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Hartmut Eisler

Während seines ersten Streifenganges geriet der junge Soldat im Grundwehrdienst Hartmut Eisler nach fahrlässigem Handeln seines Zugführers unter Beschuss durch eigene Leute. Er wurde von einem Kameraden niedergeschossen.

geboren am 13. April 1944

erschossen am 30. September 1965

Ort des Zwischenfalls: Nähe Osterode, Kreis Halberstadt (Sachsen-Anhalt)

Die Eltern Hartmut Eislers führten ein Elektroinstallationsgeschäft. Auch ihr Sohn lernte Elektroinstallateur, später sollte er das Geschäft übernehmen. Doch im Mai 1965 wurde er zum Grundwehrdienst bei den DDR-Grenztruppen eingezogen, zunächst nach Pabstdorf. Seinen Eltern berichtete er von der Härte der Ausbildung und davon, dass er dem Schießbefehl nicht Folge leisten könne. Lieber wolle er sich einsperren lassen als auf Flüchtlinge zu schießen.

Nach einem Urlaub im August sollte er an die innerdeutsche Grenze nach Osterode versetzt werden. Bei seinem ersten Einsatz im Grenzdienst begleitete er am frühen Morgen des 30. September 1965 seinen Zugführer Unterleutnant K. bei einer Kontrollstreife. Sie hatten die Durchführung des Grenzdienstes durch andere Soldaten der Einheit zu kontrollieren. Es war leicht diesig und wurde langsam hell. Die beiden lösten versehentlich ein Signalgerät aus. Die im Grenzabschnitt eingesetzten Posten glaubten „Grenzverletzer“ vor sich zu haben. Der Gefreite Sch. rief die Verdächtigen an und forderte sie zum Stehenbleiben auf. Unterleutnant K. reagierte darauf nicht, sondern befahl Hartmut Eisler den Posten mit seiner Spurenlampe anzuleuchten, um dessen Reaktion zu testen. Der plötzlich und unerwartet angestrahlte Grenzer reagierte erschrocken und feuerte mit seiner Maschinenpistole zwei Schüsse aus der Hüfte in Richtung der Lichtquelle ab. Eisler erlitt einen Kopfschuss, an dem er sofort starb. Er wurde mit militärischen Ehren durch die NVA am 4. Oktober 1965 auf dem Friedhof Stumsdorf bestattet.

Das Militärgericht Magdeburg verurteilte Unterleutnant K. am 8. Dezember 1965 wegen Verletzung der Vorschriften über den Grenzdienst in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Schütze Sch. erhielt 1999 durch das Landgericht Magdeburg wegen Totschlags eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als mildernden Umstand wertete das Gericht die „allgemeine Zwangslage der Grenzsoldaten“.

Die Mutter des Toten gab 1991 im Gespräch mit den Journalisten Werner Filmer und Heribert Schwan ihrer Hoffnung Ausdruck, dass „die Schuldigen, vor allem diejenigen, die die Grenze errichten und ausbauen ließen und den Schießbefehl gaben, zur Verantwortung gezogen werden.“ (Recherchen: St.A., MP, jk; Autor: St.A.)