| |
Der
Ritt auf der Schnecke-
Rechtliche Gleichstellung in der
Bundesrepublik Deutschland
Juni 2003 |
Das 50-jährige
Jubiläum des Grundgesetzes und damit des Gleichberechtigungsartikels
liegt nun schon einige Jahre zu-rück. Es lohnt sich, das
vergangene halbe Jahrhundert einer erstmals stabilen deutschen
Demokratie als historische Epoche Revue passieren zu lassen.
Der Prozess des Ausbaus egali-tärer Rechte lässt sich
dabei als „normative Gleichstellung“ bezeichnen
- im Gegensatz zur praktischen gesellschaftlichen Umsetzung.
Gefragt wird, wie in den vergangenen Jahrzehnten Gleichberechtigung
verfassungsrechtlich und einfach-gesetzlich verstanden wurde,
wie sich dieses Verständnis verändert hat und welchen
Niederschlag diese Entwicklung in Gesetzesre-formen und Verfassungsrechtsprechung
gefunden hat. Dabei kommt auch zur Sprache, worin grundsätzliche
Widersprüche oder Hindernisse für einen Ausbau von
Geschlechteregalität zu sehen sind.
Nach einer kurzen Einleitung wird im ersten Kapitel die verfas-sungsrechtliche
Entwicklung der Gleichberechtigung von 1949 bis heute beschrieben.
Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Gleichberechtigungsartikels
(3 Abs. 2 GG) durch das Bundes-verfassungsgericht. Das zweite
Kapitel behandelt demgegen- über den gesetzgeberischen
Reformprozess in wichtigen
Rechts- und Lebensbereichen.
Im dritten und abschließenden Kapitel werden die festge-stellten
gesetzgeberischen Reformrückstände und verfas-sungsdogmatischen
Widersprüche aufgegriffen und im Hinblick auf den voraussichtlichen
weiteren Verlauf der rechtlichen Gleichstellung interpretiert.
Während im Bereich „klassischer“ Gleichberechtigungsfragen
(Art. 3 Abs. 2 und 3 GG) eine vergleichsweise günstige
Prog-nose gestellt werden kann, deuten die Tendenzen der Ver-fassungsrechtsprechung
im Bereich der anhaltenden Privile-gierung der Ehe und der gegenüber
Frauen grundrechtsein-schränkenden Interpretation zur Abtreibung
darauf hin, dass die Verwirklichung konsequenter rechtlicher
Gleichstellung von Frauen und Männern nicht in nächster
Zeit zu erwarten ist, von der faktischen Umsetzung ganz zu schweigen.
|
| Über
die Autorin
Sabine Berghahn
Dr. jur., Juristin und Politikwissenschaftlerin
Privatdozentin am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
der Freien Universität Berlin (FB Politik- und Sozialwissenschaften).
Ausbildung und Berufstätigkeit
- Rechtswissenschaftliche Ausbildung in München
- Mitarbeit in diversen Projekten in München und
Berlin
sowie in Forschung und Lehre an Universitäten
und
Fachhochschulen
- Tätigkeit als Rechtsanwältin und Journalistin
Kontakt
Sabine Berghahn
Ihnestr. 21,
14195 Berlin
Email: berghahn@zedat.fu-berlin.de
| http://www.gender-politik-online.de |
|
|
|
|