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Karl-Heinz Berr

Um die Konfirmation seines Cousins in Coburg mitzufeiern wollte der 17-jährige Karl-Heinz Berr im Frühjahr 1949 über die grüne Grenze von Thüringen nach Bayern. SBZ-Grenzpolizisten und sowjetische Soldaten entdeckten und verfolgten ihn. Da er fortlief und auch nach Warnschüssen nicht stehenblieb, eröffneten die Verfolger das gezielte Feuer auf den Flüchtenden.

geboren am 11. Februar 1932 in Reinstädt

erschossen am 2. April 1949

Ort des Zwischenfalls: bei Sichelreuth, Landkreis Sonneberg (Thüringen)

Der aus dem thüringischen Dorf Reinstädt bei Jena stammende Landwirtschaftsgehilfe Karl-Heinz Berr machte sich im April 1949 über die sowjetisch-amerikanische Zonengrenze auf den Weg nach Bayern, um dort an der Konfirmationsfeier seines Cousins teilzunehmen. Nach Angaben seiner Schwester hatte er keinesfalls die Absicht, aus der SBZ zu flüchten.

An der Zonengrenze im Bereich Köppelsdorf wurde er am 2. April 1949 gegen 18.30 Uhr von einer Doppelstreife sowjetischer Soldaten und deutscher Grenzpolizisten entdeckt. Nachdem sowohl die Sowjets als auch die deutschen Grenzpolizisten Warnschüsse abgegeben hatten, schossen sie gezielt auf den Fliehenden. Laut Fernschreiben der Grenzpolizeibereitschaft Koppelsdorf vom 5.April 1949 soll Karl-Heinz-Berr durch einen Schuss aus dem Karabiner von Wachtmeister Theodor R. tödlich getroffen worden sein. Berr starb an einem Halsdurchschuss. In einer Darstellung des bayerischen Innenministeriums wurde behauptet, Berr sei „bis auf das bayerische Gebiet verfolgt“ worden. „Als B. in einen jenseits der Demarkationslinie gelegenen Wald zurücklief, um seinen Verfolgern zu entkommen, wurde er von den Schüssen der Soldaten tödlich getroffen.“

Im Heimatort informierte damals der Reinstädter Ortspolizist die Angehörigen Berrs über dessen Tod. Einzelheiten wurden ihnen jedoch nicht mitgeteilt. Der Vater holte den Sarg mit der Leiche seines Sohnes am 5. April 1949 ab. Er wollte nicht, dass der Sarg zum letzten Abschied für die Angehörigen noch einmal geöffnet wird und erklärte das nach Erinnerung der Schwester Berrs damit, dass Karl-Heinz einem Genickschuss erlegen sei und die linke Gesichtshälfte fehle. Der Beerdigung wohnten mehrere fremde Personen bei, die man im Dorf nicht kannte.

Die Schwester von Karl-Heinz Berr erstattete im August 1992 Strafanzeige gegen die Täter. Die Erfurter Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Schützen, jedoch konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der damalige Wachtmeister Theodor R. oder nicht doch einer der beteiligten sowjetischen Soldaten den tödlichen Schuss abgegeben hat. Deshalb wurde das Verfahren im Juli 1996 eingestellt. (Recherchen: jk, MP, St.A.; Autor: St.A.)