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Frank Abel

Als der Waffenunteroffizier der Grenzkompanie Oebisfelde aus Übermut eine Pistole auf Frank Abel richtete, löste sich ein Schuss. Abel erlag Stunden später seinen Verletzungen im Kreiskrankenhaus Gardelegen.

geboren am 5. Juli 1959 in Stendal

tödlich verletzt durch fahrlässigen Gebrauch der Schusswaffe am 16. August 1980, gestorben am 17. August 1980

Ort des Zwischenfalls: Kaserne der Grenzkompanie Oebisfelde (Sachsen-Anhalt)

Nach dem Grenzeinsatz übergab der Offizier für Grenzaufklärung in der Waffenkammer der Grenzkompanie Oebisfelde seine Pistole Makarow dem Waffenunteroffizier Michael Sch. zur Reinigung. Wenig später, gegen 14.00 Uhr kehrten mehrere Posten vom Grenzeinsatz zurück und lieferten ebenfalls ihre Waffen ab. Frank Abel übergab als letzter seine Maschinenpistole dem Waffenunteroffizier. Der ledige Wehrdienstleistende gehörte seit Februar 1979 den Grenztruppen an. Als Michael Sch. ihm den Rücken zuwandte, versuchte Abel ihm einen Streich zu spielen, indem er die Gittertür zur Waffenkammer schloss und Anstalten machte, sie mit dem Schnappschloss zu verriegeln. Sch. drehte sich um und nahm Abel das Schloss aus der Hand. Dann nahm er die Pistole des Offiziers für Grenzaufklärung, mit deren Reinigung er zuvor beschäftigt war, vom Tisch. Er richtete sie auf Abel, der sich etwa zwei bis drei Meter von der Gittertür entfernt hatte und äußerte, er solle bloß nicht noch einmal versuchen, ihn einzuschließen. In der Meinung, die Waffe sei entladen, betätigte er den Abzug. Ein Schuss fiel, der Frank Abel in der Magengegend traf. Nach seiner Überführung in das Kreiskrankenhaus Gardelegen stellten die Ärzte multiple Organ- und Gefäßverletzungen an Nieren, Milz und Darmtrakt fest. All ihre Bemühungen, den 21-jährigen Grenzsoldaten am Leben zu halten, blieben vergebens. Frank Abel starb am frühen Morgen des 17. August 1980.

Michael Sch. beteuerte später, er habe die Pistole aus Spaß erhoben und zur Bekräftigung seiner spaßhaft gemeinten Drohung den Abzug betätigt. Da er vorher beim Reinigen den Verschluss der Pistole durchgezogen hatte, ohne das Magazin zu entfernen, löste sich der verhängnisvolle Schuss. Die Militärstaatsanwaltschaft des Grenzkommandos Nord leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Michael Sch. ein und verfügte seine sofortige disziplinare Bestrafung mit zehn Tagen Arrest. Andere Grenzsoldaten aus der Kompanie sagten bei ihrer Zeugenvernehmung aus, Michael Sch. habe schon öfter „aus Spaß“ mit der Waffe auf Kameraden gezielt. Das Militärgericht Magdeburg, Sitz Stendal, verurteilte ihn im Oktober 1980 wegen fahrlässiger Tötung im schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Militärobergericht in Berlin hob auf Kassationsantrag des Militärstaatsanwalts Königs Wusterhausen das Urteil auf, da es in seiner Höhe nicht der Tatschwere gerecht werde. Nach erneuter Verhandlung verurteilte das Militärgericht Magdeburg Michael Sch. im Mai 1981 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. (Recherchen: jos., TP; Autor: jos.)