Preußen in der Weimarer Republik

Das Jahr 1920

10. Januar 1920
Mit Inkrafttreten des Versailler Friedensvertrages erleidet Preußen große Gebietsverluste (siehe Die territoriale Entwicklung 1918-1933). Der Vertrag schreibt Volksabstimmungen in Nordschleswig, Oberschlesien sowie Teilen von Ost- und Westpreußen vor, Danzig und das Saarland stehen unter Völkerbundsverwaltung) von insgesamt 56000 qkm und 4,6 Mio. Einwohnern.

10. Februar 1920
Die erste Volksabstimmung in Nordschleswig führt zur Teilung des Gebietes.

27. März 1920
Nach dem Scheitern des rechtsgerichteten Kapp-Lüttwitz-Putsches wird der Aufstand der "Roten Armee" im Ruhrgebiet niedergeschlagen.
Ministerpräsident Hirsch tritt zurück, Nachfolger wird Otto Braun (ebenfalls SPD).

11. Juli 1920
Volksabstimmungen in den Bezirken Allenstein und Marienwerder (Ost- und Westpreußen) ergeben deutsche Abstimmungssiege.

16. November 1920
Die preußischen Staatseisenbahnen gehen in das Eigentum des Reiches über.

30. November 1920
Die neue preußische Verfassung tritt in Kraft: Preußen ist eine demokratische Republik. An der Spitze des Staates steht ein vom Landtag gewählter Ministerpräsident. Der Landtag kontrolliert die Regierung und beschließt die Gesetze, die Vertretung der Provinzen, der Staatsrat hat nur in Ausnahmefällen ein Zustimmungsrecht. Über die Auflösung des Landtages entscheidet ein "Dreimännerkollegium" aus Ministerpräsident und den Präsidenten des Landtages und des Staatsrates (1920-1933 der Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer, Zentrum).