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Anwesenheit

Die Fachbereiche haben sich verpflichtet, das prüfungsrelevante Lehrangebot nach Möglichkeit zeitlich so zu legen, dass die Teilnahme mit familiären Aufgaben vereinbar ist. Darüber hinaus sollen Parallelveranstaltungen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten werden. Das sehen die Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin vor. Die Umsetzung obliegt den Studien- und Prüfungsbüros der Fachbereiche.

Für Studierende mit Familienaufgaben kann es dennoch schwierig sein, die Präsenzpflicht zu erfüllen. Hier besteht die Möglichkeit, eine angemessene Ersatzstudienleistung mit dem Dozierenden zu vereinbaren (RSPO §9 (4)). Beachtet werden muss allerdings die Anwesenheitsquote von 75 %, die nicht unterschritten werden darf (RSPO § 9 (2)).

Über Anwesenheitspflicht, Studienorganisation, Studienfinanzierung, Kitagutschein und -platzvergabe informiert die Veranstaltung "Studium & Kind" zu Beginn jedes Sommer- und Wintersemesters.