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Gefreiter der VP Artur Grimm

Beim Spielen am Ufer der Elbe fiel der 13-jährige Friedrich Seeger ins Wasser. Der in der Nähe eingesetzte Grenzpolizist Artur Grimm sprang hinterher, um den Jungen zu retten. Der 13-Jährige und auch sein Retter ertranken.

geboren am 11. Mai 1935

ertrunken am 14. Juni 1957

Ort des Zwischenfalls: Elbe, nahe Viehle (Mecklenburg-Vorpommern)

An einem lauen Sommerabend, ein Freitag im Juni, trafen sich einige Kinder aus Viehle in der Nähe der Elbe und vertrieben sich gemeinsam die Zeit. Die kleine Ortschaft Viehle ist der Gemeinde Amt Neuhaus zugeordnet, die eine bewegte Geschichte hat. Die Gemeinde gehörte seit 1866 bis zum Zweiten Weltkrieg zur preußischen Provinz Hannover. Aufgrund von Versorgungsschwierigkeiten wegen einer fehlenden Elbbrücke wurde die Gemeinde kurz nach dem Krieg von der britischen in die sowjetische Besatzungszone ausgegliedert und gehörte dann zum Landkreis Hagenow in Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Wiedervereinigung, im Jahre 1993, wurde auf der Grundlage einer einstimmigen Gemeinderatsentscheidung und einem entsprechenden Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinde in den Landkreis Lüneburg eingegliedert.

Am Freitagabend des 14. Juni 1957 hatte der Gefreite Artur Grimm um 18.00 Uhr seinen Postendienst angetreten, als er gegen 19.40 Uhr Hilferufe von der Elbe her vernahm. Eines der dort spielenden Kinder war ins Wasser gefallen und rief verzweifelt um Hilfe. Ohne lange zu zögern und ohne seine Uniform abzulegen, sprang der Gefreite hinterher. Der 13-Jährige umklammerte in Panik den Mann, der ihn retten wollte und nahm ihm jede Bewegungsfreiheit. Beide, der 13-jährige Friedrich Seeger und der Grenzpolizist Artur Grimm ertranken in der Elbe.

Der Führer eines Streifenbootes der DDR-Wasserschutzpolizei informierte den westdeutschen Zollgrenzdienst über das Vorkommnis und bat darum, auf das Antreiben der Leichen zu achten. Unter diesen Umständen einigte man sich darauf, dass DDR-Suchboote die Grenze überschreiten und ausnahmsweise dicht ans westdeutsche Ufer heranfahren durften. Laut Bericht der Zollgrenzkommission erfolgte die Bergung des ertrunkenen Artur Grimm am östlichen Ufer, die Leiche des Jungen wurde noch vermisst. (MP)