Springe direkt zu Inhalt

Wichtige Versicherungen und Informationen

Hier finden Sie einen ersten Überblick zu allgemeinen Fragen in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung in Deutschland. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Haftpflichtversicherung.

Sozialversicherung in Deutschland

 

Sozialversicherung / Sozialversicherungsnummer


Deutschland hat ein gut ausgebautes System der sozialen Sicherung. Wenn Ihr Einkommen aus unselbständiger Arbeit den Betrag von 538 Euro monatlich übersteigt, beginnt die Sozialversicherungspflicht des Einkommens.

Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in diesen gesetzlichen Versicherungen: gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, werden von der Freien Universität Berlin als Arbeitgeberin pflichtversichert. Dies bedeutet, dass automatisch gesetzlich festgelegte Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen werden. Für die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer bedeutet das ca. 20% des Bruttogehaltes. Für Studenten und Praktikanten gelten besondere Regelungen.

Von der Deutschen Rentenversicherung wird Ihnen automatisch Ihr Sozialversicherungsausweis per Post zugesandt. Erfahrungsgemäß geschieht dies während der ersten Beschäftigungsmonate, sobald Ihre erste Gehaltszahlung berechnet wurde und die Freie Universität Berlin Sie bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hat.

 

Die Krankenversicherung


In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Abgedeckt sein muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen in Deutschland. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Während Sie in der Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch Mitglied sind und nicht zwischen verschiedenen Anbieterinnen und Anbietern wählen können, ist die gesetzliche Krankenversicherung ein Sonderfall. Hier können Sie als gesetzlich Versicherte Person aus einer Vielzahl von Versicherungen eine Krankenkasse aussuchen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Geringfügige Unterschiede gibt es beim Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen. Es gelten bundesweit einheitliche Beitragssätze, die sich nach Ihrem Einkommen richten. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6%. Darüber hinaus erheben die Kassen seit 2015 zusätzlich individuelle Beitragssätze.

Mitreisende Familienangehörige können ohne weitere Kosten mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie verheiratet oder als Lebenspartner*innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen sind, Ihre Familienangehörigen ebenfalls in Deutschland leben und über kein eigenes Einkommen (bzw. max. 538 €/ Monat) verfügen. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen ihre Versicherten mit allen Vorerkrankungen übernehmen und auch für Vorerkrankungen ab dem ersten Tag die Kosten voll tragen. Jede und jeder gesetzliche Versicherte erhält eine Chipkarte, die bei jedem ersten Arztbesuch pro Quartal in der Praxis vorgelegt werden muss. 

Eine Übersicht über gesetzliche Krankenversicherungen in ganz Deutschland finden Sie hier.

 

*** Versicherungspflichtgrenze:
Sobald Ihr Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, haben Sie die Wahl, entweder als freiwilliges Mitglied in Ihrer bisherigen GKV versichert zu bleiben oder eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wählen.

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Falls Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, erhalten Sie einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin. Bei einer privaten Krankenversicherung ist es erforderlich, jährlich einen Nachweis über die gezahlten Beiträge dem Personalservice zukommen zu lassen.

Aufgrund der Vielfalt an Angeboten können wir keine Beratung bezüglich Ihrer Krankenkassenwahl bieten. Für nähere Informationen, sowie eine Gegenüberstellung der GKV und PKV können Sie sich beispielsweise hier genauer einlesen.

 

Pflegeversicherung


Die Pflegeversicherung, die unmittelbar an die Krankenversicherung gekoppelt und automatisch mit dieser abgeschlossen wird, ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Derzeit liegt der Pflegeversicherungsbeitrag bei Personen mit einem Kind bei 3,4% des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 4% (Beitragssatz plus Beitragszuschlag für Kinderlose). Bei mehr als einem Kind sinkt der Beitragssatz weiter. Bei Arbeitnehmer*innen zahlt die Hälfte des Beitrags die Arbeitsgeberin bzw. der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag.

Rentenversicherung


Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung. Sie schützt Versicherte und die Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und wenn sie durch Alter oder Tod endet. Sie bietet medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Rehabilitation, Renten wegen voller Erwerbsminderung, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 Prozent.

Dabei übernimmt in der Regel die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse an, die dann automatisch die Meldung bei allen anderen Trägerinnen und Trägern der Sozialversicherung vornimmt.

Falls Sie Deutschland nach dem Ende Ihrer Beschäftigung an der Freien Universität Berlin verlassen werden, ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, Ansprüche aus der Deutschen Rentenkasse geltend zu machen. Ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen haben und wenn ja, wie hoch Ihre Ansprüche hieraus sind, kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung verbindlich mitteilen. 

Nähere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie dazu auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

*** Hinweis:
Angehörige freier kammerfähiger Berufsgruppen wie beispielsweise Tierärzte und Architekten können sich aufgrund einer Mitgliedschaft bei einem berufsständigen Versorgungswerk von der Rentenversicherung befreien lassen. Es erfolgt dann ein Zuschuss durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber. Es wird ein Befreiungsbescheid der DRV benötigt, der für jede Arbeitgeberin und jeden Arbeitgeber neu ausgestellt werden muss. Zudem wird eine Mitgliedsbescheinigung des Versorgungswerks benötigt.

 

Arbeitslosenversicherung


Die Arbeitslosenversicherung wird direkt von Ihrem Bruttogehalt abgeführt, der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6%. In der Regel übernimmt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die andere Hälfte. 

Wenn Sie vor einer Arbeitslosigkeit in Deutschland gearbeitet haben, in den letzten drei Jahren 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Beschäftigungszeiten aus den EU-Mitgliedstaaten/EWR-Staaten sowie der Schweiz können dabei auch berücksichtigt werden.

 

Berufsunfallversicherung


Die Berufsunfallversicherung stellt eine weitere Säule der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung, die durch die Arbeitgeberin gezahlt wird, abgesichert. Das bedeutet, dass Sie bei der Ausübung Ihres Dienstes oder beispielsweise auf dem Anfahrtsweg zu Ihrem Dienstort gesetzlich unfallversichert sind. Beachten Sie bitte, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur im Rahmen dienstlicher Angelegenheiten und nicht im privaten Bereich gültig ist. Es könnte deshalb sinnvoll sein, dass Sie eine private Unfallversicherung abschließen.

  

Sie haben Fragen zum Thema Sozialversicherung in Deutschland? Kontaktieren Sie uns gern. 

 

 


Links zum Thema

Steuern in Deutschland 

 

Was ist meine Steueridentifikationsnummer?


Bei Ihrer Anmeldung im Bürgeramt wird für Sie automatisch eine Steuer-ID beantragt. Innerhalb von zwei Wochen wird Ihnen per Post das Schreiben mit Ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer zugesellt. 

 

Muss ich Steuern zahlen? 


Wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, müssen Sie generell Steuern bezahlen. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber wird die Steuern direkt von Ihrem monatlichen Bruttogehalt ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens, Ihres Familienstands und Ihrer Steuerklasse. 

Um zu verhindern, dass Sie gleichzeitig in Deutschland und in Ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird genau geregelt, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen. 

 

Kann ich meine gezahlten Steuern zurückbekommen, wenn ich Deutschland verlasse? 


Am Ende eines Kalenderjahres können Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einreichen. Unter Umständen erhalten Sie dann einen Teil der von Ihnen gezahlten Steuern zurückerstattet. Zu diesem Zweck kann es hilfreich sein, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu kontaktieren, der Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 

 


 

 

Links zum Thema

FInanzielle Unterstüzung

 

Beihilfe(n)


Die Freie Universität Berlin gewährt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ihren Beamtinnen und Beamten, im Einzelfall Ihren Beschäftigten, im Krankheitsfall auf Antrag Beihilfe. Zu Ihrer Einstellung/Ernennung sollten Sie ein Merkblatt erhalten haben, das unter anderem über die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfe informiert. 

Falls nicht oder falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese hier abrufen.

Für die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Gewährung von Beihilfen sowie auf Gewährung von Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen ist das Landesverwaltungsamt Berlin zuständig. Nutzen Sie bitte für Ihren Antrag die entsprechenden Vordrucke: Diese erhalten Sie in Ihrer Personalstelle oder als Download hier. Ihren Antrag mit den benötigten Anlagen senden Sie bitte per Fachpost an das 

Landesverwaltungsamt Berlin
zentrale Beihilfsstelle - VB B - 10702 Berlin

Tel.: (030) 90139-6060

Ihren Beihilfebescheid erhalten Sie per Fachpost an Ihre Beschäftigungsstelle der Freien Universität Berlin. Beihilfeberechtigten, die in ihrer Dienststelle nicht erreichbar sind (z. B. auf Grund einer längeren Beurlaubung bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie emeritierten Professorinnen und Professoren werden die Bescheide an die Privatanschrift übersandt. Bitte weisen Sie in diesem Fall bereits bei der Antragstellung auf die Zustellung an die Privatanschrift hin.

 

Kindergeld 


Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Links.

 

Umzugskostenvergütung


für neuberufene Professorinnen und Professoren

Neuberufene Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin oder im Umland haben, erhalten mit ihrer Ernennung eine befristete Zusage über die Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Lassen Sie sich hierzu gerne von der Reisekostenstelle im Referat I A der Abteilung Personal beraten, wo auch die Abrechnung der Umzugskosten sowie die Zahlung von Trennungsgeld erfolgt.

 

 


Links zum Thema

Haftpflichtversicherung

 

In Deutschland kann jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er Dritten zufügt. Es ist daher üblich, eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.

Eine Haftpflichtversicherung sollte mindestens alle privaten, möglichst aber auch alle dienstlichen Haftpflichtfälle abdecken.

Es gibt einige Versicherungsunternehmen die Haftpflichtversicherungen anbieten. Um eine für Sie geeigneten Versicherung auszusuchen, bietet es sich an Vergleichsportale im Internet zu nutzen. 

 

 


Rundfunkgebühren

 

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenpflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich größtenteils über die Rundfunkgebühren. Die Rundfunkgebühr wird als Wohnungsbeitrag pauschal erhoben. Das heißt, dass jede volljährige Person, die in Deutschland in einer Wohnung gemeldet ist, auch gesetzlich verpflichtet ist, sich anzumelden. Dabei genügt es aber, wenn lediglich eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt derzeit 18,36 Euro (August 2021). 

Sie können entweder warten, bis Ihnen ein entsprechendes Schreiben zugeschickt wird (kurz nach Anmeldung im Bürgeramt), oder Sie melden sich selbst beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Rundfunkbeitrag ab dem ersten Monat Ihrer Anmeldung in Berlin fällig ist, unabhängig davon, ob Sie sich selbst anmelden oder auf den Brief des Beitragsservice warten. 

 

Der Welcome Service ist Mitgliedern der FU gern bei der An-/Abmeldung zum Rundfunkbeitrag behilflich. Kontaktieren Sie uns hierzu gern.

 

 


Links zum Thema