09 190
- V - |
Rechtsvergleichung II
(zugleich WFG 7)
(2 SWS) (4 cr); Do 10.00-12.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 |
(21.4.) |
Helmut Grothe |
Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird im Vergleich des Vertragsrechts vor allem innerhalb der europäischen Rechtsordnungen liegen. Dabei werden insbesondere der Vertragsschluss, die Vertragsverletzungen und vertragliche Schadensersatzansprüche auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht. In den Vergleich einbezogen werden auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des Vertragsrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht-Kaufrecht. Literaturempfehlung: Zweigert/Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung, 3.Auflage 1996 Kötz/Flessner: Europäisches Vertragsrecht Bd.1, 1996 Schlechtriem: Internationales UN-Kaufrecht, 2.Auflage 2003 |
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09 191
- V - |
Internationales Privatrecht II mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 7)
(2 SWS) (4 cr); Do 12.00-14.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 |
(21.4.) |
Helmut Grothe |
Im Anschluss an die allgemeinen Lehren des IPR, die im Wintersemester schwerpunktmäßig behandelt wurden, konzentriert sich die Vorlesung auf die einzelnen Verweisungsgegenstände des deutschen Rechtsanwendungsrechts und ihre speziellen Probleme. Das Kollisionsrecht der Schuldverträge wird ebenso erörtert wie das Internationale Familienrecht und das Internationale Erbrecht. Hinzu kommen Internationales Handelsrecht, Internationales Gesellschaftsrecht und Internationales Sachenrecht. Darüberhinaus werden die Grundzüge des internationalen Zivilverfahrensrechts dargestellt. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt dieses Teils der Veranstaltung: Unter welchen Voraussetzungen kann in Fällen mit Auslandsberührung ein zivilprozessuales Erkenntnisverfahren vor deutschen Gerichten durchgeführt werden? Und unter welchen Voraussetzungen werden ausländische Entscheidungen im Inland anerkannt? Daneben werden die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung, beweisrechtliche, zustellungsrechtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Aspekte behandelt. Literaturempfehlung: v. Bar: Internationales Privatrecht – Besonderer Teil, 1991 Kropholler: Internationales Privatrecht, 5.Auflage 2004 Kegel / Schurig: Internationales Privatrecht, 9.Auflage 2004, v. Hoffmann / Thorn: Internationales Privatrecht, 7.Auflage 2002 Junker: Internationales Privatrecht, 1998 Siehr: Internationales Privatrecht, 2001 Schack: Internationales Zivilverfahrensrecht, 3.Auflage 2002 Nagel/Gottwald: Internationales Zivilprozessrecht, 5.Auflage 2002 Geimer: Internationales Zivilprozessrecht, 4. Auflage 2001 Kropholler: Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage 2002 |
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09 192
- V - |
Islamisches Familien- und Erbrecht zwischen Tradition und Moderne mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 7)
(2 SWS) (4 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 |
(12.4.) |
Peter Scholz |
Schein wird erteilt. Themenliste siehe Aushang. |
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09 193
- S - |
Seminar zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung
(WFG 7)
(2 SWS) (15 cr); Block |
(s. A.) |
Helmut Grothe |
Schein wird erteilt. Die Veranstaltung wendet sich an Doktoranden und interessierte Studierende. Doktoranden bietet sie Gelegenheit, ihr Dissertationsvorhaben in größerer Runde vorzustellen und die jeweiligen Phasen zu diskutieren. Studierende haben die Möglichkeit, durch schriftliche Ausarbeitung und mündlichen Vortrag einen Seminarschein zu erwerben, der Voraussetzung der Zulassung zum Staatsexamen wie auch ggfs. zur Promotion ist. |
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09 194
- Rp - |
Repetitorium zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung
(zugleich WFG 7)
(3 SWS); Do 16.00-19.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 2215 |
(21.4.) |
Helmut Grothe |
Die Veranstaltung wendet sich Studierende, die kurz vor dem ersten Staatsexamen stehen. Die Grundkenntnisse im IPR und IZVR sollen prüfungsrelevant vertieft werden. Insbesondere wird die Technik der Fallbearbeitung geübt und intensiv auf neuere Entwicklungen des internationalen Privatrechts und internationalen Zivilverfahrensrechts eingegangen. Literaturempfehlung: wird fallweise erteilt |
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09 195
- Ex - |
Examinatorium im IPR und Rechtsvergleichung
(WFG 7)
(2 SWS); Mo 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2213 (bei Klausuren 16.00-20.00 Uhr) |
(18.4.) |
Ruth Janal |
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09 196
- S - |
Seminar zum spanischen Recht
(WFG 7)
(2 SWS) (15 cr); Di 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, R. 4405 |
(12.4.) |
Klaus Adomeit |
Schein wird erteilt. |
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09 197
- V - |
Völkerrecht III mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 11)
(2 SWS) (4 cr); Mi 10.00-12.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. 211 |
(13.4.) |
Beate Rudolf |
Schein wird erteilt. Die Vorlesung gehört zum Unterschwerpunkt „Völkerrecht“ des Schwerpunktbereichs „Die Internationalisierung der Rechtsordnung“. Sie baut auf der Vorlesung „Völkerrecht I“ auf und richtet sich (ebenso wie die Vorlesung „Völkerrecht II“) an diejenigen Studierenden, die sich vertieft mit den besonderen Regelungsbereichen des Völkerrechts befassen wollen. Gegenstand dieser Vorlesung werden das Wirtschaftsvölkerrecht, das Umweltvölkerrecht und das völkerrechtliche Recht auf Entwicklung sein sowie die Zusammenhänge und Konflikte zwischen diesen Materien (z.B. Freihandel versus Umweltschutz). Im Mittelpunkt werden das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) stehen einschließlich des Streitbeilegungsmechanismus der WTO sowie das internationale Enteignungs- und Investitionsschutzrecht. Im Bereich des Umweltvölkerrechts werden wir die allgemeinen Prinzipien des völkerrechtlichen Umweltschutzes (z.B. Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip) und einzelne aktuelle Spezialmaterien behandeln (Klimaschutz, Schutz natürlicher Ressourcen und biologischer Vielfalt). Den dritten Schwerpunkt bildet das völkerrechtliche Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, welches oft als Ausgleich zwischen dem Widerstreit von ungehemmter wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz auch im Interesse zukünftiger Generationen verstanden wird. Die Probleme werden anhand von Fallstudien behandelt und berücksichtigen besonders die Aktivitäten internationaler Organisationen. Literaturempfehlung: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl. Berlin 2004. Weitere Empfehlungen erfolgen zu Beginn der Vorlesung. |
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09 198
- V - |
Europarecht II mit Abschlussklausur
(zugleich WFG 11)
(2 SWS) (4 cr); Fr 8.30-10.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III |
(15.4.) |
Markus Heintzen |
Schein wird erteilt. Die Vorlesung behandelt die Grundfreiheiten der Unionsbürger und die Politiken der Europäischen Union. Sie schließt an die Vorlesung Europarecht I an, in der überwiegend organisations-rechtliche Fragen behandelt worden sind. Die Abschlussklausur umfasst Europarecht I und II. Literaturempfehlungen: Streinz, Europarecht, 5. Aufl. 2001. |
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09 199
- AG - |
Europarecht II
(2 SWS) (2 cr); Di 18.00-20.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 |
(19.4.) |
Claas Friedrich Germelmann |
Schein wird erteilt. Die Arbeitsgemeinschaft Europarecht II begleitet inhaltlich die Vorlesung Europarecht II und behandelt deren Stoff (insbesondere Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft, Rechtsangleichung, Beihilfenrecht) aus Sicht der Fallbearbeitung. Klassische Fallkonstellationen aus der EuGH-Rechtsprechung werden hierbei ebenso besprochen wie aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen. Der Schwerpunkt wird auf klausur- und allgemein examensrelevanten Problemstellungen liegen. Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Semesterwoche; eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ein Schein wird erteilt. Literaturempfehlung: in der Veranstaltung. |
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09 200
- V - |
Internationaler Menschenrechtsschutz I
(zugleich WFG 11)
(2 SWS) (4 cr); Sa 11.00-14.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III |
(23.4.) |
Hans-Joachim Bartsch |
Themen siehe Aushang |
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09 207
- V - |
Die Europäische Union zwischen Integration und Subsidiarität. Rechtliche Struktur und Politikfelder
(2 SWS) (4 cr); Mi 14.00-16.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 |
(13.4.) |
Claudio Franzius |
Die Vorlesung richtet sich an Studierende „mittleren“ Semesters und behandelt Strukturfragen des europäischen Rechts zwischen Integration und Subsidiarität, wobei auch Neuregelungen im Verfassungsvertrag angesprochen werden sollen. In einem ersten Teil werden zentrale „Verfassungsfragen“ wiederholt und vertieft. Der zweite Teil beschäftigt sich mit grundlegenden Differenzierungen der Politikbereiche nach der bisherigen Säulenstruktur. Soweit es für das Verständnis der Rechtsentwicklungen unverzichtbar ist, wird dabei auf maßgebliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs verwiesen. Die Vorlesung will in einem dritten Teil die Politikfelder vorstellen, die in den Einführungsveranstaltungen aus Zeitgründen gewöhnlich nur knapp behandelt werden, aber für das Verständnis des Europarechts im Einwirkungspotential auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen immer wichtiger geworden sind. Leitend soll die Frage sein, inwieweit es gelingt, eine angemessene Balance zwischen Integration und Subsidiarität herzustellen.
Eine Übersicht zu den Gliederungspunkten mit Literaturhinweisen wird in der ersten Sitzung am 13. April ausgegeben. Grundkenntnisse im Europarecht sind erwünscht. Erwartet wird eine aktive Mitarbeit und die Vorbereitung anhand der angegebenen Hinweise, insbesondere der Lektüre der EuGH-Urteile. Eine Textsammlung zum Europarecht (Stand: Vertrag von Nizza) ist obligatorisch. Empfohlen wird, sich auch den Verfassungsvertrag in „Papierform“ zu besorgen (z.B. kostenlos bei der Vertretung der Europäischen Kommission, Unter den Linden 78). Vorlesungsbegleitend sollten ein Lehrbuch (z.B. Bie-ber/Epiney/Haag, Die Europäische Union, 6. Aufl. 2004) und ein Kommentar (z.B. Calließ/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 2. Aufl., 2002) genutzt werden. Empfehlenswert zur Vertiefung sind v. Bogdandy, Eu-ropäisches Verfassungsrecht, 2003 und Wernicke/Zacker, Examinatorium Eu-roparecht, 3. Aufl., 2004. Zur Examensvorbereitung empfiehlt sich ferner das „Querlesen“ der EuZW, informative und weiterführende Internet-Verweise finden sich auf der Homepage des Walter Hallstein-Instituts für europäisches Verfassungsrecht unter www.whi-berlin.de. |
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09 204
- Pg - |
Praktische Fälle der Diplomatie
(zugleich WFG 4)
(2 SWS) (7,5 cr); Mi 16.00-18.00 - Boltzmannstr. 3, Hs. 1122 |
(20.4.) |
Wilfried Bolewski |
Schein wird erteilt. Die Diplomatie ist so alt wie die Staaten. In stetigem Zusammenhang mit den Grundthemen der Außenpolitik, der Internationalen Beziehungen und des Völkerrechts ändern sich zugleich die Formen diplomatischer Praxis und diplomatischer Gebräuche. Die Übung befasst sich daher im Rahmen von global governance mit der zunehmenden Verrechtlichung der Außenpolitik und ihrer nationalen gerichtlichen Kontrolle im internationalen Vergleich sowie der Internationalisierung der Rechtsordnung. Dazu gehört auch der staatliche Schutz traditioneller diplomatischer Institutionen und Verfahren gegen Missbrauchspraktiken. Globalisierung und Demokratisierung führen neue nichtstaatliche Akteure der Zivilgesellschaft in die Diplomatie. Dies wird begleitet von der Tendenz politischer und rechtlicher Normendurchdringung und - bindung dieser in der "Corporate Diplomacy" global wirkenden Akteure (NGO's und transnationale Unternehmen) im sich weiter entwickelnden Völkerrecht. Im Mittelpunkt der praxisbezogenen Übung steht die Behandlung folgender Themen: Gerichtliche Kontrolle der auswärtigen Gewalt der Regierung (Deutschland), Act of State und Political Question Doctrine (Großbritannien und USA) - vorzugsweise auf Englisch, acte de gouvernement (Frankreich)- vorzugsweise auf Französisch, NGO's und das Völkerrecht, Transnationale Unternehmen, "global compact" und das Völkerrecht, Sonderemissäre in der Diplomatie, Missbrauch und Schutz diplomatischer Institutionen und Verfahren. Eine detaillierte Literaturliste sowie weitere Informationen über den Ablauf der Übung werden zu Beginn des Semesters verteilt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer/innen der Projektgruppe, an der parallel stattfinden Vorlesungsreihe im Auswärtigen Amt (Do, 16 bis 18 Uhr im AA) teilzunehmen. Ziel der Vorlesungsreihe ist, theoretische und praktische Kenntnisse über ausgewählte und für den Beruf der Diplomaten wichtige Fragen und Probleme zu ermitteln. Hierbei sind Beiträge führender Vertreter des Auswärtiges Amtes (u.a. Bundesaußenminister Joschka Fischer, Staatssekretär Jürgen Chrobog etc.), ausländischer Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland als auch Beiträge führender transnationaler Unternehmer vorgesehen. Auf Wunsch des Auswärtigen Amtes können die Teilnehmer/innen ebenfalls „Patenschaften“ für die derzeit beim Auswärtigen Amt zur Ausbildung gastierenden jungen Diplomaten aus Mittel- und Osteuropa sowie aus Afghanistan übernehmen. Einzelheiten diesbezüglich werden zu Beginn des Semesters übermittelt. Die Projektgruppe richtet sich hauptsächlich an Studierende und Doktoranden des Fachbereichs Rechtswissenschaften bzw. Politikwissenschaften. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Grundstudium., gute englische und französische Sprachkenntnisse, die Einreichung eines kurzen Motivationsschreibens bis zum 14. April 2005 an stefanov@zedat.fu-berlin.de. Die erste Veranstaltung im Rahmen des Seminars findet am 20. April 2005 im Raum 1122/Boltzmanstr.3 statt. Voraussetzungen für den Erwerb eines Scheins: 1) regelmäßige Teilnahme, 2) Behandlung einer der Themen in Form von Referat, 3) erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur ODER die Ausarbeitung einer Hausarbeit. |
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09 201
- V - |
Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in den Vereinten Nationen
(zugleich WFG 11)
(2 SWS) (4 cr); Di 16.00-18.00 - Van't-Hoff-Str. 8, Hs. III |
(12.4.) |
Hans-Joachim Vergau |
Schein als Leistungsnachweis kann erteilt werden. Zum Auftakt werden die aktuelle Bedeutung und Praxis der Diplomatie, insbesondere des deutschen Auswärtigen Dienstes, und deren Rolle in den Vereinten Nationen (VN) dargestellt. Sodann wird in Grundzügen behandelt, in welchem institutionellen Rahmen sich Diplomatie, Außenpolitik und Gruppendynamik in erster Linie entfalten, wobei neben Generalversammlung und Generalsekretär vor allem die Rolle des VN - Sicherheitsrats zu untersuchen sein wird. Auf neue Perspektiven im Spannungsverhältnis zwischen Gewalt- verbot und Selbstverteidigungsrecht (internationaler Terrorismus, Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen) wird kritisch eingegangen. In den Mittelpunkt treten danach zwei praktische Fallstudien, anhand derer aufgrund umfassender eigener Erfahrung Chancen und Schwierigkeiten solcher Verhandlungsprozesse und die daraus zu ziehenden Lehren erörtert werden. Es handelt sich um die Lösung der Namibia-Frage und das Ringen um eine tragfähige Regelung für Zypern. Hintergründe und praktische Einleitung der Verhandlungsinitiative, Strategie und deren ständige Anpassung, Mitspiel von Drittstaaten, Medien und Wirtschaft, Methoden wie Reisediplomatie und Simultangespräche werden anschaulich vorgeführt. Abschließend wird über Reformen zur Stärkung der VN in ihrer zentralen Aufgabe der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten debattiert. Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Vorlesung gegeben. |
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09 206
- Ex - |
Examensrepetitorium Völkerrecht
(2 SWS); Fr 13.30-15.00 - Boltzmannstr. 3, R. 2215 |
(15.4.) |
Andreas von Arnauld |
Viel zu erklären gibt es zu dieser Veranstaltung wohl nicht: Der examensrelevante Stoff des Völkerrechts soll im Rahmen des Repetitoriums wiederholt werden. Das Lösen großer wie kleiner völkerrechtlicher Fälle wird geübt; durch kleinere Referate (freiwillig!) soll die eigenständige Wiederholung des Stoffes gefördert werden. Gegen Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Simulation einer mündlichen Examensprüfung. |
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09 202
- Kk - |
Klausurenkurs zur WFG 11
(2 SWS); s. A. |
(s. A.) |
Andreas Musil,
Beate Rudolf,
Andreas von Arnauld |
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09 203
- S - |
Seminar im Völker- und Europarecht
(WFG 11)
(2 SWS) (15 cr); Block |
(s. A.) |
Beate Rudolf |
Schein wird erteilt. Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe hat am Ende des Wintersemesters 2004/2005 bereits stattgefunden. Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende des Sommersemesters stattfinden. Studierende, die Interesse an einer Teilnahme haben, wenden sich bitte an Frau Wiss. Mit. Uta Hühn (utahuehn@zedat.fu-berlin.de oder Tel. 838 52 013), die ihnen mitteilen kann, ob und ggf. welche Themen noch zu vergeben sind. |
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09 205
- S - |
Konstitutionalisierungsprozesse im Völkerrecht
(2 SWS) (15 cr); Block |
(s. A.) |
Andreas von Arnauld |
Das sog. Westfälische System souveräner Staaten, die auf völkerrechtlicher Ebene genossenschaftlich miteinander verkehren, ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend modifiziert worden. Im Völkerrecht haben sich in materieller wie in institutioneller Hinsicht Strukturen entwickelt, die über die bloße Genossenschaft der Staaten hinausgehen: Universelle Menschenrechte, Gemeinschaftsgüter, Pflichten erga omnes etwa oder das Völkerstrafrecht und seine Durchsetzung relativieren den Stellenwert der einzelstaatlichen Souveränität im jeweiligen Kontext. In institutioneller Hinsicht ist hier vor allem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu nennen, dem in zunehmendem Maße Funktionen einer „Weltexekutive“ zugeschrieben werden, aber auch der Ausbau internationaler Gerichtsbarkeit. Wird hier in Umrissen eine Völkerrechtsgemeinschaft erkennbar, die sich in einem Konstitutionalisierungsprozess befindet? Das Seminar soll untersuchen, wie weit dieser Prozess fortgeschritten ist und ob sich bereits von den Grundzügen einer „Völkerrechtsverfassung“ sprechen lässt. Die Teilnahme setzt den Besuch der Vorlesung Völkerrecht I (oder entsprechende Kenntnisse) voraus. Englische Sprachkenntnisse sind für die Auswertung der einschlägigen Literatur unerlässlich. |
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(31 401)
- PS - |
Rechtsentwicklung in den zentralasiatischen GUS-Republiken (unter besonderer Berücksichtigung Usbekistans und Kasachstans)
(2 SWS) (8 cr); Do 16.00-18.00 - OEI, Garystr. 55, 101 |
(14.4.) |
Stefan Hanisch,
Pavel Yurev |
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den TeilnehmerInnen einen Einblick in die sehr unterschiedliche Rechtsentwicklung der zentralasiatischen GUS-Republiken (Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) zu gewähren. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die jeweilige rechtsgeschichtliche Entwicklung seit vorkommunistischer Zeit, vermittelt die Grundlagen (rechts)wissenschaftlichen Arbeitens zu den Rechtsordnungen der Staaten der Region und führt alsdann in ausgewählte Gebiete des dort derzeit geltenden Rechts ein (Themenkomplexe: Staats- und Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht, Gerichtsverfassung, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Internationale und regionale Kooperation/Beziehungen zur Europäischen Union). Dabei soll der eine Fokussierung auf die beiden wichtigsten Staaten der Region, Usbekistan und Kasachstan, erfolgen. Die Veranstaltung ist rechtsvergleichend angelegt. Neben einem Vergleich der zentralasiatischen Rechtsordnungen untereinander werden Bezüge zum Recht der Russischen Föderation, Deutschlands und der Europäischen Union hergestellt. Gleichzeitig sollen Perspektiven und Erklärungsansätze anderer wissenschaftlicher Disziplinen (Rechtssoziologie, Rechtsethnologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften) bemüht werden, um die TeilnehmerInnen für die soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Dimension von Recht im Transformationsprozeß zu sensibilisieren. Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Osteuropastudien (Magister, Master), der Rechtswissenschaft und sonstige Interessierte. Aufgrund der Quellenlage sind Lesekenntnisse des Russischen erwünscht, jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. Lesefertigkeiten in einer zentralasiatischen Sprache sind von Vorteil.
Einführende Literaturhinweise: Luchterhandt, Otto (Hrsg.), Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS, Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, 2. Aufl., Berlin (Berlin Verlag Arno Spitz GmbH) 2002; Boulanger, Christian (Hrsg.), Recht in der Transformation (Potsdamer Textbücher Band 7), Berlin (Berliner Debatte Wissenschaftsverlag) 2002; Cummings, Sally, Power and Change in Central Asia, London/NewYork (Routledge) 2001; Luong, Pauline Jones, Institutional change and political continuity in Post-Soviet Central Asia: power, perceptions, and pacts, Cambridge UK (Cambridge University Press) 2002. Periodika: Central Asia and Caucasus (Central’naja Azija i Kavkaz); Central Asian Survey; DEG/FAZ-Institut/GTZ (Hrsg.), Länderanalyse Kasachstan/Usbekistan mit Zentralasien-Brief. Elektronische Quellen: www.lexinfosys.de, www.cis-legal-reform.org, www.uzlaw.org, www.lawcentre.uz, www.zakon.kz,, www.toktom.kg, www.ferghana.ru, www.centrasia.ru.
Kontakt für weitere Informationen: Dipl.-Jur. Stefan Hanisch, E-Mail: shanisch@zedat.fu-berlin.de |
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