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Gefreiter Johannes Fauth

Aus Furcht vor einer Anklage wegen Gruppenbefehlsverweigerung und Angriff auf einen Vorgesetzten erschoss sich der Gefreite Johannes Fauth in der Wache des Kasernengebäudes.

geboren am 26. September 1941 in Leipzig-Knauthain

Suizid am 24. Juli 1962

Ort des Zwischenfalls: Grenzkompanie Ecklingerode (Thüringen)

Am Abend des 7. Juni 1962 hatte der 20-jährige Gefreite Johannes Fauth Ausgang. Seit fast zwei Jahren war er im Militärdienst. Mit vier Kameraden seines Zuges saß er in einer Gaststätte, als ihnen gegen 22.40 Uhr Unteroffizier R. den Befehl erteilte, wegen Grenzalarms sofort zur Einheit zurückzukehren. Die fünf verweigerten diesen Befehl mit der Bemerkung, bei Grenzalarm komme nur der Alarmzug zum Einsatz. Als daraufhin der Zugführer Unterleutnant H. den Soldaten nochmals persönlich befahl, sich sofort in Alarmbereitschaft zu begeben, spuckte Fauth nach ihm und schlug ihn ins Gesicht.

Die Militärstaatsanwaltschaft Erfurt leitete gegen Johannes Fauth ein Ermittlungsverfahren wegen Angriff auf Vorgesetzte ein. Am 23. Juli erhielt er vom Kreisgericht Erfurt-Süd die Anklageschrift, den Gerichtsbeschluss zur Eröffnung des Verfahrens und die Ladung zum Termin. In der folgenden Nacht war er dem Unteroffizier vom Dienst (UvD) als Wachposten zugeteilt. Als der UvD gegen 4.15 Uhr die Wache kurz verließ, stellte Fauth seine Maschinenpistole auf Dauerfeuer und schoss sich drei Kugeln in die linke Brustseite. Er war sofort tot. In einem Abschiedsbrief an seine Mutter schrieb er, es gebe keinen anderen Ausweg, „der Schande einer gerichtlichen Bestrafung zu entgehen“. (MP, jos.)