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FAQ zum Self-Service der Studierendenverwaltung

Hier gelangen Sie direkt zum Self-Service.
Das Self-Service Portal der Studierendenverwaltung, ist eine Online-Plattform, in der Studierende verschiedene administrative Leistungen der Studierendenverwaltung bequem von zu Hause aus erledigen können.
Im folgenden FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Nutzung und den Funktionen des Self-Services.

Zurechtfinden im Self-Service

Sie erreichen die Self-Services der Studierendenverwaltung über Ihr Zedat-Portal. Gehen Sie in den Reiter „Dienste“ und klicken Sie dort auf den Link „Self-Services der Studierendenverwaltung“.

Self-Service Screenshot: Sprachumstellung

Self-Service Screenshot: Sprachumstellung

You can switch the interface of the Self-Services to English. To do so, please click on your name in the upper right hand corner and choose "English" in the dropdown menu.

Please also read our FAQs in English!

Dokumente und Bescheinigungen

Auf der linken Seite des Self-Services finden Sie Ihren Antrag auf Rückmeldung. Dort finden Sie für das jeweilige Semester Ihre Bescheinigungen.

Sobald Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben (und ggfs. weitere Rückmeldevoraussetzungen erfüllt haben), wechselt der Status Ihrer Rückmeldung auf "freigegeben". Sie finden dann im Reiter „Dokumente“ Ihre Bescheinigungen zum Download.

Die Bescheinigungen werden hier für Sie gespeichert und sind jederzeit abrufbar.

Sollten Sie in Ihrem ersten Semester an der Freien Universität Berlin studieren, finden Sie die o.g. Bescheinigungen unter Ihrem Antrag auf Immatrikulation. Ab dem 2. Semester jeweils dann unter dem Antrag auf Rückmeldung.

Im Self-Service können Immatrikulationsbescheinigungen ab dem Sommersemester 2020 können kostenfrei generiert werden. 

Sollten Sie die Bescheinigungen vergangener Semester nicht abgespeichert haben, können Sie über den Antrag "Verg. Immatrikulationsbescheinigungen" die Bescheinigungen des Sommersemesters 2020 oder Wintersemester 2020-2021 abrufen. Für Bescheinigunen früherer Semester können Sie gerne einen Antrag auf individuelle Bescheinigungen (gebührenpflichtig) stellen. Für Studienverlaufsbescheinigungen und Beitragsquittungen vergangener Semester kontaktieren Sie bitte die Studierendenverwaltung per E-Mail.

Ja, wir stellen Ihnen gerne individuelle Bescheinigungen aus, diese sind kostenpflichtig. Für die Erstellung einer solchen Bescheinigung klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im sich öffnenden Dropdown „Campuscard/Bescheinigungen“ aus. Im nächsten Dropdown wählen sie dann „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ aus. Bitte geben Sie unbedingt im Freitextfeld möglichst genau an, um was für eine Bescheinigung es sich handeln soll. Danach können Sie den Antrag absenden.

Bitte stellen Sie im Self-Service keine Anträge für individuelle Leistungsnachweise. Die Studierendenverwaltung kann keine Bescheinigungen über Leistungsnachweise ausstellen. Hierzu sind nur die zuständigen Prüfungsbüros befugt! 

Nach dem Absenden wird Ihnen auf der linken Seite des Self-Services der Antrag „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ angezeigt. Öffnen Sie diesen und schauen Sie unbedingt in den Reiter Gebühren. Dort finden Sie dann die entsprechenden Gebühren, Bankverbindung und Ihren individuellen Verwendungszweck.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) nicht ausgestellt bzw. erteilt werden, da die Ihnen online zur Verfügung stehenden Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung.

Im Reiter "Anlagen" können Sie relevante Dokumente für Ihre Anträge hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument virenfrei ist und eine Größe von 2MB nicht übersteigt. Ggfs. können Sie das Dokument zuvor komprimieren.

Es können nur die folgenden Formate verwendet werden: pdf, jpeg, png, bmp.

Sollte das Dokument nicht hochgeladen werden können, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Dokument erneut.

Sollte der Upload aus technischen Gründen dennoch nicht möglich sein, reichen Sie das Dokument bitte postalisch bei der Studierendenverwaltung ein oder senden Sie eine E-Mail an info-service@fu-berlin.de.

Hinweis:

Das Format HEIC wird nicht unterstützt! Bitte ändern Sie das Format, wenn Sie Bilder von einem ios-Gerät hochladen möchten.

Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können selbstbestimmt festlegen, welcher Name auf den Dokumenten, die die FU ausstellt, erscheint. Dafür gibt es ein einfaches Antragsverfahren, s. Namensänderung.

Button "Erneut Einreichen"

Button "Erneut Einreichen"

Dokument erneut hochladen

Dokument erneut hochladen

Wenn ein von Ihnen hochgeladenes Dokument durch die Studierendenverwaltung als "nicht korrekt" gekennzeichnet wurde, können Sie ein neues Dokument hochladen.

Dazu klicken Sie einfach erneut auf den Button "Dokument hochladen" und wählen anschließend das korrekte Dokument aus. Vergessen Sie nicht abschließend auf "Erneut Einreichen" zu klicken.

Die Studierendenverwaltung erhält nun Ihr neues Dokument und kann dieses prüfen.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Aufbringung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an info-service@fu-berlin.de.

 

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Wenn Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, dann können Sie sich im Self-Service ab sofort kostenlos eine Bescheinigung zur individuellen Regelstudienzeit ausdrucken!

Rufen Sie den Self-Service auf und klicken Sie auf "Antrag anlegen" am unteren Bildschirmrand.

Im nachfolgenden Dropdown-Menü wählen Sie den Antrag "Bescheinigung individuelle Regelstudienzeit" aus. Anschließend können Sie das entsprechende Semester auswählen. Senden Sie den Antrag ab.

Der Antrag erscheint nachfolgend im linken Sidepanel. Im Reiter Dokumente können Sie Ihr generiertes Dokument nun abrufen und ausdrucken.

Gemäß § 126a Abs. 3 BerlHG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. 2021 S. 2) gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Studienzeit. Davon ausgenommen sind die folgenden Studiengänge/Abschlussziele:

  • Promotion
  • Studienkolleg
  • Vorbereitung Studienkolleg
  • Vorbereitungskurs Welcome Progam
  • Austauschstudium

Sollten Sie sich im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Urlaubssemester befunden haben, dann können Sie sich eine solche Bescheinigung ebenfalls nicht erstellen.

Weitere Infos zur verlängerten Regelstudienzeit finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1031735.php

Beurlaubung

Um einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen, klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Beurlaubung“ aus. 

Machen Sie im Antragsformular und den Drop-Down-Feldern die für Sie passenden Angaben. Vergessen Sie dabei nicht die Kenntnisnahmen zu lesen und zu bestätigen und im Reiter „Anlagen“ die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Alle weiteren Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.

Rückmeldung

Zu prüfen: Ihr Antrag ist eingegangen und befindet sich in Bearbeitung/Prüfung durch die Studierendenverwaltung.

Vorläufig ausgeschlossen: Es ist noch eine Aktion Ihrerseits erforderlich! Prüfen Sie, ob einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Der Semesterbeitrag wurde noch nicht (vollständig) überwiesen. Die erforderlichen Gebühren und Kontoverbindung finden Sie im Reiter "Gebühren". (Zu den Gebühren siehe FAQ Gebühren)
  • Es liegt ein Sperrvermerk vor. Schauen Sie in den Reiter "Sperren". (Zu den Sperren siehe FAQ Sperren)
  • Es fehlt ein Nachweis. Prüfen Sie hierfür den Reiter "Dokumente".

Sollte Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".

Freigegeben: Ihr Antrag wurde bearbeitet und freigegeben. Sie können nun Ihre aktuellen Semesterbescheinigungen abrufen. (s. FAQ Dokumente)

Hinweis: Sollten Sie die Gebühren bereits ausgeglichen haben und keine weiteren Sperren vorliegen oder Dokumente fehlen, kann es sein, dass sich Ihr Antrag gerade in Bearbeitung befindet und sich der Status bald in "Freigegeben" ändert. Dies dauert in der Regel einen Werktag.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Rückmeldung solange im Status "vorläufig ausgeschlossen" befindet, bis Ihre Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurden.

Sollte also Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".

Die Frist zur Rückmeldung für die nächsten beiden Semester entnehmen Sie bitte dem akademischen Kalender und dort unter „Rückmeldung“. 

Für die Rückmeldung von Studierenden mit einer Einschreibung an einer Zweithochschule in Berlin oder Brandenburg sind folgende Fristen und Nachweise zu berücksichtigen:

Je nach Bezeichnung für Bescheinigungen der Zweithochschulen, ist eine Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung der Zweithochschule(n) mit Fachangabe bis Rückmeldeschluss an der Freien Universität Berlin einzureichen. Im Self-Service können Sie die entsprechende Bescheinigung einfach im Reiter "Dokumente" Ihrer Rückmeldung hochladen.

Diese Bescheinigung muss für das bereits laufende Semester gelten und Ihre Studienfächer ausweisen.

Anzeige hochgestellte 1 im Reiter Sperren und Dokumente

Anzeige hochgestellte 1 im Reiter Sperren und Dokumente

Dokument im Reiter Dokumente hochladen

Dokument im Reiter Dokumente hochladen

Sofern Ihnen für die Rückmeldung eine Sperre vorliegt, die das Nachreichen gewisser Dokumente erfordert, können Sie im Self-Service die Dokumente hochladen. Diese Möglichkeit besteht sobald Ihre Rückmeldeaufforderung versandt wurde und im Self-Service angezeigt wird.

Rufen Sie im Self-Service Ihre Rückmeldung auf. Wenn Ihnen sowohl eine hochgestellte 1 für den Reiter Sperren und Dokumente angezeigt wird, sind Dokumente erforderlich.

Klicken Sie auf den Tab Dokumente und laden Sie über den Button „Datei hochladen“ eine lokal gespeicherte Datei hoch. Vergessen Sie danach nicht auf den Button „Einreichen“ zu klicken.

Gebühren

Semestergebühren

Semestergebühren

Alle Infos rund um Ihre Gebühren finden Sie im Reiter "Gebühren". 

Öffnen Sie dafür Ihren aktuellen Antrag auf Rückmeldung und klicken Sie anschließend auf das Icon "Gebühren". Es werden Ihnen die einzelnen Gebührenposten sowie Kontoverbindung und Verwendungszweck angezeigt. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt Ihren persönlichen Verwendungszweck an!

Für allgemeine Informationen, lesen Sie bitte https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/gebuehren/index.html

Eine Säumnisgebühr in Höhe von z.Z. 19,94 € wird zusätzlich erhoben, wenn für die Rückmeldung die Zahlungsfrist überschritten wurde. Diese Gebühr wird ab dem ersten Tag nach der Rückmeldefrist (letzter Freitag der Vorlesungszeit) fällig, wenn die Semestergebühren und -beiträge nicht bis zur genannten Frist auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen sind. Bitte beachten Sie ggfs. anfallende Bankzeiten!

Bitte schauen Sie für die Rückmeldefrist und anfallenden Gebühren in den Reiter „Gebühren“. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://studium.fu-berlin.de/.

Hinweis für Mehrfachimmatrikulierte

Ab dem ersten Tag des Semesters (01.10./01.04.) wird für die verspätete Rückmeldung (verspätetete Einreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung mit Fachangabe Ihrer Haupthochschule) zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro fällig. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://studium.fu-berlin.de/.

Offen: Ihre Forderung wurde noch nicht beglichen bzw. ist noch nicht auf dem Konto der Freien Universität eingegangen. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungseingang i.d.R. bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.

Hinweis: Der Gebührenstatus kann auch „offen“ sein, wenn es sich um ein Guthaben handelt. Dieses erkennen Sie an dem vorangestellten Minus (Bsp. -12,38€). (s.auch FAQ Erstattungen)

Gezahlt: Ihre Forderung wurde ausgeglichen. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Es kann sein, dass sich Ihr Antrag gerade in Bearbeitung befindet und sich der Status bald in "Freigegeben" ändert. Dies dauert in der Regel einen Werktag.

Sollte Ihnen im Reiter „Gebühren“ ein Guthaben angezeigt werden, so wird Ihnen dieses so schnell wie möglich erstattet. Ein Guthaben erkennen Sie an dem vorangestellten Minus. (Bsp. -12,13€)

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Erstattung ggfs. bis zu 2-3 Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn diese Zeit verstrichen ist und das Geld nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, wenden Sie sich bitte an den Info-Service.

Self-Service Zuschuss

Self-Service Zuschuss

Zum Sommersemester 2023 erhalten alle zahlungspflichtigen Studierenden einen Zuschuss vom Land Berlin i. H. v. 75 €, den wir im Rahmen der Rückmeldung vom regulären Semesterbetrag abziehen. Überweisen Sie daher bitte nur den im Self Service angegebenen Betrag.

Sperren

Sollten für Ihre Rückmeldung eine oder mehrere Sperren vorliegen, so kann dies verschiedene Gründe haben. Beachten Sie bitte immer die angegebene Rückmeldefrist. Die Rückmeldefrist ist immer der letzte Freitag der Vorlesungszeit. (s. Akademischer Kalender)

  • Rücksprache erforderlich: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Studierendenverwaltung: studierendenverwaltung@zuv.berlin.de.
  • dt. Sprachkenntn. fehlen: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihren extern erworbenen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen". Sollten Sie Ihre Deutsch-Sprachkenntnisse an der Freien Universität erworben haben, so werden uns diese in Kürze über das Sprachenzentrum mitgeteilt. In diesem Fall ist keine Aktion von Ihnen erforderlich.
  • Promotionszulassung fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Zulassung zur Promotion oder zum Graduiertenkolleg hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Fremdspr. Kennt. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der zusätzlichen fremdsprachlichen Qualifikationen (z.B. für Englisch, Italienisch, Spanisch oder Latein) entsprechend Ihres Studiengangs hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Krankenvers. ungeklärt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass Ihre Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus noch nicht gemeldet hat. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen zur den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • Zahlg. Krankenvers. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass bei Ihrer Krankenversicherung ein Zahlungsverzug vorliegt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen zur den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • MehrfImma, Zhl. and. HS (M): Zweithochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • MehrfImma, Zhl. FU (D): Ersthochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Zweithochschule des bereits laufenden Semesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Bachelorzeugnis fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihr Bachelorzeugnis hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Ex. vorherige Uni fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen deutschen Hochschule hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Offene Bibliotheksgebühr: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Für nähere Informationen zu den ausstehenden Gebühren für die Bibliothek wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Rechtsamt der Freien Universität Berlin: rechtsamt@fu-berlin.de .
  • Ende Eins@FU Studium: Ihr Einführungs- und Orientierungsstudium endet zum Ende des Sommersemesters (30.09.). Eine Rückmeldung für EinS@FU ist nicht mehr möglich. Sie haben nun die Möglichkeit einen Antrag auf Immatrikulation für einen zulassungsfreien Studiengang zu stellen oder sich für ein zulassungsbeschränktes Studium zu bewerben. Sollten Sie mit Abschluss des Orientierungsstudiums Ihr gesamtes Studium an der Freien Universität Berlin beenden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.
  • Zusätzl. Gebühren fehlen: Sie sind in einen weiterbildenden Masterstudiengang immatrikuliert. Bitte informieren Sie sich bei den koordinierenden Ansprechpartner*innen Ihres Fachbereichs über die Höhe des einzuzahlenden Betrags. Für weitere Informationen zur Bankverbindung schauen Sie bitte unbedingt in den Reiter "Gebühren".
  • Auslaufende PO: Eine Rückmeldung für Ihren bisherigen Studiengang aufgrund der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
  • Ende Promotionsfrist: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit für Ihre Promotion hoch (die Bestätigungsmail des Promotionsbüros reichtr aus!) und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".  
    Für weitere Auskünfte zur Ausstellung eines Nachweises über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Promotionsbüro.
  • Lfd. Klageverfahren: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" einen Nachweis über das Fortbestehen Ihrer Klage wegen endgültig nicht bestandener Prüfung hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".

 

Teilzeit

Wenn Sie aktuell in Vollzeit studieren und gerne in ein Teilzeitstudium wechseln möchten, können Sie im Self-Service das Teilzeitstudium beantragen. Klicken Sie dazu im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Teilzeit“. 

Machen Sie im Antragsformular und den Drop-Down-Feldern die für Sie passenden Angaben. Vergessen Sie dabei nicht die Kenntnisnahme zu lesen und zu bestätigen.  

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Alle weiteren Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.

Vollzeitstudium

Wenn Sie aktuell in Teilzeit studieren und gerne zurück ins Vollzeitstudium wechseln möchten, können Sie im Self-Service das Vollzeitstudium beantragen. 

Klicken Sie dazu im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Vollzeitstudium“. 

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Alle weiteren Informationen zum Teilzeit- und Vollzeitstudium finden Sie hier.

Exmatrikulation

Um einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Exmatrikulation“ aus. 

Machen Sie im Antragsformular und den Drop-Down-Feldern die für Sie passenden Angaben. Vergessen Sie dabei nicht die Kenntnisnahmen zu lesen und zu bestätigen und im Reiter „Anlagen“ die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Alle weiteren Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Rücknahme Exmatrikulation Self-Service

Rücknahme Exmatrikulation Self-Service

Die wurden "von Amts wegen“ exmatrikuliert (bspw. weil Sie die Semestergebühren noch nicht gezahlt haben) und möchten diese Exmatrikulation rückgängig machen?

Sie können innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Exmatrikulation eigenständig im Self-Service die Rücknahme beantragen. Klicken Sie dazu im Self-Service einfach auf "Antrag anlegen" und wählen den Antrag auf „Rücknahme Exmatrikulation“ aus. Die Voraussetzung ist, dass alle Rückmeldebedingungen erfüllt sind. Sofern für Ihre Rückmeldung noch Dokumente einzureichen sind, senden Sie diese bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.

Sollten Sie Ihre Exmatrikulation selbstständig beantragt haben und möchten diese nun rückgängig machen, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.

Namensänderung

Im Self-Service der Studierendenverwaltung gibt es drei Möglichkeiten der Namensänderung.

1. Amtliche Änderung/Korrektur

Wenn Sie Ihren Vor- und/oder Nachnamen amtlich geändert haben oder er inkorrekt aufgeführt wird: Geben Sie im Self-Service-Antragsformular "Namensänderung" Ihre Änderungen ein und laden Sie im Reiter "Anlagen" ein amtliches Dokument über Ihre Namensänderung (z. B. Eheurkunde, Personalausweis, Gerichtsbeschluss) hoch. Klicken Sie auf "Absenden".

Ihr Antrag wird nun von der Studierendenverwaltung bearbeitet und befindet sich solange im Status "zu prüfen".

Anschließend können Sie ebenfalls Ihre E-Mailadresse im Zedat-Portal anpassen.

2. Rufname/Anzeigename

Wenn Sie nur in den online Plattformen der Freien Universität Berlin einen selbstgewählten Anzeigenamen verwenden möchten, der von Ihrem amtlichen Vornamen abweicht, geben Sie im Feld „Rufname“ Ihren selbstgewählten Vornamen ein. Hier bitte nur einen Vornamen eintragen und keinen Nachnamen, dieser würde sonst doppelt angezeigt werden.

Der Rufname wird auf den folgenden Plattformen angezeigt: Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem.

Ihr Antrag wird nun von der Studierendenverwaltung bearbeitet und befindet sich solange im Status „zu prüfen“.

Anschließend können Sie ebenfalls Ihre E-Mailadresse im Zedat-Portal anpassen.

3. Vom amtlichen Namen abweichender Name (TIN*-Studierende)

Wenn Sie Ihren Namen ändern wollen, der/die in allen Dokumenten und online Plattformen der Universität verwendet wird/werden – ohne amtliche Änderung (TIN*- Studierende):

Stellen Sie im Self-Service einen Antrag auf Namensänderung und geben dort im Feld „Vorname“ und/oder "Nachname" Ihren selbst gewählten Namen an. Im Reiter „Anlagen“ laden Sie bitte einen Scan Ihres Dgti-Ausweises (beidseitig) zusammen mit dieser Einverständniserklärung (pdf) hoch. Bitte fügen Sie die beiden Dokumente unbedingt zu einer Datei zusammen.

Klicken Sie anschließend auf „Absenden“.

Ihr Antrag wird nun von der Studierendenverwaltung bearbeitet und befindet sich solange im Status "zu prüfen".

Anschließend können Sie ebenfalls Ihre E-Mailadresse im Zedat-Portal anpassen.

Hinweis zur Gültigkeit Ihres Ausweises

Sollte Ihr Personalausweis und entsprechend Ihr dgti-Ausweis ablaufen, senden Sie uns bitte umgehend eine Kopie des neuen Ausweises. Sie können bei Erneuerung des Ausweises einfach eine E-Mail an info-service@fu-berlin.de senden.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) über die Konditionen.

„Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. Da er somit an diese Nummer gekoppelt ist, fällt die Geltungsdauer mit der des amtlichen Dokuments zusammen, das heißt, wenn ein neuer Personalausweis benötigt wird, muss auch ein neuer Ergänzungsausweises beantragt werden.“

Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie hier.

 

Adress- und Telefonänderung

Für eine Adressänderung oder Änderung Ihrer Telefonnummer klicken Sie im Self-Service unten auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Dropdown den Antrag zur Adress- oder Telefonänderung aus. Im Antragsformular sehen Sie die bereits hinterlegten Daten. Geben Sie Ihre Änderungen ein und klicken Sie auf „Absenden“. Ihre Daten werden nach dem Absenden automatisch geändert.

Bitte geben Sie wenn möglich immer eine Berliner Adresse an. Sollten Sie Ihre Post im Ausland beziehen, achten Sie bitte darauf auch die Region (ggfs. Postleitzahl) und das Land korrekt anzugeben.

Sollten Sie Ihre Post über ein Postfach beziehen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info-service@fu-berlin.de

Campuscard

Für die Erstellung einer neuen (kostenpflichtigen) Campuscard klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im sich öffnenden Dropdown „Ersatzausstellung Bescheinigung/Ersatz Campuscard“ aus. Im nächsten Dropdown wählen Sie dann „Neue Campuscard (gebührenpflichtig)“ aus. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Nach dem Absenden wird Ihnen auf der linken Seite des Self-Services der Antrag „Ersatzausstellung Bescheinigung/Ersatz Campuscard“ angezeigt. Öffnen Sie diesen und schauen Sie unbedingt in den Reiter Gebühren. Dort finden Sie dann die entsprechenden Gebühren, Bankverbindung und Ihren individuellen Verwendungszweck.

Wenn Ihr neuer QR-Code zum Druck der neuen Campuscard zur Verfügung steht, erhalten Sie eine E-Mail.

Weitere Informationen zum Thema Campuscard finden Sie hier.

Fehler und technische Probleme

Häufig lassen sich Fehlermeldungen beheben, indem Sie Ihren Pop-Up-blocker deaktivieren, Ihren Cache leeren, Cookies zulassen oder Ihren Browser neu starten.

Der Self-Service kann mit allen gängigen Browsern geöffnet werden, erfahrungsgemäß läuft er aber über Google Chrome am besten.

Sollte Ihnen nun immer noch eine Fehlermeldung angezeigt werden, dann steht Ihnen der Infoservice unter der Telefonnummer 030 838 77770 oder per E-Mail: cm-hotline@fu-berlin.de zur Verfügung. Halten Sie bitte Ihre Matrikelnummer bereit.

Ich verwende ein Tablet mit externer Tastatur:

Auch wenn Sie mit einer externen Tastatur arbeiten, müssen Sie die Tabs über den Touchscreen auswählen.

Schlagwörter

  • Antrag
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