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Gesetzliche Fördermaßnahmen (BAföG, Bildungskredit)

Zielgruppe

Studierende aller Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Studiums ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum von mindestens zwölf Wochen ableisten müssen.

Leistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt eine Förderung durch Auslands-BAföG erhalten. Zuständig sind besondere, von den Bundesländern bestimmte kommunale Auslandsämter. Aufgrund der zusätzlichen Kosten eines Studien- bzw. Praktikumsaufenthalts im Ausland können auch Studierende eine Förderung erhalten, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keinen Anspruch auf Förderung haben. Die Sätze für das Auslands-BAföG entsprechen denen im Inland zuzügllich Zuschlägen für Reisekosten und Krankenversicherung.

Voraussetzungen

Auslandspraktika können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden! Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von der zuständigen Stelle beraten.

Bewerbungshinweise

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte spätestens sechs Monate vor Antritt des geplanten Auslandsaufenthalts beim für die Region zuständigen zentralen Auslandsamt eingereicht werden.

Kontakt

Welches Amt für Ihr Zieland zuständig ist, erfahren Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum neuen BAföG.

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Zielgruppe

Studierende in einer fortgeschrittene Phase ihres Studiums (im BA nach einem Studienjahr).

Leistungen

Neben bzw. unabhängig von BaföG und unabhängig vom Einkommen der Eltern kann für einen Auslandsaufenthalt - Studium oder Praktikum - ein zinsgünstiger Bildungskredit von 100, 200 oder 300 € pro Monat beantragt werden. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können maximal 24 Monatsraten bewilligt werden, wobei die Mindestkreditsumme 1000 € beträgt. Der Kredit ist vier Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 € an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückzuzahlen, kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. 

Hinweise zur Antragstellung

Der Bildungskredit kann schriftlich oder online beantragt werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt einen Bewilligungsbescheid, der dazu berechtigt, innerhalb eines Monats einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen.

Kontakt

Bil­dungs­kre­dit-Ser­vice­hot­li­ne
Tel.: +49 (228) 99358 - 4492
Mo - Do von 10.30 Uhr - 12.00 Uhr, sowie von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und
Fr. von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Webseite

Postanschrift
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Besucheranschrift
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln

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