Preußen in
der Weimarer Republik
Das
Jahr 1920
10.
Januar 1920
Mit Inkrafttreten des Versailler Friedensvertrages erleidet Preußen
große Gebietsverluste (siehe Die territoriale Entwicklung 1918-1933).
Der Vertrag schreibt Volksabstimmungen in Nordschleswig, Oberschlesien
sowie Teilen von Ost- und Westpreußen vor, Danzig und das Saarland
stehen unter Völkerbundsverwaltung) von insgesamt 56000 qkm und 4,6
Mio. Einwohnern.
10. Februar 1920
Die erste Volksabstimmung in Nordschleswig führt zur Teilung des
Gebietes.
27. März 1920
Nach dem Scheitern des rechtsgerichteten Kapp-Lüttwitz-Putsches wird
der Aufstand der "Roten Armee" im Ruhrgebiet niedergeschlagen.
Ministerpräsident Hirsch tritt zurück, Nachfolger wird Otto
Braun (ebenfalls SPD).
11. Juli 1920
Volksabstimmungen in den Bezirken Allenstein und Marienwerder (Ost- und
Westpreußen) ergeben deutsche Abstimmungssiege.
16. November 1920
Die preußischen Staatseisenbahnen gehen in das Eigentum des Reiches
über.
30.
November 1920
Die neue preußische Verfassung tritt in Kraft: Preußen ist
eine demokratische Republik. An der Spitze des Staates steht ein vom Landtag
gewählter Ministerpräsident. Der Landtag kontrolliert die Regierung
und beschließt die Gesetze, die Vertretung der Provinzen, der Staatsrat
hat nur in Ausnahmefällen ein Zustimmungsrecht. Über die Auflösung
des Landtages entscheidet ein "Dreimännerkollegium" aus
Ministerpräsident und den Präsidenten des Landtages und des
Staatsrates (1920-1933 der Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer,
Zentrum).
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