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Stabsgefreiter Ernst Braun

Beim Abschießen von neuen Maschinenpistolen übernahm der Stabsgefreite Braun die Aufgabe der Trefferanzeige. Dabei wurde er durch einen zu früh abgegebenen Schuss tödlich verletzt.

geboren am 1. Juli 1934 in Koppeln, Ostpreußen

gestorben nach Schusswaffenunfall am 18. Februar 1958

Ort des Zwischenfalls: Schießstand in Springen, Wartburgkreis (Thüringen)

Nach seiner Gesellenprüfung als Maschinenschlosser meldete sich Ernst Braun zum Dienst bei der Deutschen Grenzpolizei, der er seit dem 15. März 1953 angehörte. Braun war Mitglied der FDJ, Streifenführer beim Kommando Pferdsdorf und seit 1956 unter dem Decknamen „Günter Heinemann“ Geheimer Mitarbeiter (GM) des Staatssicherheitsdienstes. Er verpflichtete sich handschriftlich, die Grenzpolizei gegen „Spionage und Diversionsakte“ abzusichern. Er versprach, in der Grenzpolizei durch die inoffizielle Mitarbeit „meinen Beitrag zur Entlarvung der Staatsfeinde zu leisten“, die sich dort eingeschlichen hätten.

Am 18. Februar 1958 war Braun mit dem Kompanieführer und drei seiner Kameraden zum Anschießen von Maschinenpistolen auf dem Schießstand in Springen eingesetzt. „Hier wurde er zur Anzeigerdeckung befohlen, um die Streuung der Waffe bekannt zu geben. Beim Einschießen der letzten Waffe wurde er durch einen MPi-Schuß tödlich verletzt.“ Er starb auf dem Weg ins Krankenhaus. (jos.)