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Detlef Heiner

Als Touristen reisten Detlef Heiner und Andreas Stützer am 12. März 1980 nach Bulgarien. Die beiden jungen Handwerker aus Leipzig wollten die DDR verlassen. Die bulgarisch-griechische Grenze hielten sie für leicht überwindbar. Das war ein verhängnisvoller Irrtum.

Detlef Heiner
Bildquelle: BStU

geboren am 29. Mai 1960

erschossen am 18. März 1980

Ort des Zwischenfalls: bei Brashten (bulgarisch-griechische Grenze)

Ein Bericht des Lagezentrums der Stasi-Hauptabteilung VI, zuständig für Grenzkontrollen und Reiseverkehr vom 19. März 1980, meldete den Tod von zwei 19-jährigen DDR-Bürgern, dem Maler Detlef Heiner und dem Elektriker Andreas Stützer aus Leipzig. Die beiden seien 150 Meter vor der griechischen Grenze in der Nähe des Dorfes Braschen, Bezirk Blogoewgrad, erschossen worden. Sie hatten bereits die Stacheldrahtsperre zum Grenzgebiet überwunden, als sie entdeckt und angerufen worden seien. Nach mehreren Warnschüssen, auf die sie nicht reagiert hätten, sei von den bulgarischen Grenzern gezielt geschossen worden. Beide Flüchtlinge wurden getötet. Die Leichen wurden nach Sofia gebracht und von dort aus über eine Woche später nach Leipzig überführt.

In einem Aktenvermerk über die Untersuchung der Toten am Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig werden als Teilnehmer der Obduktion am 29. März 1980 genannt: Prof. Dr. Dürwald und Dr. Hofmann, Sektionsgehilfe Dieck und Staatsanwalt Sitz. Mit Dürwald wurde nach der Leichenschau durch das MfS vereinbart, dass die Leichen in Leinentücher eingenäht würden, da zu den Kühlzellen der Gerichtsmedizin ein größerer Personenkreis Zugang hatte. „Nach Ansicht von Prof. Dürwald und Dr. Hofmann ist eine Aufbahrung beider Leichen im Rahmen von Bestattungsfeierlichkeiten nicht empfehlenswert.“

Die Leipziger Stasiverwaltung entschied daraufhin, dass den Eltern der jungen Männer bei einer Unterredung in der Stadtverwaltung, Abteilung Inneres, am 2. April 1980 mitgeteilt werden sollte, dass sie die Leichen ihrer Söhne nicht noch einmal sehen könnten, da „der Zeitpunkt des Todeseintritts schon relativ weit zurückliegt. Gegebenenfalls ist auf die Krematoriumsordnung zu verweisen, die eine Aufbahrung von Leichen beim Vorliegen bestimmter Bedingungen verbietet.“ Es solle auf die Eltern eingewirkt werden, dass in den Todesanzeigen kein Vorwurf gegen die bulgarischen Sicherheitsorgane erhoben werde. Auch solle das Wort „Staatsgrenze“ seitens der Abteilung Inneres nicht erwähnt werden, sondern von einem Eindringen in militärisches Sperrgebiet gesprochen werden. Stasi-Hauptmann Hacker hielt in einer Anweisung an die Abteilung Inneres fest, dass den Angehörigen „keine Sachen und Gegenstände übergeben werden, die Aufschluß über das Vorkommnis geben“. Einer der Väter erklärte, nachdem ihm bei der Übergabe von Habseligkeiten seines Sohnes mitgeteilt wurde, dass aus Bulgarien keine Kleidungsstücke übersandt wurden, „da kriegen wir wohl auch nicht sein Kutte wieder, die hat wohl zu viele Löcher?“. (jos.)