stehen.
Als Gesetzestexte werden Sie regelmäßig das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin sowie die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, gelegentlich auch die Verwaltungsgerichtsordnung, benötigen. Bringen Sie diese Texte zu jeder Veranstaltung mit.
Den Termin für die Abschlußklausur am Ende der Vorlesungszeit geben wir rechtzeitig bekannt.
Die der Vorlesung vorangehende sog. propädeutische Hausarbeit wird am 27. Februar ausgegeben (Bearbeitungszeit bis zum 10. April). Eine Vorbesprechung zur Hausarbeit findet am 13. Februar, 14.30 h, HS I, statt.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht
 
09 035
V -
Verfassungsprozessrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit) (2 SWS) (4 cr); Mo 16.30-18.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (24.4.) Christian Pestalozza
Erste Hinweise zum Bundesverfassungsgericht, zu seiner Organisation und zu den Verfahren haben Sie bereits im 1. Semester erhalten. Die Vorlesung „Verfassungsprozeßrecht“ soll nun im 3. Fachsemester Ihre schon vorhandenen Kenntnisse ergänzen, systematisieren und vertiefen. Auch die Verfassungsgerichte der Länder, insbesondere der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, werden eine Rolle spielen.
Als Normtexte werden Sie von Beginn an vor allem das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht benötigen, daneben gelegentlich auch Landesverfassungen (neben dem Grundgeswetz abgedruckt in „Verfassungen der deutschen Bundesländer“, 8. Auflage 2005, dtv Nr. 5530) und Landesverfassungsgerichtsgesetze; auf zwischenzeitliche Änderungen werde ich ggf. hinweisen).
Literaturempfehlung: Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht; Fleury, Verfassungsprozeßrecht; HIllgruber/Goos, Verfassungsprozeßrecht
Eine Übersicht über Themen und Termine finden Sie auf unserer homepage; sie wird auch zu Beginn der Vorlesung ausgeteilt werden.

4. Semester

09 040
V -
Sachenrecht (4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
dienstags Hörsaal I, donnerstags Hörsaal II
(18.4.) Cosima Möller
Gegenstand der Vorlesung ist das dritte Buch des BGB. Es geht dabei um Rechtsinstitute, die sich durch eine große Beständigkeit auszeichnen. Besitz und Besitzschutz, Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, allgemeines Grundstücksrecht, Eigentumserwerb an Grundstücken, Übertragung und originärer Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen, der Schutz des Eigentümers gegenüber dem Besitzer (EBV) und Dienstbarkeiten. Die sachenrechtlichen Sicherheiten – Hypothek, Grundschuld und Pfandrecht – werden ebenfalls behandelt.
Literaturempfehlung: eine Liste wird in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
 
09 041
AG -
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht (Kurs I) (2 SWS) (2 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (28.4.) Katharina Beese
 
09 042
AG -
Anwendungskurs zur Vorlesung Sachenrecht (Kurs II) (2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (26.4.) Sandra Seidl
 
09 043
V -
Grundzüge des Familienrechts (2 SWS) (4 cr); Fr 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (21.4.) Helmut Grothe
Die Vorlesung umfaßt die wesentlichen Fragen des Vierten Buches des BGB. Hierzu gehören insbesondere das Eherecht, das eheliche Güterrecht (mit dessen Auswirkungen auf das Schuld- und Erbrecht), das Ehescheidungsrecht, die Verwandtschaft (Unterhaltspflicht, elterliche Sorge, Annahme als Kind) und das Recht der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Literaturhinweise:
Lehrbücher:
Bergerfurth, Bruno: Das Eherecht, 10. Aufl., 1993
Coester-Waltjen, Dagmar: Familienrecht, 5. Aufl.,2000
Ganter, Alexander: Praktische Einführung in das Familienrecht,
2. Aufl.,1992
Giesen, Dieter: Familienrecht, 2. Aufl., 1997
Henrich, Dieter: Familienrecht, 5.Aufl., 1995
Lüderitz, Alexander: Familienrecht, 27. Aufl., 1999
Schlüter, Wilfried: BGB Familienrecht,11. Aufl., 2005
Schwab, Dieter: Familienrecht, 13. Aufl., 2005
Entscheidungssammlung:
Klein, Michael (Hrsg.): Entscheidungssammlung zum Familienrecht,
Loseblattsammlung, 2. Aufl., 1996

(Sonstige) Studienhilfen:
Beitzke, Günther: PdW BGB-Familienrecht, 9. Aufl., 1986
Henrich, Dieter: Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen
Entscheidungen. BGB-Familienrecht,4. Aufl., 1999
Simon, Dietrich : 22 Probleme aus dem Familien- und Erbrecht
Werner, Olaf 2. Aufl.,2002

Zeitschriften:
FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
FuR Familie und Recht
StAZ Das Standesamt
DA Vorm Der Amtsvormund
RdJ Recht der Jugend und des Bildungswesens
ZJ Zentralblatt für Jugendrecht
 
09 044
V -
Grundzüge des Erbrechts (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (19.4.) Bernd Kannowski
Die Veranstaltung führt in die Rechtsinstitute und Grundbegriffe des Erbrechts ein. Themen sind unter anderem gesetzliche Erbfolge, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Herausgabeansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer, gewillkürte Erbfolge (Testament und Erbvertrag), Pflichtteilsrecht und Erbschein. Dabei wird der Blick immer wieder auf leitende höchstrichterliche Entscheidungen fallen. Ein besonderer Reiz des Erbrechts liegt darin, dass in diesem fünften und letzten Buch des BGB die Fäden aus allen anderen Büchern zusammenlaufen. Die Veranstaltung dient somit nicht nur der Erschließung eines neuen Rechtsgebiets, sondern auch der Wiederholung examensrelevanten Wissens in Kernbereichen des bürgerlichen Rechts wie Schuld- und Sachenrecht. Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben.
 
09 045
V -
Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrecht (3 SWS) (6 cr); Mo 12.00-14.30 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (24.4.) Martin Häublein
 
09 046
Ü -
Übung im Strafrecht (2 SWS) (15 cr); Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal)
(Klausuren 16-20 Uhr in der Mensa II)
(20.4.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt.
1. Bei dieser Übung handelt es sich um eine Pflicht-Lehrveranstaltung (für das 4. Fachsemester). Gegenstand ist im Wesentlichen der Stoff der Grundkurse I bis III.
2. Angeboten werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten (davon die erste als vorgezogene Ferienhausarbeit, die bereits in der letzten Vorlesungswoche des vorangegangenen WS 2005/2006 ausgegeben wird/ausgegeben worden ist; die zweite Hausarbeit (zugleich vorgezogene Ferienhausarbeit der Übung des nachfolgenden WS 2006/2007) wird in der letzten Vorlesungswoche des SS 2006 ausgegeben. Zum ersten Veranstaltungstermin wird der (verbindliche) Terminplan ausgegeben und in fachbereichsüblicher Weise bekanntgegeben.
3. Übungsarbeiten (Hausarbeiten/Klausuren) werden grundsätzlich nur dann korrigiert, wenn die schriftliche Leistung in lesbarer Form den Namen und die Immatrikulationsnummer des/der an der FU oder der Humboldt-Universität eingeschriebenen Übungsteilnehmers/-erin enthält.
4. Voraussetzung für die Zulassung ist nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 und 4 der Studienordnung das Bestehen von mindestens sieben der dort näher beschriebenen Abschlussklausuren sowie einer Anfängerhausarbeit, die nicht unbedingt strafrechtlicher Art sein muss. Die Gesamtbescheinigung darüber, die vom Studienbüro des Fachbereiches erteilt wird, muss (in Kopie) der ersten abgegebenen Arbeit beigefügt werden. Ersatzweise kann auch der strafrechtliche Anfängerschein vorgelegt werden. Über die Zulassung (bisher) fachbereichsfremder Übungsteilnehmer entscheidet nach Lage des Einzelfalles der Dozent.
5. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit "ausreichend" (4 Punkte) bewertet worden sind. Wenn die Gesamtbescheinigung (§ 14 Abs. 6 StudO) nicht nachgereicht werden kann, wird der Übungsschein auch bei an sich bestandener Klausur/Hausarbeit nicht erteilt.
 
09 047
V -
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (18.4.) Walter Krebs
Behandelt werden weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Grundzüge des Baurechts und des Kommunalrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts heranzuführen, die in der ersten juristischen Staatsprüfung zu den Pflichtfächern zählen.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 048
AG -
Verwaltungsrecht (Kurs I) (2 SWS) (2 cr); Di 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (25.4.) Andrea Eriksson
Schein wird erteilt.
 
09 049
AG -
Verwaltungsrecht (Kurs II) (2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2216 (Übungsraum) (24.4.) Julia Platter
Schein wird erteilt.
 
Veranstaltung entfällt!
09 050
AG -
Verwaltungsrecht (Kurs III) (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (26.4.) Julia Platter
 
09 051
AG -
Verwaltungsrecht (Kurs IV) (2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (24.4.) Alexandra Pyttlik
Schein wird erteilt.
 
09 052
AG -
Verwaltungsrecht (Kurs V) (2 SWS) (2 cr); Di 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (25.4.) Alexandra Pyttlik
Schein wird erteilt.
 
09 055
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mo 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (24.4.) Monika Tabaka
Schein wird erteilt.
 
09 053
V -
Verwaltungsprozeßrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (24.4.) Walter Krebs
Die Vorlesung behandelt den Stoff des Pflichtfachs Verwaltungsprozessrecht.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 054
V -
Staatshaftungsrecht (2 SWS) (4 cr); Fr 8.00-9.30 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (28.4.) Christian Pestalozza
„Staatshaftung“ meint das Einstehen des Staates für Schäden, die er selbst angerichtet oder für die er aus anderen Gründen als verantwortlich angesehen wird. Die Schäden können durch rechtmäßiges Verhalten (oder trotz rechtmäßigen Verhaltens), durch rechtswidriges oder durch rechtswidriges und zugleich schuldhaftes Verhalten des Staates (oder eines anderen) entstanden sein. Die Haftung besteht darin, den alten Zustand wieder herzustellen oder Ersatz oder einen sonstigen Ausgleich zu leisten.
Das Recht dieser Staatshaftung findet sich teils in unterschiedlichsten Normen (Recht der Europäischen Union, Bundes- und Landesrecht, Verfassungen, einfachen Gesetzen, Privatrecht und Öffentliches Recht usw.), teils nur in der Rechtsprechung (auch des Europäischen Gerichtshofes). Ein umfassendes Staatshaftungsgesetz fehlt; das Staatshaftungsgesetz der DDR lebt mit Modifizierungen als Landesrecht in einigen der „neuen“ Länder fort.
Die Veranstaltung möchte Ihnen den Zugang zu der zersplitterten und dadurch etwas unübersichtlichen Materie erleichtern. Ihr Wissen aus den Grundkursen ÖR I bis III und aus dem Zivilrecht, insbesondere aus dem allgemeinen Schuldrecht und dem Deliktsrecht, wird sich dabei als sehr hilfreich erweisen.
Wichtige Gesetzestexte, die Sie mitbringen sollten: Grundgesetz, Verfassung von Berlin, Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, Verwaltungsgerichtsordnung.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Teil: Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen

5. Semester

09 060
V -
Zivilprozessrecht II (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (24.4.) Martin Schwab
 
09 064
V -
Vertiefungsveranstaltung Zivilprozeßrecht (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (18.4.) Bernd Kannowski
Aktuelle und grundlegende Probleme des Zivilprozessrechts anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Der älteste aller Rechtsorte ist das Gericht. Hier wird es wirklich ernst, denn hier wird zwischen den Parteien endgültig Recht geschaffen. So verwundert es nicht, dass hier eine Wiege für Grundrechte steht. Am Anfang war das gerechte Verfahren. Schon die englische Magna Charta von 1215 sichert so etwas zu. Einher mit dem Urbedürfnis nach einem fairen Verfahren geht die enge Verbindung zwischen Zivilprozess und Grundrechten. Und auch der Zivilprozess muss mit der Zeit gehen. Gesellschaftliche und technische Veränderungen bringen neue Konstellationen: Kann man per Computerfax mit gescannter Unterschrift bei Gericht einen Schriftsatz einreichen? Ist ein heimlicher DNA-Test im Rahmen der Vaterschaftsklage zu berücksichtigen? Darf das Gericht von sich aus einem Schwerverletzten, der deutlich zu wenig Schmerzensgeld verlangt, sehr viel mehr geben als er fordert? Muss der Mandant die Anwaltsrechnung für von vornherein offensichtlich sinnlose Tätigkeiten zahlen? Ist der Anwalt ein Organ der Rechtspflege oder ein Unternehmer? Darf man einen insolventen Arzt durch Beugehaft zur Preisgabe von Patientendaten zwingen, wenn er sich auf die ärztliche Schweigepflicht beruft? Das sind nur einige der Fragen, denen die Veranstaltung sich in erster Linie anhand höchstrichterlicher Entscheidungen der letzten Jahre sowohl hinsichtlich Erkenntnisverfahren als auch in Bezug auf Zwangsvollstreckungsrecht zuwenden wird. Im Mittelpunkt stehen jeweils die Entscheidungen. Der für Verständnis und Einordnung erforderliche zivilprozessuale Wissensstoff wird jeweils wiederholt bzw. vertiefend gemeinsam erarbeitet.
 
09 061
V -
Insolvenzrecht (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal)
(5. und 12. Mai 2006: Hs. 2215, Boltzmannstr. 3!)
(21.4.) Sven Rugullis
 
09 062
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Do 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, I (Hörsaal) (20.4.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.
Anwendung der in den Grundkursen Bürgerliches Recht I-III und in der Vorlesung Sachenrecht erworbenen Kenntnisse. Der Terminplan wird durch Aushang und im Internet bekanntgegeben.
Literaturhinweise: Medicus, Bürgerliches Recht, 20. Aufl. 2004; weitere Hinweise in der Veranstaltung.
 
09 059
AG -
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für Fortgeschrittene (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 2216 (Übungsraum) (19.4.) Emanuel Wagner
Schein wird erteilt.
 
09 063
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (24.4.) Helge Sodan
Schein wird erteilt.
In der Übung wird durch Besprechung und schriftliche Bearbeitung von Fällen die Rechtsanwendung geübt.
Die Übung bezieht sich auf den Lernstoff des öffentlichen Rechts als Pflichtfach gem. § 3 I 1 JAG.
Es werden zwei Hausarbeiten (davon eine als Ferienhausarbeit ab dem 21. Februar 2006) und drei Klausuren angeboten.
Zu Beginn der Übung wird ein Terminplan ausgegeben.
Voraussetzung für die Erteilung eines Scheins ist das Bestehen einer Hausarbeit und einer Klausur.
Literaturempfehlung:
Helge Sodan / Jan Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, München 2005

Veranstaltungen ab dem 6. Semester

Kurse zur Examensvorbereitung

Bürgerliches Recht

09 066
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Christian Armbrüster,
Helmut Grothe,
Detlef Leenen,
Cosima Möller,
Franz Jürgen Säcker,
Martin Schwab
 
09 067
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht (Vertragliche Schuldverhältnisse mit Verbraucherprivatrecht/GoA) (2 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Martin Schwab
 
09 068
Rp -
Universitätsrepetitorium Bürgerliches Recht ("Gemischtes Recht") (2 SWS); Mo 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Jochem Schmitt
 
09 069
Ex -
Examinatorium im Bürgerliches Recht (Behandlung von Fällen aus dem Bereich der ersten drei Bücher des BGB in bunter Reihenfolge) (2 SWS); Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (20.4.) Jürgen Prölss
 
09 070
Ex -
Im Examen durchgefallen - Wie mache ich es besser? (2 SWS); s. A. - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (s. A.) Martin Schwab
 
09 071
Kk -
Klausurenkurs Familienrecht (WFG 3) (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Martin Schwab
 
09 072
Kk -
Klausurenkurs WFG 4 (Gesellschaftsrecht, Steuer- und Bilanzrecht) (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Christian Armbrüster,
Joachim Schulze-Osterloh
 
09 073
Kk -
Klausurenkurs Arbeitsrecht (WFG 6) (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Dieter Heckelmann
 
09 080
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 10 (2 SWS); s. A. - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Helmut Schirmer,
Jochem Schmitt,
Kurt Maier

Strafrecht

09 074
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Klaus Geppert,
Axel Montenbruck
 
09 075
Rp -
Universitätsrepetitorium Strafrecht (Allgemeiner Teil und Strafprozessrecht) (3 SWS); Mi 9.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Klaus Geppert

Öffentliches Recht

09 076
Kk -
Klausurenkurs im Universitätsrepetitorium (2 SWS); FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal)
(Termine siehe gesonderten Aushang)
(s. A.) Walter Krebs,
Philip Kunig,
Andreas Musil,
NN
 
09 077
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Polizei- und allgemeines Ordnungsrecht) (2 SWS); Di 9.00-11.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (25.4.) Walter Krebs
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 078
Rp -
Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht (Vertiefung Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht) (2 SWS); Di 11.00-13.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (s. A.) Ulrich Stelkens
 
09 079
Ex -
Examinatorium Öffentliches Recht (2 SWS); Di 16.00-17.30 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (18.4.) Herbert Bültmann
Zweck der Lehrveranstaltung ist es, Fragen und Probleme aus dem gesamten Prüfungsstoff im Öffentlichen Recht zu behandeln, mit Schwerpunkt im entsprechenden Pflichtfach. Die didaktische Methode orientiert sich an der Art, in der das Prüfungsgespräch in der mündlichen Prüfung geführt wird. Im Vordergrund steht – im Gegensatz zu einem Repetitorium – die eigene Erarbeitung von vorgegebenen Problemen und das selbständige Ermitteln der relevanten Dach- und Rechtsfragen aufgrund eines mitgeteilten Sachverhalts durch die Studenten. Mehrmals wird eine mündliche Prüfung mit freiwilligen Teilnehmern simuliert, wobei auf Wunsch auch die entsprechende Benotung und Verbesserungsmöglichkeiten der einzelnen Teilnehmer mitgeteilt werden. Zugleich wird die Methodik der Klausurbearbeitung geübt und auf typische und wiederkehrende Mängel bei den öffentlich-rechtlichen Klausuren näher eingegangen. Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer wird vorausgesetzt.

Seminare (im Sinne von § 1, Absatz 2 JAG i.d.F. von 1993/2002)

09 084
S -
E-Commerce (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Lothar Determann
Schein wird erteilt.
 
09 087
S -
Spanisches Recht (2 SWS) (15 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (19.4.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.
 
09 088
S -
Schutz gegen Diskriminierung im Privatrecht (2 SWS) (15 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (20.4.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Schlüsselqualifikation

09 090
Pg -
Modell European Union in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Peggy Wittke
 
09 089 Special Sessions of the United Nations Security Council on the Reform of the Unitd Nations (in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Peggy Wittke,
Xenia Jakob,
Irene Weinz
 
09 091
Pg -
Verfassungsrechtlicher Moot Court (2 SWS) (1 cr); Block (s. A.) Andreas Musil,
Julia Platter,
Andrea Eriksson,
Andreas von Arnauld
Schein wird erteilt.
Der Verfassungsrechtliche Moot Court (VMC) ist ein Wettbewerb zwischen studentischen Teams, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer simulierten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeneinander plädieren. Gegenstand der Verhandlung ist ein Fall, der aktuelle verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Themen der vergangenen Wettbewerbe waren u.a. eine kopftuchtragende Lehrerin, das Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, ein epileptischer Anfall im Big-Brother-Container, Theater im Bundesrat um Studiengebühren, ein Ausgehverbot für Minderjährige, die Neuregelung des Versammlungsrechts aus dem Jahr 2004. Der eigentliche Wettbewerb findet am Ende des Semesters mit „Sicherheitsabstand“ vor den Abschlussklausuren statt, damit Zeit zur Vorbereitung auf die Klausuren bleibt. Der Fall wird etwa acht bis zehn Wochen vor diesem Termin ausgege-ben. In dieser Zeit erarbeiten sich die Teams aus jeweils 4 bis 6 Personen den Fall sowohl in rechtlicher als auch in darstellerischer Hinsicht, wobei ihnen ein Betreuer/eine Betreuerin zur Seite steht. Zum Abschluss treten dann alle Teams vor einer Richterbank gegeneinander an, die aus Berufsrichtern und -richterinnen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Wissenschaftlichen Assistenten und Assistentinnen zusammengesetzt ist. Wer am VMC teilnimmt, lernt, sich intensiv mit einem juristischen Thema auseinanderzusetzen; dabei wird auch die Fähigkeit trainiert, rechtliche und tatsächliche Sachverhalte von verschiedenen Seiten zu be-leuchten – wichtig für jede Klausur! – und als Parteivertreter die einem günstigen Argumente zu betonen und möglichst überzeugend darzustellen. Bei Erarbeitung der Plädoyers lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, juristische Argumente überzeugend und rhetorisch geschickt darzustellen. Der Sachverhalt des XIV. Verfassungsrechtlichen Moot Courts wird zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.
 
09 092
Pg -
Mediation und Familienrecht (2 SWS) (7,5 cr); Block (s. A.) Natascha Wesel
Schein wird erteilt.
Blockseminar:
Freitag, 30.06.2006 bis Samstag, 01.07.2006
und Freitag 07.07.006 bis Samstag, 08.07.2006
Einführungsveranstaltung: Freitag, 16.06.2006, 16 Uhr, Hs,.211

Anmeldung (bis 1. Juni 2006) bei:
Rechtsanwältin Anette Grüning
Welserstr. 10-12
10777 Berlin
Tel.: 27590440
Fax 27590802
nw@kanzlei-wesel.com

Bitte nur anmelden, wenn wirklich Interesse besteht und Sie an den Terminen auch können, da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen beschränkt ist.
Vorkenntnisse im Familienrecht sind wünschenswert, aber keine Teilnahmebedingung.

Inhalt der Veranstaltung:
Über Kleingruppenarbeit, Rollenspiele und Vorträge werden das Mediationsverfahren, Stufen der Mediation und Prinzipien nahegelegt. Des weiteren erfolgt eine Übersicht und Einführung in das Familienrecht aus anwaltlicher Sicht.
 
09 093
Pg -
Wirtschaftsmediation (2 SWS) (7,5 cr); Block (28.4.) Sandra Walzberger
Schein wird erteilt.
Termine:
Fr, 28. April 2006
Sa, 29. April 2006
Fr, 12. Mai 2006
Sa, 20. Mai 2006

Kontakt:
Sandra Walzberger ( Rechtsanwältin und Mediatorin)
Büro:
Joachim Karnatz Allee 47
10557 Berlin
Telefon: 030/ 44308820
Telefax: 030/ 44308844
E-Mail: info@walzberger.de
 
09 094
Pg -
Virtuelle Anwaltskanzlei (2 SWS) (7,5 cr); Block (s. A.) Axel Schulz,
Peter-Michael Lundt
 
09 095
Pg -
Internetrecherche für das Studium der Rechtswissenschaft (2 SWS) (7,5 cr); Block (s. A.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der fachbezogenen, insbesondere der bibliographischen und sachthemenbezogenen Recherche im Internet und vermittelt damit Schlüsselqualifikationen (core competences) für das juristische Studium. Die wichtigsten Internet-Angebote (Datenbanken, Websites, Linksammlungen, OPACs) für das Fach Rechtswissenschaft werden online und über Sekundärliteratur vorgestellt. Die Möglichkeiten und Grenzen der fachbezogenen Nutzung juristischer Datenbanken (juris-online, beck-online, LexisNexis Professional, Lexis Nexis Recht) und der Zugang zu wissenschaftlichen Bibliotheksbeständen über regionale und überregionale Online-Kataloge werden erlernt. Der Umgang mit Suchmaschinen und Suchoberflächen (retrieval software) von juristischen Datenbanken wird an Beispielen vertieft. Vermittelt werden auch Methoden zur rechnergestützten Recherche des Gangs der Gesetzgebung, von Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsetzungsebenen und von untergesetzlichen Vorschriften. Es sollen auch der Wert von Informationen und Dokumenten aus unterschiedlichen Onlinequellen mit Blick auf deren Nutzbarkeit für die juristische Ausbildung und mit Blick auf parallel verfügbare Bücher (Printmedien) kritisch reflektiert und Anforderungen an die Zitierweise erörtert werden. Über den fachbezogenen Aspekt hinaus soll der besondere Nutzen von Internetressourcen für interdisziplinäre Ausgangs- oder Vertiefungsfragestellungen juristischer Arbeiten erkannt werden (z.B. Nachschlagewerke für fachübergreifende Begriffe, Quellen für sozial- oder naturwissenschaftliche Ausgangsfragestellungen, empirische Daten). Zudem soll ein erster Zugang zu berufsorientierten Angeboten durch und durch Einsatz der online-Lernplattform Blackboard zu E-Learning-Tools vermittelt werden. Ein Skript mit Links und Literaturhinweisen wird ausgegeben.
Voraussetzungen: Windows- und Internet-Grundkenntnisse, Umgang mit einem Web-Browser; Besitz eines Accounts bei der ZEDAT (ggf. bitte dort vorher beantragen; sonst bitte Rspr.). Anmeldung erforderlich bis 20.04.2006: ulf.marzik@rewiss.fu-berlin.de
 
09 096
V -
Moderne Kommunikation und Justiz (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (19.4.) Susanne Hähnchen
Gegenstand der Veranstaltung sind verschiedene Themen aus der Rechtspraxis, die im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsformen stehen. Üblicherweise werden diese unter dem eher farblosen Begriff ‚Elektronischer Rechtsverkehr’ (ERV) zusammengefasst. Dazu gehören Auskunftsformen wie das elektronische Grundbuch aber auch aktive Kommunikation wie die Einreichung von Klagen und Anträgen per Email und die elektronische Aktenbearbeitung. Probleme ergeben sich u.a. aus der digitalen Signatur, die ebenfalls näher behandelt werden soll.
Vorrangig geht es um Prozessrecht und praktische Fragen, aber auch materielles Recht spielt eine Rolle. So werden die Formvorschriften (§§ 126 a und b BGB) behandelt und beispielsweise beim elektronischen Grundbuch wird auf das Sachenrecht wiederholend Bezug genommen.
In der Praxis entwickelt sich der der ERV gerade erst. Neben technischen und rechtlichen Problemen stößt er immer wieder auch auf Akzeptanzprobleme. Die Informationsvermittlung erscheint daher - gerade für angehende Praktiker - sehr wichtig.
Literaturempfehlung:
Fischer, Nikolaj: Justiz-Kommunikation, 2004
Scherf/Schmiezek/Viefhues: Elektronischer Rechtsverkehr. Kommentar und Lehrbuch, 2005
Schwoerer, Maximilian: Die elektronische Justiz, 2005
 
09 097
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (2 SWS) (2 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (24.4.) Burkhard Lehmann
Die Veranstaltung "Einführung in die kaufmännische Buchführung" wendet sich an Studierende in den ersten Semestern und bietet die Möglichkeit, den Nachweis über eine erworbene Schlüsselqualifikation zu erbringen. Sie deckt sich inhaltlich nicht mit den Veranstaltungen von Herrn RA, StB Franke und Herrn Wiss.Mit. Lammers, die speziell auf die Vorlesung im Bilanzrecht vorbereiten. Es werden vielmehr Grundkenntnisse in der Buchführung und Buchführungstechnik vermittelt, die nicht nur für spätere gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtliche Fragestellungen von Bedeutung sind, sondern auch für das Berufsleben insgesamt.
 
09 098
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (auch Schwerpunktbereich 2) (2 SWS) (2 cr); Fr 17.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (21.4.) Roland Franke
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 JAG).
Die Veranstaltung richtet sich an alle Studenten des Fachbereichs.
Buchführung und Bilanzierung sind elementare Bestandteile weiter Bereiche des Wirtschaftsrechts. Bilanzierungsfragen spielen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht usw. eine Rolle. Wachsende Bedeutung erlangt die kaufmännische Buchführung dadurch, daß sie auch in den öffentlichen Haushalten zunehmend Anwendung findet (vgl. § 33a Haushaltsgrundsätzegesetz) und dort die Grundsätze der Kameralistik verdrängt. Für die Fraktionen des Deutschen Bundestages ergibt sich die Verpflichtung zur Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aus den §§ 51, 52 AbgG.
Literaturempfehlungen werden per E-mail versandt. Insoweit erwünscht, aber nicht Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anmeldung per E-mail. Es wird gebeten, den Bezug zu dieser Veranstaltung im Betreff der E-mail deutlich zu machen. Die E-mail ist zu richten an: RolandFranke@web.de (selbstverständlich keine Weitergabe an Dritte).
 
09 099
Pg -
Rechtskommunikation in der Praxis (2 SWS) (7,5 cr); Di 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (18.4.) Jost Müller-Neuhof
Schein wird erteilt.
Im Sommersemester 2006 findet erneut eine Projektgruppe "Rechtskommunikation in der Praxis - Journalismus – Öffentlichkeitsarbeit – Deutsch für Juristen" statt. Die Projektgruppe vermittelt Techniken zur erfolgreichen schriftlichen Kommunikation rechtlicher Informationen sowohl an die Öffentlichkeit als auch innerhalb der juristischen Berufe. Sie widmet sich dabei der Kanzleikommunikation („Anwaltsmarketing“) ebenso wie der Arbeit in Pressestellen von Gerichten und Verwaltungsbehörden oder als juristischer Fachredakteur in den Medien.
In Referaten und Übungen befassen sich die Teilnehmer mit journalistischen Darstellungsformen, der Analyse von Rechts- und Gesetzessprache, der Bedeutung und Wirkung der Darstellung von Recht in den Medien sowie mit Stil und gutem Ausdruck im Deutschen. Die Veranstaltung findet jeweils am Dienstag, 10 Uhr c.t. im Hörsaal 211 (Van’t-Hoff-Straße) statt. Erster Termin ist der 18. April 2006.
Bei erfolgreicher Teilnahme (Hausarbeit mit Referat) wird ein Schein zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen gem. § 17 Studienordnung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG, § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG) erteilt. Alternativ kann auch ein sog. außerrechtlicher Schein (§ 1 Abs. 1 Ziffer 2b JAG alt) erteilt werden. Hausarbeiten werden ab sofort nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Folgende Themen stehen zur Auswahl:

1. Kommunikation – Thesen, Definitionen, Erläuterungen zu einem umstrittenen Begriff
2. Leben wir in einer „Informationsgesellschaft“? Das Internet und die Folgen
3. Guter Stil – Regeln, Beispiele, typische Fehler
4. Journalistische Darstellungsformen I: Die Nachricht – Funktion und Faktoren
5. Journalistische Darstellungsformen II: Der Kommentar – Funktion und Argumentation
6. Wer oder was ist „die Öffentlichkeit“? – Formen und Funktionen
7. Juristische Fachsprache, Gesetzesterminologie und allgemeiner Sprachgebrauch
8. Public Relation und Werbung für Anwälte – Rechtsgrundlagen, Gestaltung, Wirkung
9. Der Anwaltsbrief – Form, Sprache, Wirkung
10. Das Öffentlichkeitsgebot des Grundgesetzes – Begründung und Reichweite
11. Das Bundesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit – Akzeptanz und Ablehnung
12. „Verfassungswidrig“ – Behauptung und Begründung in der öffentlichen Meinung
13. Vom Entwurf zur Verkündung: Die Information der Öffentlichkeit über Gesetze
14. Kommunikation in der Fachpublizistik: Wie „herrschende Meinung“ entsteht
15. Recht langweilig? Das öffentliche Bild vom Recht und von Juristen

Verbindliche Anmeldungen bitte unter Angabe der FU-Matrikelnummer per Post oder E-Mail an jost.mueller-neuhof@t-online.de. Schriftliche Anmeldungen bitte an RA Jost Müller-Neuhof, Quantzstraße 36, 14129 Berlin.
Der Dozent, Jost Müller-Neuhof, ist Journalist und Rechtsanwalt.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Fremdsprachenkompetenz

09 100
V -
Französische Rechtssprache (2 SWS) (4 cr); Di 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (18.4.) Sylvie Nautré
 
09 101
V -
Le système politique et juridique de la France (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (19.4.) Sylvie Nautré
 
09 102
V -
Introduction to the English Common Law (2 SWS) (4 cr); Fr 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (21.4.) Emily Brown
Schein wird erteilt.
The aim of this lecture series is to improve not only the student's English
legal vocabulary but also to provide an introduction to the English common
law system, in particular by explaining the legal meanings of words in the
context in which they are usually used. With this aim in mind, an overview
of contract law, the law of equity and trusts, the law of torts and land law
will be provided.
 
09 103
V -
Introduction to the anglo-american law and legal system (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-17.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, II (Hörsaal) (21.4.) Donald Black
 
09 104
V -
Einführung in das spanische Recht (2 SWS) (4 cr) (Spanisch); Do 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (20.4.) Belén Martínez,
Ana Maria Mira Lux
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des spanischen Rechtsystems und der spanischen Rechtsterminologie. Dabei werden die Grundzüge des spanischen Öffentlichen und Zivilrechts erläutert. Die Veranstaltung findet in spanischer Sprache statt. Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur geschrieben und ein Schein erteilt.
 
(09 148)
V -
Tax Policy (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (3.5.) Stephen Utz
Schein wird erteilt (Abschlussklausur/Die Klausur stellt keine Prüfungsleistung für die Schwerpunktbereichsprüfung dar).
Diese Veranstaltung ist zugleich eine Wahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich 2, Unterschwerpunkt 3 sowie zur Fremdsprachenkompetenz.

Course Materials: Cases and excerpts from books and articles on tax theoretical topics will either be distributed or made available. The list of assignments below does not give a complete list of these materials but is illustrative of their character and length. Each of the assignments is discussed in a separate chapter of my book Tax policy: An Introduction and Survey of the Principal Debates (West Pub. Co. 1993), which will be made available as background reading, though not assigned for class discussion.
Scope of the Course: This course surveys contemporary tax policy analysis. The issues and arguments covered are multi-disciplinary and not all experts agree which are important or by what methods they should be approached. Accordingly, a course like this must both give background information about the relevant disciplines – their methods, preoccupations, and strengths – and investigate the foreground tax policy debates to which they contribute.
There are of course classic lawyerly approaches to a number of broad problems about taxation, which deserve careful examination in the round. It is no surprise that the development of the tax law in a number of countries has stimulated legislatures, courts and the bar to bring forth durable insights into aspects of public finance, with only marginal assistance from non-legal experts. To the extent that legal training enables us to grapple with unfamiliar information and relationships, we may be well placed to approach the peculiar task of designing and justifying a tax regime. Lack of specialization may be a practical advantage. It may also hinder the solution of complex problems. Legal methods of advocacy and adjudication are not always even superficially adequate to the task of formulating public policy.
Some specialized fields of study are obviously relevant. Taxes affect economic behavior. They can also reinforce or undermine a society's quality of life, self-image, aspirations, long-term political arrangements, and so forth. It follows that moral and political theory as much as positive and normative economics promise to enlighten tax choices. Historical and psychological studies tell us vital things about the workings of real tax systems that mainstream tax economics and political science might otherwise ignore. The horizon of tax policy continues to widen.

Assignments:
1. Historical Foundations of Modern Tax Policy
2. Economics and Tax Design
3. What Effects of Taxes on People Are Relevant to Tax Design: The Debate over “Welfare” and Related Concepts
4. Political Justification: Political Theories of Tax Fairness and Neutrality
5. The Study of Taxation by Non-Economists
6. Paradoxes of Definition: “Benefit”, “Income”, “Consumption”, and “Capital”
7. Tax Expenditure Theory; Deductions from Consumption under Income and Consumption Tax Regimes
8. Depreciation (Capital Cost Recovery) and the Treatment of Consumer Durables
9. Arguments for a Consumption Tax; Transition from an Income Tax to a Consumption Tax
10. Taxes and Public Debt; Central Banking and Ricardo’s Theorem
11. How Should Corporate Income Be Taxed?
12. Local Taxation
13. Economic Models of Taxation

Organisatorische Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros:
Interessenten werden gebeten, sich per e-mail im Studien- und Prüfungsbüro (an Grit Rother, GRother@zedat.fu-berlin.de) unter Angabe des Studiengangs, der Fachsemesteranzahl und der Matrikelnummer bis zum Beginn der Vorlesungszeit (18. April 2006) anzumelden. Um die amerikanische Datenbank Lexis Nexis in der Fachbereichsbibliothek nutzen zu können, müssen die Teilnehmer über einen Account der Zedat verfügen. Die Fachbereichsbibliothek wird in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit Schulungen zur Nutzung von Lexis Nexis anbieten. Über die genauen Termine werden die angemeldeten Kursteilnehmer zu gegebener Zeit per e-mail informiert.
Die Vorlesung endet mit einer Abschlussklausur.
 
(09 202)
V -
U.S. Law of Property (zugleich Unterschwerpunkt 3) (4 SWS) (8 cr); Di 10.00-12.00 und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (2.5.) Stephen Utz
Schein wird erteilt (Abschlussklausur/Die Klausur stellt keine Prüfungsleistung für die Schwerpunktbereichsprüfung dar).
Diese Veranstaltung ist zugleich eine Wahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich 6, Unterschwerpunkt 3 sowie zur Fremdsprachenkompetenz.

Scope of the Course: American property law is virtually all State rather than federal law and much of this State law is common law, although statutes now play a significant role. This course covers most areas of property with which a practicing lawyer in the U.S., no matter what the lawyer’s specialty, must be familiar, including the elements of conveyancing. Property law is not as unified as, for example, contract law. Some parts of the course, therefore, have relatively little to do with each other. Consequently, you will find that we shift gears and engage in noticeably different kinds of study as we proceed. Generally, the earlier portions of the course deal with historically older (though still current) parts of property law; the later portions, with newer law.

Assignments:
1. Acquisition of Property by Discovery and Capture
2. Conventional and non-property limits on interference with possession
3. Acquisition by creation; conversion
4. Finders
5. Adverse Possession
6. Gifts
7. The Doctrine of Estates in Land – Possessory Estates
8. Future Interests and Related Rules Furthering Marketability
9. Statutory supplement to be distributed. The Rule Against Perpetuities
10. Common-law Concurrent Interests in Personal and Real Property
11. Landlord-Tenant Law: Nature of the Leasehold Estate, Holdover Tenants, Discrimination in the Selection of Tenants
12. Landlord-Tenant Law Cont’d: Delivery of Possession, Subleases and Assignments, Landlords’ Remedies for Tenant Defaults
13. Landlord-Tenant Law as Modified by Statute or Judicial Innovation: Implied Warranty of Habitability and Related Concepts; Landlord’s Tort Liability for Unsafe Premises
14. Conveyancing Law Basics
15. The Law of Nuisance and of “Natural Rights” in Land
16. Creation of Easements by Grant, by Implication, and by Necessity; Assignability of Easements
17. Scope and Termination of Easements; Covenants Running with the Land
18. Zoning
19. The “Public Purpose” Requirement of the Eminent Domain Clause; Nuisance Abatement
20. Regulatory Takings

Exam: The final examination will consist of both multiple-choice and essay questions. It is closed-book.

Organisatorische Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros:
Interessenten werden gebeten, sich per e-mail im Studien- und Prüfungsbüro (an Grit Rother, GRother@zedat.fu-berlin.de) unter Angabe des Studiengangs, der Fachsemesteranzahl und der Matrikelnummer bis zum Beginn der Vorlesungszeit (18. April 2006) anzumelden. Um die amerikanische Datenbank Lexis Nexis in der Fachbereichsbibliothek nutzen zu können, müssen die Teilnehmer über einen Account der Zedat verfügen. Die Fachbereichsbibliothek wird in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit Schulungen zur Nutzung von Lexis Nexis anbieten. Über die genauen Termine werden die angemeldeten Kursteilnehmer zu gegebener Zeit per e-mail informiert.

Schwerpunktbereichsveranstaltungen

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts

Unterschwerpunkt 1

09 110
V -
Vertiefungsvorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte (2 SWS) (4 cr); Mi 15.00-17.00 - Bibliothek Deutsche Rechtsgeschichte Boltzmannstr. 1, LS (Lesesaal) (19.4.) Bernd Kannowski
Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Gegenstand von Vertiefungsvorlesung sowie Übung ist, nachdem im letzten Semester die ältere Zeit behandelt wurde, die neuere deutsche und europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte. Am Anfang steht Kaiser Maximilians ewiger Landfriede von 1495 als wichtiger Schritt in Richtung moderne Staatlichkeit. Weitere Themen sind die neuen strafrechtlichen Ansätze in der Carolina von 1532 und die europäische Neuordnung im Westfälischen Frieden von 1648. Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 steht ebenso auf dem Programm wie das BGB von 1900 und die Rechtsgeschichte zweier deutscher Staaten. Die Arbeit an ausgewählten Quellentexten steht in beiden Veranstaltungen im Mittelpunkt, um im Hinblick auf das Examen Vertrautheit mit Techniken der Textexegese zu gewinnen. Vorlesung und Übung gehen dabei Hand in Hand, wobei in der Übung stärker die Arbeit an Quellentexten, in der Vorlesung stärker die Vermittlung des dafür nötigen examensrelevanten Wissens im Vordergrund steht. Im Laufe der Veranstaltung werden Probeklausuren angeboten, Literaturempfehlungen zu Beginn bekannt gegeben.
 
09 111
Ü -
Übung zur Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.00 - Bibliothek Deutsche Rechtsgeschichte Boltzmannstr. 1, LS (Lesesaal) (18.4.) Bernd Kannowski
Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Gegenstand von Vertiefungsvorlesung sowie Übung ist, nachdem im letzten Semester die ältere Zeit behandelt wurde, die neuere deutsche und europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte. Am Anfang steht Kaiser Maximilians ewiger Landfriede von 1495 als wichtiger Schritt in Richtung moderne Staatlichkeit. Weitere Themen sind die neuen strafrechtlichen Ansätze in der Carolina von 1532 und die europäische Neuordnung im Westfälischen Frieden von 1648. Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 steht ebenso auf dem Programm wie das BGB von 1900 und die Rechtsgeschichte zweier deutscher Staaten. Die Arbeit an ausgewählten Quellentexten steht in beiden Veranstaltungen im Mittelpunkt, um im Hinblick auf das Examen Vertrautheit mit Techniken der Textexegese zu gewinnen. Vorlesung und Übung gehen dabei Hand in Hand, wobei in der Übung stärker die Arbeit an Quellentexten, in der Vorlesung stärker die Vermittlung des dafür nötigen examensrelevanten Wissens im Vordergrund steht. Im Laufe der Veranstaltung werden Probeklausuren angeboten, Literaturempfehlungen zu Beginn bekannt gegeben.
 
09 112
AG -
Exegeseübung zur mittelalterlichen deutschen Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - Bibliothek Deutsche Rechtsgeschichte Boltzmannstr. 1, LS (Lesesaal) (20.4.) Ulrike Gaebel
Die AG ist gedacht für Studenten des Wahlfachs bzw. Schwerpunktbereichs. Ziel ist die Einübung in die wissenschaftliche Technik der Quellenexegese zur Vorbereitung auf Seminararbeit resp. Examen. Anhand repräsentativer Quellen vor allem aus den Bereichen Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte (Landfriedensordnungen, Schöffensprüche, Weistümer, Rechtsbücher) sollen die Teilnehmer sich vertraut machen mit mittelalterlichem Rechtsdenken und Rechtsinstitutionen. Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse der Rechtsgeschichte und die Bereitschaft zu ausgedehnter Quellenlektüre.
Literatur zur Vorbereitung: Hans Hattenhauer: Die deutschrechtliche Exegese. 1975; Hans Schlosser: Die deutschrechtliche Exegese. In: Schlosser, Hans, Fritz Sturm, Hermann Weber: Die rechtsgeschichtliche Exegese. 2. Aufl. 1993, S. 75-109; Clausdieter Schott: Rechtsgeschichte - Texte und Lösungen. 4. Aufl. 1992.
 
09 113
S -
Seminar "Anwaltsstand und Anwaltsrecht aus historischer Perspektive (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Bernd Kannowski
Schein wird erteilt.
„Anwaltsstand und Anwaltsrecht aus historischer Perspektive“
Seit Jahrhunderten spielt der Anwaltsberuf im juristischen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle, und seine Bedeutung nimmt weiter zu. Ausbildungsreformen tragen diesem Umstand Rechnung. Damit verbunden sind tief greifende Änderungen des anwaltlichen Berufsbildes. Ob der heutige Anwalt sich noch als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO) verstehen soll, ist Gegenstand von Kontroversen. Auch wird in Anbetracht der wachsenden Zahl von Anwälten über eine Einschränkung von Neuzulassungen (numerus clausus) nachgedacht.
Solche Erwägungen und Debatten sind, wie ein Blick auf die Geschichte der Anwaltschaft zeigt, nicht neu. Bei dieser Betrachtung sind die verschiedenen Aspekte zu beleuchten, die anwaltliche Tätigkeit in einem wechselnden historischen Umfeld haben kann. Besonderes Interesse gilt den rechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer Abhängigkeit vom politisch-sozialen Umfeld. Wer darf unter welchen Voraussetzungen für andere verbindliche Entscheidungen erwirken? Wem schenkt die Gesellschaft wofür dieses Vertrauen, und wie fest ist es? Solche Fragen könnten einen Schlüssel zu ihrer Einstellung gegenüber Recht und professioneller Konfliktbewältigung sein.
Zu vergeben sind Referate über die Geschichte der Anwaltschaft seit ihren Anfängen unter besonderer Berücksichtigung standes- und anwaltsrechtlicher Fragen, wobei auch die Position des heutigen Anwalts zu betrachten ist. Dabei ist zu beachten, dass die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ erst seit dem späteren 19. Jahrhundert geläufig wurde und hier historisch zu verstehen ist. Das thematische Umfeld wird auf das Prozessrecht erweitert. Es sind daher auch Studierende mit prozessualem Interessenschwerpunkt willkommen.
Es sind noch Seminarplätze an Studierende zu vergeben, die nicht für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung immatrikuliert sind. Erworben werden können Seminarscheine von Studierenden des Magisterteilstudiengangs „Teilgebiete des Rechts“, des weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengangs Magister legum Studium (LL.M.), von Studierenden des ERASMUS-Programms, einiger Diplomstudiengänge mit Bei-, Neben- oder Zusatzfach Rechtswissenschaft und von Absolventen, die einen Seminarschein für die Zulassung zur Promotion benötigen.
Die Veranstaltung findet als Blockseminar statt. Meldungen zu Themen und gern auch eigene Themenvorschläge der Teilnehmer – sofern diese nicht der neuen Prüfungsordnung unterliegen – werden vorab erbeten an kannowski@jur.uni-frankfurt.de. Für die Teilnehmer, die nicht an der Vorbesprechung am 16. Februar 2006 teilgenommen haben, findet am Dienstag, den 18. April 2006 um 17:45 Uhr eine weitere Vorbesprechung in der Bibliothek für Rechtsgeschichte (Boltzmannstr. 1) statt.
Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts), Unterschwerpunkt 1 (Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte)
Die für Schwerpunktbereichs-Studierende obligatorische Vorbesprechung findet am Donnerstag, den 16. Februar 2006 um 16:00 Uhr (s.t.) in der Bibliothek für Rechtsgeschichte, Boltzmannstr. 1 statt.
Die Seminarthemen für Schwerpunktbereichs-Studierende werden zentral vom Prüfungsbüro am Montag, den 6. März 2006 von 11:00 – 12:00 Uhr im Hörsaal 211 (Van’t-Hoff-Str. 8, I. OG) vergeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die vierwöchige Bearbeitungsfrist. Nach der Bearbeitung sind die Hausarbeiten im Prüfungsbüro des Fachbereichs während der üblichen Sprechzeiten einzureichen.
Literaturauswahl:
Douma, Eva, Deutsche Anwälte zwischen Demokratie und Diktatur. 1930 – 1955, Frankfurt am Main 1998; Krach, Tillmann – Hagenkötter, Andreas, Eine kleine Geschichte der deutschen Anwaltschaft, in: Deutscher Anwaltverein und Institut für juristische Weiterbildung der Fernuniversität Hagen (Hg.), DAV-Anwaltausbildung. Bd. 2: Die theoretische Ausbildung. Die Anwaltskanzlei, Bonn 2005, S. 51-129; Ostler, Fritz, Die deutschen Rechtsanwälte 1871 – 1971, Essen 11971, 21982; Scherner, Karl Otto; Advokaten, Revolutionäre, Anwälte. Die Geschichte der Mannheimer Anwaltschaft (Quellen und Darstellungen zur Mannheimer Stadtgeschichte 5), Sigmaringen 1997; Siegrist, Hannes, Advokat, Bürger und Staat: Sozialgeschichte der Rechtsanwälte in Deutschland, Italien und der Schweiz (18. - 20. Jh.), Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 80, 2 Halbbände, Frankfurt am Main 1996; Weißler, Adolf, Geschichte der Rechtsanwaltschaft, Leipzig 1905 (ND Frankfurt am Main 1967)

Unterschwerpunkt 2

09 114
Ü -
Digestenexegese zum Sachenrecht (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Römische Rechtsgeschichte) (18.4.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.
Die Exegese vertieft die Kenntnisse im römischen Recht in methodischer und inhaltlicher Weise. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation von Kaiser Justinian und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt der untersuchten Texte auf dem Sachenrecht liegen. Die Unterscheidung von Eigentum und Besitz geht auf das klassische römische Recht zurück. Auch in den Fragen des Eigentumserwerbs, sei es originär oder derivativ, wollen wir anhand von Digestenfragmenten spezifisch römische Eigenheiten ebenso kennenlernen wie die Grundlagen der noch im heutigen Recht geführten Debatten. Gleiches gilt für die Fragen des Nachbarrechts, die zugleich einen Eindruck von den unterschiedlich gezogenen inhaltlichen Grenzen des Eigentums vermitteln.
Die Veranstaltung ist Pflichtveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudium. Eine Abschlußklausur, in die auch der Stoff der Vorlesung Institutionengeschichte aus dem Wintersemester Eingang findet, wird ebenso angeboten wie eine Übungsklausur.
Die Klausuren können ebenfalls zur Übung bzw. zum Scheinerwerb von Examenskandidatinnen und -kandidaten mitgeschrieben werden, die sich auf die Prüfung im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht nach der alten Prüfungsordnung vorbereiten.
Die Exegese ist auch für rechtshistorisch interessierte Hörerinnen und Hörer der Vorlesung Sachenrecht geeignet.
Lateinkenntnisse sind erwünscht.
Literaturempfehlung zum Einlesen:
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 18. Aufl., 2005; Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999.
Auf weitere Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.
 
Veranstaltung entfällt!
09 118
S -
Rechtshistorisches Seminar: Römische Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) N.N.

Unterschwerpunkt 3

09 119
S -
Seminar Rechtsphilosophie/Rechtssoziologie: Cognitive Neurowissenschaften und die Grundlagen des Rechts (auch Schwerpunktbereich 4) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (18.4.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.

Unterschwerpunkt 4

09 117
C -
Colloquium Methodenlehre anhand von aktuellen BGH-Entscheidungen (zugleich Unterschwerpunkt 3) (3 SWS) (3 cr); Di 14.00-17.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (18.4.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an Studierende, die im Wintersemester 05/06 an der Lehrveranstaltung Juristische Methodenlehre (Priv.-Doz. Dr. von Arnauld) teilgenommen haben und daher über die notwendigen Kenntnisse der Methodenlehre verfügen. Behandelt werden aktuelle zivilrechtliche höchstrichterliche Entscheidungen, die Methodenargumente zur Begründung der erzielten Ergebnisse einsetzen. Überprüft werden soll insbesondere, ob auch eine abweichende Entscheidung durch den Einsatz anderer Methodenargumente möglich gewesen wäre. Im Rahmen der Gesamtveranstaltung wird angestrebt, eine möglichst umfangreiche Liste von Methodenargumenten und denkbaren Gegenargumenten zusammenzustellen.
Die Ausarbeitungen zu den einzelnen Entscheidungen können im Rahmen des Colloquiums von Arbeitsgruppen erstellt werden, wird die Erteilung eines Seminarscheins herkömmlicher Art angestrebt, ist eine Einzelleistung erforderlich.
Literaturempfehlungen werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben.
 
09 115
V -
Positives Recht und praktische Vernunft II (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 1) (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (20.4.) Matthias Mahlmann
Der Kurs vertieft zentrale Probleme der Rechtsphilosophie in zwei Dimensionen: Erstens analytisch, indem Grundbegriffe des Rechts genauer untersucht werden, z.B. Norm, subjektives Recht, Sollen oder Geltung. Zweitens normativ, indem materiale Maßstäbe für eine zivilisatorisch gelungene Rechtsordnung erarbeitet werden, z.B. der Begriff der Gerechtigkeit oder die Idee der Menschenwürde, um auf ihrer Grundlage zentrale Fragen nach der Legitimation von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechtsordnung zu beantworten.
Der Kurs knüpft an die Vorlesung vom WS 2005/6 an, setzt diese aber nicht voraus, kann also auch als Schnupperkurs für den Schwerpunktbereich genutzt werden.
An seinem Ende wird eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben. Eine propädeutische Hausarbeit wird zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben.
An die Vorlesung ist ein Klausurenkurs Rechtsphilosophie angeschlossen, der Studierenden der HU offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Übungsscheins insbesondere für Studierende der Teilgebiete des Rechts möglich.
Literatur ist dem Skript zu entnehmen.
 
09 116
C -
Rechtsphilosophisches Colloquium (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (20.4.) Joachim Bohnert

Wahlpflichtveranstaltungen

Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Unterschwerpunkt 1

09 130
Ü -
Wiederholungs- und Vertiefungskurs zum Gesellschaftsrecht mit Übungen (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Mo 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (24.4.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.
In dem Kurs, der Elemente einer Übung und eines Examensrepetitoriums vereint, geht es um die fallbezogene Anwendung und Vertiefung der in der Schwerpunktbereichs-Vorlesung zum Gesellschaftsrecht erworbenen Kenntnisse. Besonderes Gewicht wird dabei auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung gelegt. Unabdingbare Voraussetzung für eine nutzbringende Teilnahme sind Vorkenntnisse derjenigen Materien, die den Gegenstand der genannten Vorlesung zum Gesellschaftsrecht bilden. Zur Vorbereitung der Abschlussklausur wird eine Übungsklausur mit Korrektur angeboten.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommen
tiert.
 
Veranstaltung entfällt!
09 131
C -
Neue Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht (zugleich WFG 4) (1 SWS) (1 cr); Block (s. A.) Andrea Lohse
 
09 132
V -
Vertragsgestaltung im Gesellschafts- und Konzernrecht (zugleich WFG 4 und 5 - auch Unterschwerpunkt 2) (1 SWS) (2 cr); Block (s. A.) Ulrich Mutschler

Unterschwerpunkt 2

09 133
V -
Konzern- und Umwandlungsrecht. Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht (zugleich WFG 5) (4 SWS) (8 cr); Di 15.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (18.4.) Franz Jürgen Säcker
Die Vorlesung ergänzt und vertieft das Kapitalgesellschaftsrecht (Aktien- und GmbH-Recht) anlässlich der Behandlung des Konzern-, Umwandlungs- und Unternehmensmitbestimmungsrechts. Die neue supranationale Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft wird mit dem Recht der deutschen Aktiengesellschaft verglichen.
 
09 146
AG -
Fallkurs zum Konzern- und Umwandlungsrecht. Recht der SE. Unternehmensmitbestimmungsrecht. (zugleich WFG 5) (1 SWS) (1 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (24.4.) Claudia Mühlenbernd
Unternehmensmitbestimmungsrecht wird parallel zu der Vorlesung von Prof. Dr. Dr. Säcker angeboten. Er dient dazu, die in der Vorlesung behandelten Grundlagen anhand wichtiger Gerichtsentscheidungen und Fallbeispiele zu erörtern.
 
09 134
S -
Seminar zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht mit seminaristischen Hausarbeiten (zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (29.6.) Franz Jürgen Säcker,
Kurt Markert,
Kurt Stockmann,
Karlheinz Quack,
Ingo Schmidt
Schein wird erteilt.
Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereiches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, die eine seminaristische Arbeit im Gesellschafts-, Konzern- oder Wirtschaftsrecht schreiben wollen. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt Kenntnisse des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts voraus.
 
09 129
Pg -
Mergers &Acquisitions: Rechtsprobleme des Unternehmenskaufs (2 SWS) (7,5 cr); Di 19.00-20.30 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (s. A.) Roland Hoffmann-Theinert
Kontakt zum Dozenten:
GÖRG Rechtsanwälte, Klingelhöferstr. 5,
10785 Berlin, Tel. 030 884503112, email: rhoffmann-theinert@goerg.de

Unterschwerpunkt 3

09 135
V -
Bilanzrecht (mit Abschlussklausur) (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (19.4.) Thomas Mueller-Thuns
 
09 136
AG -
Bilanzrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (20.4.) Lutz Lammers
Die Arbeitsgemeinschaft im Bilanzrecht führt vorlesungsbegleitend in die Fallbearbeitung ein und wendet sich an Studierende, die sich erstmals mit dieser Materie beschäftigen. Anhand von klassischen und neueren Entscheidungen der Rechtsprechung und aktuellen Entwicklungen in der Literatur werden Grundprobleme des Handels- und Steuerbilanzrechts so aufbereitet, wie sie in einer Abschlussklausur im Schwerpunktbereich oder einer Wahlfachklausur dargestellt werden müssten. Literaturhinweise und Lösungsskizzen werden in der Veranstaltung ausgegeben.
 
09 137
V -
Unternehmenssteuerrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (19.4.) Thomas Mueller-Thuns
 
09 138
V -
Einführung in das Steuerrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Block - HU-Berlin, Kommode, Bebelpl. 1, Raum 139a
Termine:
Fr, 5.5.2006, 15:00-19:00 Uhr, Prof. Dr. Birk
Sa, 6.5.2006, 9.00-13:00 Uhr, Prof. Dr. Birk
Fr, 12.5.2006, 15:00-19:00 Uhr, Priv.-Doz. Dr. Musil
Sa, 13.5.2006, 9.00-13:00 Uhr, Priv.-Doz. Dr. Musil
Fr, 19.5.2005, 15:00-19:00 Uhr, Priv.-Doz. Dr. Becker
Sa, 20.5.2005, 9.00-13:00 Uhr, Priv.-Doz. Dr. Becker
(5.5.) Andreas Musil,
Dieter Birk,
Joachim Becker
Die Vorlesung wird als Kooperationsveranstaltung von FU und HU angeboten. Sie ist als Blockveranstaltung konzipiert und wird in den Räumen der HU stattfinden. Der Raum wird noch per Aushang bekannt gegeben.
Zunächst wird Prof. Dr. Dieter Birk von der Universität Münster (als Lehrbeauftragter von HU und FU) die finanzwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Grundla-gen des geltenden Steuerrechts darstellen. Priv.-Doz. Dr. Andreas Musil von der FU Berlin wird sich der Einführung in das materielle Steuerrecht widmen. Hier wird das Einkommensteuerrecht im Mittelpunkt stehen. Priv.-Doz. Dr. Joachim Becker von der HU Berlin wird schließlich in das Steuerverfahrensrecht einschließlich des Gerichts-verfahrens einführen.
Vorkenntnisse im Steuerrecht werden nicht erwartet. Eine Abschlussklausur wird nicht angeboten.
Literaturempfehlung: Birk, Steuerrecht, 8. Aufl. 2005, Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl. 2005.
 
09 139
S -
Umsatzsteuerrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Markus Heintzen,
Stapperfend,
Joachim Becker
Schein wird erteilt.
 
09 128
V -
Internationales Steuerrecht mit Abschlussklausur (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (18.4.) Andreas Musil
Die Vorlesung widmet sich der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte. Wichtige Themenfelder sind: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht, Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, insbesondere das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Formen grenzüberschreitender Tätigkeit, Gewinnverlagerungen ins Ausland und staatliche Abwehrstrategien, Hinzurechnungsbesteuerung, Europäisches Steuerrecht. Grundkenntnisse im Steuerrecht sind erwünscht. Diese können auch parallel in der Vorlesung „Einführung in das Steuerrecht“ von Birk/Musil/Becker an der HU erworben werden. Eine Abschlussklausur wird angeboten.
Literaturempfehlung: Frotscher, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl. 2005; Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl. 1998.

Unterschwerpunkt 4

09 140
Ü -
Übungen zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht. Energie- und Telekommunikationsrecht mit Examinatorium (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Di 13.00-15.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (18.4.) Franz Jürgen Säcker
Die Veranstaltung ist mit einer Abschlussklausur im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs Unternehmens- und Wirtschaftsrecht verbunden.
 
09 141
V -
Einführung in die Wettbewerbstheorie und -politik (WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (26.4.) Ingo Schmidt
 
09 142
AG -
Fallkurs zum Wettbewerbs-, Energie- und Telekommunikationsrecht (WFG 5) (2 SWS) (2 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (24.4.) Lina Böcker
 
09 143
S -
Workshops zum Energie- und Telekommunikationsrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.
Im Sommersemester finden erneut mehrere Workshops zum Energie- und Telekommunikationsrecht statt, über die gesonderte Aushänge sowie die Homepage des Instituts unterrichten. Die Teilnahme an den Workshops setzt solide Grundkenntnisse voraus.

Unterschwerpunkt 5

09 144
V -
Wirtschaftsrecht II: Unlauterer Wettbewerb und Markenrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Übungsraum (Bibliothek Wirtschaftsrecht) (19.4.) Katharina Boesche
Die Veranstaltung behandelt die examensrelevanten Kerngebiete des Unlauterkeitsrechts und des Markenrechts. Es werden nicht nur der Anspruchsaufbau und die einzelnen Tatbestände des neuen UWG besprochen, anhand von aktuellen Entscheidungen soll auch der Aufbau von Klausuren trainiert werden.
 
09 145
V -
Urheberrecht (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (8.5.) Peter Raue

Wahlpflichtveranstaltungen

09 147
V -
Vertragsgestaltung im Privatrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (24.4.) Hartmut Hamann
Teilnahmebescheinigung wird erteilt (regelmässige Teilnahme!)
Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Grundlagen sachgerechter Vertragsgestaltung im Privatrecht. Mithilfe praktischer Beispiele wird erläutert, wie Interessengegensätze und Risiken erkannt und den Vertragsparteien zugeordnet werden können. Dies wird zunächst anhand allgemeiner Vertragsklauseln besprochen, die in unterschiedlichen Vertragstypen verwendet werden (z.B. Regelungen zur Fälligkeit und zur Haftung). Im Anschluss hieran werden wesentliche Vertragstypen des
BGB und des HGB mit konkreter Beispielen erläutert. Ziel ist es dabei auch, Sensibilität für angemessene Konfliktlösungsmechanismen zu entwickeln. In der Vorlesung verwendete Materialien werden zu Beginn des Semesters über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorlesung zeigt auf,
wie durch vernünftige, handwerklich richtige Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung wesentliche Voraussetzungen für die konstruktive Lösung von Konflikten geschaffen werden können.
Literaturempfehlung:
1. Langenfeld, Vertragsgestaltung, 3. Auflage 2004
2. Junker/Kamanabrou, Vertragsgestaltung, 1. Auflage 2002
3. Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Auflage 1996, (Abschnitt C. Vertrag)
4. Mnookin, Peppet and Tulumello, Beyond Winning: Negotiating to Create Value in Deals and Disputes (Harvard University Press, 2000)
 
09 148
V -
Tax Policy (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (3.5.) Stephen Utz
Schein wird erteilt (Abschlussklausur/Die Klausur stellt keine Prüfungsleistung für die Schwerpunktbereichsprüfung dar).
Diese Veranstaltung ist zugleich eine Wahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich 2, Unterschwerpunkt 3 sowie zur Fremdsprachenkompetenz.

Course Materials: Cases and excerpts from books and articles on tax theoretical topics will either be distributed or made available. The list of assignments below does not give a complete list of these materials but is illustrative of their character and length. Each of the assignments is discussed in a separate chapter of my book Tax policy: An Introduction and Survey of the Principal Debates (West Pub. Co. 1993), which will be made available as background reading, though not assigned for class discussion.
Scope of the Course: This course surveys contemporary tax policy analysis. The issues and arguments covered are multi-disciplinary and not all experts agree which are important or by what methods they should be approached. Accordingly, a course like this must both give background information about the relevant disciplines – their methods, preoccupations, and strengths – and investigate the foreground tax policy debates to which they contribute.
There are of course classic lawyerly approaches to a number of broad problems about taxation, which deserve careful examination in the round. It is no surprise that the development of the tax law in a number of countries has stimulated legislatures, courts and the bar to bring forth durable insights into aspects of public finance, with only marginal assistance from non-legal experts. To the extent that legal training enables us to grapple with unfamiliar information and relationships, we may be well placed to approach the peculiar task of designing and justifying a tax regime. Lack of specialization may be a practical advantage. It may also hinder the solution of complex problems. Legal methods of advocacy and adjudication are not always even superficially adequate to the task of formulating public policy.
Some specialized fields of study are obviously relevant. Taxes affect economic behavior. They can also reinforce or undermine a society's quality of life, self-image, aspirations, long-term political arrangements, and so forth. It follows that moral and political theory as much as positive and normative economics promise to enlighten tax choices. Historical and psychological studies tell us vital things about the workings of real tax systems that mainstream tax economics and political science might otherwise ignore. The horizon of tax policy continues to widen.

Assignments:
1. Historical Foundations of Modern Tax Policy
2. Economics and Tax Design
3. What Effects of Taxes on People Are Relevant to Tax Design: The Debate over “Welfare” and Related Concepts
4. Political Justification: Political Theories of Tax Fairness and Neutrality
5. The Study of Taxation by Non-Economists
6. Paradoxes of Definition: “Benefit”, “Income”, “Consumption”, and “Capital”
7. Tax Expenditure Theory; Deductions from Consumption under Income and Consumption Tax Regimes
8. Depreciation (Capital Cost Recovery) and the Treatment of Consumer Durables
9. Arguments for a Consumption Tax; Transition from an Income Tax to a Consumption Tax
10. Taxes and Public Debt; Central Banking and Ricardo’s Theorem
11. How Should Corporate Income Be Taxed?
12. Local Taxation
13. Economic Models of Taxation

Organisatorische Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros:
Interessenten werden gebeten, sich per e-mail im Studien- und Prüfungsbüro (an Grit Rother, GRother@zedat.fu-berlin.de) unter Angabe des Studiengangs, der Fachsemesteranzahl und der Matrikelnummer bis zum Beginn der Vorlesungszeit (18. April 2006) anzumelden. Um die amerikanische Datenbank Lexis Nexis in der Fachbereichsbibliothek nutzen zu können, müssen die Teilnehmer über einen Account der Zedat verfügen. Die Fachbereichsbibliothek wird in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit Schulungen zur Nutzung von Lexis Nexis anbieten. Über die genauen Termine werden die angemeldeten Kursteilnehmer zu gegebener Zeit per e-mail informiert.
Die Vorlesung endet mit einer Abschlussklausur.
 
09 149
V -
Internationales Wirtschaftsrecht (1 SWS) (2 cr); Block (s. A.) Jens Thomas Füller

Schwerpunktbereich 3: Arbeits- und Versicherungsrecht

Unterschwerpunkt 1

09 150
V -
Vertiefungsveranstaltung Arbeitsrecht (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 6) (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (18.4.) Claas-Hinrich Germelmann
I. Lehrveranstaltung
Titel: Vertiefungsveranstaltung mit Abschlussklausur – Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht)
Dozent: Prof. Dr. Germelmann
Zeit: Dienstags 10.00 Uhr c.t. bis 12.00 Uhr, HS III
Sprechstunde: Nach der Veranstaltung
II. Inhalt der Veranstaltung:
Im materiellen Recht werden in erster Linie Probleme
des kollektiven Arbeitsrechts der WFG 6 , jetzt SB III vornehmlich des BetrVG, aber auch des Arbeitskampfrechts, Mitbestimmungsrechts und Tarifrechts behandelt. Bezüge zum Individualarbeitsrecht, werden angesprochen. Die gerichtliche Durchsetzung der Beteiligungsrechte wird erörtert. In der Abschlussklausur wird ein Fall aus den in der Veranstaltung behandelten Problemen zu erörtern sein.
III. Literaturempfehlung: Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
IV. Grundkenntnisse des Stoffes der WFG 6 bzw. des SB III werden vorausgesetzt und wiederholt.
V. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
VI. Ein Schein wird bei bestandener Klausur erteilt.
 
09 151
V -
Bühnenarbeitsrecht (mit Abschlussklausur) (1 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.4.) Claas-Hinrich Germelmann
Schein wird erteilt.
I. Lehrveranstaltung
Titel: Bühnenarbeitsrecht – Vorlesung
Dozent: Prof. Dr. Germelmann
Zeit: Mittwoch 18.00 Uhr c.t. bis 20.00 Uhr vierzehntägig, Raum 4405
Sprechstunde: Nach der Veranstaltung
II. Inhalt der Veranstaltung:
Das Sonderarbeitsrecht der Bühnenangehörigen ist wenig in der Literatur behandelt. Es betrifft vorwiegend Bühnenkünstler bei Opern und Theatern. In besonderem Maße wird die Grundrechtsbezogenheit der arbeitsrechtlichen Regelungen deutlich. In der Veranstaltung wird zunächst in einem Vorlesungsteil das Bühnenarbeitsrecht und das besondere Prozeßrecht in seinen Grundzügen dargestellt.
III. Literaturempfehlung: Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
IV. Grundkenntnisse des Stoffes des Arbeitsrechts sind erforderlich.
V. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung am 20. April 2006 dient der Vorbesprechung.
VI. Ein Schein wird erteilt, wenn eine Klausur bestanden wird.
 
09 152
S -
Arbeitsrecht (2 SWS) (15 cr); Fr 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.5.) Axel Aino Schleusener
Schein wird erteilt.
Das Seminar richtet sich an Studierende mit dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Versicherungsrecht und dem Unterschwerpunkt Arbeitsrecht. Soweit nicht alle Plätze mit Studenten, die im Rahmen des Seminars die in die Staatsexamensnote einfließende Pflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich absolvieren, besetzt werden, können auch Stundenten zur Erlangung des normalen Seminarscheins teilnehmen.
Die Themen der Seminararbeiten werden sowohl aus dem kollektiven Arbeitsrecht als auch dem Individualarbeitsrecht ggf. mit Bezügen zum allgemeinen Schuldrecht stammen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre im Rahmen der Seminararbeit gewonnen Erkenntnisse im Rahmen eines ca. 45minütigen Vortrags darzulegen. Anschließend soll sich ein Rechtsdiskurs mit allen Seminarteilnehmern anschließen. Eine rege Beteiligung an der mündlichen Diskussion ist ausdrücklich erwünscht.

Unterschwerpunkt 2

09 153
V -
Vertiefungsveranstaltung Sozialversicherungsrecht (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 10) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum)
14-tägig
(24.4.) Kurt Maier,
Helmut Schirmer

Unterschwerpunkt 3

09 154
V -
Privatversicherungsrecht (zugleich WFG 10) (4 SWS) (8 cr); Mo 12.00-14.00 und Do 14.00-16.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (20.4.) Christian Armbrüster
Die Veranstaltung führt in die rechtlichen Grundlagen eines der bedeutendsten Wirtschaftszweige ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem Versicherungsvertragsrecht (Grundlagen und ausgewählte Zweige). Besonderes Gewicht hat in diesem Bereich die höchstrichterliche Rechtsprechung, die anhand konkreter Praxisfälle erörtert werden soll. Dabei wird auch die Gelegenheit genutzt, wichtige Themen der Grundkurse Bürgerliches Recht I und II zu wiederholen und zu vertiefen. Besondere Aktualität hat die Materie wegen der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des VVG. Die Vorschläge im Abschlussbericht der Reformkommission (abrufbar unter: http://www.bmj.de/media/archive/647.pdf ) bieten die Chance, sich exemplarisch mit einigen Grundfragen vertieft auseinander zu setzen.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommentiert.
 
09 156
S -
Privatversicherungsrecht (2 SWS) (15 cr); Block - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (s. A.) Helmut Schirmer
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

09 155
AG -
Arbeitsrecht (auch Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (2 cr); Do 12.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (27.4.) Julie Linnert-Epple

Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie

Unterschwerpunkt 1

09 160
V -
Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (mit Abschlussklausur) (4 SWS) (8 cr); Di, Do 10.00-12.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal)
ACHTUNG: dienstags Hörsaal III, donnerstags Hörsaal 211!
(18.4.) Klaus Rogall
In der Lehrveranstaltung werden die Grundzüge des Strafprozessrechts und des Gerichtsverfassungsrechts vermittelt. Im Strafprozessrecht bilden das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), das gerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug sowie das Rechtsmittelrecht den Schwerpunkt der Darstellung. Im Gerichtsverfassungsrecht stehen die Gerichtsorganisation sowie einige Annexmaterien des Strafprozessrechts im Vordergrund.
Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudium sowie als Vertiefungsveranstaltung für höhere Semester angeboten.
Literaturempfehlung: Zu Beginn der Vorlesung werden eine Gliederungsübersicht sowie Literatur- und Rechtsprechungshinweise ausgegeben.
 
09 161
S -
Praxis der Hauptverhandlung in Strafsachen (2 SWS) (7,5 cr); Mo 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (24.4.) Joachim Häger
Schein wird erteilt.
Zentrale Themen: Die Rechte des Angeklagten, Strategien der Verteidigung und Grenzen zulässiger Verteidigung, der „Deal“, der Schutz des Tatopfers, das Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigem, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, die Kriminalprognose, die richterliche Überzeugungsbildung, die Bedeutung der Revision für das tatgerichtliche Verfahren, das Verhältnis zwischen Justiz, Öffentlichkeit und Presse sowie schließlich zahlreiche Probleme des Strafverfahrensrechts und ihre praktischen Auswirkungen
Weiteres: Siehe Aushang
Anschrift zur etwaigen vorherigen Anmeldung und Verabredung eines Referatsthemas: Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig
 
09 162
S -
Seminar im Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht und zu den strafrechtlichen Folgen im Verkehrsstrafrecht (auch Unterschwerpunkt 3) (3 SWS) (15 cr); Di 18.00-21.00 - Boltzmannstr. 3, 5500 (18.4.) Klaus Geppert
Schein wird erteilt.
Das Seminar behandelt Fragen des Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechts und ist vor allem für den Schwerpunktbereich "Strafrechtspflege und Kriminologie" gedacht, hier für den Unterschwerpunkt 1. Das Angebot wird erweitert auf "strafrechtliche Folgen im Verkehrsstrafrecht" (USP 3), um allen interessierten Examenskandidaten ein ausreichendes Seminarangebot anbieten zu können. Eine gemeinsame Einführungsbesprechung aller Dozenten, die im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege eine seminaristische Hausarbeit ausgeben, findet/fand am Donnerstag, den 16. Februar 2006 (14 Uhr c.t.), im Hörsaal 2213 (Boltzmannstr. 3) statt. An diesem Termin werden/wurden die Seminarplätze ggf. per Losentscheid vergeben. Die Seminarthemen werden/wurden zentral durch das Prüfungsbüro am 6. März 2006 ausgegeben; die vierwöchige Bearbeitungszeit beginnt erst mit dem Ausgabetermin.
Beabsichtigt ist auch der gemeinsame Besuch einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung.
 
09 159
V -
Grundzüge des europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht (1 SWS) (2 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (21.4.) Joachim Kretschmer
Die europäische Verfassung - gescheitert?! Es gibt kein europäisches StGB und keine europäische StPO. Warum also diese Veranstaltung? Weil internationale und europäische Einflüsse auf die nationalen Rechtsordnungen unübersehbar sind. Die Rechtsprechung des EGMR in Straßburg und die EMRK haben maßgebenden Einfluss auf das nationale Strafverfahrensrecht. Das Recht der EU mit ihrem Gemeinschafts- und Unionsrecht beeinflusst das nationale materielle und formelle Strafrecht. So schreitet die Europäisierung des Strafrechts voran. Insbesondere denjenigen, die sich für das Strafverfahrensrecht interessieren, ist die Veranstaltung als Ergänzung empfohlen.

Die Veranstaltung findet 14-tägig jeweils Freitag von 10 - 12 Uhr statt. Die Termine sind voraussichtlich:
28.04.06
12.05.06
26.05.06
09.06.06
23.06.06
07.07.06
21.07.06
 
09 158
V -
Recht der strafrechtlichen Sanktionen (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (20.4.) Hartmuth Horstkotte
Es wird keine bestimmte Semesterzahl vorausgesetzt, empfohlen wird die vorherige Teilnahme an mindestens einem strafrechtlichen Grundkurs..
Inhalt der Lehrveranstaltung:
Die Vorlesung behandelt Rechtsfragen aus dem Abschnitt „Rechtsfolgen der Tat“ des Strafgesetzbuchs ( §§ 38 - 76a StGB ), also die Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts.. Im Mittelpunkt stehen die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, das Strafzumessungsrecht und die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die Hörer sollen auch die prozessualen Rahmenbedingungen der Straf- und Maßregelpraxis kennenlernen. Es soll gezeigt werden, wie die Rechtsprechung Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention verarbeitet und wie sich die deutsche Praxis im Vergleich mit den Verhältnissen in anderen Ländern darstellt.
Literaturempfehlungen werden in der Vorlesung gegeben.

Unterschwerpunkt 2

09 163
V -
Kriminologie I (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 8) (4 SWS) (8 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (21.4.) Ulrich Eisenberg
Die Vorlesung behandelt in ihrem ersten Teil Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie. In dem zweiten Teil werden die Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von Straftat als Einzelerscheinung dargestellt, und zwar jeweils unter Rückführung auf übergeordnete Verständnisebenen bzw. leitende Vorstellungen. Im dritten Teil werden Zielsetzung und Bedingungen kriminologischer Untersuchungen sowie die jeweiligen Methoden zur Untersuchung von Gesamt- wie Einzelerscheinung behandelt.
 
09 164
V -
Kriminologie II (zugleich WFG 8) (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (21.4.) Ulrich Eisenberg
Die Vorlesung behandelt in einem ersten Teil Zusammenhänge der Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen sozialen bzw. Gruppennormen sowie grundlegenden durch Gesetz verankerten Konzeptionen. In einem zweiten Teil werden die Abläufe der Strafverfolgung erörtert, und zwar beginnend bei der Anzeigeerstattung über den Ermittlungsvorgang (einschließlich Vernehmung und Aussage) bzw. Fragen der Einstellung des Verfahrens durch die StA bis hin zur Hauptverhandlung. Im dritten Teil werden Entstehungszusammenhänge von Kriminalität als Gesamterscheinung dargestellt, und zwar getrennt nach Delikts- und Tätergruppen sowie kulturell-technischen, wirtschaftlichen und räumlichen bzw. zeitlichen Gegebenheiten. Im abschließenden Teil wird auf Entstehungszusammenhänge der Straftat als Einzelerscheinung eingegangen, und zwar beginnend mit Fragen zur Tatsituation, zum Täter-Opfer-Verhältnis und zur wiederholten Tatbegehung bzw. Opferwerdung bis hin zur Erörterung der verschiedenen empirischen Befunde hinsichtlich des Täters wie des Straftatopfers.
 
09 165
S -
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Maßregelvollzug (zugleich WFG 8 - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2212 (Übungsraum) (19.4.) Peter Marhofer
Schein wird erteilt.
Das Seminar richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Strafrechtspflege und Kriminologie, die ihre Schwerpunktbereichs-Abschlussklausur bereits absolviert haben und ihre seminaristische Hausarbeit entweder im Unterschwerpunkt Kriminologie oder im Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug anfertigen möchten.
Ziel der Veranstaltung ist es, verschiedene Themen – schwerpunktmäßig aus dem Jugendstrafrecht und der Kriminologie – durch Referate vorzustellen und ergänzende praxisbezogene Fallbesprechungen zu erarbeiten. Parallel hierzu kann bei Interesse ein Rollenspiel über eine Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren entwickelt und am Ende des Semesters aufgeführt werden.
Die obligatorische Vorbesprechung findet am Mittwoch, den 15.02.2006, 18 – 20 Uhr im Hörsaal 211 (Van’t-Hoff-Str. 8, I. OG) statt. An diesem Termin werden die Seminarplätze vergeben. Darüber hinaus sollen die Seminarteilnehmer in der Vorbesprechung bekannt geben, in welchem der beiden in Frage kommenden Unterschwerpunkte sie ihre seminaristische Hausarbeit verfassen wollen.
Die einzelnen Seminarthemen werden zentral vom Prüfungsbüro am Montag, den 6. März 2006 von 11:00 – 12:00 Uhr im Hörsaal 211 (Van’t-Hoff-Str. 8, I. OG) vergeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die vierwöchige Bearbeitungsfrist. Nach der Bearbeitung sind die Hausarbeiten im Prüfungsbüro des Fachbereichs während der üblichen Sprechzeiten einzureichen.
Die Seminarsitzungen finden im Sommersemester mittwochs 16 – 18 Uhr im Raum 2212 (Boltzmannstr. 3) statt.
 
09 166
S -
Seminar Kriminologie (zugleich WFG 8) (3 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Eine vorherige Anmeldung bei Herrn wiss. Mitarbeiter Puschke (Raum 3316, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54715) oder im Sekretariat bei Frau Witt (Raum 3319, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54716) ist erforderlich.

Unterschwerpunkt 3

09 167
AG -
Strafvollzugsrecht (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (18.4.) Christian Reuther
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Nach der systematischen Vermittlung der rechtlichen Grundlagen des Strafvollzugsrechts – welche anhand von kleineren Fällen vertieft werden – konzentriert sich die Arbeitsgemeinschaft in der zweiten Hälfte auf die Klausurbearbeitung.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 168
AG -
Jugendstrafrecht (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (20.4.) Bettina Zötsch
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts erfolgt überwiegend anhand von kleineren Fällen, wobei es nicht nur auf die Vermittlung systematischer Strukturen ankommt, sondern insgesamt auch Verständnis für die Besonderheiten und Probleme des Jugendstrafrechts, auch im Vergleich zum allgemeinen Strafverfahrensrecht, geweckt werden soll.
Inhaltlich werden sowohl das materielle Jugendstrafrecht (Geltungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes, Verantwortlichkeit der Jugendlichen, Heranwachsende im Jugendstrafrecht, das System der Rechtsfolgen sowie Einordnung und Zielsetzung der einzelnen jugendstrafrechtlichen Sanktionen) als auch das formelle Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsverfassung, Verfahrensbeteiligte und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens im Vergleich zum allgemeinen Strafverfahren, bis hin zu Problemen von Vollstreckung und Vollzug) gleichermaßen in den Blick genommen.
Zu Übungszwecken wird am Ende der Veranstaltung eine (freiwillige) Klausur angeboten.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 169
Rp -
Repetitorium im Jugendstrafrecht, Strafvollzug mit simulierten mündlichen Prüfungen (zugleich WFG 8) (2 SWS); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (18.4.) Ulrich Eisenberg
Die Veranstaltung bezieht sich auf sämtliche Teilgebiete der Unterschwerpunkte Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Die Studierenden sollen mit den Anforderungen vertraut gemacht werden, die (im Ersten Juristischen Staatsexamen oder) in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Leistungen gestellt werden.
 
09 170
S -
Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (24.4.) Klaus Lange-Lehngut
Schein wird erteilt.

Wahlpflichtveranstaltungen

09 171
S -
Seminar im Ordnungswidrigkeitenrecht und zu den Strafrechtsfolgen einschließlich Strafvollzug (zugleich Unterschwerpunkt 1) (3 SWS) (15 cr); Fr 14.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, 5500 (21.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
Das Seminar behandelt Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Angeboten werden zehn Themen, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung für die seminaristische Hausarbeit genutzt werden können. Eine Einführungsbesprechung findet am Donnerstag, 17. Februar 2006, um 16 Uhr im Seminarraum des Instituts für Strafrecht, Boltzmannstraße 3, Raum 5510 statt. An diesem Termin werden die Plätze für das Seminar vergeben (bei mehr als zehn Interessenten findet eine Verlosung statt). Die Themen werden zentral durch das Prüfungsbüro – zu einem späteren Termin- ausgegeben. Die vierwöchige Bearbeitungszeit beginnt mit diesem Ausgabetermin.
Zusätzlich biete ich drei „einfache Seminarreferate“ zur Anrechnung auf das Schwerpunktstudium und zur Übung für die große Abschlussarbeit an deren Themen werden erst am 17. Februar 2006 vergeben.

Schwerpunktbereich 5: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle

Unterschwerpunkt 1

09 180
V -
Kontrolle der Exekutive (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (27.4.) Hanno-Dirk Lemke
Gegenstand der Veranstaltung sind die gesetzlichen Vorgaben für die verwaltungsgerichtliche Gewährung subjektiven Rechtsschutzes bzw. Kontrolle der Einhaltung von „Gesetz und Recht“ (Art. 20 Abs. 3 GG). Vornehmlich anhand von Fällen werden die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsprozesses, der Gang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Dezernatsarbeit, mündliche Verhandlung, Entscheidung, Vollstreckung) sowie ausgewählte Sachurteilsvoraussetzungen behandelt. Hierbei sollen vergleichend die Vorschriften der FGO und des SGG (die den Teilnehmern von mir zur Verfügung gestellt werden) herangezogen werden.

Wie im letzten Semester besteht die Möglichkeit, auf Themen des Prozessrechts einzugehen, die von den Teilnehmern für vertiefungswürdig gehalten werden. Vorschläge werden in der Vorlesung oder vorab unter „hanno.lemke@lsg.brandenburg.de“ gerne entgegengenommen.

Auf lesenswerte Literatur und Gerichtsentscheidungen zu einzelnen Fragen wird in der Vorlesung hingewiesen.
 
09 181
S -
Gerichte zwischen Streitentscheidung und Normbildung (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 335 (Übungsraum)
Termine: 4. und 5. Mai 2006
(s. A.) Philip Kunig
Schein wird erteilt.

Unterschwerpunkt 2

09 182
V -
Das Recht der Berliner Verwaltung (mit Abschlussklausur) (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (18.4.) Andreas Musil
Die Vorlesung deckt den Unterschwerpunkt Verwaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichs V ab. Eine Abschlussklausur wird angeboten. Gegenstand ist die Berliner Verwaltung in all ihren Erscheinungsformen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Senat, Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltungen, ihre Organisation und Aufgaben sowie ihr Verhältnis zueinander. Ein wesentliches Element der Vorlesung ist die Darstellung und Vertiefung des Stoffes anhand von Fällen aus der Verwaltungs- und Gerichtspraxis. Vorkenntnisse im Recht der Berliner Verwaltung sind nicht erforderlich.
Literaturempfehlung (mangels Alternative): Musil/Kirchner, Das Recht der Berliner Verwaltung, 2002.
 
09 183
V -
Verwaltungslehre (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (24.4.) Hans-Georg Maaßen
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung wendet sich an Schwerpunktbereichsstudenten, die insbesondere mit Blick auf eine mögliche spätere Verwendung in Verwaltung, Regierung oder in anderen großen Administrationen fundierte Kenntnisse von Rechtsgrundlagen, Entscheidungsprozessen, Ablauforganisationen und Personalentwicklung in Verwaltungseinrichtungen erhalten wollen. Dabei wird in der Vorlesung der derzeit noch andauernde grundlegende Reformprozess der deutschen Verwaltung berücksichtigt.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussklausur wird ein Schein erteilt.
Die Gliederung der Veranstaltung und eine Literaturliste werden in der ersten Sitzung ausgegeben.
 
09 179
V -
Wirtschaftsverwaltungsrecht (2 SWS) (4 cr); Mi 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (19.4.) Ulrich Stelkens
 
Veranstaltung entfällt!
09 184
S -
E-Governance (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Andreas von Arnauld
 
09 185
S -
Governance und Recht (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (24.4.) Claudio Franzius
Schein wird erteilt.
Das Seminar will der Frage nachgehen, welchen Wert das ubiquitäre Denken in und über Governance-Strukturen für den Rechtsdiskurs hat. Dabei soll es zunächst um die historische und begriffliche Annäherung an ein „Bild“ gehen, das wir von Governance zu haben scheinen. Gefragt wird nach den Anschlußstellen und –möglichkeiten im Recht, also den unterschiedlichen Ebenen, auf denen der sozialwissenschaftliche Governance-Diskurs für das Recht fruchtbar gemacht werden kann. Dabei spielt eine Rolle, wie sich Governance zum Steuerungsparadigma verhält, das gegenwärtig in der Verwaltungsrechtswissenschaft zu verarbeiten gesucht wird. Möglicherweise untergräbt das analytische Konzept von Governance den normativen Anspruch, das Recht auf einen zentralen Steuerungsakteur – zumeist den Staat – zu beziehen. Umgekehrt könnte eine Rückbesinnung auf die Normativität des Rechts eine gewisse Distanz zu den Schalmeienklängen von Governance nahelegen. Ein Schwerpunkt des Seminars wird in der Frage liegen, welchen Mehrwert die Bezugnahme auf Governance für das europäische Rechtsdenken hat, das sich auf vernetzte oder verbundene Rechtsebenen einzustellen hat, dafür aber nicht unhinterfragt den Hierarchiemodus nutzen kann. Als Einstiegsliteratur wird empfohlen: Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.), Governance-Forschung: Stand und Entwicklungslinien, Nomos 2005 und Claudio Franzius, Governance und Regelungsstrukturen, VerwArch. 97 (2006), Heft 2.
 
09 085
S -
Medizinrecht III (auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Mi 14.30-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (19.4.) Christian Pestalozza
Schein wird erteilt.

Unterschwerpunkt 3

09 186
V -
Gesetzgebungslehre (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (3.5.) Gero Pfennig
 
09 187
V -
Normsetzung auf überstaatlicher und innerstaatlicher Ebene (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal)
(14 tägig)
(19.4.) Sven Hölscheidt
Der Begriff „Norm-Setzung“ umfasst sowohl die Norm als Ergebnis und die Setzung als Verfahren, welches das Ergebnis hervorbringt. Bei den Normen sind als grobe Kategorien zu unterscheiden: Völkerrechtliche Verträge, Verfassungen, Gesetze sowie eine Fülle untergesetzlicher Normen, von denen in Deutschland die Rechtsverordnungen die wichtigste Gruppe bilden. Bei der Normsetzung steht das Gesetzgebungsverfahren im Vordergrund des Interesses. Daneben gibt es weitere höchst unterschiedliche Verfahren, von denen auf überstaatlicher Ebene Europäische Konvente und Regierungskonferenzen große Bedeutung haben. Innerstaatlich sind z. B. die Gemeinsame Verfassungskommission vom Anfang der 90iger Jahre und die „Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung“ zu
nennen.
In der Veranstaltung werden die klassischen Aspekte des Themas behandelt, wie die Unterscheidungsmöglichkeiten von Normen, sowie die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene und im Bundestag. Erörtert wird dabei auch das Zusammenspiel der Verfahren, das beispielsweise bei der Richtlinienumsetzung praktiziert wird. In der
Veranstaltung wird neben der theoretischen Fundierung der Praxisbezug eine gleichberechtigte Rolle spielen.
Wichtiger Hinweis:
Es ist beabsichtigt, ein Planspiel „Gesetzgebung“ im Bundestag in die Veranstaltung zu integrieren. Dies ist nur möglich, wenn sich mindestens 20 Studierende daran beteiligen. Das Planspiel dauert von 09.00 bis 15.00 Uhr. Nähere Informationen sind unter http://www.bundestag.de/dialog/planspiel/index.shtml abrufbar. Als Termin kommt der
14. Juni (ersatzweise der 24. Mai) 2006 in Betracht. Interessenten werden gebeten, sich möglichst bald bei der unten angegebenen Mailadresse anzumelden.
Sprechstunde:
Nach der Veranstaltung, telefonisch (030/227-32425) oder per Mail (vorzimmer.wf3g@bundestag.de).
Literaturhinweise: Eine Gesamtdarstellung des Vorlesungsthemas existiert nicht. Umfangreiches Standardwerk (auf die deutsche Bundesgesetzgebung bezogen) ist Schneider, Hans, Gesetzgebung, 3. Aufl., 2002. Sehr ausführlich ist der Text von Ossenbühl über die Staatsfunktion „Rechtsetzen“, §§ 61-66, S. 281-497, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts III, 1988. Empfehlenswert ist die Lektüre der Ausführungen zur Normsetzung in einem der gängigen Staats- und Europarechtslehrbücher, z. B. Bieber/Epiney/Haag, Die Europäische Union, 6. Aufl., 2005, S. 182-230; Maurer, Staatsrecht I, 4. Aufl., 2005, S. 545 - 599, 612 - 629; Nicolaysen, Europarecht I, 2. Aufl., 2002, S. 307 – 351; Schweitzer, Staatsrecht III, 8. Aufl., 2004, § 3, S. 38-84; Streinz, Europarecht, 7. Aufl., 2005, §§ 5, 6, S. 137 - 197. Eingehend über den Bundestag informiert Bryde, Stationen, Entscheidungen und Beteiligte im Gesetzgebungsverfahren, in: Schneider, Hans-Peter/Zeh (Hrsg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, S. 859 ff. Aktuelle statistische Daten zur Bundesgesetzgebung enthält das Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1994 – 2003, 2005, Kapitel 10, S. 572 ff. (auch im Internet abrufbar unter: http://www.bundestag.de/bic/index.shtml ). Die „Zeitschrift für Gesetzgebung“, 21. Jahrgang 2006, ist einschlägig als Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung.

Gesetzestexte (für die Veranstaltung mindestens benötigt): Grundgesetz, EG-Vertrag

Wahlpflichtveranstaltungen

09 188
C -
Staatliche Wirtschaftsförderung - Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Beihilfen und Subventionen für Investitionsvorhaben in Deutschland (zugleich WFG 9 - auch Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (2 cr); Fr 9.00-11.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (21.4.) Burghard Hildebrandt
 
09 189
AG -
Wissenschaftliches Schreiben am Beispiel von öffentlich-rechtlichen Themen (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 3306 (Übungsraum) (26.4.) Julia Platter
In dieser Kleingruppenveranstaltung sollen die Teilnehmer Gelegenheit erhalten, die wissenschaftliche Bearbeitung eines Themas mit Blick auf die seminaristische Hausarbeit anhand eines Kurzreferats/Esssays zu einem Thema aus dem öffentlichen Recht zu üben.

Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung

Unterschwerpunkt 1

09 190
V -
Völkerrecht III - Handel, Umwelt und Entwicklung (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 1122 (Hörsaal) (19.4.) Beate Rudolf
Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt „Völkerrecht“ des Schwerpunktbereichs „Die Internationalisierung der Rechtsordnung“. Sie baut auf der Vorlesung „Völkerrecht I“ auf und richtet sich an diejenigen Studierenden, die sich vertieft mit den besonderen Regelungsbereichen des Völkerrechts befassen wollen. Gegenstand dieser Vorlesung werden das Wirtschaftsvölkerrecht, das Umweltvölkerrecht und das völkerrechtliche Recht auf Entwicklung sein sowie die Zusammenhänge und Konflikte zwischen diesen Materien (z.B. Freihandel versus Umweltschutz). Im Mittelpunkt werden das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) stehen einschließlich des Streitbeilegungsmechanismus der WTO sowie das internationale Enteignungs- und Investitionsschutzrecht. Im Bereich des Umweltvölkerrechts werden wir die allgemeinen Prinzipien des völkerrechtlichen Umweltschutzes (z.B. Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip) und einzelne aktuelle Spezialmaterien behandeln (Klimaschutz, Schutz natürlicher Ressourcen und biologischer Vielfalt). Den dritten Schwerpunkt bildet das völkerrechtliche Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, welches oft als Ausgleich zwischen dem Widerstreit von ungehemmter wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz auch im Interesse zukünftiger Generationen verstanden wird.
Literaturempfehlung: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl. Berlin 2004
Weitere Empfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung.
 
09 191
S -
Neuere Entwicklungen im Völker- und Europarecht (zugleich WFG 11 - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (15 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (5.5.) Beate Rudolf
Schein wird erteilt.
Es handelt sich um ein Seminar im Schwerpunktbereich 6 "Internationalisierung der Rechtsordnung" für die Unterschwerpunkte Völkerrecht und Europarecht (bzw. alte Wahlfachgruppe 11). Zu den beiden Bereichen werden je sieben Seminarthemen angeboten. Eine allgemeine Vorbesprechung mit Vergabe der Seminarplätze findet am 16.2.2006 statt. Die Themenvergabe für die seminaristischen Hausarbeiten erfolgt in der Woche vom 6.-10. März 2006 zentral durch das Studien- und Prüfungsbüro. Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 5.und 6. Mai stattfinden.
Studierende, die nach dem 16.2.2006 Interesse an einer Teilnahme haben, wenden sich bitte an Frau Wiss. Mit. Andrea Eriksson (Andrea.Eriksson@web.de oder Tel. 838 52 013), die ihnen mitteilen kann, ob und ggf. welche Themen noch zu vergeben sind.

Unterschwerpunkt 2

09 192
V -
Europarecht II (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Do 8.30-10.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (20.4.) Ulrich Stelkens

Unterschwerpunkt 3

09 193
V -
Rechtsvergleichung II (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (20.4.) Helmut Grothe
Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird im Vergleich des Vertragsrechts vor
allem innerhalb der europäischen Rechtsordnungen liegen. Dabei werden
insbesondere der Vertragsschluss, die Vertragsverletzungen und vertragliche
Schadensersatzansprüche auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin
untersucht. In den Vergleich einbezogen werden auch die verschiedenen
Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des
Vertragsrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht-Kaufrecht.
Literaturempfehlung:
Zweigert/Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Auflage 1996
Kötz/Flessner: Europäisches Vertragsrecht Bd.1, 1996
Schlechtriem: Internationales UN-Kaufrecht, 2.Auflage 2003
 
09 194
V -
Internationales Privatrecht II (mit Abschlussklausur - zugleich WFG 7) (3 SWS) (6 cr); Do 12.00-15.00 - Boltzmannstr. 3, 2215 (Hörsaal) (20.4.) Helmut Grothe
Im Anschluss an die allgemeinen Lehren des IPR, die im Wintersemester
schwerpunktmäßig behandelt wurden, konzentriert sich die Vorlesung auf die
einzelnen Verweisungsgegenstände des deutschen Rechtsanwendungsrechts und
ihre speziellen Probleme. Das Kollisionsrecht der Schuldverträge wird ebenso
erörtert wie das Internationale Familienrecht und das Internationale
Erbrecht. Hinzu kommen Internationales Handelsrecht, Internationales
Gesellschaftsrecht und Internationales Sachenrecht.
Darüberhinaus werden die Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts
dargestellt. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt dieses Teils
der Veranstaltung: Unter welchen Voraussetzungen kann in Fällen mit
Auslandsberührung ein zivilprozessuales Erkenntnisverfahren vor deutschen
Gerichten durchgeführt werden? Und unter welchen Voraussetzungen werden
ausländische Entscheidungen im Inland anerkannt? Daneben werden die
Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung, beweisrechtliche,
zustellungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte behandelt.
Literaturempfehlung:
v. Bar: Internationales Privatrecht – Besonderer Teil, 1991
Kropholler: Internationales Privatrecht, 5.Auflage 2004
Kegel / Schurig: Internationales Privatrecht, 9.Auflage 2004,
v. Hoffmann / Thorn: Internationales Privatrecht, 8.Auflage 2005
Junker: Internationales Privatrecht, 1998
Siehr: Internationales Privatrecht, 2001
Schack: Internationales Zivilverfahrensrecht, 3.Auflage 2002
Nagel/Gottwald: Internationales Zivilprozessrecht, 5.Auflage 2002
Geimer: Internationales Zivilprozessrecht, 5. Auflage 2005
Kropholler: Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage 2005
 
09 195
S -
Aktuelle Fragen des internationalen Schuldrechts (zugleich WFG 7) (2 SWS) (15 cr); Block - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (21.4.) Ruth Janal
Schein wird erteilt.
Blockveranstaltung am 19. Mai 2005

Wahlpflichtveranstaltungen

09 086
S -
Gesundheitspolitische Reformvorhaben im Lichte von Verfassungs- und Europarecht (auch Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Helge Sodan
Die stetig steigende Frequenz gesundheitspolitischer Reformvorschläge und deren Umsetzung im Sozial- und Berufsrecht sind in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger in die Kritik geraten: Viele Neuerungen im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreformen weisen nicht nur handwerkliche Fehler auf, sondern stoßen auch auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Das Seminar beschäftigt sich anhand aktueller Beispiele mit der rechtlichen Bewertung dieses äußerst praxisrelevanten und politisch hoch umstrittenen Rechtsgebietes.
Ein Aushang mit den zu vergebenden Themen wird in der letzten Vorlesungswoche des Wintersemesters 2005/2006 erfolgen.
Das Seminar wird als Blockseminar gegen Ende des Sommersemesters 2006 stattfinden.
Der Erwerb eines Seminarscheins setzt voraus:
- die Erarbeitung eines schriftlichen Referates,
- einen mündlichen Vortrag und
- die Einreichung eines Thesenpapiers als Diskussionsgrundlage für die anderen Teilnehmer/innen.
 
09 196
V -
Internationaler Menschenrechtsschutz I (zugleich WFG 1 - auch Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (4 cr); Sa 11.00-14.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (29.4.) Hans-Jürgen Bartsch
Die Vorlesung will einen Überblick über die auf internationaler Ebene bestehenden Systeme zum Schutz der Menschenrechte geben. Behandelt werden die Konventionen der UN, des Europarats, der OAS und der OAU/AU.
Die Vorlesung ist zweisemestrig angelegt: im ersten Teil (SS 2006) werden die Internationalen Pakte der UN und die Europäische Menschenrechtskonvention dargestellt.
Neben einer vergleichenden Wertung anhand ausgewählter Spruchpraxis wird auch das Problem der Koexistenz der verschiedenen internationalen Rechtswege erörtert.
Literaturempfehlungen: Kommentare:
Nowak, UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte und Fakultativprotokoll, Kommentar, 1989 (engl.Fassung: CCPR Commentary, 2.Aufl., 2005)
Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK-Kommentar, 2.Aufl., 1996
Lehrbücher: Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, Universelles und europäisches Recht, 2004
Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, Studienbuch, 2.Aufl., 2005
 
09 197
V -
Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in den Vereinten Nationen (zugleich WFG 11 - auch Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (4 cr); Mi 16.00-18.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, III (Hörsaal) (19.4.) Hans-Joachim Vergau
Zum Auftakt werden die aktuelle Bedeutung und Praxis der Diplomatie, insbesondere des deutschen Auswärtigen Dienstes, und deren Rolle in den Vereinten Nationen (VN) dargestellt. Sodann wird in Grundzügen behandelt, in welchem institutionellen Rahmen sich Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in erster Linie entfalten, wobei neben Generalversammlung und Generalsekretär vor allem die Rolle des VN - Sicherheitsrats zu untersuchen sein wird. Auf neue Perspektiven im Spannungsverhältnis zwischen Gewalt-
verbot und Selbstverteidigungsrecht (internationaler Terrorismus, Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen) wird kritisch eingegangen. In den Mittelpunkt treten danach zwei praktische Fallstudien, anhand derer aufgrund umfassender eigener Erfahrung Chancen und Schwierigkeiten solcher Verhandlungsprozesse und die daraus zu ziehenden Lehren erörtert werden. Es handelt sich um die Lösung der Namibia-Frage und das Ringen um eine tragfähige Regelung für Zypern. Hintergründe und praktische Einleitung der Verhandlungsinitiative, Strategie und deren ständige Anpassung, Mitspiel von Drittstaaten, Medien und Wirtschaft, Methoden wie Reisediplomatie und Simultangespräche werden anschaulich vorgeführt. Abschließend wird über Reformen zur Stärkung der VN in ihrer zentralen Aufgabe der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten debattiert.
 
09 198
Pg -
Praktische Fälle der Diplomatie (auch Unterschwerpunkt 1) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (18.4.) Wilfried Bolewski
Im Zusammenwirken von diplomatischer Praxis und Wissenschaft soll das Seminar als Ausdruck der Public Diplomacy in das Wesen der Diplomatie einführen. Es untersucht dabei die Ziele, Akteure, Instrumente, Formen und Verfahren sowie die Bedingungen, unter denen die gegenwärtige Diplomatie wirkt. Im Rahmen von Global Governance mit zunehmender Verrechtlichung der Außenpolitik und Internationalisierung der Rechtsordnungen wird ihre nationale gerichtliche Kontrolle rechtsvergleichend untersucht. Dazu gehört auch der staatliche Schutz traditioneller diplomatischer Institutionen und Verfahren gegen Mißbrauchspraktiken.

Die Praxis der Diplomatie unterliegt dem Wandel durch Globalisierung. Das Anwendungsgebiet der Diplomatie erweitert sich durch neue außenpolitische Akteure der Zivilgesellschaft (wie z.B. NGOs und transnationale Unternehmen). Dies wird begleitet von der Tendenz politischer und rechtlicher Normendurchdringung und -bindung dieser in der "Corporate Diplomacy" wirkenden Akteure und führt letztlich zu einer Weiterentwicklung des Völkerrechts.

Das berufsorientierte Seminar richtet sich hauptsächlich an Studierende und Doktoranden der Fachbereiche Politikwissenschaften und Rechtswissenschaft mit überdurchschnittlich gutem Abschluss des Grundstudiums bzw. eines B.A., guten englischen und französischen Sprachkenntnissen und praktischen Auslandserfahrungen. Referat und Hausarbeit sind Pflicht.

Interessenten der interdisziplinären LV "Praktische Fälle der Diplomatie" (15281 BS/09198 Pg) werden gebeten, baldmöglich ein Motivationschreiben an fudiplo@zedat.fu-berlin.de zu senden, um weitere Informationen zu erhalten.
Dr. Wilfried Bolewski
 
09 199
AG -
Wiederholungskurs Europarecht (zugleich WFG 11 - auch Unterschwerpunkt 2) (2 SWS) (2 cr) (s. A.) Friedrich Germelmann
Die Veranstaltung ist primär zur Vorbereitung auf die
Abschluß-Examensklausur in der Vorlesung Europarecht II gedacht.
Dementsprechend werden schwerpunktmäßig Probleme der Grundfreiheiten, der
Unionsbürgerschaft, der Rechtsangleichung sowie des Beihilfenrechts aus
Sicht der Fallbearbeitung behandelt werden. Daneben sollen auch
examensrelevante Probleme aus dem Stoff der Vorlesung Europarecht I
angesprochen werden, soweit sie Stoff der Examensklausur sein können. Die
Veranstaltung legt den Schwerpunkt auf klassische wie aktuelle Probleme
aus der Rechtsprechung des EuGH und kann daher auch von
Nicht-Examenskandidaten besucht werden.
Der Wiederholungskurs findet auf zwei Tage geblockt im Juli statt. Zeit
und Ort werden per Aushang noch bekannt gegeben.
 
09 200
AG -
Internationales Privatrecht (zugleich WFG 7 - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (2 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (25.4.) Sophia Sepperer
 
09 203
Ex -
Examinatorium IPR und Rechtsvergleichung (2 SWS); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, 3315 (Übungsraum) (21.4.) Helmut Grothe
 
09 201
V -
Islamisches Recht mit Bezügen zum deutschen Recht I (zugleich WFG 7 - auch Unterschwerpunkt 3) (2 SWS) (4 cr); Di 18.00-20.00 - FB Rechtswissenschaft Van't-Hoff-Str. 8, 211 (Hörsaal) (25.4.) Peter Scholz
Das islamische Recht mit seinen Bezügen zum deutschen Recht soll
beleuchtet werden. Dabei sollen auszugsweise aktuelle Gesetzestexte
gelesen, exemplarische Rechtsprobleme vertieft behandelt und
gegenwärtige rechtspolitische Entwicklungen aufgezeigt werden. Im
Einzelnen:
I. Einführung in das islamische Recht und das moderne Recht der
islamischen Staaten des Vorderen Orients im religiösen und
historischen Kontext
II. Überblick über das geltende Zivilrecht in den islamischen Staaten
des Vorderen Orients, vor allem des Familien- und Erbrechts unter
besonderer Berücksichtigung der rechtshistorischen und -politischen
Hintergründe
III. Kollisionsrechtliche Probleme, vor allem hinsichtlich des
deutschen ordre public, bei Sachverhalten mit islam-rechtlichen
Bezügen, insbesondere mit Bezügen zum islamischen Familien- und
Erbrecht
IV. Sonstige Probleme von Muslimen in Deutschland vor allem in
zivilrechtlicher Hinsicht
 
09 202
V -
U.S. Law of Property (zugleich Unterschwerpunkt 3) (4 SWS) (8 cr); Di 10.00-12.00 und Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, 4405 (Übungsraum) (2.5.) Stephen Utz
Schein wird erteilt (Abschlussklausur/Die Klausur stellt keine Prüfungsleistung für die Schwerpunktbereichsprüfung dar).
Diese Veranstaltung ist zugleich eine Wahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich 6, Unterschwerpunkt 3 sowie zur Fremdsprachenkompetenz.

Scope of the Course: American property law is virtually all State rather than federal law and much of this State law is common law, although statutes now play a significant role. This course covers most areas of property with which a practicing lawyer in the U.S., no matter what the lawyer’s specialty, must be familiar, including the elements of conveyancing. Property law is not as unified as, for example, contract law. Some parts of the course, therefore, have relatively little to do with each other. Consequently, you will find that we shift gears and engage in noticeably different kinds of study as we proceed. Generally, the earlier portions of the course deal with historically older (though still current) parts of property law; the later portions, with newer law.

Assignments:
1. Acquisition of Property by Discovery and Capture
2. Conventional and non-property limits on interference with possession
3. Acquisition by creation; conversion
4. Finders
5. Adverse Possession
6. Gifts
7. The Doctrine of Estates in Land – Possessory Estates
8. Future Interests and Related Rules Furthering Marketability
9. Statutory supplement to be distributed. The Rule Against Perpetuities
10. Common-law Concurrent Interests in Personal and Real Property
11. Landlord-Tenant Law: Nature of the Leasehold Estate, Holdover Tenants, Discrimination in the Selection of Tenants
12. Landlord-Tenant Law Cont’d: Delivery of Possession, Subleases and Assignments, Landlords’ Remedies for Tenant Defaults
13. Landlord-Tenant Law as Modified by Statute or Judicial Innovation: Implied Warranty of Habitability and Related Concepts; Landlord’s Tort Liability for Unsafe Premises
14. Conveyancing Law Basics
15. The Law of Nuisance and of “Natural Rights” in Land
16. Creation of Easements by Grant, by Implication, and by Necessity; Assignability of Easements
17. Scope and Termination of Easements; Covenants Running with the Land
18. Zoning
19. The “Public Purpose” Requirement of the Eminent Domain Clause; Nuisance Abatement
20. Regulatory Takings

Exam: The final examination will consist of both multiple-choice and essay questions. It is closed-book.

Organisatorische Hinweise des Studien- und Prüfungsbüros:
Interessenten werden gebeten, sich per e-mail im Studien- und Prüfungsbüro (an Grit Rother, GRother@zedat.fu-berlin.de) unter Angabe des Studiengangs, der Fachsemesteranzahl und der Matrikelnummer bis zum Beginn der Vorlesungszeit (18. April 2006) anzumelden. Um die amerikanische Datenbank Lexis Nexis in der Fachbereichsbibliothek nutzen zu können, müssen die Teilnehmer über einen Account der Zedat verfügen. Die Fachbereichsbibliothek wird in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit Schulungen zur Nutzung von Lexis Nexis anbieten. Über die genauen Termine werden die angemeldeten Kursteilnehmer zu gegebener Zeit per e-mail informiert.

Sonstige Veranstaltungen / Veranstaltungen für andere Fachbereiche

09 221
Pk -
Umweltschutz als Integrationsaufgabe I (4 SWS); Mi 16.00-20.00 - Ihnestr. 21, 21/B (Hörsaal) (19.4.) Sigrid Boysen,
Kirsten Jörgensen
Ziel des Projektkurses ist die Vertiefung der erworbenen Grundkenntnisse des öffentlichen und betrieblichen Umweltmanagements, die Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse der Integration des Umweltschutzes in öffentliches und betriebliches Handeln (Umweltschutz als Integrationsaufgabe) auf verschiedenen Ebenen und die praktische Erprobung der in den vorangegangenen Lehrveranstaltungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Er wendet sich an Studierende des Wahlfaches Umweltmanagement.
In dem hier angekündigten Teil 1 des zweisemestrigen Projektkurses werden methodisch-theoretische Grundlagen zur interdisziplinären Bearbeitung des Themas geschaffen. Die Teilnehmer erarbeiten sich zunächst theoretische Zusammenhänge eines in den öffentlichen und betrieblichen Bereich integrierten Umweltschutzes und der allgemein so genannten Nachhaltigkeitsdiskussion. Begriffe, Strukturen, Konzepte und Strategien werden im Kontext der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft unter Berücksichtigung ökonomischer Fragestellungen und der jeweiligen Quellen und Rechtsvorschriften beleuchtet.
Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten. Neuanmeldungen zum Masterstudiengang Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement und zum Wahlfach Umweltmanagement sind zum WS 2005/06 möglich. Anfragen bitte an Ulf Marzik, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, Van't-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin, E-Mail: marzik@zedat.fu-berlin.de oder formlos an die Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Frau Dr. Kirsten Jörgensen, Ihnestr. 22, 14195 Berlin, E-Mail: kirstenj@zedat.fu-berlin.de.
Ein Schein wird erteilt. Die Veranstaltung wird durch ergänzende und weiterführende Angebote auf der E-Learning-Plattform Blackboard begleitet.
Literaturempfehlung: Deutscher Bundestag (Hrsg.), Konzept Nachhaltigkeit. Zwischenbericht der Enquête-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“, Bonn, 1997; Umweltbundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten, Berlin, 2002; BUND / Misereor (Hrsg.), Wegweiser für ein zukunftsfähiges Deutschland, München, 2002; Beaucamp, Das Konzept der zukunftsfähigen Entwicklung im Recht, Tübingen, 2002; Lange (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Recht, Baden-Baden, 2003. Eine ausführliche Literaturliste wird ausgegeben.
 
09 222
Pg -
Öffentliches Umweltrecht II (2 SWS) (7,5 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, 2213 (Übungsraum) (19.4.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung dient der Schaffung von Grundlagen und der Vertiefung von Einzelfragen des öffentlichen Umweltrechts und ergänzt insoweit die Vorlesung ‚Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement’ (Jänicke/ Kunig/Stitzel) und die Projektgruppe Öffentliches Umweltrecht I, die im Wintersemester angeboten wurden.
Im Zentrum der Veranstaltung wird die Behandlung aktueller Fälle und von – auch klassischen – Gerichtsentscheidungen im öffentlichen Umweltrecht stehen. Neben Entscheidungen deutscher Gerichte werden auch solche zum europäischen Umweltrecht und zum Umweltvölkerrecht behandelt und zum Ausgangspunkt für die Vertiefung von Grundfragen des öffentlichen Umweltrechts gemacht. Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten, die Teilnahme steht aber allen Interessierten offen.
Literaturempfehlung: Kunig, Umweltrecht, in: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003. Ein ausführliches Skript mit Fällen und weiterführender Literatur wird ausgegeben.
 
09 223
V -
Universitätsvorlesung: Menschrecht Wasser? Ein lebenswichtiges Element zwischen Politisierung, Kommerzialisierung und moralischem Anspruch (Eine Veranstaltung der amnesty international Studierendengruppe an der FU Berlin in Kooperation mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft) (2 SWS); Mi 18.00-20.00 - Rost- / Silberlaube Habelschwerdter Allee 45, KL 25/134 (26.4.) ai-Hochschulgruppe,
Beate Rudolf
Wasser ist die Grundlage menschlichen Lebens. Dennoch haben weltweit über eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Das „blaue Gold“ wird, so prognostizieren Experten, die am meisten umkämpfte Ressource der Zukunft sein. Zwar haben die Vereinten Nationen 2002 auf dem UN-Gipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg beschlossen, den Anteil der Menschen ohne Trinkwasserzugang und ausreichender Abwasserentsorgung bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Aber bislang fehlen konkrete Konzepte, mit denen dieses Ziel erreicht werden könnte.
Die interdisziplinäre Vorlesungsreihe geht der Frage nach, ob es ein Menschenrecht auf Wasser gibt und wie dieses Recht konkret umgesetzt werden kann. Dazu wird zu Beginn der Vorlesungsreihe untersucht, durch welche Merkmale sich Menschenrechte auszeichnen. Anschließend wird auf verschiedene Konflikte in Zusammenhang mit Wasser eingegangen und es werden Lösungswege auf internationaler Ebene aufgezeigt. Der abschließende Teil beschäftigt sich mit den technischen und politischen Herausforderungen der praktischen Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser.

Weiteres Studienangebot

Weiterbildender postgradualer Zusatzstudiengang Magister legum (LL.M.) für ausländische Graduierte:

http://www.fu-berlin.de/jura/studium/Ausland/LLM/


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