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Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium kann im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.) im Self-Service Portal beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.

Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.

Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung in Ihrem Fachbereich, um ggf. den Stundenplan für Ihr Teilzeitstudium abzustimmen. 

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Voraussetzungen für die Beantragung eines Teilzeitstudiums:

Zur Beantragung eines Teilzeitstudiums genügt die fristgerechte Stellung des Antrages im Self-Service der Studierendenverwaltung.

Für welchen Zeitraum gilt das Teilzeitstudium?

Das Teilzeitstudium gilt für die Dauer Ihres Studiums. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurück ins Vollzeitstudium wechseln möchten, stellen Sie bitte im Self-Service einen Antrag auf Vollzeitstudium. Beachten Sie dabei die obengenannten Fristen.

Was sollten Sie vor der Antragstellung des Teilzeitstudiums berücksichtigen?

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, wie z. B. BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung, Wohnberechtigungen, Steuerangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnis usw.

Klären Sie bitte die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Welche Voraussetzung muss zusätzlich für die Beantragung eines Teilzeitstudiums während der Promotion erfüllt werden?

Promotionsstudierende laden bitte zusätzlich im Antrag im Self-Service die verpflichtende Zustimmung des Promotionsausschusses hoch.

Was ist mit dem Semesterticket?