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A bis Z des Praktikums

Bei der Anerkennung von Praktika in der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) müssen Sie zwei Fälle unterscheiden:

Die Anerkennung von Praktika, Berufsausbildungen o. ä., die vor dem Studium oder im Rahmen eines (anderen) Studiums an einer anderen Hochschule gemacht wurden.

In bestimmten Fällen ist es möglich, sich Praktika, Berufsausbildungen o. ä., die vor dem Studium oder im Rahmen eines (anderen) Studiums an einer anderen Hochschule gemacht wurden, anerkennen zu lassen. An den Fachbereichen gibt es hier unterschiedliche Richtlinen und Verfahrensweisen. Wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt an Ihren zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten!

Die (fachliche) Anerkennung eines Praktikums, das Sie während Ihres Bachelorstudiums an der Freien Universität Berlin machen möchten bzw. bereits gemacht haben.

Die Fachbereiche haben eigene Bestimmungen, welche berufspraktische Tätigkeit als qualifiziertes Praktikum im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung gilt. In der Regel werden Aushilfsjobs wie z. B. die Kellnern in einer Bar nicht als Berufspraktikum angerechnet. Aber auch, wenn Ihr Praktikum inhaltlich sehr weit von Ihrem Studium entfernt ist, kann es Probleme mit der fachlichen Anerkennung geben. 

Daher klären Sie unbedingt (!) vor Suche und Beginn des Praktikums mit Ihrem zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten ab, welche Wahlmöglichkeiten Sie haben - oder auch nicht.


Es gibt viele gute Gründe für ein Auslandspraktikum: Sie verbessern Ihre Fremdsprachenkenntnisse, erhalten Einblicke in die Arbeitsweise einer ausländischen Orgranisation oder eines Unternehmens und Sie vertiefen Ihre fachlichen Kenntnisse. Ein  Auslandspraktikum eröffnet neue berufliche Perspektiven und erhöht die Chancen auf eine interessante Tätigkeit nach Studienabschluss!

Bachelorstudierenden an der Freien Universität Berlin können ein Auslandspraktikum mit bis zu 30 Leistungspunkten auf ihr Studium anrechnen zu lassen. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen der Praktikumsmodule im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV).

Auf unseren Seiten zum Thema Auslandspraktikum finden Sie eine Vielzahl nützlicher Informationen zu Vorbereitung und Planung,Tipps zur Bewerbung (u. a. in Großbritannien und den USA) sowie einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten, z. B.  ERASMUS, PROMOS, und DAAD-Kurzstipendien.

Unsere Linklisten zu Ländern und Regionen können Sie als Startpunkt für Ihre Suche nach einem Praktikumsplatz nutzen. Dort haben wir für Sie allgemeine Länderinformationen, regionale Job- und Praktikumsbörsen sowie Institutionen und Kulturinstitute zusammengestellt.

Studierende, die BAföG erhalten, sollten sich rechtzeitig informieren, ob das Praktikum Auswirkungen auf ihren BAfög-Anspruch hat. Ausführliche Informationen sind auf den Webseiten BAföG Aktuell zu finden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt auch eine Förderung durch Auslands-BAföG erhalten. Aufgrund der zusätzlichen Kosten eines Studien- bzw. Praktikumsaufenthalts im Ausland können auch Studierende eine Förderung erhalten, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keinen Anspruch auf Förderung haben. Die Sätze für das Auslands-BAföG entsprechen denen im Inland zuzügllich Zuschlägen für Reisekosten und Krankenversicherung. Zuständig sind besondere, von den Bundesländern bestimmte kommunale Auslandsämter.

Im Praktikumsbericht setzen Sie sich schriftlich mit Ihren Praktikumserfahrungen auseinander und setzen sie in Bezug zu Ihrem Studium und Ihren beruflichen Zielen.

Wenn Sie ein Praktikum als Bachelorstudent/in im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) absovieren, müssen Sie eine Praktikumsbericht schreiben. Informationen zu den formalen Vorgaben und zu inhaltlichen Leitfragen haben wir für Sie auf unseren Webseiten in der Rubrik "Praktikumsmodule - Praktikumsbericht" zusammengestellt.

Auch, wenn Sie ein Stipendium für ein Auslandspraktikum erhalten, müssen Sie in den meisten Fällen einen Praktikumsbericht einreichen. Die Regelungen dafür sind im jeweiligen Stipendienprogramm vorgegeben.

Wenn Sie ein Praktikum als Bachelorstudent/in im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) absovieren, benötigen Sie für den Modulabschluss eine vom Praktikumsgeber unterschriebene Bescheinigung, die Sie im Career Service bzw. bei Ihrem Praktikumsbeauftragten einreichen.

Dazu finden Sie weitere Informationen bei unseren FAQ zu den Praktikumsmodulen.

Auf die meisten Praktikumstellen müssen Sie sich schriftlich mit Anschreiben und Lebenslauf bewerben. Gerade wenn es sich um einen begehrten Praktikumsplatz handelt, sollten Sie viel Sorgfalt auf die Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen verwenden.

Werden Sie dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, verbessert eine gute Vorbereitung Ihre Chancen, den gewünschten Praktikumsplatz zu bekommen.

Der Career Service der Freien Universität Berlin unterstützt Sie zum Thema Bewerbung und Vorstellungsgespräch durch eine Vielzahl an Angeboten:

Die Dauer des Praktikums sollte sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika (Vollzeit) drei Monate nicht überschreiten. Ausnahme: In der Studien- und Prüfungsordnung sind längere Praktika vorgesehen. Das ist an der Freien Universität Berlin z. B. im Auslandspraktikumsmodul der Fall, das auch Praktika im Umfang von vier bzw. fünf Monaten vorsieht.

ERASMUS+ fördert selbstorganisierte Vollzeitpraktika für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es können sich Studierende aller Studienphasen (Bachelor, Master, Promotion) sowie Graduierte bis ein Jahr nach Studienabschluss um einen Mobilitätszuschuss bewerben.Die Staatsangehörigkeit ist unerheblich, die Bewerber/innen müssen aber an der Freien Universität Berlin voll immatrikuliert sein (Austauschstudierende können sich nicht bewerben) und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist nach Ländergruppen gestaffelt.

Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie beim International Office

Kontakt

Christina Hillig
Koordinatorin ERASMUS-Praktika
Büro für Internationale Studierendenmobiliät
Studierenden-Service-Center (SSC)
Iltisstrasse 4, 14195 Berlin
Tel.: +49 (30) 838-70186
E-Mail: erasmus-support@fu-berlin.de
Web: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html
Telefonische und persönliche Sprechzeiten: Di 9.30 - 12.30 Uhr und Do 14 - 17 Uhr

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, ein faires Praktikum zu erkennen:

  • Handelt es sich um ein Praktikum oder soll eine reguläre Arbeitskraft ersetzt werden?
    Bei einem Praktikum stehen berufliche Orientierung und der Erwerb von Praxiserfahrungen als Ergänzung zur theoretischen Ausbildung des Studiums im Vordergrund. Sie wollen und sollen etwas lernen, und es ist Aufgabe des Praktikumsgebers, Sie dabei zu unterstützen. Achten Sie darauf, dass die Ausschreibungen keine überzogenen Qualifikationsanforderungen enthalten!
  • Praktikumsvertrag
    Der Praktikumsgeber sollte sich bereit erklären, mit Ihnen einen schriftlichen Praktikumsvertrag zu schließen, der Beginn und Dauer des Praktikums, Arbeitszeiten, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, Vergütung und ggf. Versicherungsschutz regelt. In unserem Download-Center finden Sie die Vorlage für einen Praktikumsvertrag.
  • Sind Aufgaben des Praktikums klar definiert?
    Die Aufgaben, die Sie im Praktikum übernehmen, sollten möglichst klar festgelegt und vereinbart werden. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur zu Hilfsdiensten eingesetzt werden, sondern dass Sie einen wirklichen Einblick in den Arbeitsalltag erhalten und Ihnen Aufgaben Ihren Fähigkeiten entsprechend übertragen werden. 
  • Einarbeitung und Betreuung im Praktikum
    Gute Einarbeitung und Betreuung während der Dauer des Praktikums sind wesentliche Merkmale eines qualifizierten Praktikums. Aus diesem Grunde sollte der Praktikumsgeber einen festen Ansprechpartner bzw. eine feste Ansprechpartnerin benennen.
  • Dauer
    Sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika sollte die Dauer des Praktikums aus Sicht des Career Service drei Monate (Vollzeit) nicht überschritten werden. Ausnahme: In der Studien- und Prüfungsordnung sind längere Praktika vorgesehen. Das ist an der Freien Universität Berlin z. B. im Auslandspraktikumsmodul der Fall, das auch Praktika im Umfang von vier bzw. fünf Monaten vorsieht.
  • Angemessene Vergütung
    Leider ist eine Vergütung von Praktika manchen Branchen eher selten. Wir denken, dass zu einem fairen Praktikum auch eine angemessene Bezahlung gehört. Einen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung haben Sie im Pflichtpraktikum nicht. Bei freiwilligen Praktika sieht die Rechtslage anders aus. Weitere Informationen finden Sie in unserem Praktikum A - Z unter den entsprechenden Stichworten.
  • Qualifiziertes Zeugnis
    Der Praktikumsgeber sollte sich auch verpflichten, Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. In unserem Download-Center finden Sie Hinweise für ein Praktiumszeugnis.

Wenn Sie sich weiter zum Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Links:

Ein freiwilliges Praktikum kann während oder nach dem Studium absolviert werden und ist nicht in der Studienordnung vorgeschrieben. Es dient dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen, die Arbeitsleistung steht nicht im Vordergrund. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Praktikumsvertrag und zum Teil aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Aufgrund der Mindestlohnregelung für Praktika haben Praktikant*innen einen Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 12,- € pro Stunde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum (d. h. nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben), das begleitend zum Studium absolviert wird und länger als drei Monate dauert. Dann besteht ab dem dem vierten Beschäftigungsmonat ein Anspruch auf Mindestlohn.
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Studium oder Ausbildung und es bestand bereits vorher ein solches Praktikumsverhältnis mit derselben auszubildenden Person.
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, das länger als drei Monate dauert. Dann besteht ab dem dem vierten Beschäftigungsmonat ein Anspruch auf Mindestlohn.

Vom Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten (Achtung mit Ausnahmen!)
  • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
  • Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
  • Jede Person unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss.

Im Januar 2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema die Broschüre "Der Mindestlohn für Studierende - Fragen & Antworten (PDF)" herausgegeben. Eine Zusammenfassung für die FU Berlin finden Sie auf dem "Merkblatt zum Mindestlohn bei Praktika (PDF)" vom Career Service.

Einige Praktikumsgeber verlangen von Studierenden einen schriftlichen Nachweis der Hochschule, dass ein Praktikum in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

Wenn Sie diesen Nachweis benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Praktikums- oder Prüfungsbüro. Der Career Service kann diese Bescheinigung nicht ausstellen.

Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich um ein Praktikum, dessen Dauer, Zie­le und In­hal­te in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind.

Wenn Sie Ihr Praktikum im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) machen und sich über die Voraussetzungen für den Erwerb von Leistungspunkten, Anerkennung und Modulabschluss informieren möchten, erfahren Sie mehr dazu in der Rubrik "ABV/Studium - Praktikumsmodule".

Leider ist eine Vergütung von Praktika manchen Branchen eher selten. Wir denken, dass zu einem fairen Praktikum auch eine angemessene Bezahlung gehört. Einen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung haben Sie im Pflichtpraktikum nicht.

Bei freiwilligen Praktika sieht die Rechtslage anders aus. Nach § 26 Berufsbildungsgesetz haben Praktikanten/innen den Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem Ausbildungsgehalt reichten soll. Aufgrund der Mindestlohnregelung für Praktika sind freiwillige Praktika ab dem vierten Monat mit einem Stundenlohn von 12,- € zu vergüten.

Im gemeinsamen Arbeitsalltag ist der höfliche und respektvolle Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten eigentlich selbstverständlich. Dennoch gibt es immer eine Reihe möglicher Stolperfallen und Fettnäpfchen am Arbeitsplatz, die Sie auf jeden Fall umgehen sollten. Hierfür haben wir ein paar Tipps für Sie zusammengestellt:

  • Machen Sie bei der Höflichkeit keine Unterschiede: Begegnen Sie jedem mit Achtung, egal ob Vorgesetztem oder Auszubildendem. Seien Sie aufmerksam und hilfsbereit, dann wird man Sie schnell schätzen lernen.
  • Seien Sie immer pünktlich und zuverlässig vom ersten bis zum letzten Tag, auch wenn die Arbeit mal keinen Spaß macht.
  • Nicht selten wird unter Kollegen gelästert. Wenn Sie nicht selbst bald zum Lästerziel werden möchten, halten Sie sich selbst zurück.
  • Passen Sie sich dem Kleidungsstill im Unternehmen an und achten Sie darauf, dass Sie dabei nicht nachlässig werden.
  • Wenn Sie bei der Erledigung einer Aufgabe nicht weiterkommen oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie dies an und stellen Sie konkrete Fragen. Sie machen das Praktikum, um erste Berufserfahrung zu sammeln, und es ist legitim, wenn Sie noch nicht alles wissen. Schlimmer ist es, wenn Aufgaben unvollständig oder gar gänzlich unerledigt bleiben.
  • Halten Sie sich zumindest zu Beginn mit offener Kritik an den Arbeitsmethoden oder mit direkten Gegenvorschlägen zu Arbeitsaufgaben zurück. Vielleicht gibt es gute Gründe, die auf langjähriger Erfahrung gründen, die zu einer bestimmten Vorgehensweise führen. Wenn Sie sich einen Einblick in die Arbeit verschafft haben und sich ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis aufgebaut hat, sind konstruktive Vorschläge sicherlich willkommen.

Ob Sie im Praktikum versicherungspflichtig sind, hängt davon ab, ob Sie ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum absolvieren, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie für Ihr Praktikum bezahlt werden, ob Sie es im In- oder Ausland machen.

Nicht immer sind Praktikumsgeber und Praktikanten/innen hinreichend über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen informiert. Einen guten Überblick zur aktuellen Rechtslage finden Sie im Beratungsblatt der Techniker Krankenkasse "Beschäftigung von Studenten und Praktikanten".

Der Praktikumsgeber sollte sich bereit erklären, mit Ihnen einen schriftlichen Praktikumsvertrag zu schließen, der Beginn und Dauer des Praktikums, Arbeitszeiten, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, Vergütung und ggf. Versicherungsschutz regelt.

Sie sollten Ihren Praktikumsgeber um ein qualifizierte Zeugnis bitten, in dem Ihre Aufgaben dargestellt und Ihre Leistungen bewertet werden. Aufgrund  der geringen Beschäftigungszeit haben Sie im Pflichtpraktikum nur einen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, d. h. eine Bestätigung über Ihre Beschäftigung. Die meisten Praktikumsgeber stellen aber automatisch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. In unserem Download-Center finden Sie unsere Hinweise für ein Praktiumszeugnis.