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Andreas Funke

Kurz vor der Wachablösung setzten sich die beiden Posten Andreas Funke und Udo S. auf einen Baumstamm, um ihre Waffen zu entladen. Weil in der Gegend eine besondere Fahndungslage bestand, hatten die beiden Grenzer ihre Waffen durchgeladen. Beim Entladen löste sich aus der Waffe von Udo S. ein Schuss, der Andreas Funke tödlich verletzte.

geboren am 27. April 1957 in Kamenz

gestorben nach Schusswaffenunfall am 22. September 1981

Ort des Zwischenfalls: Postenpunkt 555,7 bei Sorge, Kreis Wernigerode (Sachsen-Anhalt)

Postenführer Udo S. und Grenzsoldat Andreas Funke vom Grenzregiment Halberstadt versahen in der Nacht vom 21. auf den 22. September 1981 in der Nähe von Sorge den Wachdienst an der Grenze. Da eine besondere Fahndungslage bestand und die beiden Posten Angst vor einem Angriff hatten, unterluden sie ihre Maschinenpistolen. Weil dies eigentlich verboten war, sagte der Gefreite Udo S., als sich die Wachablösung kurz vor 5.30 Uhr annäherte, die Waffen sollten nun besser leise entladen werden. Am Postenpunkt 555,7 setzten sich beide nebeneinander auf einen Baumstamm und entluden ihre Waffen. Dabei berührte Udo S. versehentlich mit dem kleinen Finger den Abzug seiner Waffe. Der dadurch ausgelöste Schuss traf Andreas Funke in die Hüfte, links unterhalb der Rippen. Eine erste medizinische Versorgung erfolgte im Kurheim Benneckenstein. Aufgrund der dort festgestellten schweren Verletzung sollte Funke in das Krankenhaus nach Wernigerode gebracht werden. Noch auf der Fahrt erlag er im Sanitätswagen seinen Verletzungen.

Andreas Funke hinterließ eine Ehefrau und ein Kind. Am 28. September 1981 wurde er auf dem Friedhof in Pulsnitz mit militärischen Ehren beigesetzt. An der Trauerfeier nahmen etwa 250 Personen teil, darunter auch Vertreter seines Betriebes, ehemalige Mitschüler, Sportfreunde und Nachbarn. Seine Mutter bangte nach dem Tod ihres Sohnes Andreas um ihren zweiten Sohn, der sich damals im Ausbildungstruppenteil Dittrichshütte befand und seine Grundausbildung absolvierte.

Udo S. wurde vom Militärgericht Magdeburg am 13. November 1981 wegen „fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Im Mai 1982 erfolgte durch das gleiche Gericht eine Strafaussetzung auf Bewährung. (Recherchen: jos., MP, TP; Autoren: jos., MP)