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IWW - Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht Beschreibung des Bildes
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Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Tätigkeit des Instituts

Das Institut wurde im Jahre 1986 von der Freien Universität als "Zentrum für Kartellrecht" gegründet. Mit der Berufung von Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker an die Freie Universität Berlin zum 1. April 1994 wurde das Zentrum für Kartellrecht mit neuer Konzeption fortgeführt als "Institut für Deutsches und Europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht". Der Forschungsschwerpunkt des Instituts liegt im Bereich des europäischen Wettbewerbsrechts, des Regulierungsrechts der Netzwirtschaften (Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsnetze, Telekommunikations- und Schienennetze) sowie des Energie- und Telekommunikationsrechts.

Die Forschungsaktivitäten spiegeln sich wider in der Herausgabe von Großkommentaren zum Energie- und Telekommunikationsrecht sowie der Herausgabe des dreibändigen Münchener Kommentars zum Wettbewerbs-, Vergabe- und Beihilferecht (Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbsrecht, Bd. 1, 2008; Bd. 2, 2009; Bd. 3, 2011). Bd. 1 ist 2009 in englischer Sprache unter dem Titel "Competition Law: European Community, Practice and Procedure, Article-by-Article Commentary" erschienen. Eine Neuauflage wird vorbereitet.

Der Ausbildungsschwerpunkt des Instituts liegt in der didaktischen Hinführung der Studierenden, die den universitären Schwerpunktbereich "Wirtschafts- und Unternehmensrecht" wählen, auf ein erfolgreiches Examen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Studierenden, weil private Repetitoren keine Kurse im Bereich des Wirtschaftsrechts anbieten. Das Institut hat Lehrmaterialien und ein eigenes, 2010 in 2. Auflage erscheinendes Fallbuch zum Wettbewerbsrecht, ein Fallbuch zum UWG und Markenrecht, beide nunmehr im Beck-Verlag unter dem Titel "Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) in Fällen" (Säcker/Wolf) und "UWG und Markenrecht in Fällen" (Säcker/Wolf) erschienen sowie ein zweibändiges Fallbuch zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht (utb Case by Case, 2006) entwickelt. Die Attraktivität des Lernens und Forschens im Institut zeigt sich in der großen Zahl von Doktoranden, die ihr Promotionsstudium erfolgreich abschließen. Hervorzuheben ist auch die Zahl qualifizierter Lehrbeauftragter aus der Praxis (Prof. Dr. Raue, RAUE LLP; Dr. Groebel und Dr. Robert, BNetzA; Dr. Kirchhoff, Richter am Bundesgerichtshof), ohne die ein praxisnaher Unterricht nicht möglich wäre.

Der Fortbildungsschwerpunkt des Instituts liegt in der Durchführung von monatlichen wissenschaftlichen Tagungen und Workshops zum Energie- und Telekommunikationsrecht sowie von interdisziplinären Seminaren zum deutschen und europäischen Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. In den letzten Jahren haben zusätzlich zu den Studierenden, Doktoranden und ausländischen Stipendiaten ca. 800 Juristen pro Jahr aus der Praxis (Ministerien, Unternehmen, Anwaltssozietäten, Verbände) an diesen Veranstaltungen teilgenommen. Die Zahl der Teilnehmer, die diese vor allem durch die Flut neuer Reformgesetze (GWB, EnWG, TKG) bedingten Fortbildungsveranstaltungen im Wettbewerbs-, Energie und Telekommunikationsrecht besucht, ist größer als an jeder anderen juristischen Fakultät in Deutschland. Die Fachbibliothek steht allen interessierten Juristen, insbesondere den Seminarteilnehmern und Doktoranden, als Präsenzbibliothek zur Nutzung offen.

Das Institut führt ab WS 2010/11 in englischer Sprache einen einjährigen Master-Studiengang zum europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht und Schwerpunkt im Wettbewebs- und Regulierungsrecht der Netzindustrien durch, über den unter www.mbl-fu.de informiert wird.

Mit seinem Standort in der Boltzmannstraße 3 in Berlin-Dahlem ist das Institut räumlich in den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin eingebunden. Das Universitätsinstitut wird durch das "Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V.", einem gemeinnützigen Verein zur Förderung namentlich des Energie- und Telekommunikationsrechts (s. unter www.enreg.eu) unterstützt, ohne dessen finanzielle Unterstützung die wissenschaftliche Pflege dieser Rechtsgebiete nicht möglich wäre.

© 2010 Freie Universität Berlin
Stand: 16.12.2010