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Seminaranmeldung

Studierende mit Kindern (bis 12 Jahre), Schwangere, Wöchnerinnen oder Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen können bevorzugt zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen und Praktika zugelassen werden. Betroffene Studierende müssen ihren Wunsch bis spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss dem zuständigen Prüfungsbüro nennen.

Seit 11.04.2017 (mit Inkrafttreten der neuen Satzung für Studienangelegenheiten (SfS)) ist der Rechtsanspruch in § 11 Abs. 2 und 3 SfS geregelt. Die Quote der bevorzugten Zulassung der oben genannten Klientel beträgt 10 %.

Über bevorzugte Seminaranmeldung, Studienorganisation, Studienfinanzierung, Kitagutschein sowie -platzvergabe und mehr informiert die Veranstaltung "Studium & Kind" zu Beginn jedes Sommer- und Wintersemesters.