Springe direkt zu Inhalt

IT-, Grundsatzangelegenheiten

Die Arbeitsgruppe IT-, und Grundsatzangelegenheiten - I D 2 - ist zuständig für die personalrechtliche Begleitung bei der Einführung und auch der Änderung von IT-Verfahren und achtet u.a. darauf, dass die Interessenvertretungen dabei auch beteiligt werden.

Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Erarbeitung von Richtlinien, Rundschreiben, etc. sowie die Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen für die Abteilung I.

Der Bereich Wahlen und damit die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes ist administrativ in der Arbeitsgruppe I D 2 angesiedelt.