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Über den Personalrat der studentischen Beschäftigten

Auch wenn man es nicht glauben sollte, ein Personalrat eigens für studentische Beschäftigte mit einem geltenden Tarifvertrag ist im deutschlandweiten Vergleich einzigartig. An allen anderen deutschen Universitäten wird diese Beschäftigtengruppe zum Teil von anderen Personalräten oder, wenn dies im jeweiligen Landesgesetz nicht vorgesehen ist, gar nicht vertreten.

Der Personalrat der studentischen Beschäftigten wurde vor rund 45 Jahren ins Leben gerufen und durch das Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG Berlin) legitimiert. Er ist die Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten an der Freien Universität. Studentische Beschäftigte arbeiten an der FU unter anderem als Tutor*innen, in Archiven, Laboren und Bibliotheken. Derzeit gibt es rund 1800 studentische Beschäftigte an der FU, sie bilden damit die zweitgrößte Beschäftigtengruppe.  Eine der Hauptaufgaben des Personalrates besteht darin, die Rechte der studentischen Beschäftigten gemäß Tarifvertrag zu wahren und bei Konflikten mit der Arbeitgeberin zu vermitteln. Der Personalrat der studentischen Beschäftigten umfasst 13 Mitglieder und wird einmal im Jahr neu gewählt.