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Volkspolizist Gerhard Gergaut

Um in die Bundesrepublik zu gelangen, wollte Helmut C. ein Flugzeug entführen. Er überfiel in Leipzig vor einem Ausbildungsgelände der NVA einen Wachposten und entriss ihm die Maschinenpistole. Dann versuchte er zum Flughafen Schkeuditz zu gelangen. Als sich ein Streifenwagen der Volkspolizei näherte, eröffnete Helmut C. das Feuer.

geboren am 18. Januar 1949

erschossen am 15. Januar 1981

Ort des Zwischenfalls: Leipzig, Slevogtstraße (Sachsen)

In den späten Abendstunden des 14. Januar 1981 wurde der zur Bewachung am Ausbildungsgelände Wiederitzscher Weg eingesetzte NVA-Posten Jürgen P. überfallen. Der Täter schlug ihn nieder und entriss ihm die Waffe und 60 Schuss Munition. Der Wachposten sagte später aus, er sei von hinten angefallen und zu Boden geschlagen worden. Der Täter habe ihn dann mit der ihm entrissenen Waffe bedroht und zur Herausgabe der Munition gezwungen. Sodann musste er sich mit dem Kopf zur Erde auf den Bauch legen, der Täter drohte zu schießen, wenn er sich bewege. Nach zehn Minuten habe er gewagt, aufzustehen und Alarm auszulösen.

Wenig später klingelte ein Mann in der Radefelder Straße an mehreren Haustüren und forderte von Anwohnern, die ihm geöffnet hatten, mit vorgehaltener Waffe die Herausgabe eines Fahrzeugs. Nach einem Gerangel mit Hausbewohnern gab der Unbekannte mehrere Schüsse in die Luft ab und entfernte sich in Richtung Slevogtstraße. Als er dort einen Funkstreifenwagen auf sich zukommen sah, eröffnete er sofort das Feuer und verletzte den Volkspolizisten Gerhard Gergaut tödlich sowie dessen Kollegen Lutz H. schwer. Der Täter ließ die Waffe zurück und flüchtete. Kurz darauf wurde er in einer Seitenstraße entdeckt und festgenommen. Es handelte sich um den 25-jährigen Anlagenfahrer Helmut C. aus Leipzig. Er wollte mit der Waffe am Flugplatz Schkeuditz ein Flugzeug kapern und die Besatzung zum Flug in die Bundesrepublik zwingen.

Das Bezirksgericht Leipzig verurteilte Helmut C. am 19. Juni 1981 zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Aussage des Wachpostens Jürgen P. stellte sich später als falsch heraus. Er war von C. nicht von hinten angegriffen worden, sondern hatte sich von ihm in ein Gespräch verwickeln lassen und zugelassen, dass er den Postenbereich betrat. Damit aber hatte er die Dienstvorschriften verletzt. Jürgen P. wurde am 8. April 1981 durch das Militärgericht Halle zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt, da er „aufs gröbste gegen bestehende Befehle und Anweisungen” verstoßen habe. (Recherche: jos.; Autor: jos.)