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Wichtige Informationen für internationale Studierende zur Europawahl

News vom 22.04.2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede:r darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müsst ihr euch in das Wählerverzeichnis eurer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Ihr erhaltet dann auch in Zukunft automatisch hier eure Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Wenn du bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hast, bist du im Wählerverzeichnis deines Wohnortes eingetragen und brauchst keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

Alle anderen Unionsbürger:innen müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Mehr Informationen findet ihr hier

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