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Rechtswissenschaft

Pflichtfachveranstaltungen einschl. Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen

1. Semester

09 001
V -
Römisches Recht (2 SWS) (4 cr); Mi 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (13.4.) Cosima Möller
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
In dieser Vorlesung wird die römische Rechtsgeschichte als äußere Rechtsgeschichte, d.h. in ihren politischen und verfassungsrechtlichen Zusammenhängen, und als Geschichte des Privatrechts dargestellt. Da das römische Recht zur Grundlage aller europäischen Rechtsordnungen geworden ist und weltweit deutliche Spuren hinterlassen hat, wird auch die Geschichte der Aufnahme des römischen Rechts in Europa, besonders aber in Deutschland (Rezeption) und die moderne Privatrechtsgeschichte bis zum Inkrafttreten des BGB Gegenstand der Vorlesung sein.
Am Ende des Semesters kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur ein Grundlagenschein erworben werden.
Literaturhinweise: Bürge, Röm. Privatrecht, 1999; Dulckeit/Schwarz/Waldstein, Röm. Rechtsgeschichte, 9. Aufl., 1995; Ebel/Thielmann, Rechtsgeschichte, 3. Aufl., 2003; Kaser/Knütel, Röm. Privatrecht, 17. Aufl., 2003; Kunkel/Schermaier, Röm. Rechtsgeschichte, 13. Aufl., 2001; Liebs, Römisches Recht, 6. Aufl., 2004; Manthe, Geschichte des römischen Rechts, 2000; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl., 1999; Meder, Rechtsgeschichte, 2002; Rainer, Einführung in das römische Staatsrecht, 1997; Schlosser, Neuere Privatrechtsgeschichte, 9. Aufl., 2001; Wesel, Geschichte des Rechts, 2. Aufl., 2001; Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., 1967. Zur Vertiefung: Behrends, Institut und Prinzip, 2 Bände, hrsg. von Avenarius, Meyer-Pritzl und Möller, Göttingen 2004.
Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis, Text und Übersetzung. I: Institutionen, 2. Aufl., 1997, auch erschienen als UTB-Ausgabe 2. Aufl., 1999
 
09 002
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (11.4.) Martin Häublein
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er beansprucht, wie der Name schon andeutet, Geltung für das gesamte Zivilrecht, weshalb sich Wissenslücken später rächen können. Es gilt also, sich gleich richtig reinzuhängen. Als Wegbegleiter empfiehlt sich zunächst ein kleineres Lehrbuch, das in den Rucksack passt, um so die eine oder andere Bahnfahrt zu verkürzen. Mittlerweile gibt es auch Alternativen zum „Klassiker“ von Brox; hierzu zählt etwa das kürzlich bei Nomos erschienene Lehrbuch zum Allgemeinen Teil (sprich: AT) von Florian Faust.
 
09 003
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Bürgerliches Recht I (2 SWS) (2 cr); s. A. (s. A.) N.N.
Schein wird erteilt.
Siehe gesonderten Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 004
GK -
Grundkurs Strafrecht I (4 SWS) (8 cr); Mi, Do 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (13.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Grundkurs I (4 SWS) behandelt die Grundlagen des Strafrechts, die Lehren von Norm und Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Der Termin für die Abschlussklausur wird gesondert bekannt gegeben.
Literaturempfehlung und Gliederung werden in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.
 
09 005
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht I (4 SWS) (8 cr); Mo 16.00-18.00 und Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (11.4.) Helge Sodan
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Vorlesung behandelt nach einer Darstellung von Grundlagen des Öffentlichen Rechts insbesondere das Staatsorganisationsrecht der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik sowie Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz sowie Tierschutz) behandelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.
Literaturempfehlung: Helge Sodan/Jan Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, München 2005 (Verlag C. H. Beck).

2. Semester

09 010
V -
Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Garystr. 35, Hs. C (14.4.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Systematische Darstellung anhand folgender Themen: Norm und Faktum; Rechtsquellen; Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts; Naturrecht und positives Recht; Recht, Sittlichkeit, Moral; Rechtssystem. Einheit der Rechtsordnung; Menschenrechte; Gerechtigkeit; Staat und Gesellschaft; Recht als Gesellschaftswissenschaft; Rechtsstaat; Staatsformen; Recht, Zwang; Geltung, Wirksamkeit; Rechtsgestaltung, Auslegung, Methoden.
Die Abschlussklausur wird am Ende des Semesters geschrieben.
Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben.
 
09 011
V -
Das Recht in der Gesellschaft - Grundzüge der Rechtssoziologie (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Garystr. 35, Hs. C (12.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
- Einführung: Was ist Rechtssoziologie?
- Demoskopie und Recht (Sinn und Unsinn von Umfragen mit Rechtsbezug)
- Grundbegriffe der empirischen Sozialforschung
- Anthropologische und demographische Grundlagen der Gesellschaft
- Ehe und Familie
- Der Umbau und Abbau des Sozialstaates („Agenda 2010“, Armutsbericht)
- Probleme des Strafrechts (abschreckende Wirkung von Strafen, Selektivität der Strafverfolgung u.a.)
Es wird auch Gelegenheit zum Besuch einer JVA gegeben.
Begleitend zu dieser Veranstaltung findet eine zweistündige Arbeitsgemeinschaft statt. Der Besuch wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung zum Bestehen der Abschlussklausur.
Literaturempfehlungen:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 012
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft (2 SWS) (2 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (13.4.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft begleitet die gleichnamige Vorlesung und wird sich auch inhaltlich an deren Themenspektrum orientieren. Der kleinere Rahmen soll Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit und vertiefender Diskussion bieten.
Literaturempfehlung: wird in der Veranstaltung gegeben.
 
09 013
AG -
Grundzüge der Rechtssoziologie: Das Recht in der Gesellschaft (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (14.4.) Alexander Klose
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft begleitet die gleichnamige Vorlesung und wird sich auch inhaltlich an deren Themenspektrum orientieren. Der kleinere Rahmen soll Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit und vertiefender Diskussion bieten.
Literaturempfehlung: wird in der Veranstaltung gegeben.
 
09 014
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (11.4.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt (Abschlussklausur)
Gegenstand der Vorlesung ist das Allgemeine Schuldrecht. Im Zentrum der Lehrveranstaltung steht „das Schuldverhältnis“ mit allen sich hier anknüpfenden Fragen der dogmatischen Struktur, der inhaltlichen Ausgestaltung, der ordnungsgemäßen Abwicklung wie - vor allem - der sog. „Leistungsstörungen“, die durch die Schuldrechtsreform ganz neu geregelt wurden. Wenn irgend möglich werden die gesetzlichen Regelungen in der gedanklichen Ordnung der Anspruchsprüfung dargestellt, um die Anwendung des Erlernten in der Fallbearbeitung zu erleichtern.
Literaturempfehlung: Zur Veranstaltung wird ein aktualisiertes Skript ausgegeben, das Rechtsprechungsnachweise und Literaturempfehlungen enthält.
 
09 015
V -
Fallbesprechung zum Grundkurs Bürgerliches Recht II (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (13.4.) Detlef Leenen
Das Allgemeine Schuldrecht hat hohe Klausurrelevanz. Wie die verschiedenen Regelungen zusammenspielen, zeigt sich in der Fallbearbeitung. Es gibt typische Problemkonstellationen, die jeder später in der Übung und im Examen beherrschen muss. Deshalb wird in der Lehrveranstaltung parallel zum Grundkurs II jede Woche ein solcher Fall genau im Gutachtenaufbau besprochen.
 
09 016
GK -
Grundkurs Strafrecht II (4 SWS) (8 cr); Do, Fr 8.00-10.00 - Garystr. 35, Hs. C (14.4.) Joachim Bohnert
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Grundkurs II behandelt aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen sowie die Eigentumsdelikte aus dem besonderen Teil.
Die Vorlesung wird von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet.
Die Abschlussklausur wird am Ende des Semesters geschrieben.
Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben.
 
09 017
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Strafrecht II (2 SWS) (2 cr); s. A. (s. A.) N.N.
Schein wird erteilt.
Einschreibung in der ersten Vorlesungswoche (siehe Aushang).
 
09 018
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht II (4 SWS) (8 cr); Di 16.00-18.00 und Fr 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (12.4.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Vorlesung behandelt die einzelnen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes, sodann die allgemeinen Grundrechtslehren, schließlich das zugehörige Verfassungsprozessrecht. Sie schließt mit einer Semesterabschlussklausur, die in den Semesterferien zurückgegeben und besprochen wird. Kenntisse des Staatsorganisationsrechts (Stoff des Grundkurses Öffentliches Recht I) werden vorausgesetzt. Auf Landesverfassungsrecht wird nicht eingegangen, so dass sich für Studienortwechsler keine Probleme ergeben. Wer die Vorlesung besucht, sollte mit dem Grundgesetz (und dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz) unter dem Arm herumlaufen.
 
09 019
AG -
Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht II (2 SWS) (2 cr); s. A. (s. A.) N.N.
Schein wird erteilt.
Siehe Aushang zu Semesterbeginn.
 
09 020
V -
Europarecht (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (13.4.) Andreas von Arnauld
Der Kurs soll die Studierenden in den Pflichtfachstoff des Europarechts einführen. Nach einem Überblick über die internationalrechtlichen Akteure in Europa („Europarecht im weiteren Sinne“) wird es um Struktur und Organisation der Europäischen Gemeinschaften gehen sowie um die EG-Rechtsetzung. Den Schwerpunkt der Veranstaltung wird das materielle Gemeinschaftsrecht bilden, d.h. die inhaltlichen Gewährleistungen des EG-Vertrages – hier vor allem die fünf Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs; auch die europäische Dimension des Grundrechtsschutzes wird behandelt werden. Literaturhinweise am Anfang der Veranstaltung.

3. Semester

09 030
V -
Methodenlehre (2 SWS) (4 cr); Mo 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (11.4.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
 
09 031
GK -
Grundkurs Bürgerliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo, Mi 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (11.4.) Martin Schwab
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
 
09 032
GK -
Grundkurs Strafrecht III (4 SWS) (8 cr); Di, Do 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (12.4.) Klaus Rogall
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Der Grundkurs Strafrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit den nicht bereits im Grundkurs Strafrecht II behandelten Vermögensdelikten (Betrug, Erpressung, Untreue) sowie den Urkundsdelikten. Zusätzlich werden weitere ausgewählte Tatbestände des Besonderen Teils des StGB behandelt.
Am Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur angeboten. Der Schein für die Abschlussklausur gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Übung.
Vor Beginn des Semesters wird eine (propädeutische) Hausarbeit angeboten.
Die genauen Termine der Abschlussklausur und der Hausarbeit entnehmen Sie bitte einem gesonderten Aushang.
Literaturempfehlung: Zum ersten Veranstaltungstermin wird der Terminplan ausgegeben.
 
09 033
GK -
Grundkurs Öffentliches Recht III (4 SWS) (8 cr); Mo 16.30-18.00 und Fr 10.00-11.30 - Garystr. 35, Hs. C (Mo) und Hs. D (Fr) (11.4.) Christian Pestalozza
Schein wird erteilt (Abschlussklausur).
Die Veranstaltung baut auf Ihren verfassungsrechtlichen Kenntnissen auf, die Sie in den Grundkursen Öffentliches Recht I und II erworben haben, und befaßt sich mit den Handlungs- und Organisationsformen der Verwaltung. Im Mittelpunkt werden die öffentlichrechtlichen Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt), ihre Wirkung und ihre Kontrolle stehen.
Als Gesetzestexte werden Sie regelmäßig das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin sowie die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, gelegentlich auch die Verwaltungsgerichtsordnung, benötigen. Bringen Sie diese Texte zu jeder Veranstaltung mit.
Der Termin für die Abschlußklausur am Ende der Vorlesungszeit wird rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Die der Vorlesung vorangehende sog. propädeutische Hausarbeit wurde am 21. Februar ausgegeben.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht
 
09 034
V -
Verfassungsprozeßrecht (Verfassungsgerichtsbarkeit) (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (14.4.) Andreas von Arnauld
Anknüpfend an die Grundkurse I und II ist die Vorlesung der gerichtlichen Durchsetzung des Grundgesetzes gewidmet; im Mittelpunkt werden der Aufbau des BVerfG sowie die wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen, ferner die Einordnung des Gerichts in das Gewaltengefüge des Grundgesetzes, in den föderalen (Landesverfassungsgerichtsbarkeit) und transnationalen (EuGH, EGMR) Kontext. Daneben soll die Vorlesung einer ersten Einführung in das Prozessrecht am Beispiel des Verfassungsprozesses dienen. Literaturhinweise am Anfang der Veranstaltung.

4. Semester

09 040
V -
Sachenrecht (4 SWS) (8 cr); Di 14.00-16.00 und Do 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (12.4.) Cosima Möller
Gegenstand der Vorlesung ist das dritte Buch des BGB. Es geht dabei um Rechtsinstitute, die sich durch eine große Beständigkeit auszeichnen. Besitz und Besitzschutz, Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, allgemeines Grundstücksrecht, Eigentumserwerb an Grundstücken, Übertragung und originärer Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen, der Schutz des Eigentümers gegenüber dem Besitzer (EBV) und Dienstbarkeiten. Die sachenrechtlichen Sicherheiten – Hypothek, Grundschuld und Pfandrecht – werden ebenfalls behandelt.
Literatur: eine Liste wird in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
 
09 041
AG -
Arbeitsgemeinschaft zur Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts (2 SWS) (2 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2212 (13.4.) Susanne Hähnchen
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltungen richten sich an Studierende ab dem 4. Semester, d.h. der Besuch der Grundkurse II und III wird vorausgesetzt. Der Stoff soll anhand von Fällen wiederholt und vertieft werden. Nach einem Beginn mit Fällen zum allgemeinen Schuldrecht soll der Schwerpunkt der Veranstaltung im Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht liegen. Die Veranstaltungen können gut zur Vorbereitung auf die große Übung genutzt werden. Eine Klausur wird – nach Absprache – angeboten
Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25 Studierende begrenzt, um den Charakter einer Kleingruppenveranstaltung zu wahren. Aktive Mitarbeit wird von den Teilnehmern ausdrücklich erwartet!
Eine Liste zur Anmeldung (mit den genauen Terminen) liegt ab Montag, den 11.04.2004, während der Öffnungszeiten in der Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte (Boltzmannstr. 1) aus.
 
09 042
AG -
Arbeitsgemeinschaft zur Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (14.4.) Susanne Hähnchen
Schein wird erteilt.
Kommentar siehe 09041.
 
09 058
AG -
Sachenrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (13.4.) Constanze Hartmann
Schein wird erteilt.
 
09 056
AG -
Sachenrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (13.4.) Horst Eitner
Schein wird erteilt.
 
09 053
AG -
Arbeitsgemeinschaft zur Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2212 (14.4.) Solveig Harte
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Fachsemester, die bereits über Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Schuldrechts verfügen, diese aber anhand von Fällen zur Vorbereitung auf die große Übung im BGB vertiefen wollen. Thematisch soll zu etwa gleichen Teilen das allgemeine Schuldrecht sowie das Recht der gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnisse behandelt werden. Am Ende der AG wird eine Übungsklausur angeboten. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus. Eine ensprechende Liste liegt ab Montag, den 11.04.2004, während der Öffnungszeiten in der Bibliothek für Deutsche Rechtsgeschichte (Boltzmannstr. 1) aus.
 
09 043
V -
Grundzüge des Familienrechts (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (14.4.) Friedrich Ebel
Gegenstand der Vorlesung sind Grundzüge des Familienrechts mit Übersicht über das Familienverfahrensrecht. Die Vorlesung ist an Hand aktueller Rechtsprechung aufgebaut.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Vorlesung
 
09 044
V -
10 056 013 - Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftswissenschaftler: 5 SWS, Vorlesung und Übung müssen zusammen belegt werden) (3 SWS) (6 cr) (5 BP); Di 16.00-19.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (12.4.) Martin Schwab
 
09 045
Ü -
Übung im Strafrecht (2 SWS) (15 cr); Fr 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (15.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
Vorausgesetzt wird der Stoff der Grundkurse I, II und III.
Die vorgezogene Ferienhausarbeit wird in der letzten Vorlesungswoche des WS 2004/2005 ausgegeben. Ein Terminplan wird rechtzeitig zu Beginn des Sommersemesters bekannt- gegeben.
 
09 046
V -
Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (11.4.) Walter Krebs
Behandelt werden weite Teile des Besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechts sowie Grundzüge des Baurechts und des Kommunalrechts. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts heranzuführen, die in der ersten juristischen Staatsprüfung zu den Pflichtfächern zählen.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 047
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (21.4.) Uta Hühn
Schein wird erteilt.
 
09 048
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Fr 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (22.4.) Konstantin Krukowski
Schein wird erteilt.
 
09 057
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (21.4.) Konstantin Krukowski
Schein wird erteilt.
 
09 049
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (s. A.) Julia Platter
Schein wird erteilt.
 
09 054
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (20.4.) Julia Staiger
Schein wird erteilt.
Kommentierung siehe 09047.
 
09 055
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (20.4.) Julia Staiger
Schein wird erteilt.
 
Veranstaltung entfällt!
09 050
AG -
Verwaltungsrecht (2 SWS) (2 cr) (s. A.) Joachim Homeister
Schein wird erteilt.
 
09 051
V -
Verwaltungsprozeßrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (11.4.) Walter Krebs
Die Vorlesung behandelt den Stoff des Pflichtfachs Verwaltungsprozeßrecht.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben.
 
09 052
V -
Staatshaftungsrecht (2 SWS) (4 cr); Mo 14.30-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (11.4.) Christian Pestalozza
„Staatshaftung“ meint das Einstehen des Staates für Schäden, die er selbst angerichtet oder für die er aus anderen Gründen als verantwortlich angesehen wird. Die Schäden können durch rechtmäßiges Verhalten (oder trotz rechtmäßigen Verhaltens), durch rechtswidriges oder durch rechtswidriges und zugleich schuldhaftes Verhalten des Staates (oder eines anderen) entstanden sein. Die Haftung besteht darin, den alten Zustand wieder herzustellen oder Ersatz oder einen sonstigen Ausgleich zu leisten.
Das Recht dieser Staatshaftung findet sich teils in unterschiedlichsten Normen (Recht der Europäischen Union, Bundes- und Landesrecht, Verfassungen, einfachen Gesetzen, Privatrecht und Öffentliches Recht usw.), teils nur in der Rechtsprechung (auch des Europäischen Gerichtshofes). Ein umfassendes Staatshaftungsgesetz fehlt; das Staatshaftungsgesetz der DDR lebt mit Modifizierungen als Landesrecht in einigen der „neuen“ Länder fort.
Die Veranstaltung möchte Ihnen den Zugang zu der zersplitterten und dadurch etwas unüber-sichtlichen Materie erleichtern. Ihr Wissen aus den Grundkursen ÖR I bis III und aus dem Zivilrecht, insbesondere dem allgemeinen Schuldrecht und dem Deliktsrecht, wird sich dabei als sehr hilfreich erweisen.
Wichtige Gesetzestexte, die Sie mitbringen sollten: Grundgesetz, Verfassung von Berlin, Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und Berlins, Verwaltungsgerichtsordnung.
Literaturempfehlung: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Teil: Das Recht der staatlichen Ersatzleistungen

5. Semester

09 060
V -
Zivilprozeßrecht II (2 SWS) (4 cr); Di 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str.8, Hs. I (12.4.) Martin Schwab
 
09 061
V -
Insolvenzrecht (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (s. A.) Sven Rugullis
 
09 062
Ü -
Übung im Bürgerlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Mo 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (11.4.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.
Anwendung der in den Grundkursen Bürgerliches Recht I-III und in der Vorlesung Sachenrecht erworbenen Kenntnisse. Der Terminplan ist durch Aushang und im Internet bekanntgegeben.
Literaturhinweise: Medicus, Bürgerliches Recht, 20. Aufl. 2004
 
09 063
V -
Strafverfahrensrecht (4 SWS) (8 cr); Mo, Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (11.4.) Joachim Kretschmer
Gerichtssendungen im TV, Gerichtsfilme aus Hollywood, Zeitungsberichte „aus dem Strafgericht“ prägen unser Bild vom Strafprozess: Wie sieht die tatsächliche und rechtliche Wirklichkeit aus? In dieser Vorlesung will ich Sie mit den Grundzügen des Strafverfahrensrechts bekannt machen. In welchen Verfahrensabschnitten kommt es zu einem Urteil? Was dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegen den Beschuldigten/Angeklagten an strafprozessualen Maßnahmen ergreifen? Welche Rechte oder auch Pflichten haben der Beschuldigte, der Zeuge, das Opfer? Das alles ist hochbrisant, wenn Sie sich an den Fall „Daschner“ erinnern. Darf es in einem Rechtsstaat Folter geben? Lesen Sie Art. 3 EMRK und § 136a StPO! Und, nicht zu vergessen, welche Funktion und Rechtsstellung hat der Strafverteidiger - viele von Ihnen werden als Anwalt auch Strafsachen übernehmen.
Das Strafverfahrensrecht kann in seiner rechtlichen Problematik hochinteressant, hochspannend und hochaktuell sein. Diesen Ansprüchen zu genügen will ich versuchen.
 
09 064
Ü -
Übung im Öffentlichen Recht (2 SWS) (15 cr); Fr 8.00-9.30 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (15.4.) Christian Pestalozza
Ein Schein wird entsprechend § 1 Nr. 2a JAG (1993), bzw. § 6 I Nr. 4 JAG (2003) erteilt.
Teilnehmen kann, wer die Leistungsübersicht gem. § 14 VI VorlStO, ein Zwischenprüfungszeugnis im Sinne von § 3 I StO oder einen entsprechenden Nachweis über den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums vorlegen kann. Es werden eine Ferienhausarbeit, eine Semesterhausarbeit sowie drei Klausuren ausgegeben. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) benotet worden sind. Eine Hausarbeit und eine Klausur werden einen staatsrechtlichen und verfassungsprozessualen Schwerpunkt haben; das Schwergewicht der anderen Arbeiten wird im Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht liegen. Die Themenschwerpunkte der Klausur werden vor den Terminen noch näher umschrieben werden.
Ein Zeitplan wird rechtzeitig am Schwarzen Brett ausgehängt sowie über das Internet bekannt gegeben werden.
Literaturempfehlung: Zum Staats- und Verwaltungsrecht: Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, München, 12. Auflage 2004; Brüning/Suerbaum, Examensfälle zum Öffentlichen Recht, München, [Dezember] 2004.
Zum Staatsrecht: Schoch, Übungen im Öffentlichen Recht I Verfassungsrecht und Verfassungsprozeßrecht, Berlin/N.Y. 2000; Kisker/Höfling, Fälle zum Staatsorganisationsrecht, München, 3. Auflage 2001; Grote/Kraus, Fälle zu den Grundrechten, München, 2. Auflage 2001.
Zum Verwaltungsrecht: Gornig/Jahn, Sicherheits- und Polizeirecht. Fälle mit Lösungen, München, 2. Auflage 1999; Stern, Verwaltungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Klausur, München, 8. Auflage 2000; Förster/Sander, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, München, 2. Auflage 2002; Schöbener/Jahn, Fälle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, München, 2003.

Veranstaltungen ab dem 6. Semester

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Kurse zur Examensvorbereitung

Bürgerliches Recht

09 070
Kk -
Klausurenkurs BGB (2 SWS); s. A. (s. A.) Friedrich Ebel,
Helmut Grothe,
Cosima Möller,
Martin Schwab
 
09 071
Rp -
Gesetzliche Schuldverhältnisse (2 SWS); Fr 10.00-13.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (15.4.) Jürgen Prölss

Strafrecht

09 072
Kk -
Klausurenkurs im Strafrecht mit Examinatorium (2 SWS); s. A. (s. A.) Klaus Rogall
Angeboten werden vier Klausuren mit examensrelevantem Prüfungsstoff. Ferner findet an 5 Terminen jeweils 2stündig ein Examinatorium (ggf. mit Prüfungssimulation) statt.
Literaturempfehlung: Literaturhinweise werden in der Vorbesprechung gegeben.

Öffentliches Recht

09 073
Kk -
Klausurenkurs Öffentliches Recht (2 SWS); s. A. (s. A.) Walter Krebs,
Helge Sodan,
Andreas v. Arnauld,
Markus Heintzen
 
09 074
Ex -
Examinatorium im Öffentliches Recht (zugleich WFG 9) (2 SWS); Di 16.00-17.30 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (12.4.) Herbert Bültmann
Zweck der Lehrveranstaltung ist es,Fragen und Probleme aus dem gesamten
Prüfungsstoff im öffentlichen Recht zu behandeln, mit Schwerpunkt im ent-
sprechenden Pflichtfach. Die didaktische Methode orientiert sich an der
Art,in der das Prüfungsgespräch in der mündlichen Prüfung geführt wird. Im
Vordergrund steht - im Gegensatz zu einem Repetitorium - die eigene Erar-
beitung von vorgegebenen Problemen durch die Studenten/innen. Zwei- bis
dreimal wird eine mündliche Prüfung mit freiwilligen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern simuliert, bei Bedarf auch öfter. Zugleich wird die Methodik der
Fallbearbeitung geübt und auf typische und wiederholte Mängel bei
Examensklausuren näher eingegangen. Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
wird vorausgesetzt. Geeignet frühestens ab dem 6.Semester.
 
09 077
V -
Vertiefung Europarecht für Pflichtfachstudierende (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (12.4.) Andreas Musil
Die Examensklausuren in der ersten juristischen Staatsprüfung haben immer häufiger auch im Pflichtfachbereich europarechtliche Fragestellungen zum Gegenstand. Pflichtfachstudierende werden dadurch vor das Problem gestellt, wie und in welchem Umfang sie sich das examensrelevante Wissen im Europarecht aneignen sollen. Hier möchte die angebotene Veranstaltung Abhilfe schaffen. Anhand typischer Fallkonstellationen wird versucht, das Europarecht in Grundzügen dazustellen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Grundfreiheiten, aber auch andere relevante Materien wie die innerstaatliche Wirkung von Richtlinien werden behandelt. Die Fälle entstammen vorwiegend dem öffentlichen Recht, aber auch zivilrechtliche Konstellationen sollen abgedeckt werden. Vorkenntnisse im Europarecht werden nicht erwartet, auch wenn sie natürlich nicht schaden können.
Literaturempfehlung: erfolgt im Rahmen der Veranstaltung

Seminare

Bürgerliches Recht

09 075
S -
Zivilrechtliches Seminar (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (11.4.) Detlef Leenen
Schein wird erteilt.
Das neue Schuldrecht muss sich jetzt im Weg durch die gerichtlichen Instanzen bewähren. Welche neuen Probleme stellen sich, inwieweit halten die Gerichte an alten Lösungen auch unter dem neuen Recht fest? Eine Liste aktueller Entscheidungen, die in Form eines Referates bearbeitet und diskutiert werden sollen, wird zum Ende des Wintersemesters 2004/05 ausgegeben.
Literaturempfehlung: Wird noch bekannt gegeben.

Strafrecht

09 076
S -
Seminar im Wirtschaftsstrafrecht (3 SWS) (15 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (12.4.) Klaus Rogall
Schein wird erteilt.
Das Seminar behandelt ausgewählte aktuelle Probleme aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Thema gem. Aushang).
Literaturempfehlung: Tiedemann, Hellmann/Beckemper

Öffentliches Recht

Kein Lehrangebot in diesem Semester.

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Schlüsselqualifikation

09 080
Pg -
Moot Court: Streitiges Verfahren vor einem Schiedsgericht (2 SWS) (15 cr); Mi 15.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, Bibliothek des Institutes (20.4.) Katharina Boesche,
Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.
Die Lehrveranstaltung übt mit den Teilnehmern die Einleitung und den Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens nach ICC-Regeln. Jeder Teilnehmer muss eine aktive Rolle übernehmen. Bei erfolgreichem Besuch wird der Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung einer Schlüsselqualifikation i.S. von § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG, § 17 StO erteilt.
 
09 081
Pg -
Model UN in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (2 SWS) (15 cr); 19.5.-20.5. (s. A.) Peggy Wittke
Schein wird erteilt.
Es findet ein Bewerbungsverfahren statt. Bitte beachten Sie die Aushänge und Hinweise im Internet.
 
09 082
AG -
AG zum UN-Kaufrecht und zum Internationalen Schiedsverfahren: Vorbereitung auf den 13th Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court (2 SWS) (2 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (20.4.) Frauke Albrecht,
Alexander Dolgorukow
Diese AG begleitet die Vorlesung Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Grothe. Anwendungsbereich der Konvention, Rechte und Pflichten der Parteien und ihre Rechtsbehelfe werden behandelt, wobei besonderes Augenmerk auf dem Vergleich mit dem reformierten deutschen Schuldrecht liegen wird, welches teilweise auf dem CISG beruht.
Die Veranstaltung dient außerdem der Vorbereitung auf die Teilnahme am 13th Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court im WS 2005/2006, für den Kenntnisse des CISG erforderlich sind. Interessierten Stidierenden wird deshalb der Besuch der AG empfohlen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
 
09 088
Pg -
Verfassungsrechtlicher Moot Court (2 SWS) (15 cr); Block
Voraussichtlich am 24./25.6.2005
(s. A.) Andreas von Arnauld,
Andrea Eriksson,
Andreas Musil,
Julia Platter
Mit dem diesmaligen XII. VMC wird sich die Veranstaltung gemeinsam mit dem Fachbereich in den Jahresturnus verabschieden. Auch diesmal wird es wieder darum gehen, einen aktuellen verfassungsrechtlichen Fall im Team zu erarbeiten und vor einer Richterbank in Rede und Gegenrede möglichst überzeugend zu vertreten. Neben Rhetorik und Verhandlungsführung wird auch die Teamfähigkeit geschult und Gelegenheit geboten, den Stoff des Grundkurses Staatsrecht/Grundrechte aus einer anderen Perspektive kennen zu lernen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden des 2. Fachsemesters der FU und der HU. Für die Teilnahme wird ein Schlüsselqualifikationsschein erteilt. Nähere Informationen zum Wettbewerb unter http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/wettbewerbe/nat_moot/vrmc/index.shtml (sofern die Adresse sich nicht im Zuge des angekündigten Umbaus der Fachbereichswebsite ändert – sonst: durchklicken!).
 
09 083
Pg -
Wirtschaftsmediation (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (20.4.) Sandra Walzberger
Schein wird erteilt.
 
09 085
Pg -
Rechtskommunikation in der Praxis (Journalismus - Öffentlichkeitsarbeit - Deutsch für Juristen) (2 SWS) (7,5 cr); Do 12.00-14.00 - R. 4405, Boltzmannstr. 3 (14.4.) Jost Müller-Neuhof
Im Sommersemester 2005 biete ich erneut eine Projektgruppe

Rechtskommunikation in der Praxis
(Journalismus - Öffentlichkeitsarbeit - Deutsch für Juristen)

an. Die Projektgruppe vermittelt Techniken zur erfolgreichen schriftlichen Kommunikation rechtlicher Informationen sowohl an die Öffentlichkeit als auch innerhalb der juristischen Berufe. Sie widmet sich dabei der Kanzleikommunikation ("Anwaltsmarketing") ebenso wie der Arbeit in Pressestellen von Gerichten und Verwaltungsbehörden oder als juristischer Fachredakteur in den Medien.

In Referaten und Übungen befassen sich die Teilnehmer mit journalistischen Darstellungsformen, der Analyse von Rechts- und Gesetzessprache, der Bedeutung und Wirkung der Darstellung von Recht in den Medien sowie mit Stil und gutem Ausdruck im Deutschen. Die Veranstaltung findet jeweils am Donnerstag, 12 Uhr c.t., im Raum 4405 (Boltzmannstr.) statt. Erster Termin ist der 14. April 2005.

Bei erfolgreicher Teilnahme (Hausarbeit mit Referat) wird ein Schein zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen gem. § 17 Studienordnung (§ 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG, § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG) erteilt. Alternativ kann auch ein sog. außerrechtlicher Schein (§ 1 Abs. 1 Ziffer 2b JAG alt) erteilt werden. Hausarbeiten werden ab sofort vergeben. Folgende Themen stehen zur Auswahl:

1. Kommunikation - Thesen, Definitionen, Erläuterungen zu einem umstrittenen Begriff
2. Leben wir in einer "Informationsgesellschaft"? Das Internet und die Folgen
3. Journalistische Darstellungsformen - Funktionen und Beispiele
4. Presserecht: Was Journalisten dürfen - und was nicht
5. Guter Stil - Regeln, Beispiele, typische Fehler
6. Die "öffentliche Meinung" und die Meinung der Öffentlichkeit
7. Wie viel Öffentlichkeit verlangt die Verfassung vom Staat?
8. Juristische Fachsprache, Gesetzesterminologie und allgemeiner Sprachgebrauch
9. Public Relation und Werbung für Anwälte - Rechtsgrundlagen, Gestaltung, Wirkung
10. Strafprozesse als Medienereignis - rechtliche Grundlagen und Grenzen
11. Das Bundesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit - Akzeptanz und Ablehnung
12. Die Pressestelle am Kriminalgericht Moabit - Geschichte und Gegenwart
13. Die Information der Öffentlichkeit über Gesetze - vom Entwurf zur Verkündung
14. Kommunikation in der Fachpublizistik: Das Entstehen der "herrschenden Meinung"
15. Recht langweilig? Das öffentliche Bild von Jura und Juristen

Anmeldungen bitte ausschließlich per Post an Jost Müller-Neuhof, Der Tagesspiegel, 10786 Berlin
oder per E-Mail: jost.mueller-neuhof@tagesspiegel.de
 
09 086
Pg -
Internetrecherche für das Studium der Rechtswissenschaft (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, PC-Pool der Bibliothek (3.6.) Ulf Marzik
Fr., 03.06., 18.06. 25.06. und 01.07.2005, jeweils 12.15-19.00 Uhr.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der fachbezogenen, insbesondere der bibliographischen und sachthemenbezogenen Recherche im Internet und vermittelt damit Schlüsselqualifikationen (core competences) für das juristische Studium. Die wichtigsten Internet-Angebote (Datenbanken, Websites, Linksammlungen, OPACs) für das Fach Rechtswissenschaft werden online und über Sekundärliteratur vorgestellt. Die Möglichkeiten und Grenzen der fachbezogenen Nutzung juristischer Datenbanken (juris-online, beck-online, LexisNexis Professional, Lexis Nexis Recht, LEXonline) und der Zugang zu wissenschaftlichen Bibliotheks-beständen über regionale und überregionale Online-Kataloge werden erlernt. Der Umgang mit Suchmaschinen und Suchoberflächen (retrieval software) von juristischen Datenbanken wird an Beispielen vertieft. Vermittelt werden auch Methoden zur rechnergestützten Recherche des Gangs der Gesetzgebung, von Rechtsnormen unterschiedlicher Rechtsetzungsebenen und von untergesetzlichen Vorschriften. Es sollen auch der Wert von Informationen und Dokumenten aus unterschiedlichen Onlinequellen mit Blick auf deren Nutzbarkeit für die juristische Ausbildung und mit Blick auf parallel verfügbare Bücher (Printmedien) kritisch reflektiert und Anforderungen an die Zitierweise erörtert werden. Über den fachbezogenen Aspekt hinaus soll der besondere Nutzen von Internetressourcen für interdisziplinäre Ausgangs- oder Vertiefungsfragestellungen juristischer Arbeiten erkannt werden (z.B. Nachschlagewerke für fachübergreifende Begriffe, Quellen für sozial- oder naturwissenschaftliche Ausgangsfragestellungen, empirische Daten). Zudem soll ein erster Zugang zu E-Learning-Tools und zu berufsorientierten Angeboten vermittelt werden. Ein Skript mit Links und Literaturhinweisen wird ausgegeben.
Voraussetzungen: Windows- und Internet-Grundkenntnisse, Umgang mit einem Web-Browser; Besitz eines Accounts bei der ZEDAT (ggf. bitte dort vorher beantragen). Anmeldung: ulf.marzik@rewiss.fu-berlin.de
 
09 087
Pg -
Die virtuelle Anwaltskanzlei (RA WIN 2000) (2 SWS) (7,5 cr); Van't-Hoff-Str. 8, PC-Pool der Bibliothek (s. A.) Andreas Fijal

Sonstige Pflichtfachveranstaltungen / Fremdsprachenkompetenz

09 100
V -
Terminologie juridique française, Stufe 1 (2 SWS) (4 cr); Mo 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (11.4.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.
 
09 101
V -
Terminologie juridique française, Stufe 2 (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (12.4.) Sylvie Nautré
Schein wird erteilt.
 
09 102
V -
Introduction to the English Common Law (2 SWS) (4 cr); Fr 12.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. I (22.4.) Emily Brown
Schein wird erteilt.
In addition to providing an overview of the structure of a common law legal system, the aim of the course is to introduce the students to four out of the seven core topics (namely land law (Bodenrecht), the law of equity and trusts (Billingkeitsrecht/Treuhandrecht), tort (Deliktsrecht) and contract law (Vertragsrecht)), which all lawyers are required to pass as part of their training to become a practising lawyer in the jurisdiction of England and Wales. In contrast to last semester, however, there will be less emphasis on land law (although an understanding of the basic legal principles of this subject will still be a prerequisite for passing the exam). To fill this gap, the students will be provided with an introduction to family law. The approach adopted throughout the course will be a practical one with a view to: (1) improving the student’s legal vocabulary; and (2) providing them with an understanding of the key concepts of each subject. For example, while learning some company law, the students will also be able to practise their negotiating skills. The ultimate goal of the course is to enable the students to apply the law to solve standard legal problems in English.
 
09 103
V -
Introduction to the anglo-american law and legal system (2 SWS) (4 cr); Fr 14.00-17.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. II (22.4.) Donald Black
Schein wird erteilt.

Schwerpunktbereichs- und Wahlfachveranstaltungen

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
zugleich Wahlfachgruppen WFG 1 und 2 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 110
Ü -
Einführung in die Rechtssoziologie - Grundkurs mit Übung und Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mi 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (13.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung (Vorlesung mit integrierter Übung) richtet sich sowohl an die nach der alten Studienordnung Studierenden der Wahlfachgruppe I wie an die Studierenden im Schwerpunkt-Studium „Grundlagen des Rechts“.
Die Wahlfach-Studierenden können einen Schein nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 JAO erwerben; die Studierenden des Grundlagen-Schwerpunktes erhalten Gelegenheit, sich im Schreiben rechtssoziologischer Klausuren zu üben und dann eine examensrelevante Abschlussklausur (als Teil der Universitätsprüfung) zu schreiben.
Literaturempfehlung:
Raiser, Thomas: Das lebende Recht. Rechtssoziologie in Deutschland, 3. Aufl. 1999.
Rehbinder, Manfred: Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2003.
Röhl, Klaus F.: Rechtssoziologie, Köln u.a. 1987.
Rottleuthner, Hubert: Einführung in die Rechtssoziologie, Darmstadt 1987.
Rottleuthner, Hubert: Rechtssoziologie, in: A. Kerber/A. Schmieder (Hrsg.), Spezielle Soziologien, Reinbek 1994, S. 216-239.
 
09 111
C -
Rechtsphilosophisches Colloquium (zugleich WFG 1) (3 SWS) (3 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (14.4.) Joachim Bohnert
Gemeinsame Lektüre und Erörterung eines rechtsphilosophischen Textes. Um welchen Text es sich handeln wird, wird durch Aushang am Semesteranfang bekannt gegeben.
 
09 122
AG -
Rechtsphilosophie (zugleich WFG 1) (2 SWS) (2 cr); Mi 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (20.4.) Beatrice Brunhöber
In der Arbeitsgemeinschaft werden aktuelle Fragen der Rechtsphilosophie gemeinsam erarbeitet und diskutiert. Beispielsweise sollen das Folterverbot und der Fall Metzler, das Toleranzgebot und die Kopftuchfrage und bioethische Themenbereiche wie etwa Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik besprochen werden. Die Veranstaltung soll die Examensvorbereitung auf die Wahlfachgruppe Rechtsphilosophie unterstützen und insbesondere auf die üblicherweise gestellte Wahlfach-Klausur zu aktuellen rechtsphilosophischen Streitfragen vorbereiten. Die Arbeitsgemeinschaft steht auch Studierenden der Humboldt Universtität offen.
Empfohlen ab: 5. Semester
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung angegeben.
 
09 112
Ü -
Der Weg zu Demokratie und Menschenrechten: Vertiefungskurs Rechtsphilosophie mit Abschlussklausur (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (14.4.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Übung vertieft zentrale Probleme der Rechtsphilosophie in zwei Dimensionen: Erstens analytisch, indem Grundbegriffe des Rechts genauer untersucht werden, z.B. Norm, subjektives Recht, Sollen oder Geltung. Zweitens normativ, indem materiale Maßstäbe für eine zivilisatorisch gelungene Rechtsordnung erarbeitet werden, z.B. der Begriff der Gerechtigkeit oder die Idee der Menschenwürde, um auf ihrer Grundlage zentrale Fragen nach der Legitimation von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechtsordnung zu beantworten.
Der Kurs setzt den Vertiefungskurs Rechtsphilosophie im WS 2004/5 fort, setzt diesen aber nicht zwingend voraus, kann also auch als Schnupperkurs für den Schwerpunktbereich genutzt werden.
An seinem Ende wird eine Abschlussklausur (§ 15 Abs. 1 b PO) geschrieben werden. In der Übung werden 3 Klausuren (5 h) geschrieben, die auf diese Abschlussklausur vorbereiten sollen. Weiter wird in der Übung eine propädeutische Hausarbeit zur freiwilligen Bearbeitung angeboten, um die Anfertigung einer seminaristischen Hausarbeit (§ 15 Abs. 1 a PO) zu üben. Für Studierende des Wahlfachs bietet die Übung die Möglichkeit, Examensklausuren zu schreiben, hat also die Funktion eines Klausurenkurses, der Studierenden der HU selbstverständlich offen steht. Nach Absprache ist der Erwerb eines Grundlagen – oder Übungsscheins möglich. Auch Studierende der Teilgebiete des Rechts können in der Übung einen Übungsschein erwerben.
 
09 113
Ü -
Glaubensfreiheit - Philosophische Grundlagen und Rechtsbegriffe (zugleich WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (12.4.) Matthias Mahlmann
Schein wird erteilt.
Die Glaubensfreiheit ist ein zentrales und in der Gegenwart besonders relevantes Menschenrecht. Die Übung wird sich den historisch-systematischen Grundlagen dieses Rechts zuwenden und vor ihrem Hintergrund die Glaubensfreiheit als Rechtsbegriff profilieren und konkrete Anwendungsprobleme diskutieren. Die Übung bietet Schwerpunktbereich-Studierenden die Möglichkeit eines Schnupperkurses und Wahlfachstudierenden die Gelegenheit zur Vertiefung eines wichtigen Problemfeldes der Rechtsphilosophie. Ein Grundlagen-, oder Übungs-, (Seminar-)schein wird erteilt.
 
09 114
S -
Recht in der DDR (WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Mo 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (11.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Anhand einer Fülle von neueren Veröffentlichungen zum Recht in der DDR soll ein Blick auch hinter die Kulissen des Staats- und Rechtssystems der DDR geworfen werden.
 
09 115
S -
Gerechtigkeit - Ungerechtigkeit (WFG 1) (2 SWS) (15 cr); Di 10.00-13.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (12.4.) Hubert Rottleuthner
Schein wird erteilt.
Es sollen neuere Veröffentlichungen zum Thema Gerechtigkeit (Gleichheit, soziale Gerechtigkeit, Umverteilung / Anerkennung etc.) dargestellt und diskutiert werden. Ein Schwerpunkt wird auf dem Thema „gerechter Krieg“ liegen
 
09 116
V -
Vertiefungsvorlesung Deutsche Rechtsgeschichte mit Abschlussklausur (zugleich WFG 2) (4 SWS) (8 cr); Mo 12.00-14.00 und Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (11.4.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten gerichtet, aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 118
Ü -
Digestenexegese zum Vertragsrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Di 17.00-18.30 - Boltzmannstr. 3, Lesesaal (12.4.) Cosima Möller
Schein wird erteilt.
Die Exegese dient der Vertiefung der Kenntnisse im römischen Recht, methodisch und inhaltlich. Die Digesten sind das Herzstück der Kodifikation Justinians und bergen alle Elemente der römischrechtlichen Tradition sowie die Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. In diesem Semester soll der Schwerpunkt im Vertragsrecht liegen. Die behandelten Fragen reichen von der allgemeinen Vertragslehre (negotium, conventio, pactum und contractus; numerus clausus der Schuldverträge) über das allgemeine Schuldrecht (impossibilium nulla obligatio est; alteri stipulari nemo potest) bis zu den einzelnen Vertragstypen von Kauf, Miete, Pacht, Werkvertrag, Lohnarbeitsvertrag, Darlehen, Schenkung, stipulatio, Leihe und Verwahrung. Dabei wird auf eine dogmatische Betrachtung ebenso Wert gelegt wie auf die Beachtung der historischen Tiefendimension. Immer wieder werden konzeptionelle Unterschiede im römischen Recht deutlich werden: eine naturrechtlich-prinzipielle Auffassung und eine skeptisch-institutionelle. Aus dieser Analyse lassen sich Modelle gewinnen, die auch für das Verständnis des geltenden Rechts sowie für eine Beurteilung der europäischen Vereinheitlichungsbemühungen hilfreich sind.
Die Veranstaltung ist geeignet für die Vorbereitung auf das Examen im Wahlfach Rechtsgeschichte, Schwerpunkt Römisches Recht. Sie ist ebenso geeignet als Vertiefungsveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums. Es werden zwei Klausuren angeboten. Die erste dient Übungszwecken für die Wahlfachstudierenden, die zweite Klausur ist zugleich die Abschlussklausur im Rahmen des Unterschwerpunkts Römische Rechtsgeschichte.
Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
 
09 117
Ü -
Deutsche Rechtsgeschichte (zugleich WFG 2) (1 SWS) (10 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (n. V.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist an Wahlfachstudenten bzw. Studenten, die den Schwerpunkt Grundlagen des Rechts wählen, gerichtet. Aber auch andere können hier den Seminarschein gem. § 1 I Nr. 2c JAG (1993) erlangen. Gegenstand ist die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit (mit Verfassungsgeschichte). Es werden dazu Klausuren (durchweg exegetische Aufgaben) und Hausarbeit(en) angeboten.
Literaturempfehlung: Erfolgt zu Beginn der Veranstaltung
 
09 119
AG -
Deutschrechtliche Exegese - Lektüre und Textexegese handschriftlicher Quellen des Mittelalters (zugleich WFG 2) (2 SWS) (2 cr); Do 8.30-10.00 - Boltzmannstr. 1, Lesesaal (14.4.) Ulrike Gaebel
Schein wird erteilt.
Anhand ausgwählter Quellen werden formale und inhaltliche Charakteristika überweigend spätmittelalterlicher Rechtstexte aufgezeigt. Exkurse in die Paläographie, die Verfassungs- und Sozialgeschichte ergänzen des Quellenstudium und die Textexegese, wichtige Hilfsmittel für die Rezeption von historischen Quellenmaterial werden vorgestellt.
Literaturempfehlungen: H. Brockmann: Die Stadt im späten Mittelalter. 3. Aufl. 1994. - F. Ebel/G. Thielmann: Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 2003. - H. Hattenhauer: Die deutschrechtliche Exegese. 1975. - Weitere Literaturhinweise zu Beginn der Veranstaltung.
 
09 120
S -
Vergleichende Rechtsgeschichte der frühren DDR/BRD (WFG 2) (2 SWS) (15 cr); s. A. (s. A.) Friedrich Ebel
Schein wird erteilt.
Die Themen werden noch bekannt gegeben.
 
09 121
S -
Sachenrecht gestern und heute - romanistisches und international-rechtliches Seminar (WFG 2) (2 SWS) (15 cr); Block (18.7.) Cosima Möller,
Helmut Grothe
Schein wird erteilt.
Das Blockseminar wird wird in Split/Kroatien durchgeführt (in der ersten Ferienwoche des SoSe 2005, ab dem 18.Juli). Es sind ca. fünf Tage Aufenthalt inklusive Rundfahrt/Besichtigung etc. geplant.
Das Seminar wird in Kooperation mit dem Zentrum für deutsches, kroatisches, europäisches Recht und Rechtsvergleichung sowie der juristischen Fakultät Split durchgeführt. Die Referate können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden, allerdings sind gute englische Sprachkenntnisse für die anschließende Diskussion erwünscht.
Weitere Informationen sowie die Themenübersicht: siehe Aushang.

Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Unternehmensrecht
zugleich Wahlfachgruppen WFG 4 und 5 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 130
Ü -
Wiederholungs- und Vertiefungskurs zum Gesellschaftsrecht mit Übungen und Abschlussklausur (zugleich WFG 4) (2 SWS) (15 cr); Do 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (14.4.) Christian Armbrüster
Schein wird erteilt.
In dem Kurs, der Elemente einer Übung und eines Examensrepetitoriums vereint, geht es um die fallbezogene Anwendung und Vertiefung der in der Schwerpunktbereichs-Vorlesung zum Gesellschaftsrecht erworbenen Kenntnisse. Besonderes Gewicht wird dabei auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung gelegt. Unabdingbare Voraussetzung für eine nutzbringende Teilnahme sind Vorkenntnisse derjenigen Materien, die den Gegenstand der genannten Vorlesung zum Gesellschaftsrecht bilden.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommentiert.
 
09 131
Pg -
Probleme der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS) (7,5 cr); Block - Boltzmannstr. 3, Bibliothek des Institutes (29.4.) Ulrich Mutschler
Im Sommersemester 2005 lese ich im Rahmen einer PG
Vertragsgestaltung im Handels- und Gesellschaftsrecht (mit Übungen)
in vier Blockveranstaltungen jeweils freitags 14 c.t. bis 18 und
samstags 9 c.t. bis 13.

Ort: Bibliothek des IWW, Boltzmannstrasse 3
Die Blockveranstaltungen finden statt am
29. und 30. April 2005
20. und 21. Mai 2005
17. und 18. Juni 2005
01. Juli 2005 (Klausur)

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 5. Fachsemester.
Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht sind erforderlich.
Die Teilnehmerzahl soll 25 nicht überschreiten.

Anmeldung ist erforderlich im Sekretariat des IWW.
 
09 132
V -
Die GmbH in der Praxis: Von der Gründung bis zur Auflösung (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Fr 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (15.4.) Roland Hoffmann-Theinert
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, die die im Wirtschaftsleben so beliebte Rechtsform der GmbH gerne etwas besser kennen lernen möchten. Die im Laufe des "Lebens" einer GmbH in der Praxis auftretenden Fragestellungen werden anhand von Kurzfällen gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und Lösungswege der Praxis aufgezeigt.
Eine Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung verteilt.
 
09 129
V -
Einführung in das Steuerrecht (zusammen mit der HU Berlin) (2 SWS) (4 cr); Block - Humboldt-Universität zu Berlin, Bebelplatz 1 (Kommode), Raum 139a
Termine:
Fr, 6.5.2005, 16:00-20:15 Uhr, Prof. Dr. Birk
Sa, 7.5.2005, 9.00-13:15 Uhr, Prof. Dr. Birk
Fr, 13.5.2005, 16:00-20:15 Uhr, Priv.Doz. Dr. Musil
Sa, 14.5.2005, 9.00-13:15 Uhr, Priv.Doz. Dr. Musil
Fr, 20.5.2005, 16:00-20:15 Uhr, Frau Scherzer-Schelleter
Sa, 21.5.2005, 9.00-13:15 Uhr, Frau Scherzer-Schelleter
(6.5.) Andreas Musil,
Dieter Birk,
Sabine Scherzer-Schelleter
Die Vorlesung wird als Kooperationsveranstaltung von FU und HU angeboten. Sie ist als Blockveranstaltung konzipiert und wird in den Räumen der HU stattfinden.
Zunächst wird Prof. Dr. Dieter Birk von der Universität Münster (als Lehrbeauftragter der HU) die finanzwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des geltenden Steuerrechts darstellen. Priv.-Doz. Dr. Andreas Musil von der FU wird sich der Einführung in das materielle Steuerrecht widmen. Hier wird das Einkommensteuerrecht im Mittelpunkt stehen. RiFG Sabine Scherzer-Schelletter vom Finanzgericht wird schließlich in das Steuerverfahrensrecht einschließlich des Gerichtsverfahrens einführen.
Vorkenntnisse im Steuerrecht werden nicht erwartet. Eine Abschlussklausur wird nicht angeboten.
Literaturempfehlung: Birk, Steuerrecht, 7. Aufl. 2004, Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002.
 
09 133
V -
Unternehmenssteuerrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 4) (2 SWS) (4 cr); Fr 11.00-13.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (22.4.) Joachim Schulze-Osterloh
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht ist ein Wahlpflichtkurs des Schwerpunktbereichs Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Sie widmet sich in erster Linie der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb und seiner Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unter besonderer Berücksichtigung der Mitunternehmerschaft. Ferner gibt sie eine Einführung in die Besteuerung der Kapitalgesellschaften. Gliederung und Literaturverzeichnis werden zu Beginn der Vorlesung ausgegeben. Benötigt werden die geltenden Steuergesetze, möglichst in der im Verlag C.H. Beck erschienen Ausgabe „Aktuelle Steuertexte 2005“. Als erste Literaturempfehlung sei genannt: Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Auflage 2002, §§ 9 und 11.
Am Ende des Semesters wird eine Abschlußklausur im Rahmen der Schwerpunktsbereichprüfung angeboten.
 
09 134
V -
Bilanzrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 4) (3 SWS) (6 cr); Fr 15.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (22.4.) Joachim Schulze-Osterloh
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung ist Bestandteil des Unterschwerpunkts „Bilanz- und Steuerrecht“ des Schwerpunktbereichs Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Sie soll die Grundlagen für das Verständnis des Bilanzrechts legen und auf diese Weise den Juristen den Zugang zu wichtigen gesellschaftsrechtlichen Fragen und zu einem Zentralbereich des Steuerrechts, der Unternehmensbesteuerung, eröffnen. Ausgangspunkt ist das Handelsbilanzrecht der §§ 238 ff. HGB ohne das Konzernbilanzrecht. Auf die internationalen Entwicklungen (US-GAAP, IAS/IFRS) wird hingewiesen. Zusätzlich werden die Abweichungen dargestellt, die für die steuerrechtliche Gewinnermittlung bestehen. Einleitend wird ein Einblick in die Technik der doppelten Buchführung gegeben. Benötigt werden die Texte des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes sowie des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes.
Ausführliche Gliederung und Literaturverzeichnis werden zu Beginn der Vorlesung ausgegeben.
Spätestens gleichzeitig mit der Vorlesung sollte die am Fachbereich angebotene Arbeitsgemeinschaft „Einführung in die kaufmännische Buchführung“ besucht werden.
Am Ende des Semesters wird eine Abschlußklausur im Rahmen der Schwerpunktsbereichprüfung angeboten.
 
09 127
AG -
AG im Bilanzrecht (2 SWS) (2 cr); Do 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (14.4.) Lutz Lammers
 
09 128
AG -
Einführung in die kaufmännische Buchführung (2 SWS) (2 cr); Do 8.00-11.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (14.4.) Roland Franke
Schein wird erteilt (Schlüsselqualifikation, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 JAG).
Buchführung und Bilanzierung sind elementare Bestandteile weiter Bereiche des Wirtschaftsrechts. Bilanzierungsfragen spielen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht usw. eine Rolle. Wachsende Bedeutung erlangt die kaufmännische Buchführung dadurch, daß sie auch in den öffentlichen Haushalten zunehmend Anwendung findet (vgl. § 33a Haushaltsgrundsätzegesetz) und dort die Grundsätze der Kameralistik verdrängt. Für die Fraktionen des Deutschen Bundestages ergibt sich die Verpflichtung zur Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aus den §§ 51, 52 AbgG.

Darüber hinaus hat die „Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung“ am 10. Mai 2004 durch ihre Vorsitzende, Hedda von Wedel, ihrem Auftraggeber, dem Bundespräsidenten, ihren Bericht vorgelegt. Darin heißt es, daß ein „gravierendes Defizit“ darin bestehe, daß die „Rechnungslegung der Parteien nach wie vor nicht im Rechnungsstil der doppelten Buchführung“ erfolge.

Literaturempfehlungen werden per E-mail versandt. Insoweit erwünscht, aber nicht Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Anmeldung per E-mail. Es wird gebeten, den Bezug zu dieser Veranstaltung im Betreff der E-mail deutlich zu machen. Die E-mail ist zu richten an: RolandFranke@web.de (selbstverständlich keine Weitergabe an Dritte).
 
09 135
C -
Neue Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht (1 SWS) (1 cr); Block (s. A.) Andrea Lohse
Die Veranstaltung dient der Erarbeitung von Inhalt und Tragweite der Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht aus den letzten beiden Jahren (insbesondere BGH ZIP 2003, 899 und ZIP 2004, 836; BGH ZIP 2003, 1698, BGH ZIP 2004, 263; BGH ZIP 2004, 993, 1001 – Gelatine; LG München I ZIP 2004, 853 – HypoVereinsbank; BGH ZIP 2004, 613 – MobilCom; OLG Hamburg AG 2003, 694 – Hermes; OLG Zweibrücken ZIP 2004 559 – Diebels/Reginaris; EuGH ZIP 2003, 1885 – Inspire Art). Gute Kenntnisse im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht sind unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme. Das Programm mit Literaturhinweisen zu den zu besprechenden Entscheidungen sowie Termin und Ort der Veranstaltung wird Ende April durch gesonderten Aushang bekannt gegeben.
 
09 136
Kk -
Klausurenkurs (mit Examinatorium) im Gesellschafts-, Steuer- und Bilanzrecht (zugleich WFG 4) (2 SWS); s. A. (s. A.) Christian Armbrüster,
Markus Heintzen,
Joachim Schulze-Osterloh
 
09 137
S -
Seminar im Gesellschaftsrecht (WFG 4) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Christian Armbrüster,
Thomas Müller-Thuns
Schein wird erteilt.
Siehe hierzu gesonderte Information durch Aushang und im Internet.
 
09 138
V -
Konzern und Umwandlungsrecht. Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht (zugleich WFG 5) (4 SWS) (8 cr); Di 8.45-10.15 und 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (12.4.) Franz Jürgen Säcker
Die Vorlesung wiederholt und vertieft das Kapitalgesellschaftsrecht (Aktien- und GmbH-Recht) anlässlich der Behandlung des Konzern-, Umwandlungs- und Unternehmensmitbestimmungsrechts. Die neue supranationale Rechtform der Europäischen Aktiengesellschaft wird mit dem Recht der deutschen Aktiengesellschaft verglichen.
 
09 139
Ü -
Übungen zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht, Energie- und Telekommunikationsrecht mit Examinatorium und Abschlussklausur (zugleich WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Bibliothek des Institutes (12.4.) Franz Jürgen Säcker
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist mit einer Klausur im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichs Unternehmens- und Wirtschaftsrecht verbunden.
 
09 140
V -
Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr) (s. A.) Jens Thomas Füller
 
09 141
V -
Deutscher und Internationaler gewerblicher Rechtsschutz (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr) (s. A.) Jens Thomas Füller
 
09 142
V -
Einführung in die Wettbewerbstheorie und -politik (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-17.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2216 (20.4.) Ingo Schmitt
Die Vorlesung soll einem Überblick über die ökonomischen Grundlagen des Wettbewerbsrechts geben. Behandelt werden die wettbewerbspolitischen Leitbilder, die den Kartellgesetzen zugrunde liegen, die sog. Ausnahmebereiche vom Kartellrecht (z.B. Versorgungswirtschaft), das Problem wettbewerbsrechtlich adäquater Tests und die Erfassung wettbewerbsbeschränkender Strategien (Kartelle, Behinderungspraktiken und Fusionen).
 
09 143
V -
Wirtschaftsrecht II: UWG und Markenrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.4.) Katharina Boesche
Die Veranstaltung behandelt die examensrelevanten Kerngebiete des Unlauterkeitsrechts und des Markenrechts. Es werden nicht nur die Fallgruppen des UWG anhand des neuen Gesetzestextes durchgesprochen, sondern anhand von aktuellen Entscheidungen soll auch der Klausuraufbau trainiert werden, so dass auf diese Weise ein bescheidener Ersatz für die im Sommersemester 2005 nicht angebotene Übung zum Wettbewerbsrecht geboten wird.
 
09 144
V -
Wirtschaftsrecht III/I: Urheberrecht (zugleich WFG 5) (2 SWS) (4 cr); Mo 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (18.4.) Peter Raue
Dargestellt werden die Grundzüge des Urheberrechts und zwar sowohl des Urheberpersönlichkeits- als auch des Urhebervertragsrechts. Die Darstellung ist bewusst praxisorientiert, das Urhebergesetz soll anhand von zahlreichen durch die Gerichte entschiedenen Fällen anschaulich gemacht werden. Die Studenten wirken aktiv an der Gestaltung der Vorlesung durch Fragen, Anregung zum Lehrstoff etc. mit. Leistungsnachweis wird nicht erteilt.
 
09 145
S -
Seminar zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht (WFG 5) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Franz Jürgen Säcker,
Jan Busche,
Ehricke,
Marian Paschke,
Schmidt-Preuß,
Pohlmann
Schein wird erteilt.
Das Seminar richtet sich an Studierende der Wahlfachgruppen Wirtschafts- und Europarecht. Es dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis und setzt Kenntnisse des deutschen und europäischen Kartellrechts voraus.
Blockseminar vom 1. - 4. Juni 2005.

Schwerpunktbereich 3: Arbeits- und Versicherungsrecht
zugleich Wahlfachgruppen WFG 6 und 10 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 150
V -
Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht / Kollektives Arbeitsrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 6) (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (12.4.) Jochem Schmitt
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht/Kollektives Arbeitsrecht wendet sich unter der Bezeichnung Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht an Studierende, die sich für den Schwerpunktbereich „Arbeits- und Versicherungsrecht“ entschieden haben und unter dem hergebrachten Namen „Kollektives Arbeitsrecht“ an Studierende der Wahlfachgruppe 6.
Behandelt wird zunächst das Recht der Koalitionen. Erörtert wird hier der Begriff der Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG sowie ihre Rechtsstellung (rechtliche Rahmenbedingungen, Grenzen der Tarifautonomie, Grenzen der Betätigungsfreiheit).
Der zweite große Abschnitt der Veranstaltung ist dann dem Tarifvertragsrecht gewidmet. Behandelt werden u.a. die Bedeutung und die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen. Des Weiteren wird der übliche bzw. mögliche Inhalt von Tarifverträgen sowie ihr persönlicher, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich problematisiert. Der zweite Teil der Veranstaltung schließt mit Überlegungen zum Verhältnis des Tarifvertrages zu anderen Rechtsquellen sowie zu den Grenzen der Tarifmacht.
Der letzte Teil der Veranstaltung ist schließlich dem Arbeitskampfrecht gewidmet. Am Beginn stehen hier der Begriff, die Erscheinungsformen und die Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfes. Im Weiteren werden die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit von Streiks und Aussperrungen behandelt. Relativ breiten Raum nehmen schließlich die Rechtsfolgen von Streiks (Suspendierung, Kündigung, Beteiligungsrechte des Betriebsrates) und Aussperrungen (lösende und suspendierende Aussperrung, Schadensersatz) sowie die sozialversicherungs-rechtlichen Konsequenzen ein.
Literaturempfehlungen: werden in der Veranstaltung gegeben
 
09 151
V -
Arbeitsgerichtliches Verfahren (zugleich WFG 6) (2 SWS) (4 cr); Mo 8.00-10.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (11.4.) Claas Hinrich Germelmann
In der Vorlesung werden die Gerichtsverfassung, der Rechtsweg und die besondere Zuständigkeitsregelung im arbeitsgerichtlichen Verfahren behandelt. Die wesentlichen Grundsätze des Urteilsverfahrens mit dem Verfahrensgang in erster und zweiter sowie dritter Instanz einschließlich des Rechtmittelrechts werden erörtert. Das Beschlußverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit seinen Besonderheiten einschließlich der Abgrenzung zum Einigungstellenverfahren sowie dem Schlichtungsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz werden bei den jeweiligen Verfahrensarten mitbehandelt. Soweit zivilprozessuale Kenntnisse notwendig sind, werden sie in der Veranstaltung ebenfalls vermittelt werden. Zu beachten ist, daß das Prozeßrecht immer nur der Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche dienen kann. Auf ausgewählte Probleme des Individual- und Kollektivarbeitsrechts wird daher zurückgegriffen werden. Wichtige neuere Entscheidungen auch zum materiellen Arbeitsrecht werden zu Beginn jeder Stunde erwähnt.
Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung gegeben.
Kenntnisse des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sind erforderlich, Kenntnisse des Zivilprozeßrechts wünschenswert.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
09 152
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 6 (2 SWS); s. A. (s. A.) Dieter Heckelmann
 
09 153
Rp -
Repetitorium im Kollektiven Arbeitsrecht unter Einschluss des Verfahrensrechts (WFG 6) (2 SWS); Fr 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122   Axel Aino Schleusener
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende mit der Wahlfachgruppe Arbeitsrecht. Sie dient der Examensvorbereitung sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Prüfung im Wahlfach. Dabei sollen die Kenntnisse im Arbeitsrecht, insbesondere anhand von Fällen mit dem Schwierigkeitsgrad von Examensklausuren, vertieft werden. Soweit von den Teilneh-mern gewünscht werden auch Prüfungsgespräche in Form einer mündlichen Prüfung durch-geführt.
 
09 154
V -
Privatversicherungsrecht (zugleich WFG 10) (4 SWS) (8 cr); Mo und Do 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (11.4.) Christian Armbrüster
Die Veranstaltung führt in die rechtlichen Grundlagen eines der bedeutendsten Wirtschaftszweige ein. Der Schwerpunkt liegt auf dem Versicherungsvertragsrecht (Grundlagen und ausgewählte Zweige). Besonderes Gewicht hat in diesem Bereich die höchstrichterliche Rechtsprechung, die anhand konkreter Praxisfälle erörtert werden soll. Dabei wird auch die Gelegenheit genutzt, wichtige Themen der Grundkurse Bürgerliches Recht I und II zu wiederholen und zu vertiefen. Besondere Aktualität hat die Materie wegen der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des VVG. Die Vorschläge im Abschlussbericht der Reformkommission (abrufbar unter: http://www.bmj.de/media/archive/647.pdf) bieten die Chance, sich exemplarisch mit einigen Grundfragen vertieft auseinander zu setzen.
Literaturhinweise: Eine ausführliche Literaturliste wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben und kommentiert.
 
09 155
V -
Vertiefungsveranstaltung Sozialversicherungsrecht mit Abschlussklausur (zugleich WFG 10) (2 SWS) (4 cr); Mo 14.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4432
14-tägig
(11.4.) Kurt Maier,
Jörn Hökendorf
Schein wird erteilt.
Die Vertiefungsveranstaltung Sozialversicherungsrecht im Sommersemester 2005 mit Abschlussklausur (voraussichtlicher Termin: 22. Juli 2005) erfolgt unter Mitwirkung des wiss. Mitarbeiters Jörn Hökendorf anhand von Fällen der Rechtsprechung aus dem Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) mit entsprechender vertiefender Besprechung. Den Teilnehmern an der Vertiefungsveranstaltung und der Abschlussklausur sowie im Klausurenkurs wird Freude an der Rechtsmaterie und Erfolg bei der Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse bei der Falllösung gewünscht.
 
09 156
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 10 (2 SWS); s. A. (s. A.) Kurt Maier,
Helmut Schirmer,
Jochem Schmitt

Schwerpunktbereich 4: Strafrechtspflege und Kriminologie
zugleich Wahlfachgruppe WFG 8 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zur Wahlfachgruppe)

09 160
Pg -
Praxis der Hauptverhandlung in Strafsachen (2 SWS) (7,5 cr); Mo 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (18.4.) Joachim Häger
Schein wird erteilt.
Zentraler Gegenstand ist die Praxis des Strafverfahrens, insbes. der Hauptverhandlung. Die Teilnehmer sollen die Bezihungen zwischen Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Strafprozeßpraxis möglichst realitätsnah erfahren, dabei ihre Kenntnisse insbes. im Strafverfahrensrecht vertiefen und Erfahrungen zur sozialwissenschaftlichen Betrachtung von Kriminalitätsverfolgung sammeln sowie die Berufsfelder in der Strafrechtspflege (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger) kennenlernen. jeweils nach Interesse der Teilnehmer sollen aktuelle rechtspolitische und reformorientierte Themen des Strafverfahrnesrechts behandelt werden.
Literaturempfehlungen werden zu jedem Einzelthema gegeben.
 
09 161
V -
Sanktionenrecht und konsensuale Verfahren mit Abschlussklausur (zugleich WFG 8) (3 SWS) (6 cr); Do 16.00-19.00 (14.4.) Axel Montenbruck
Schein wird erteilt.
Gegenstand der Vorlesung sind die Strafrechtsfolgen, die Strafzumessung und die Konkurrenzlehre. Der Termin für die Abschlussklausur wird noch gesondert bekannt gegeben.
Die ersten beiden Veranstaltungstermine (je 3 stündig) dienen der Einführung, insbesondere in die Mediation. Sie sind auch für andere Interessierte geeignet.
 
09 162
V -
Jugendstrafrecht und Strafvollzug mit Abschlussklausur (zugleich WFG 8) (4 SWS) (8 cr); Fr 10.00-12.00 und 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (15.4.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Bezüglich des Jugendstrafrechts werden zunächst der Anwendungsbereich des einschlägigen Gesetzes (JGG) sowie das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt. Sodann werden die konkreten Voraussetzungen der Verantwortlichkeit Jugendlicher sowie der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende erörtert, und zwar einschließlich der einzelnen Rechtsfolgen. Ein weiterer Teil widmet sich dem formellen Jugendstrafrecht auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligten. Durchweg werden die rechtlichen Erwägungen durch die Bezugnahme auf empirische Befunde ergänzt.
Hinsichtlich des Strafvollzuges bildet die Freiheitsstrafe gemäß den Regelungen des StVollzG den Schwerpunkt der Lehrveranstaltung. Dies geschieht wegen vielfältiger dogmatischer und rechtstatsächlicher Verzahnung im Rahmen des Systems der Rechtsfolgen des StGB einschließlich der registerrechtlichen Aspekte. Neben den rechtlichen Fragen der Vollstreckung und des Vollzuges einer Freiheitsstrafe werden durchgängig empirische Befunde, namentlich zur Durchführung des Vollzuges, zur Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung einbezogen.
Zum Ende des Semesters wird eine Abschlussklausur geschrieben.
 
09 163
Pg -
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Maßregelvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (13.4.) Peter Marhofer
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung kann ein Wahlfachschein nach § 1 Abs.1 S.1 Nr.2c JAG erworben werden.

Die Veranstaltung eignet sich für Studenten, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse in den oben genannten Fächern verfügen und sich für diesen Schwerpunkt interessieren oder bereits entschieden haben.
Grundkenntnisse im Strafrecht sollten vorhanden sein.

Ziel der Veranstaltung ist es, verschiedene Themen – schwerpunktmäßig aus dem Jugendstrafrecht und der Kriminologie – durch Referate und ergänzende praxisbezogene Fallbesprechungen zu erarbeiten.
Parallel hierzu soll von den Teilnehmern, die kein Referat halten, ein Rollenspiel über eine Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren entwickelt und am Ende des Semesters aufgeführt werden.

Die Vergabe der Referate und die Klärung sonstiger organisatorischer Fragen findet in der ersten Veranstaltung am 13.April 2005 statt.
Da für die Veranstaltung eine Warteliste existiert, können voraussichtlich nur 9 neue Teilnehmer Berücksichtigung finden, die an diesem Tag ggf. im Losverfahren zu ermitteln sind.
Im Übrigen bitte ich um Verständnis, dass die in der Warteliste eingetragenen Teilnehmer nur Berücksichtigung finden können, soweit sie am 13.April 2005 erscheinen und ihr weiterhin bestehendes Interesse an einer Teilnahme bestätigen
 
09 164
Pg -
Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (7,5 cr); Mo 17.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (11.4.) Klaus Lange-Lehngut
 
09 165
AG -
Jugendstrafrecht, Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (14.4.) Bettina Zötsch
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende in den mittleren Semestern, die den Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie, Unterschwerpunkt Jugendstrafrecht und Strafvollzug bzw. nach alter Ausbildungsordnung die Wahlfachgruppe 8 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug) gewählt haben.
Die beiden Themengebiete werden nacheinander behandelt. Die Erarbeitung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen erfolgt überwiegend anhand von Fällen, wobei es nicht nur auf die Vermittlung systematischer Strukturen ankommt, sondern auch Verständnis für die Probleme des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts insgesamt geweckt werden soll.
Der Teil Jugendstrafrecht befasst sich sowohl mit dem materiellen Jugendstrafrecht (Geltungsbereich des JGG, Verantwortlichkeit der Jugendlichen, Heranwachsende im Jugendstrafrecht, System der Rechtsfolgen sowie einzelne Sanktionen) als auch mit dem formellen Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsverfassung, Verfahrensbeteiligte und Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, bis hin zu Vollstreckung und Vollzug).
Der Teil Strafvollzug ist, neben Grundlagen und Gestaltungsgrundsätzen des Vollzugs, im Wesentlichen auf den Vollzugsablauf und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Gefangenen ausgerichtet. Daneben wird dem Vollzugsverfahrensrecht besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Veranstaltung kann ohne Vorkenntnisse besucht werden.
 
09 167
Rp -
Repetitorium (simuliertes Mündliches) zu den Unterschwerpunkten Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug (zugleich WFG 8) (2 SWS); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213
Die am 12. April 2005 ausfallende Lehrveranstaltung wird am 19. April 2005 in der Zeit zwischen 16.00 und 18.000 Uhr nachgeholt!
(19.4.) Ulrich Eisenberg
Die Veranstaltung bezieht sich auf sämtliche Teilgebiete der Unterschwerpunkte Kriminologie bzw. Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Die Studierenden sollen mit den Anforderungen vertraut gemacht werden, die (im Ersten Juristischen Staatsexamen oder) in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Leistungen gestellt werden.
 
09 168
S -
Seminar auf den Gebieten der WFG 8 (3 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Ulrich Eisenberg
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung ist für Studierende mit Vorkenntnissen auf den Gebieten Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug bestimmt.
Eine vorherige Anmeldung bei Herrn wiss. Mitarbeiter Puschke (Raum 3316, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54715) oder im Sekretariat bei Frau Witt (Raum 3319, Boltzmannstr. 3, Tel. 838 54716) ist erforderlich. Es ist geplant, das Seminar wieder als Blockveranstaltung gegen Ende des Semesters abzuhalten.
 
09 169
S -
Seminar im Straf- und Maßregelrecht (WFG 8) (2 SWS) (15 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Raum 3306 (21.4.) Hartmuth Horstkotte
Schein wird erteilt.
Die Referatsthemen werden in der Vorbesprechung ausgegeben werden. Sie werden sich auf neuere Gesetzgebungsmaßnahmen sowie aktuelle Gesetzgebungspläne zum Recht der freiheitsentziehenden strafrechtlichen Maßregeln ( §§ 63 bis 66b StGB ) und zum Besonderen Teil des StGB beziehen. Eigene Themenvorschläge aus dem Hörerkreis werden erwogen werden.
 
09 166
C -
Colloquium Kriminologie: Organisierte Kriminalität (zugleich WFG 8) (2 SWS) (2 cr); Do 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3306 (s. A.) Klaus v. Lampe
 
09 170
AG -
Kriminologie (2 SWS) (2 cr); Di 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3315 (12.4.) Jens Puschke
Schein wird erteilt.
Die AG, die inhaltsgleich zu zwei Terminen angeboten wird, befasst sich hauptsächlich mit folgenden Themenbereichen:

- Gegenstand und Aufgabe der Kriminologie,
- Kriminologische Theorien,
- Quellen und Methoden kriminologischer Forschung,
- Beurteilung und Erfassung von Geschehensabläufen,
- deliktsspezifische Erkenntnisse.

Die AG ist für Studierende ohne kriminologische Vorkenntnisse, sowie für Studierende mit Grundwissen im Bereich der Kriminologie geeignet. Sie dient der Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kriminologische Themen und der Aneignung und Festigung eines (insbesondere auch examensrelevanten) Basiswissens. Die Stoffvermittlung erfolgt speziell auch an Übungen und Fällen.
 
Veranstaltung entfällt!
09 171
AG -
Kriminologie B (2 SWS) (2 cr); Do 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 3315 (14.4.) Jens Puschke
Schein wird erteilt.
Kommentierung siehe 09070.

Schwerpunktbereich 5: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle
zugleich Wahlfachgruppe WFG 9 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zur Wahlfachgruppe)

09 180
V -
Allgemeine Staatslehre mit Abschlussklausur (2 SWS) (4 cr); Do 16.00-18.00 - Garystr. 35, Hs. B (14.4.) Markus Heintzen
Der Stoff der Vorlesung ist nicht unmittelbar examensrelevant, am ehesten noch im Rahmen der WFG 1 oder 11. Es geht nicht um Rechtsfälle, sondern um das bessere Verständnis grundlegender Begriffe und Konzeptionen des Staats- und Verfassungsrechts. Behandelt werden: der Begriff des Staates, seine Entstehung und Geschichte; Drei-Elementen-Lehre und Souveränität; Staatszwecke - Staatsziele - Staatsaufgaben; Säkularisation; das Recht als Instrument des modernen Staates; die Legitimation der Staatsgewalt; der Verfassungsstaat, die Verfassungsbegriffe; die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft; Staats- und Regierungsformen; Staatsverbindungen, insbesondere Bundesstaat und europäische Integration.
 
09 181
V -
Kontrolle von Regierung und Verwaltung mit Abschlussklausur (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (12.4.) Walter Krebs
Es handelt sich um ein Querschnittsthema, das zahlreiche Rechtsgebiete des Öffentlichen Rechts berührt (Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht u.a.) Es sollen nicht nur die rechtswissenschaftlichen, sondern auch die verwaltungswissenschaftlichen Aspekte des Themas behandelt werden.
Literaturempfehlung: wird in der 1. Stunde bekanntgegeben
 
09 182
Pg -
Rechtliche Probleme der Projektentwicklung (zugleich WFG 9) (2 SWS) (7,5 cr); Fr 8.30-10.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2212 (15.4.) Burghard Hildebrandt
Das Kolloquium richtet sich an Studierende der höheren Semester (Wahlfachgruppe IX). In ihm sollen aus Sicht der Praxis ausgewählte Probleme des öffentlichen Wirtschaftsrechts behandelt werden, die sich bei der Realisierung von Investitionsvorhaben regelmäßig stellen. sind. Behandelt werden insbesondere folgende Punkte:

- öffentlich-rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Standortwahl (bauplanungs- und raumordnungsrechtliche Vorgaben; Erschließung);
- öffentlich-rechtliche Probleme in der Grundstückskaufvertragsgestaltung (z. B. Altlastenhaftung);
- Schaffung von Baurecht (Steuerung des Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen);
- Abwehr von Nachbarwidersprüchen und –klagen;
- öffentlich-rechtliche Finanzierungsfragen (öffentliche Beihilfen unter besonderer Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben).

Dabei soll auch auf examensrelevante Probleme eingegangen werden, etwa im Bauplanungs- und Verwaltungsprozessrecht sowie im Europarecht. Weiterhin werden neue Tenden-zen in der Rechtsprechung sowie aktuelle Gesetzesänderungen erörtert, z.B. die in 2004 erfolgte grundlegende Novellierung des BauGB.
Aktive Mitarbeit ist erwünscht. Auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
 
09 183
Pg -
Verwaltungslehre (zugleich WFG 9) (2 SWS) (7,5 cr); Block - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211
Einführungsveranstaltung: Montag, 18.04.2005, 17 Uhr, Raum 2212
Blockveranstaltungen: 27./28.05.2005 und 10./11.06.2005, Hs. 211
(18.4.) Hans-Georg Maassen
Schein wird erteilt.
Die öffentliche Verwaltung befindet sich im Umbruch. Der Umbau von klassischen Verwaltungsbehörden in Dienstleistungsagenturen und auch die Umgestaltung des öffentlichen Dienstrechtes nach Prinzipien der Privatwirtschaft sind nach außen hin sichtbare Elemente eines grundlegenden Reformprozesses der Verwaltung. Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das Funktionieren von Verwaltung und Regierung, über Reformen und Reformvorhaben, wie z. B. Controlling, eGovernment, Public-Private-Partnership oder Personalentwicklung.
Eine umfassende Einführung in die Gesamtthematik werde ich zu Beginn der Veranstaltung geben. Einzelne Themen werden anhand von Referaten (Dauer 30 bis 40 Minuten) der Teilnehmer schwerpunktmäßig behandelt. Einen benoteten Wahlfachschein erhält, wer ein mindestens mit ausreichend zu bewertendes Referat mit schriftlicher Ausarbeitung hält (ca. 15 Seiten) und regelmäßig an der Veranstaltung teilnimmt. Ein bloßer Teilnahmenachweis wird bei regelmäßiger aktiver Teilnahme erteilt.
Die Themenvergabe, die Gliederung der Lehrveranstaltung und die Ausgabe von Literaturempfehlungen erfolgen in der Einführungsveranstaltung am 18. April 2005.
 
09 184
V -
Gesetzgebungslehre (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Di 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (12.4.) Gero Pfennig
 
09 185
V -
Rechtsmittelrecht - Verwaltungsprozeß (zugleich WFG 9) (2 SWS) (4 cr); Do 18.00-20.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (14.4.) Hanno-Dirk Lemke
Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt "Rechtsprechung" des
Schwerpunktbereichs „Staatliche Entscheidungsfindung und ihre
Kontrolle“.
Behandelt werden die verschiedenen Rechtsbehelfe, die den Beteiligten
des Verwaltungsprozesses gegen richterliche Entscheidungen zur Verfügung
stehen, sowie deren Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen und
Rechtsfolgen.
Im Mittelpunkt stehen dabei Berufung, Revision und Beschwerde. Darüber
hinaus sollen auch die außerordentlichen Rechtsbehelfe (wie die seit dem 1.
Januar 2005 in § 152a VwGO ausdrücklich geregelte Anhörungsrüge) angesprochen werden. Neben der Wissensvermittlung dient die Veranstaltung der Vorbereitung auf die rechtsprechende und rechtsberatende Praxis; die Methodik der Fallbearbeitung wird anhand von Fällen geübt.
Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung.
 
09 186
V -
Normsetzung auf überstaatlicher und innerstaatlicher Ebene (2 SWS) (4 cr); Di 8.30-10.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (12.4.) Sven Hölscheidt
Der Begriff „Norm-Setzung“ umfasst sowohl die Norm als Ergebnis und die Setzung als Verfahren, welches das Ergebnis hervorbringt. Bei den Normen sind als grobe Kategorien zu unterscheiden: Völkerrechtliche Verträge, Verfassungen, Gesetze sowie eine Fülle untergesetzlicher Normen, von denen in Deutschland die Rechtsverordnungen die wichtigste Gruppe bilden. Bei der Normsetzung steht das Gesetzgebungsverfahren im Vordergrund des Interesses. Daneben gibt es weitere höchst unterschiedliche Verfahren, von denen auf überstaatlicher Ebene Europäische Konvente und Regierungskonferenzen große Bedeutung haben. Innerstaatlich sind z. B. die Gemeinsame Verfassungskommission vom Anfang der 90iger Jahre und die jüngst gescheiterte „Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung“ zu nennen.

In der Veranstaltung werden die klassischen Aspekte des Themas behandelt, wie die Arten und die Qualität der angesprochenen Normen, sowie die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene und im Bundestag. Erörtert wird dabei auch das Zusammenspiel der Verfahren, das beispielsweise bei der Richtlinienumsetzung praktiziert wird. Daneben werden die unterschiedlichen Verfahren und ihre Leistungsfähigkeit für die Normsetzung behandelt. In der Veranstaltung wird neben der theoretischen Fundierung der Praxisbezug eine gleichberechtigte Rolle spielen.

Schwerpunktbereich 6: Internationalisierung der Rechtsordnung
zugleich Wahlfachgruppen WFG 7 und 11 (einschließlich Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen sowie Seminare zu den Wahlfachgruppen)

09 190
V -
Rechtsvergleichung II (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (21.4.) Helmut Grothe
Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird im Vergleich des Vertragsrechts vor allem innerhalb der europäischen Rechtsordnungen liegen. Dabei werden insbesondere der Vertragsschluss, die Vertragsverletzungen und vertragliche Schadensersatzansprüche auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht. In den Vergleich einbezogen werden auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Vertragsrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht-Kaufrecht.
Literaturempfehlung:
Zweigert/Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Auflage 1996
Kötz/Flessner: Europäisches Vertragsrecht Bd.1, 1996
Schlechtriem: Internationales UN-Kaufrecht, 2.Auflage 2003
 
09 191
V -
Internationales Privatrecht II mit Abschlussklausur (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (21.4.) Helmut Grothe
Im Anschluss an die allgemeinen Lehren des IPR, die im Wintersemester schwerpunktmäßig behandelt wurden, konzentriert sich die Vorlesung auf die einzelnen Verweisungsgegenstände des deutschen Rechtsanwendungsrechts und ihre speziellen Probleme. Das Kollisionsrecht der Schuldverträge wird ebenso erörtert wie das Internationale Familienrecht und das Internationale Erbrecht. Hinzu kommen Internationales Handelsrecht, Internationales Gesellschaftsrecht und Internationales Sachenrecht.
Darüberhinaus werden die Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts dargestellt. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt dieses Teils der Veranstaltung: Unter welchen Voraussetzungen kann in Fällen mit Auslandsberührung ein zivilprozessuales Erkenntnisverfahren vor deutschen Gerichten durchgeführt werden? Und unter welchen Voraussetzungen werden ausländische Entscheidungen im Inland anerkannt? Daneben werden die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung, beweisrechtliche, zustellungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte behandelt.
Literaturempfehlung:
v. Bar: Internationales Privatrecht – Besonderer Teil, 1991
Kropholler: Internationales Privatrecht, 5.Auflage 2004
Kegel / Schurig: Internationales Privatrecht, 9.Auflage 2004,
v. Hoffmann / Thorn: Internationales Privatrecht, 7.Auflage 2002
Junker: Internationales Privatrecht, 1998
Siehr: Internationales Privatrecht, 2001
Schack: Internationales Zivilverfahrensrecht, 3.Auflage 2002
Nagel/Gottwald: Internationales Zivilprozessrecht, 5.Auflage 2002
Geimer: Internationales Zivilprozessrecht, 4. Auflage 2001
Kropholler: Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage 2002
 
09 192
V -
Islamisches Familien- und Erbrecht zwischen Tradition und Moderne mit Abschlussklausur (zugleich WFG 7) (2 SWS) (4 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (12.4.) Peter Scholz
Schein wird erteilt.
Themenliste siehe Aushang.
 
09 193
S -
Seminar zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung (WFG 7) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Helmut Grothe
Schein wird erteilt.
Die Veranstaltung wendet sich an Doktoranden und interessierte Studierende. Doktoranden bietet sie Gelegenheit, ihr Dissertationsvorhaben in größerer Runde vorzustellen und die jeweiligen Phasen zu diskutieren. Studierende haben die Möglichkeit, durch schriftliche Ausarbeitung und mündlichen Vortrag einen Seminarschein zu erwerben, der Voraussetzung der Zulassung zum Staatsexamen wie auch ggfs. zur Promotion ist.
 
09 194
Rp -
Repetitorium zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung (zugleich WFG 7) (3 SWS); Do 16.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 (21.4.) Helmut Grothe
Die Veranstaltung wendet sich Studierende, die kurz vor dem ersten Staatsexamen stehen. Die Grundkenntnisse im IPR und IZVR sollen prüfungsrelevant vertieft werden. Insbesondere wird die Technik der Fallbearbeitung geübt und intensiv auf neuere Entwicklungen des internationalen Privatrechts und internationalen Zivilverfahrensrechts eingegangen.
Literaturempfehlung: wird fallweise erteilt
 
09 195
Ex -
Examinatorium im IPR und Rechtsvergleichung (WFG 7) (2 SWS); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213
(bei Klausuren 16.00-20.00 Uhr)
(18.4.) Ruth Janal
 
09 196
S -
Seminar zum spanischen Recht (WFG 7) (2 SWS) (15 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 (12.4.) Klaus Adomeit
Schein wird erteilt.
 
09 197
V -
Völkerrecht III mit Abschlussklausur (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 (13.4.) Beate Rudolf
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt „Völkerrecht“ des Schwerpunktbereichs „Die Internationalisierung der Rechtsordnung“. Sie baut auf der Vorlesung „Völkerrecht I“ auf und richtet sich (ebenso wie die Vorlesung „Völkerrecht II“) an diejenigen Studierenden, die sich vertieft mit den besonderen Regelungsbereichen des Völkerrechts befassen wollen. Gegenstand dieser Vorlesung werden das Wirtschaftsvölkerrecht, das Umweltvölkerrecht und das völkerrechtliche Recht auf Entwicklung sein sowie die Zusammenhänge und Konflikte zwischen diesen Materien (z.B. Freihandel versus Umweltschutz). Im Mittelpunkt werden das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) stehen einschließlich des Streitbeilegungsmechanismus der WTO sowie das internationale Enteignungs- und Investitionsschutzrecht. Im Bereich des Umweltvölkerrechts werden wir die allgemeinen Prinzipien des völkerrechtlichen Umweltschutzes (z.B. Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip) und einzelne aktuelle Spezialmaterien behandeln (Klimaschutz, Schutz natürlicher Ressourcen und biologischer Vielfalt). Den dritten Schwerpunkt bildet das völkerrechtliche Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, welches oft als Ausgleich zwischen dem Widerstreit von ungehemmter wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz auch im Interesse zukünftiger Generationen verstanden wird. Die Probleme werden anhand von Fallstudien behandelt und berücksichtigen besonders die Aktivitäten internationaler Organisationen.
Literaturempfehlung: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl. Berlin 2004. Weitere Empfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung.
 
09 198
V -
Europarecht II mit Abschlussklausur (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Fr 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (15.4.) Markus Heintzen
Schein wird erteilt.
Die Vorlesung behandelt die Grundfreiheiten der Unionsbürger und die Politiken der Europäischen Union. Sie schließt an die Vorlesung Europarecht I an, in der überwiegend organisations-rechtliche Fragen behandelt worden sind.
Die Abschlussklausur umfasst Europarecht I und II.
Literaturempfehlungen: Streinz, Europarecht, 5. Aufl. 2001.
 
09 199
AG -
Europarecht II (2 SWS) (2 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (19.4.) Claas Friedrich Germelmann
Schein wird erteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft Europarecht II begleitet inhaltlich die
Vorlesung Europarecht II und behandelt deren Stoff (insbesondere
Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft, Rechtsangleichung, Beihilfenrecht)
aus Sicht der Fallbearbeitung. Klassische Fallkonstellationen aus der
EuGH-Rechtsprechung werden hierbei ebenso besprochen wie aktuelle
Rechtsprechungsentwicklungen. Der Schwerpunkt wird auf klausur- und
allgemein examensrelevanten Problemstellungen liegen.
Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Semesterwoche; eine Anmeldung
ist nicht erforderlich. Ein Schein wird erteilt.
Literaturempfehlung: in der Veranstaltung.
 
09 200
V -
Internationaler Menschenrechtsschutz I (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Sa 11.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (23.4.) Hans-Joachim Bartsch
Themen siehe Aushang
 
09 207
V -
Die Europäische Union zwischen Integration und Subsidiarität. Rechtliche Struktur und Politikfelder (2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (13.4.) Claudio Franzius
Die Vorlesung richtet sich an Studierende „mittleren“ Semesters und behandelt Strukturfragen des europäischen Rechts zwischen Integration und Subsidiarität, wobei auch Neuregelungen im Verfassungsvertrag angesprochen werden sollen. In einem ersten Teil werden zentrale „Verfassungsfragen“ wiederholt und vertieft. Der zweite Teil beschäftigt sich mit grundlegenden Differenzierungen der Politikbereiche nach der bisherigen Säulenstruktur. Soweit es für das Verständnis der Rechtsentwicklungen unverzichtbar ist, wird dabei auf maßgebliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs verwiesen. Die Vorlesung will in einem dritten Teil die Politikfelder vorstellen, die in den Einführungsveranstaltungen aus Zeitgründen gewöhnlich nur knapp behandelt werden, aber für das Verständnis des Europarechts im Einwirkungspotential auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen immer wichtiger geworden sind. Leitend soll die Frage sein, inwieweit es gelingt, eine angemessene Balance zwischen Integration und Subsidiarität herzustellen.

Eine Übersicht zu den Gliederungspunkten mit Literaturhinweisen wird in der ersten Sitzung am 13. April ausgegeben. Grundkenntnisse im Europarecht sind erwünscht. Erwartet wird eine aktive Mitarbeit und die Vorbereitung anhand der angegebenen Hinweise, insbesondere der Lektüre der EuGH-Urteile. Eine Textsammlung zum Europarecht (Stand: Vertrag von Nizza) ist obligatorisch. Empfohlen wird, sich auch den Verfassungsvertrag in „Papierform“ zu besorgen (z.B. kostenlos bei der Vertretung der Europäischen Kommission, Unter den Linden 78). Vorlesungsbegleitend sollten ein Lehrbuch (z.B. Bie-ber/Epiney/Haag, Die Europäische Union, 6. Aufl. 2004) und ein Kommentar (z.B. Calließ/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 2. Aufl., 2002) genutzt werden. Empfehlenswert zur Vertiefung sind v. Bogdandy, Eu-ropäisches Verfassungsrecht, 2003 und Wernicke/Zacker, Examinatorium Eu-roparecht, 3. Aufl., 2004. Zur Examensvorbereitung empfiehlt sich ferner das „Querlesen“ der EuZW, informative und weiterführende Internet-Verweise finden sich auf der Homepage des Walter Hallstein-Instituts für europäisches Verfassungsrecht unter www.whi-berlin.de.
 
09 204
Pg -
Praktische Fälle der Diplomatie (zugleich WFG 4) (2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 (20.4.) Wilfried Bolewski
Schein wird erteilt.
Die Diplomatie ist so alt wie die Staaten. In stetigem Zusammenhang mit den Grundthemen der Außenpolitik, der Internationalen Beziehungen und des Völkerrechts ändern sich zugleich die Formen diplomatischer Praxis und diplomatischer Gebräuche. Die Übung befasst sich daher im Rahmen von global governance mit der zunehmenden Verrechtlichung der Außenpolitik und ihrer nationalen gerichtlichen Kontrolle im internationalen Vergleich sowie der Internationalisierung der Rechtsordnung. Dazu gehört auch der staatliche Schutz traditioneller diplomatischer Institutionen und Verfahren gegen Missbrauchspraktiken.
Globalisierung und Demokratisierung führen neue nichtstaatliche Akteure der Zivilgesellschaft in die Diplomatie. Dies wird begleitet von der Tendenz politischer und rechtlicher Normendurchdringung und - bindung dieser in der "Corporate Diplomacy" global wirkenden Akteure (NGO's und transnationale Unternehmen) im sich weiter entwickelnden Völkerrecht.
Im Mittelpunkt der praxisbezogenen Übung steht die Behandlung folgender Themen: Gerichtliche Kontrolle der auswärtigen Gewalt der Regierung (Deutschland), Act of State und Political Question Doctrine (Großbritannien und USA) - vorzugsweise auf Englisch, acte de gouvernement (Frankreich)- vorzugsweise auf Französisch, NGO's und das Völkerrecht, Transnationale Unternehmen, "global compact" und das Völkerrecht, Sonderemissäre in der Diplomatie, Missbrauch und Schutz diplomatischer Institutionen und Verfahren.
Eine detaillierte Literaturliste sowie weitere Informationen über den Ablauf der Übung werden zu Beginn des Semesters verteilt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer/innen der Projektgruppe, an der parallel stattfinden Vorlesungsreihe im Auswärtigen Amt (Do, 16 bis 18 Uhr im AA) teilzunehmen. Ziel der Vorlesungsreihe ist, theoretische und praktische Kenntnisse über ausgewählte und für den Beruf der Diplomaten wichtige Fragen und Probleme zu ermitteln. Hierbei sind Beiträge führender Vertreter des Auswärtiges Amtes (u.a. Bundesaußenminister Joschka Fischer, Staatssekretär Jürgen Chrobog etc.), ausländischer Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland als auch Beiträge führender transnationaler Unternehmer vorgesehen.
Auf Wunsch des Auswärtigen Amtes können die Teilnehmer/innen ebenfalls „Patenschaften“ für die derzeit beim Auswärtigen Amt zur Ausbildung gastierenden jungen Diplomaten aus Mittel- und Osteuropa sowie aus Afghanistan übernehmen. Einzelheiten diesbezüglich werden zu Beginn des Semesters übermittelt.
Die Projektgruppe richtet sich hauptsächlich an Studierende und Doktoranden des Fachbereichs Rechtswissenschaften bzw. Politikwissenschaften. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Grundstudium., gute englische und französische Sprachkenntnisse, die Einreichung eines kurzen Motivationsschreibens bis zum 14. April 2005 an stefanov@zedat.fu-berlin.de. Die erste Veranstaltung im Rahmen des Seminars findet am 20. April 2005 im Raum 1122/Boltzmanstr.3 statt. Voraussetzungen für den Erwerb eines Scheins: 1) regelmäßige Teilnahme, 2) Behandlung einer der Themen in Form von Referat, 3) erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur ODER die Ausarbeitung einer Hausarbeit.
 
09 201
V -
Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in den Vereinten Nationen (zugleich WFG 11) (2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III (12.4.) Hans-Joachim Vergau
Schein als Leistungsnachweis kann erteilt werden.
Zum Auftakt werden die aktuelle Bedeutung und Praxis der Diplomatie, insbesondere des deutschen Auswärtigen Dienstes, und deren Rolle in den Vereinten Nationen (VN) dargestellt. Sodann wird in Grundzügen behandelt, in welchem institutionellen Rahmen sich Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in erster Linie entfalten, wobei neben Generalversammlung und Generalsekretär vor allem die Rolle des VN - Sicherheitsrats zu untersuchen sein wird. Auf neue Perspektiven im Spannungsverhältnis zwischen Gewalt-
verbot und Selbstverteidigungsrecht (internationaler Terrorismus, Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen) wird kritisch eingegangen. In den Mittelpunkt treten danach zwei praktische Fallstudien, anhand derer aufgrund umfassender eigener Erfahrung Chancen und Schwierigkeiten solcher Verhandlungsprozesse und die daraus zu ziehenden Lehren erörtert werden. Es handelt sich um die Lösung der Namibia-Frage und das Ringen um eine tragfähige Regelung für Zypern. Hintergründe und praktische Einleitung der Verhandlungsinitiative, Strategie und deren ständige Anpassung, Mitspiel von Drittstaaten, Medien und Wirtschaft, Methoden wie Reisediplomatie und Simultangespräche werden anschaulich vorgeführt. Abschließend wird über Reformen zur Stärkung der VN in ihrer zentralen Aufgabe der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten debattiert.
Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
 
09 206
Ex -
Examensrepetitorium Völkerrecht (2 SWS); Fr 13.30-15.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2215 (15.4.) Andreas von Arnauld
Viel zu erklären gibt es zu dieser Veranstaltung wohl nicht: Der examensrelevante Stoff des Völkerrechts soll im Rahmen des Repetitoriums wiederholt werden. Das Lösen großer wie kleiner völkerrechtlicher Fälle wird geübt; durch kleinere Referate (freiwillig!) soll die eigenständige Wiederholung des Stoffes gefördert werden. Gegen Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Simulation einer mündlichen Examensprüfung.
 
09 202
Kk -
Klausurenkurs zur WFG 11 (2 SWS); s. A. (s. A.) Andreas Musil,
Beate Rudolf,
Andreas von Arnauld
 
09 203
S -
Seminar im Völker- und Europarecht (WFG 11) (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Beate Rudolf
Schein wird erteilt.
Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe hat am Ende des Wintersemesters 2004/2005 bereits stattgefunden. Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende des Sommersemesters stattfinden. Studierende, die Interesse an einer Teilnahme haben, wenden sich bitte an Frau Wiss. Mit. Uta Hühn (utahuehn@zedat.fu-berlin.de oder Tel. 838 52 013), die ihnen mitteilen kann, ob und ggf. welche Themen noch zu vergeben sind.
 
09 205
S -
Konstitutionalisierungsprozesse im Völkerrecht (2 SWS) (15 cr); Block (s. A.) Andreas von Arnauld
Das sog. Westfälische System souveräner Staaten, die auf völkerrechtlicher Ebene genossenschaftlich miteinander verkehren, ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend modifiziert worden. Im Völkerrecht haben sich in materieller wie in institutioneller Hinsicht Strukturen entwickelt, die über die bloße Genossenschaft der Staaten hinausgehen: Universelle Menschenrechte, Gemeinschaftsgüter, Pflichten erga omnes etwa oder das Völkerstrafrecht und seine Durchsetzung relativieren den Stellenwert der einzelstaatlichen Souveränität im jeweiligen Kontext. In institutioneller Hinsicht ist hier vor allem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu nennen, dem in zunehmendem Maße Funktionen einer „Weltexekutive“ zugeschrieben werden, aber auch der Ausbau internationaler Gerichtsbarkeit. Wird hier in Umrissen eine Völkerrechtsgemeinschaft erkennbar, die sich in einem Konstitutionalisierungsprozess befindet? Das Seminar soll untersuchen, wie weit dieser Prozess fortgeschritten ist und ob sich bereits von den Grundzügen einer „Völkerrechtsverfassung“ sprechen lässt.
Die Teilnahme setzt den Besuch der Vorlesung Völkerrecht I (oder entsprechende Kenntnisse) voraus. Englische Sprachkenntnisse sind für die Auswertung der einschlägigen Literatur unerlässlich.
 
(31 401)
PS -
Rechtsentwicklung in den zentralasiatischen GUS-Republiken (unter besonderer Berücksichtigung Usbekistans und Kasachstans) (2 SWS) (8 cr); Do 16.00-18.00 - OEI, Garystr. 55, 101 (14.4.) Stefan Hanisch,
Pavel Yurev
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den TeilnehmerInnen einen Einblick in die sehr unterschiedliche Rechtsentwicklung der zentralasiatischen GUS-Republiken (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) zu gewähren.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die jeweilige rechtsgeschichtliche Entwicklung seit vorkommunistischer Zeit, vermittelt die Grundlagen (rechts)wissenschaftlichen Arbeitens zu den Rechtsordnungen der Staaten der Region und führt alsdann in ausgewählte Gebiete des dort derzeit geltenden Rechts ein (Themenkomplexe: Staats- und Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht, Gerichtsverfassung, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Internationale und regionale Kooperation/Beziehungen zur Europäischen Union). Dabei soll der eine Fokussierung auf die beiden wichtigsten Staaten der Region, Usbekistan und Kasachstan, erfolgen.
Die Veranstaltung ist rechtsvergleichend angelegt. Neben einem Vergleich der zentralasiatischen Rechtsordnungen untereinander werden Bezüge zum Recht der Russischen Föderation, Deutschlands und der Europäischen Union hergestellt. Gleichzeitig sollen Perspektiven und Erklärungsansätze anderer wissenschaftlicher Disziplinen (Rechtssoziologie, Rechtsethnologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften) bemüht werden, um die TeilnehmerInnen für die soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Dimension von Recht im Transformationsprozeß zu sensibilisieren.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Osteuropastudien (Magister, Master), der Rechtswissenschaft und sonstige Interessierte. Aufgrund der Quellenlage sind Lesekenntnisse des Russischen erwünscht, jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. Lesefertigkeiten in einer zentralasiatischen Sprache sind von Vorteil.

Einführende Literaturhinweise: Luchterhandt, Otto (Hrsg.), Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS, Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, 2. Aufl., Berlin (Berlin Verlag Arno Spitz GmbH) 2002; Boulanger, Christian (Hrsg.), Recht in der Transformation (Potsdamer Textbücher Band 7), Berlin (Berliner Debatte Wissenschaftsverlag) 2002; Cummings, Sally, Power and Change in Central Asia, London/NewYork (Routledge) 2001; Luong, Pauline Jones, Institutional change and political continuity in Post-Soviet Central Asia: power, perceptions, and pacts, Cambridge UK (Cambridge University Press) 2002.
Periodika: Central Asia and Caucasus (Central’naja Azija i Kavkaz); Central Asian Survey; DEG/FAZ-Institut/GTZ (Hrsg.), Länderanalyse Kasachstan/Usbekistan mit Zentralasien-Brief.
Elektronische Quellen: www.lexinfosys.de, www.cis-legal-reform.org, www.uzlaw.org, www.lawcentre.uz, www.zakon.kz,, www.toktom.kg, www.ferghana.ru, www.centrasia.ru.

Kontakt für weitere Informationen:
Dipl.-Jur. Stefan Hanisch, E-Mail: shanisch@zedat.fu-berlin.de

Sonstige Veranstaltungen / Veranstaltungen für andere Fachbereiche

09 220
Pk -
Umweltschutz als Integrationsaufgabe, Teil I (4 SWS); Mi 16.00-20.00 - Ihnestr. 21, Hs. C (13.4.) Kirsten Jörgensen,
Ulf Marzik
Ziel des interdisziplinären Projektkurses ist die Vertiefung der erworbenen Grundkenntnisse des öffentlichen und betrieblichen Umweltmanagement, die Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse der Integration des Umweltschutzes in öffentliches und betriebliches Handeln (Umweltschutz als Integrationsaufgabe) auf verschiedenen Ebenen und die praktische Erprobung der in den Lehrveranstaltungen des Studiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
In dem hier angekündigten Teil 1 des zweisemestrigen Projektkurses werden methodisch-theoretische Grundlagen zur interdisziplinären Bearbeitung des Themas geschaffen. Die Teilnehmer erarbeiten sich zunächst theoretische Zusammenhänge eines in den öffentlichen und betrieblichen Bereich integrierten Umweltschutzes und der allgemein so genannten Nachhaltigkeitsdiskussion. Begriffe, Strukturen, Konzepte und Strategien werden im Kontext der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft unter Berücksichtigung ökonomischer Fragestellungen und der jeweiligen Quellen und Rechtsvorschriften beleuchtet.
Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten. Neuanmeldungen zum Masterstudiengang Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement und zum Wahlfach Umweltmanagement sind zum WS 2005/06 möglich. Anfragen bitte an Ulf Marzik, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, Van't-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin, E-Mail: marzik@zedat.fu-berlin.de oder formlos an die Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Frau Dr. Kirsten Jörgensen, Ihnestr. 22, 14195 Berlin, E-Mail: kirstenj@zedat.fu-berlin.de.
Literaturempfehlung: Deutscher Bundestag (Hrsg.), Konzept Nachhaltigkeit. Zwischenbericht der Enquête-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“, Bonn, 1997; Umweltbundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten, Berlin, 2002; BUND / Misereor (Hrsg.), Wegweiser für ein zukunftsfähiges Deutschland, München, 2002; Beaucamp, Das Konzept der zukunftsfähigen Entwicklung im Recht, Tübingen, 2002; Lange (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Recht, Baden-Baden, 2003. Eine ausführliche Literaturliste wird ausgegeben.
 
09 221
Pg -
Öffentliches Umweltrecht II (2 SWS) (7,5 cr); Mi 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (13.4.) Ulf Marzik
Die Veranstaltung dient der Schaffung von Grundlagen und der Vertiefung von Einzelfragen des öffentlichen Umweltrechts und ergänzt insoweit die Vorlesung ‚Einführung in das öffentliche und betriebliche Umweltmanagement’ (Jänicke/ Kunig/Stitzel) und die Projektgruppe Öffentliches Umweltrecht I, die im Wintersemester angeboten wurden.
Im Zentrum der Veranstaltung wird die Behandlung aktueller Fälle und von – auch klassischen – Gerichtsentscheidungen im öffentlichen Umweltrecht stehen. Neben Entscheidungen deutscher Gerichte werden auch solche zum europäischen Umweltrecht und zum Umweltvölkerrecht behandelt und zum Ausgangspunkt für die Vertiefung von Grundfragen des öffentlichen Umweltrechts gemacht. Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen des Masterstudiengangs Öffentliches und betriebliches Umweltmanagement angeboten, die Teilnahme steht aber allen Interessierten offen.
Literaturempfehlung: Kunig, Umweltrecht, in: Jänicke/Kunig/Stitzel, Umweltpolitik, 2. Aufl., Bonn, 2003; Schmidt/Müller, Einführung in das Umweltrecht, 6. Aufl., München, 2001; Koch (Hrsg.), Umweltrecht, Neuwied, 2002; Dolde (Hrsg.), Umweltrecht im Wandel, Berlin, 2001. Ein ausführliches Skript mit Fällen und weiterführender Literatur wird ausgegeben.

Weiteres Studienangebot

Weiterbildender postgradualer Zusatzstudiengang Magister legum (LL.M.) für ausländische Graduierte:
http://www.fu-berlin.de/jura/studium/Ausland/LLM/


Hinweis Die Online-Vorlesungsverzeichnisse der hier aufgeführten Semester werden nicht mehr gepflegt. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Funktionen und Links nicht korrekt funktionieren. Eine Suche ist nur noch über die sog. Listenausgabe möglich.
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