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Anreiz-Leistungsmittel



Verteilung der Anreizmittel

In § 21, 3 der Frauenförderrichtlinien der FU ist geregelt:
„Die nach Leistungskriterien Frauenförderung zugewiesenen Mittel sind in den Fachbereichen im Benehmen mit der Frauenbeauftragten zu verteilen.“

Übliche Praxis war bislang die Abfolge: Die zentrale Frauenbeauftragte teilt dem FB mit, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung stehen. Die dezentrale Frauenbeauftragte teilt allen Dozenten und Dozentinnen des FB mit, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung stehen und dass sie Anträge stellen können. In einigen Jahren der Vergangenheit wurde dem Dekanat vorgeschlagen, die Mittel an die HochschullehrerInnen zu vergeben, die in besonders intensiver Weise Promovendinnen (2001) oder in einem anderen Jahr Habilitandinnen (2002) betreut haben.

In den letzten Jahren ist vor allem mit Blick auf unterschiedliche Fachkulturen und auch im Zuge der größeren Prekarisierung der Arbeitsbedingungen der Nachwuchswissenschaftlerinnen beschlossen worden, Lehraufträge für Arbeitsbereiche in besonders prekärer Situation zur Verfügung zu stellen (IfS, Ethnologie), des Weiteren diese Gelder besonders für Möglichkeiten der Präsentation von Arbeitsergebnissen von Nachwuchswissenschaftlerinnen zu verwenden: sprich Eigenbeträge zu Tagungen, Summerschools etc. zu kofinanzieren.

Das Verfahren verlief in der Art, dass ich als dezentrale F. die Dozentinnen aufgefordert habe, Anträge zu stellen. Diese Anträge wurden auf einer gemeinsamen Sitzung der Dozentinnen diskutiert und je nach dem Spannungsfeld zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln und der nachgefragten Antragssumme entweder ganz oder anteilig zugewiesen. Dabei konnte bis zum letzten Jahr stets Konsens erzielt werden, da alle Beteiligten die Berechtigung der Anträge der anderen eingesehen haben, auch die Kürzungen der jeweiligen Antragsbeträge wurden einvernehmlich vorgenommen und die Ergebnisse akzeptiert. Inhaltlich gab es keine Ausschlusskriterien, es wurden zwar meist der Genderforschung oder -lehre zugehörige Projekte von Wissenschaftlerinnen gefördert, aber daneben auch einfach „Projekte von Wissenschaftlerinnen“.

Besonders genau wurde und wird jeweils diskutiert bei
Lehraufträgen, Zuschüssen zu Reisekosten oder Anträgen auf Druckkostenzuschüsse, weil für diese Anträge - in erster Linie - andere Mitteltöpfe und Gremien zuständig sind. In diesen Fällen war und ist die jeweilige Zuständigkeit und die Rangfolge der Finanzierung- oder Bezuschussung zu beachten (Prinzip der Subsidiarität), um nicht Gefahr zu laufen, ungerechtfertigte Präzedenzfälle zu schaffen. Hier sind auch die jeweiligen Zwecksetzungen der Finanzierungsverfahren und Zuschüsse zu beachten.

Lehraufträge in der Regel aus Kostenstellen oder vom Institutsrat (IR) zu finanzieren. Nur im Falle der unabweisbaren Notlage und des Ausschöpfens der anderen Töpfe/Anträge bei anderen Gremien sind Finanzierungen vertretbar. Ähnlich verhält es sich bei Reisekostenzuschüssen. Vor der Erprobungsklausel und der Umstellung auf die Vorrangigkeit der Kostenstellen wurde die Verteilung der Reisekostenzuschüsse durch eine Kommission geregelt, in der auch MittelbauvertreterInnen Stimmen besaßen. Dabei fanden auch inhaltliche Debatten um die Bedeutung der jeweiligen zu bezuschussenden Aktivitäten statt, über das Endergebnis stimmte der IR ab. Gegenwärtig sind die Anträge an die KostenstelleninhaberInnen zu stellen oder an die Verwaltung des Fonds für Nachwuchsförderung. Der Fonds ersetzt zum Teil die vorrangige Zuständigkeit der Kostenstellen, zum Teil aber bleiben sie in der Pflicht. Insgesamt sehen die komplizierten Regelungen des Reisekostenwesens der FU vor, dass bestimmte wissenschaftliche Reisen ins Ausland nur zum Teil erstattet werden und die Reisenden einen Eigenanteil zu tragen haben. Dies gilt zwar für alle Statusgruppen gleich, jedoch trifft es NachwuchswissenschaftlerInnen, insbesondere Wissenschaftliche MitarbeiterInnen auf halben BAT IIa-Stellen, ungleich härter. Zudem verhindert es eher die Profilierung von FU-Forschung im Ausland, obwohl genau das angestrebt wird. Das ist aber kein Problem, welches durch die Frauenfördermittel zu lösen ist, da nur die FU insgesamt die Regelung aufheben oder modifizieren kann. Insbesondere auch, dass bei bestimmten Auslandsreisen keine vollständige Kostenerstattung geleistet werden darf. Daran sind augenblicklich sowohl der insoweit vorrangig zahlungspflichtige Nachwuchsfonds als auch die Frauenbeauftragte im Prinzip gebunden. Soll ausnahmsweise eine Erstattung der gesamten Kosten bzw. der Differenz zwischen der Erstattung durch andere Stellen und dem tatsächlichen Kostenbetrag geleistet werden, so muss dies im Einzelnen im Antrag begründet werden. Dabei ist auch auf die vorrangige Ausschöpfung anderer Geldquellen einzugehen. Konkret wäre also zu klären, warum der Nachwuchsfonds und/oder die Kostenstelle diese Aufstockung nicht leisten können.

Das Dekanat hat in jedem Jahr auf der Grundlage des Vorschlags der Frauenbeauftragten die Verteilung der Mittel beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses des Dekanats führt die Verwaltung die Zuweisung auf die Kostenstellen aus, überprüft den Abruf und schließt jährlich den Vorgang ab.


Zuweisung der Leistungsmittel zur Frauenförderung

Bewilligte Mittel 2010

    OSI

  • Prof. Dr. Anja Zorob: Vorbereitung Workshop: Arab Business Women – New Drivers in a World do-minated by Men
  • Prof. Dr. Cilja Harders: Lehrauftrag für C. Gayer „Nationalism revisited: Discursive and symbolic construction of gendered identities in Israel an Palestine“
  • Bettina Engels: Tagungsvorbereitung und Publikation „Neue Geschlechterperspektiven in der Friedens- und Konfliktforschung“
  • Carmen Kunz: Gender politics transcultural: Kato Shidzue in the United States and Japan


    Institut für Soziologie

  • Prof. Dr. Helgard Kramer: Tagung „Women, Democracy and Media“

  • Lateinamerikan-Institut

  • Dr Stephanie Schütze: Workshop: Gender, Ethnicity and Migration in Latin America
  • Prof. Braig/PD Dr. Martha Zapata. Tagung Gender und Mobilität im lateinamerikanischen Hochschulsystem
  • Internetportal: Porträts von Wissenschaftlerinnen
  • Prof. Dr. Helgard Kramer: Lehrauftrag für Rezvan Moghaddam

  • Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft

  • Prof. Dr. Margreth Lünenborg: Tagung „Medien, Öffentlichkeit und Geschlecht“

  • Institut für Ethnologie

  • Caroline Meier zu Biesen: gpo, Grüne Hoffnung im Kampf gegen die Malaria? Artemisia annua, eine asiatische Medizinalpflanze und die Auswirkungen für Frauen in Tansania
  • Prof. Dr. Dorothea Schulz, gpo, The social institutions of female Muslim activism in Mali (dt., arab)
  • Institutsübergreifend
  • . Dr. Brigitte Rauschenbach. Grenzen des Feminismus. Geschlechterkulturen in Deutschland und Frankreich



Bewilligte Mittel 2009

    OSI

  • Prof. Dr. Barbara Riedmüller/Prof. Dr. Dagmar Vinz: Werkvertrag EU-Antrag
  • Prof. Dr. Dagmar Vinz: Reise-/Übernachtungskosten + Lektorat
  • Studiengruppe Critical Peace: Finanzierung eines Vortrages
  • Prof. Dr. Cilja Harders: Werkvertrag für Austauschprojekt
  • Sarah Clasen: Tagungsvorbereitung und Publikation
  • Hodah Salah: Artikel für GPO


    Institut für Soziologie

  • Prof. Dr. Helgard Kramer: Lehrauftrag „The Iranian Women’s Movement“

  • Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft

  • Prof. Dr. Margreth Lünenborg: Werkvertrag zur Typoskripterstellung
  • Dr. Tanja Maier: Lehrauftrag „Gender und Journalismusforschung“
  • Annika Bach: Weiterbildungsangebot der FU

  • Institut für Ethnologie

  • Anna Harutyunyan: Beitrag GPO

  • Institutsübergreifend

  • Barbara Strobel für GPO: 10 Beiträge + Übersetzung + Webdesign



Bewilligte Mittel 2008


    OSI

  • Prof. Dr. C. Harders, Publikation Dr. F. Qassem „Bedouin Women …“
  • PD Dr. B. Kerchner, Tagung „Zeitpunkte des Aussagens – Orte der Macht“
  • Dr. Susanne Buckley-Zistel und PD Dr. R. Stanley, Workshop „The Role of Gender in Transitional Justice“
  • Sarah Clasen, Veröffentlichung zu „Engendering Peace“
  • Dr. Claudia Fröhlich, Assistenz als Ausgleich besonderer Belastungen/ Kinderbetreuung

  • Institut für Soziologie

  • PD Dr. Ulrike Schultz, Kooperationsprojekt „Gender und Emanzipation - Perspektiven aus Ost und West“ (TN: FU, Sudan, Syrien, US )

  • Institut für Ethnologie

  • Prof. Luig, bes. Lehrauftrag: Anna Harutyunyan „ Diaspora und Gender“

  • Institutsübergreifend/FB

  • Internetpräsenz „Gender-Politik-Online“ (3 Beiträge)

  • LAI-Zuweisungen an Prof. Dr. Marianne Braig, Dr. Stephanie Schütze, Dr. Stefanie Kron, PD Dr. M. Zapata Galindo


Letzte Aktualisierung: 11.12.2009, © Die Frauenbeauftragte des FB Politik- und Sozialwissenschaften - Impressum
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